Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Niemals einklagbare Pflicht, allenfalls Obliegenheit

Rz. 43 Auch durch den Antrag nach § 1994 BGB können die Gläubiger die Erstellung eines Inventars nicht erzwingen. Die Inventarisierung wird nie zu einer einklagbaren Pflicht, die zwangsweise durchgesetzt werden könnte.[70] Hinweis Will der Gläubiger das erreichen, so kann er sich auf §§ 1978, 666 BGB stützen. Ziel des Gläubigerantrages nach § 1994 BGB ist es, dem Erben die Ha...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Verzicht zugunsten eines anderen, § 2350 BGB

Rz. 44 § 2350 BGB enthält lediglich Auslegungsregeln.[76] Verzichtet etwa ein Abkömmling, steht dies danach unter der Bedingung der Begünstigung eines anderen Abkömmlings oder des Ehegatten. Es sollen regelmäßig keine entfernten Verwandten oder der Staat als gesetzliche Erben profitieren. Bei einer fachgerechten Gestaltung sollte die gewünschte Rechtsfolge aber nicht der Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG

Tz. 302 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 7a S 2 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist die Regelung für Streubesitzdividenden erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach dem 28.02.2013 zufließen. Es kommt somit nicht auf den Zeitpunkt des GA-Beschl oder der Einbuchung der Forderung, sondern auf den Zufluss der GA an. In den Fällen, in denen der Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 398 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die ges Regelungen für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gelten in Fällen eines kj-gleichen Wj nach § 34 Abs 7 S 8 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-St-AnpG grds erstmals für den VZ 2004. Die betroffenen Unternehmen hatten jedoch die Möglichkeit bis zum 30.06.2004 einen unwiderruflichen Antrag zu stellen, wonach die N...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 5. Nutzungen, Erhaltungskosten

Rz. 62 Nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB gebühren dem Vorerben die Nutzungen, während er im Gegenzug die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen hat (§ 2124 Abs. 1 BGB). Was Nutzungen sind, ergibt sich aus §§ 99, 100 BGB (Früchte und Gebrauchsvorteile). Dem Vorerben stehen die Nutzungen für die Zeit vom Erbfall bis zum Nacherbfall zu. Die zeitliche Verteilung wird durch § 101 BGB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG

Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – zu verrechnenden Leistungen verwendet die Fin-Verw als zweite Rechengröße die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Eintritt eines anderen schädlichen Ereignisses iSd § 8d Abs 2 S 2 KStG führen grds zum vollständigen Untergang des nach § 8d Abs 1 S 7 KStG zum Schluss des dem schädlichen Ereignis iSd Abs 2 vorangegangenen VZ festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags (s BT-Drs 18/10495, 15); vorbeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 8d Abs 1 S 3 und 4 KStG definiert die für die Anwendung des § 8d KStG zentrale Größe, nämlich die des Geschäftsbetriebs. Die Unterhaltung "ausschl desselben Geschäftsbetriebs" ist sowohl rückwärtsgerichtet für den vorgelagerten Beobachtungszeitraum (§ 8d Abs 1 S 1 und 2 KStG, dazu s Tz 9, 14ff) als auch für die Zukunft (§ 8d Abs 2 KStG, da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 377 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die bis zum VZ 1997 geltende Regelung des § 3 Nr 66 EStG aF wurde durch das UntStRefG 1997 aufgehoben, weil sie zu einer Doppelvergünstigung führte (Nebeneinander der St-Freistellung eines Sanierungsgewinns und weitere Nutzbarkeit von Verlustabzügen). Gleichwohl ging die Fin-Verw (s Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren hat sich die stliche Situation der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen grundlegend geändert, standen doch zur Zeit des Anrechnungsverfahrens den abzb BRE stpfl Dividendenerträge aus der Anlage der Versichertenbeiträge in Kap-Beteiligungen gegenüber, während nach Inkraf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.5 Einschränkung des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs, insbesondere § 50 Abs 2 EStG idF bis VZ 2008

Tz. 114 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 2 S 1 EStG aF war bei (positiven) Eink, die dem St-Abzug unterliegen und bei Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten nicht zulässig . Die Eink durften auch bei einem Verlustabzug nicht berücksichtigt werden (s § 50 Abs 2 S 2 EStG aF). Tz. 115 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das in § 50 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Zuführung zu den Rücklagen/Verlustausgleich

Tz. 1468 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Soweit iRd Kap-Herabsetzung keine Auskehrung an die Gesellschafter erfolgt, wird lediglich Nenn-Kap in VEK umgewandelt. Es findet insoweit nur eine Umbuchung innerhalb der hr-lichen EK-Positionen der Kap-Ges iSd § 266 Abs 3 A HGB statt. Wird eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen, so betrifft diese Zuführung die Kap-Rücklage, da die Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.6 Anwendung der Sanierungsklausel bei Organschaft

Tz. 350 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das Ges äußert sich nicht zur Anwendung des § 8c Abs 1a KStG in Organschaftsfällen. UE muss zunächst, wie in Tz 353ff ausgeführt, nach den Verhältnissen des Einzelfalls geprüft werden, um die Sanierung welcher dem Organkreis zugehörigen Gesellschaft(en) es geht. Dies kann, wenn deren vororganschaftliche Verluste betroffen sind, eine einzelne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster, Die Entsch des GrS des BFH zum Sanierungs-Erl und ihre Folgen, FR 2017, 1002; Förster/Hechtner, StBefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; G...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / f) § 2107 BGB

Rz. 19 Die Auslegungsregel des § 2107 BGB ist ein weiteres Beispiel für die Berücksichtigung von Abkömmlingen durch das Gesetz. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ein tatsächlich oder aus Sicht des Erblassers vermeintlich kinderloser Abkömmling als Vorerbe eingesetzt und der Nacherbfall ausschließlich oder über § 2106 Abs. 1 ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nachweis bei Anteilen aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG

Tz. 85 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Nachw ist im Fall der aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG erhaltenen Anteile darüber zu erbringen, welcher Pers die erhaltenen Anteile (für stliche Zwecke) zuzurechnen sind. Denn die durch eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW erworbenen Anteile an der Übernehmerin sind solche "erhaltenen Anteile", die nach der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen gesondert festzustellen; der gesondert festgestellte Bestand gilt als Bestand des stlichen Einlagekto am Ende des vorangegangenen W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.2 Liquidation

Tz. 44 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges oder Gen, an der die erhaltenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der Anteile. Dieser Vorgang wird der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG gleichgestellt. Nach der Begründung des Ges-Gebers wird durch die Regelung auch sichergestellt, dass bei erhaltenen Anteilen an einer ausl Kap-Ges mit inl Be...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG erlaubt es dem Erblasser, seine nächsten Verwandten von jeglicher Erbfolge auszuschließen. Das Pflichtteilsrecht in §§ 2303 ff. BGB wiederum begrenzt die Testierfreiheit, indem es den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Dem liegt der Gedanke zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses

Tz. 818 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder bei Liquidation der GmbH Abfindungen an den ausscheidenden Ges-GF wegen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten in der gleichen Situation ebenfalls eine Abfindung zugesagt hätte. Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Rohgewinntantiemen

Tz. 492 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Orientiert sich die Tantieme am Rohgewinn des Unternehmens und nicht am Jahresüberschuss, kann dies grundsätzlich anerkannt werden. Nach der Rspr ist eine Rohgewinntantieme nicht mit einer Umsatztantieme vergleichbar, die nur unter sehr engen Voraussetzungen stlich anerkannt werden könnte; s Urt des BFH v 25.10.1995 (BStBl II 1997, 703); zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hinder/Hentschel, Der Erwerberkreis des § 8c KStG – Grundlagen, unbestimmte Rechtsbegriffe und offene Auslegungsfragen, GmbH 2015, 16; Suchanek/Rüsch, Die "nahestehende Pers" bei § 8c KStG, WPg 2016, 173. Tz. 102 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Beteiligungserwerb durch eine nahestehende Pers ist nicht ein mittelbarer Erwerb iSd § 8c Abs 1 S 1 KStG, der dem "Haupterwerber" ggf n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.3 Keine Einbringung mit sonstigen Gegenleistung über den gesetzlichen Wertgrenzen

Tz. 41d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen bei einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG steht einer Bw-Fortführung nicht entgegen, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Ist demnach der Erwerb dieser Zusatzleistungen für die Bw-Einbringung unschädlich, stellt der Vorgang auch keine sperrfristverletzende Anteilsveräußerung i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Grundsätze

Tz. 54 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 1 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist löst objektiv (und unwiderlegbar) einen nachträglichen Einbringungsgewinn im VZ des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 iVm Abs 6 UmwStG) aus (s Tz 1–1a). Dieser nachträgliche Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.8 Gehaltszuschläge in Sondersituationen (Mehreinsatz usw); Reduzierung der Arbeitszeit

Tz. 441 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 In betrieblichen Sondersituationen ist es denkbar, eine Gehaltsanpassung an neue Gegebenheiten vorzunehmen. Wird ein höherer Arbeitseinsatz des Ges-GF durch Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes oder einer neuen Filiale erforderlich, kann dem durch einen Gehaltszuschlag begegnet werden. Die vorgetragenen Gründe für einen solchen Zuschlag müs...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Entferntere Abkömmlinge und sonstige Verwandte

Rz. 13 Entferntere Abkömmlinge des Erblassers sowie seine Eltern sind beim Vorhandensein näherer Abkömmlinge grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt, § 2309 BGB. Entgegen einem weit verbreiteten bzw. in der Praxis immer wieder auftauchenden Missverständnis ist § 2309 BGB keine Anspruchsgrundlage! Die Vorschrift begründet keinen zusätzlichen, nicht schon nach §§ 2303 ff. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / bb. Behandlung nach Eintritt des Nacherbfalls

Die Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen des Nacherbfalls und das damit verbundene Heranreifen des Erstattungsanspruchs zu einem unbedingten, durchsetzbaren Anspruch erfordert zunächst, den Unterschied zu den im ersten Teil des Aufsatzes erörterten Veräußerungsgewinnen zu skizzieren: Ein Veräußerungsgewinn, der aus Substanzwertsteigerungen resultiert, etwa wenn Acker- z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gehörten die veräußerten Anteile aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG zum BV des Gew einer natürlichen Pers, stellt sich die Frage der GewSt-Pflicht des VG. Der sich nach den estlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergebende VG gehört grds zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG, wenn dieser nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhan...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Praktische Hinweise zu § 2339 BGB

Rz. 104 Nach § 2339 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist erbunwürdig, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich daran gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben. Diese "schädigende Handlung" kann auch durch Gewalt, Täuschung oder Drohung erfolgen. Auch die Ausnutzung einer Willensschwäche oder Zwangslage des Erblassers ist hierunter zu subsumieren. De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 60 Der Sozialhilfeträger als Gläubiger ist hingegen gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII uneingeschränkt berechtigt, den Pflichtteilsanspruch (auch vor dessen Geltendmachung)[93] auf sich überzuleiten und einzufordern, da die Pfändbarkeits- und Abtretbarkeitsbeschränkung ihm ggü. nicht gilt, Rdn 25. Auf den Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende ("Bürgergeld") geht der P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.3 Passive Sperrfristverletzung

Tz. 50g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fraglich ist, ob auch ohne aktives Tun des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG erfüllt werden kann. Der Wortlaut der Regelung fordert jedenfalls keine Handlung der maßgebenden Pers; nur den (voraussetzungslosen) Wegfall der Anwendungserfordernisse des § 1 Abs 4 UmwStG. Auch der Sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.5 Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Personengesellschaft

Tz. 1255 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse in der Pers-Ges zu Lasten der Kö und zu Gunsten der anderen MU kann eine vGA der Kö zur Folge haben; s Wassermeyer (GmbHR 1999, 18). Insoweit sind verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten, wenn die Kö ihren MU-Anteil an der Pers-Ges an ihren AE zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis ve...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / Literaturtipps

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Weitere Rechtsschutzmöglichkeit: Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 44 Da eine Bewilligungserklärung nach § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben gilt, kann auch erst dann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Bis der Prozess abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Ein Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung nach § 899 BGB oder eine Vormerkung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ei...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Testamentsvollstreckung und Vollmachten

Rz. 13 Der Erblasser kann ohne Weiteres dem Testamentsvollstrecker eine transmortale Vollmacht [11] oder eine postmortale Vollmacht [12] erteilen. Auch eine andere Person als die des Testamentsvollstreckers kann mit derartigen Vollmachten ausgestattet werden. Testamentsvollstreckung und Vollmacht stehen somit isoliert nebeneinander. Sofern einem Erben oder einem Dritten Vollma...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Missbrauchsprävention

Rz. 829 § 5 Abs. 3 GrEStG regelt einen Ausschluss der Anwendbarkeit der Begünstigungen nach Abs. 1 und Abs. 2 für als missbräuchlich eingestufte Gestaltungen bzw. Sachverhaltsentwicklungen. Das Gesetz spricht insoweit von einer "Verminderung des Anteils des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand" innerhalb von zehn Jahren nach dem – an sich begünstigten – Grundstücksumsatz. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle

Tz. 257 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 a) Investmentfonds Für Investmentfonds wird ein stliches Einlagekto nicht festgestellt. Nach § 6 Abs 1 S 1 InvStG gilt eine als Investmentfonds qualifizierte Kap-Ges als Zweckvermögen nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG. Zwar gelten Investmentfonds (und Spezial-Investmentfonds) als Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, doch können sie keine Leistungen nach § 20 ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Rechtsfolgen nach § 2306 Abs. 1 BGB

Rz. 44 Der Pflichtteilsberechtigte kann einen belasteten oder beschwerten Erbteil immer ausschlagen und seinen Pflichtteil geltend machen. Nimmt er den belasteten Erbteil an, ändert sich an seiner Rechtsstellung als Erbe nichts. Die zu seinen Lasten angeordneten Beschwerungen und Beschränkungen bleiben in vollem Umfang bestehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie den Pflichtteil ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / bb) Testierfähigkeit

Rz. 55 Die Testierfähigkeit kann nur dann Gegenstand der Ermittlungen des Nachlassgerichts sein, wenn sich gewisse Auffälligkeiten ergeben, die Zweifel an der Testierfähigkeit erkennen lassen.[85] Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung können Anlass zur Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder ner...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr