Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.2 Beginn einer teilweisen Steuerbefreiung

Rz. 58 Eine teilweise Steuerbefreiung tritt ein, wenn die Körperschaft steuerbefreit wird, neben dem steuerbefreiten Bereich aber eine steuerpflichtige Tätigkeit unterhält, z. B. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Steuerbefreiung im übrigen Bereich nicht ausschließt. Dann ist Abs. 1 auf den steuerbefreiten Bereich anzuwenden, d. h., insoweit sind die Teilwerte ...mehr

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Von der gesonderten Festste... / IV. Kein begünstigtes Vermögen und keine Steuerbefreiung?

Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG fällt, gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die in diesem Zuge übergehenden Schulden und Lasten der Gesellschaft sind bei der Ermittlung der Bereicherung wie e...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

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Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Erbeinsetzung bei Verteilung einzelner Nachlassgegenstände

Trotz augenscheinlicher Verteilung nur einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen kann eine Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers vorliegen, wenn die ihr zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellten und sie nach dem Testament auch für "Beerdigung und Folgekosten" verantwortlich sein sollte....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.2 Einzelunternehmen, Personengesellschaften, kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sowie Kleinst-KapCo-Gesellschaften

Rz. 106 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist eine Gliederung der Bilanz nicht vorgeschrieben. Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen nur die nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Bilanzposten[1], Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinst-KapCo-Gesellschaften mit Buchstaben bezeichneten Bilanzposten[2] in einer ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.3 Große und mittelgroße Kapital- und KapCo-Gesellschaften

Rz. 108 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften haben die Verbindlichkeiten in der Bilanz wie folgt zu gliedern:[1] Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 8.1 Angaben zu den Verbindlichkeiten

Rz. 138 Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.[1] Kleinstkapitalgesellschaften[2] brauchen einen Anhang nicht aufzustellen, wenn sie die Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten (Rz. 109ff.) unter der Bilanz mitteilen.[3]. Zu den Verbindlichkeiten sind gem. § 285 Nr. 1 HGB (vgl. auch § 314 Abs. 1 Nr. 1 HGB) im Anhang anzuge...mehr

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Versicherungsschutz für E-M... / 2.2 Übergreifende Schäden durch e-Bikes

Bei versicherungspflichtigen e-Bikes greift wie beim e-Auto die Kfz-Haftpflicht. Verursachen versicherungsfreie e-Bikes einen Schaden, so wird dieser durch die Privathaftpflicht des Eigentümers reguliert. Hat der Eigentümer des e-Bikes keine Privathaftpflichtversicherung, muss er wie für jeden anderen Schaden mit seinem gesamten persönlichen Vermögen einstehen. Da auch die Er...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.3.1 Zweiseitige Verpflichtungen

Rz. 14 Eine Verbindlichkeit darf nur ausgewiesen werden, wenn der Kaufmann wirtschaftlich belastet ist. Solange bei einem gegenseitigen Vertrag der Gläubiger die dem Kaufmann geschuldete Leistung noch nicht erbracht hat, gleichen sich die Leistung des Kaufmanns und die Gegenleistung des Gläubigers aus und sind in der Schwebe.[1] Rz. 15 Hat der Gläubiger aufgrund eines gegensei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.2 Personengesellschaft

Rz. 25 Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft sind dieser handelsrechtlich zuzurechnen, wenn sie in ihrem Namen begründet worden sind und damit zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung privaten Zwecken eines Gesellschafters dient. In diesem Fall wird eine entsprechende Forderung gegen den Gesellschafter eing...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Adressat einer Prüfungsanordnung nach Insolvenzeröffnung ist der Insolvenzverwalter Sachverhalt Die Klägerin war eine KG, über deren Vermögen im November 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine Rechtsanwältin wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Im Jahr 2019 erließ das Finanzamt Betriebsprüfungsanordnungen für die Jahre 2012 und 2013. Diese waren an die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschutz für E-M... / 1.2.2 Ladestationen/Wallboxen

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt: Baut ein Eigentümer (oder Mieter) eine Wallbox in das Gebäude ein, ist diese in dessen Hausratversicherung enthalten. Baut die WEG die Wallboxen gemeinschaftlich ein (oder sind sie bei neu errichteten Gebäuden von vornherein enthalten), so sind sie über die Gebäudeversicherung der WEG abgesichert. Bei der Einordnung des richtigen Ver...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1 Erzwingbarkeit

Rz. 3 Zudem muss es sich um eine Außenverpflichtung aufgrund rechtlicher oder faktischer Begründung handeln.[1] Erzwingbar ist eine Leistung zum einen, wenn der Gläubiger seinen Anspruch hierauf im Klagewege durchsetzen kann (rechtlich begründete Außenverpflichtung). Allerdings stellt eine faktische ungewisse Verbindlichkeit ebenfalls eine Schuld in diesem Sinne dar, wenn am...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 8.3 Damnum/Disagio

Rz. 142 Das Damnum oder Disagio ist von großen und mittelgroßen Kapital- und KapCo-Gesellschaften in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[1] Es bestehen folgende Möglichkeiten: Entweder wird das Disagio bei den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite als besonderer Posten "Disagio" ausgewiesen. Das kann auch durch einen "Davon-Vermerk" geschehen. Od...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.4 Nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehende Verbindlichkeiten

Rz. 50 Unter dem Posten "Verbindlichkeiten" ausgewiesene Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, sind von großen und mittelgroßen Kapital- und KapCo-Gesellschaften im Anhang zu erläutern, wenn sie einen größeren Umfang haben[1] Rz. 51 Nach der Begründung zum Regierungsentwurf[2] ist hierbei an antizipative Posten gedacht, die nach den Grundsätzen ord...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.5.1 Restlaufzeiten bis zu einem Jahr

Rz. 116 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften [1] haben den Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken.[2] Verbindlichkeiten, die innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Jahresabschluss fällig werden, belasten erheblich die Liquidität des Unternehmens. Daher sind sie von Kapital- und KapC...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / m) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft (§ 76a StGB)

aa) Grundsätze der erweiterten Einziehung Rz. 383 [Autor/Stand] Kann wegen der Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ordnet das Gericht gem. § 76a Abs. 1 StGB die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung selbständig an, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben ist, im Übrigen vorliegen. Ein aus einer rechtswidrigen Tat – di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung Vermögen unklarer Herkunft bei Dritten

Rz. 390 [Autor/Stand] Auch bei Dritten kann neben dem Erlangten und dem Wertersatz auch Vermögen unklarer Herkunft unter gewissen Voraussetzungen eingezogen werden. Beispiel Der an der bandenmäßigen Hinterziehung von Verbrauchsteuern beteiligte X überträgt sämtiche Vermögenswerte (Haus, Auto) auf seine Freundin. Diese behauptet im Rahmen der Durchsuchung, dass auch das aufgef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft bei Katalogtaten

Rz. 387 [Autor/Stand] Aus rechtswidrigen Taten herrührende Gegenstände werden zukünftig namentlich in Verfahren wegen des Verdachts aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erfolgen. Aufgeführt sind insb. folgende Straftaten unter den weiter normierten Voraussetzungen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Verein...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Gleichstellung sonstiger Vermögen/Vereinigungen (Abs. 4)

"(4) Den Stiftungen stehen sonstige Zweckvermögen, Vermögensmassen und rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Personenvereinigungen gleich." Rz. 201 [Autor/Stand] Maßgebende Rechtsträger. Der Begriff "Stiftung" i.S. von § 15 zielt auf einen bestimmten Typ von Rechtsform und nicht auf einen bestimmten Namen ab (vgl. zum Begriff Rz. 162 f.). Diesen Grundsatz verdeutlicht § 15 Abs....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Steueramnestie-Verordnung v. 23.8.1931. Die Geschichte des § 15 reicht zurück bis zur Verordnung des Reichspräsidenten über steuerliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über Steueramnestie (Steueramnestieverordnung) v. 23.8.1931[2] (StAmnVO). §§ 1 bis 3 StAmnVO lauteten: § 1 Wird eine Familienstiftung (§ 3), die ihren Sitz im Ausland hat, bis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Die ESt-Vorauszahlung im Insolvenzverfahren

Rn. 87 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Behandlung von ESt-Vorauszahlungen in der Insolvenz einer natürlichen Person in Bezug auf die Aufrechnung des FA (s Aufrechnungsverbot in § 96 InSO) mit aus Vorauszahlungen resultierendem Erstattungsanspruch hat der BFH jüngst zwei Urteile erlassen: Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigeg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nachweis des rechtlichen und tatsächlichen Entzugs des Stiftungsvermögens (Nr. 1)

„... 1. nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Absätzen 2 und 3 genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und ...” Rz. 274 [Autor/Stand] Wer hat den Nachweis zu erbringen? Nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 muss "nachgewiesen" werden, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Abs. 2 und 3 genannten Personen rechtlich und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / l) Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes

Rz. 379 [Autor/Stand] In den Fällen des § 73b StGB, auch i.V.m. § 73c StGB, ist die Einziehung indes ausgeschlossen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist, es sei denn, dem Betroffenen waren die Umstände, welche die Anordnung der Einziehung gegen den Täter oder Teilnehmer ansonsten zugelassen hätten, zum Zei...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / a) Wille des Gesetzgebers

§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG in seiner heutigen Fassung wurde durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses vom 22.6.2016 mit folgender Begründung eingefügt: Zitat "Satz 2 nimmt solches begünstigungsfähiges Vermögen von der Verschonung aus, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Besteht betriebliches Vermögen oder das Vermögen einer Gesell...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / aa) Gesetzgebungsverfahren

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war zunächst geplant, das begünstigte Vermögen als alle Teile des begünstigungsfähigen Vermögens zu definieren, die nach ihrem Hauptzweck einer Tätigkeit der Land- und Fortwirtschaft (§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EStG), eines Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG) oder der selbstständigen Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / I. Problemstellung

§ 13a ErbStG gewährt bei der Unternehmensnachfolge für begünstigtes Vermögen einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung). Bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 13a Abs. 10 ErbStG bleiben sogar 100 % des begünstigten Vermögens erbschaftsteuerfrei (Vollverschonung), sofern der Erwerb unter Hinzurechnung bestimmter Vorerwerbe 26 Mio. EUR nicht übersteigt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / II. Anwendungsbereich des § 13 Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG

§ 13 Abs. 6 ErbStG soll seinem Regelungszweck nach die wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Kapitalgesellschaft erhalten und die Übertragung von Vermögen der Gesellschaft in das Privatvermögen der Gesellschafter verhindern.[3] Die Regelung ist daher eng auszulegen. Tatsächlich führt ein Insolvenzverfahren nicht in jedem Fall zu einer Zerschlagung des Unternehmens und damit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / a) Grundsatzentscheidungen des BVerfG

Die Besserstellung der Erwerber unternehmerischen Vermögens gegenüber den Erwerbern sonstigen Vermögens ist im Grundsatz mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.[56] Den Anstoß zu der Kodifikation der Begünstigungen unternehmerischen Vermögens hatte das BVerfG in seiner ersten Entscheidung zum ErbStG vom 22.6.1995 zur Einheitsbewertung gegeben, indem es die Gemeinwohlgebundenheit und...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Voraussetzung und Methodik der Zurechnung (Satz 1)

„(10) 1 Einer ausländischen Familienstiftung werden ..., entsprechend ihrem Anteil zugerechnet, ...” Rz. 466 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekt. Subjekt der Zurechnung ist die ausländische Familienstiftung. Wer dazu zählt, bestimmt § 15 Abs. 1–4. Das weitere Schicksal der auf diese Weise zugerechneten Vermögenswerte und Einkünfte bestimmt sich nach den für die Zurechnung der St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtslage vor VZ 2009

Rz. 326 [Autor/Stand] Fehlende gesetzliche Regelung zur Einkommensermittlung. Für die Zeit vor dem VZ 2009 fehlte es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, wie das Einkommen der Familienstiftung zu ermitteln war. Diskutiert wurde, ob aus dem Einkommensbegriff des § 15 Abs. 1 a.F. auf die Anwendung der Einkommensermittlungsvorschriften des EStG und des KStG rückgeschl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Arrestgrund

Rz. 547 [Autor/Stand] Der steuerliche Arrest kann gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die Beitreibung der Steuerschuld ansonsten vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Umstände in ihrer Gesamtheit geeignet sind, bei der Finanzbehörde bei ruhiger und vernünftiger Abwägung die Besorg...mehr