Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.3 Integre Investoren, nachhaltig wirtschaftende Banken

Bei Ihren Investoren sollten Sie genauso auf Nachhaltigkeit achten wie in Ihrem eigenen Unternehmen. Wenn Sie Investoren suchen, die Ihrem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen sollen – als Startkapital oder zur Finanzierung eines Wachstumssprungs –, sollten Sie darauf achten, welche Beweggründe diese haben, Ihnen Kapital zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich z. B. u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.1 Einhaltung der Menschenrechte, keine Kinderarbeit, Antikorruption

Die 3Aspekte "Einhaltung der Menschenrechte", "keine Kinderarbeit" und "Antikorruption" sind wesentliche Inhalte der 10 Prinzipien des UN Global Compact und aller ernsthaften Nachhaltigkeitsinitiativen. Zumindest von den ersten beiden habe ich bisher immer angenommen, dass ihre flächendeckende Einhaltung in Deutschland selbstverständlich sei. Einhaltung der Menschenrechte Lass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 9 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 142 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge [1] (§ 6 EStG Rz. 184ff.) sind Vermögensübertragungen unter Lebenden im Hinblick auf die zukünftige Erbfolge zu verstehen. Nach dem Willen der Beteiligten soll der Übernehmer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zumindest teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Im Gegensatz zum Vermögensübergang durch vorweggenommene ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes

Rz. 38 Bei der Vermietung eines Gebäudes können Verluste für die Festsetzung von Vorauszahlungen für Kj. geltend gemacht werden, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beginnen; bei anderen Vermögensgegenständen für Kj., die nach der Aufnahme der Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Stpfl. beginnen. Für das LSt-Ermäßigungsverfahren ist § 39a EStG dur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.2 Working Capital optimieren

Unternehmen sollten versuchen, die Forderungen und Vorräte zu minimieren und die Lieferantenkredite zu nutzen, also das Working Capital zu optimieren. Die Maßnahmen sind vielversprechend, wenn bisher wenig Augenmerk auf diese Kennzahl gelegt wurde. Auf die Kosten wirken sie indirekt. Die Entwicklung einzelner Kostenarten hat an verschiedenen Stellen Einfluss auf das Working ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.1 Existenzsichernd langfristig finanzieren

Wenn Sie Ihr Unternehmen langfristig führen wollen, brauchen Sie eine Hausbank an Ihrer Seite, die nicht den Schirm zumacht, wenn es anfängt zu regnen. Alle Banken sind nach "Basel IV" gezwungen, interne Ratings für ihre Geschäftskunden zu erstellen. Je nachdem, wie dieses Rating für Ihr Unternehmen ausfällt, bekommen Sie einen Kredit oder keinen, bzw. müssen Sie hohe Zinsen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / bb) Verfahren XI R 6/21

Entscheidung des FG: Insofern wird es auch interessant zu sehen, wie der BFH im Verfahren XI R 6/21 entscheiden wird.[68] In diesem Fall hatte das FA – obwohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistenden bereits eröffnet worden war – die Steuerkorrekturen durch den Insolvenzverwalter anerkannt und die Steuerbeträge an die Masse erstattet. Das FG Düsseldorf, das mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehe ohne Ehevertrag? § 1365 BGB im Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die weitaus meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft", § 1363 BGB. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird beim Ende der Ehe geteilt. Jeder Ehepartner kann dessen ungeachtet grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 2 Zweck und Funktion des Lageberichts

Trotz der formellen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind beide Rechnungslegungsinstrumente nicht voneinander unabhängig: Auch für den Lagebericht gilt die Generalnorm, wonach "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" zu vermitteln ist. Für den Jahresabschluss bezieht sich dies explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Leitsatz Ist bei einer KGaA die nicht am Kapital beteiligte Komplementärin, eine GmbH & Co. KG (KG), zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 5.2 Wirtschaftsbericht

Im "Wirtschaftsbericht" sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Für die Darstellung des Geschäftsverlaufs soll die Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr einschließlich einer Beurteilung aufgeführt werden. Dabei ist auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 1 Grundlagen nach HGB und IFRS

Der Lagebericht ist Bestandteil der jährlichen Rechnungslegung von Unternehmen, jedoch nicht als Teil des Jahresabschlusses, sondern als ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt. Die Hauptzielsetzung des Lageberichts ist dabei die Informationsvermittlung. Die gesetzlichen Grundlagen für den Lagebericht von Einzelunternehmen bilden hinsichtlich des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Rangrücktritt

Wurde das Gesellschafterdarlehen mit einem Rangrücktritt versehen und unterfällt dieser den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2a EStG, führt dies bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dazu, dass der Rangrücktritt wie ein Darlehensverzicht zu behandeln ist und zu nachträglichen AK führt. Beraterhinweis Die entsprechenden Formulierungen in Tz. 6 des BMF-Schreibens zeigen, wie wicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.2 Datenabgleich zwischen Sozialhilfeträger und zentraler Stelle nach § 81 Einkommensteuergesetz

Rz. 10a In § 118 wurde zum 1.1.2019 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. I S. 3214) ein neuer Abs. 1a eingeführt. Dieser regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen dem Sozialhilfeträger und der zentralen Stelle nach § 81 Einkommensteuergesetz über die Datenstelle der Rentenversicherungsträger. Der Sozialhilfeträger hat den erstmaligen Bezug von Hilfe zum Leb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 117 BSHG. Die Verordnungsermächtigungen des bisherigen § 117 Abs. 1 und 2 BSHG finden sich in § 120. Vom automatisierten Datenabgleich ausgenommen sind die Leistungsberechtigten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Überprüfung von Daten der Bezieher von Sozialhilfeleistungen ist in Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.6 Sonstige Auskunftspflichtige

Rz. 24 Eine Pflicht zur Auskunftserteilung über § 117 hinaus ergibt sich aus § 21 Abs. 4 SGB X . Nach dieser Norm haben die Finanzbehörden, auch soweit es im Verfahren nach dem SGB XII erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden oder Leistungsempfängers, der/des Erstattungspflichtigen, des Unterhaltsverpflichtet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.1 Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern und Stellen

Rz. 5 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich der Träger der Sozialhilfe mit der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern (Auskunftsstellen). Gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Pflegekassen) kann nur im Wege der Amtshilfe Auskunft im Einzelfall in Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / H. Herausgabe von Unterlagen und Vermögen, § 1872 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB n.F.

I. Überblick Rz. 20 II. Einleitung Rz. 21 Ein repetitiver Quell für Unstimmigkeiten ist die Herausgabe von Unterlagen durch den Betre...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / 2. Befreiung bei geringem Vermögen, § 1860 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 30 Entsprechend dem § 1817 BGB a.F. kann eine Befreiung bei geringem Vermögen, nicht mehr als 6.000 EUR, erfolgen. Klargestellt wird, dass Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden.[36] Sonst könnten hohe Vermögensverfügungen betroffen sein, wenn etwa einem Brutto-Vermögen vom 100.000 EUR Verbindlichkeiten von 95.000 EUR entgegenstehen. Rz. 31 Befreit wird von der Anl...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung – Vermögen, Genehmigungen, §§ 1838–1860 BGB

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§ 15 Führung der Betreuung ... / D. Anzeigen und Genehmigungen, §§ 1846–1858 BGB n.F.

I. Anzeigepflichten, §§ 1846 f. BGB n.F. Rz. 17 Die neuen Anzeigepflichten sollen die Verwaltung des Vermögens und damit die Arbeit des Betreuers erleichtern und die Gerichte entlasten. Sie ersetzen die Mitwirkungspflichten des Betreuungsgerichts nach §§ 1908i Abs. 1, 1810 BGB a.F.,[18] also die so genannten Innengenehmigungen. Nach diesem System kann der Betreuer schnell und...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / I. Grundsatz der Selbstbestimmung

Rz. 2 Die Regelungen zu den Tätigkeiten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten wurden umfassend neu geregelt. Sie sollen sich an dem Grundsatz der Selbstbestimmung messen lassen, bei dem der Wunsch des Betreuten und nicht sein Wohl maßgeblich ist, wie es schon in § 1821 BGB n.F. verankert wurde. Zudem wurden sie von den Anordnungen für Mündel entkoppelt und modernisiert. D...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 7 Die einzelnen Pflichten des Betreuers, die er vorbehaltlich eines anderen, konkreten Wunsches des Betreuten zu befolgen hat und bei denen er bei Abweichung dem Betreuungsgericht Anzeige zu erstatten hat, sind in den §§ 1839–1843 BGB n.F. geregelt. Die Pflicht zur Trennung des Vermögens, mit wenigen Ausnahmen, von dem des Betreuers oder anderer Personen, geht schon aus §...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / I. Anzeigepflichten, §§ 1846 f. BGB n.F.

Rz. 17 Die neuen Anzeigepflichten sollen die Verwaltung des Vermögens und damit die Arbeit des Betreuers erleichtern und die Gerichte entlasten. Sie ersetzen die Mitwirkungspflichten des Betreuungsgerichts nach §§ 1908i Abs. 1, 1810 BGB a.F.,[18] also die so genannten Innengenehmigungen. Nach diesem System kann der Betreuer schnell und unkompliziert handeln und muss sich Dri...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / C. Einzelne Pflichten

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§ 15 Führung der Betreuung ... / B. Grundsätze

I. Grundsatz der Selbstbestimmung Rz. 2 Die Regelungen zu den Tätigkeiten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten wurden umfassend neu geregelt. Sie sollen sich an dem Grundsatz der Selbstbestimmung messen lassen, bei dem der Wunsch des Betreuten und nicht sein Wohl maßgeblich ist, wie es schon in § 1821 BGB n.F. verankert wurde. Zudem wurden sie von den Anordnungen für Mün...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / IX. Wertgegenstände, § 1844 BGB n.F.

Rz. 16 Die Pflicht zur Hinterlegung von Wertgegenständen auf Anordnung des Betreuungsgerichts gem. § 1844 BGB n.F. bleibt weitgehend wie in § 1818 Hs. 1 2. Alt. BGB a.F. erhalten.[17]mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / VIII. Wertpapiere, § 1843 BGB n.F.

Rz. 15 Die Vorschriften zum Umgang mit Wertpapieren der §§ 1812 ff. BGB a.F. wurden deutlich vereinfacht und modernisiert; § 1815 BGB a.F. entfällt mangels praktischer Relevanz.[16]mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / IV. Befreiungen, §§ 1859, 1860 BGB n.F.

Rz. 31 Die Vorschriften zur Befreiung des Betreuers wurden überarbeitet und ausgeweitet (siehe § 12 Rdn 15–34).mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / A. Überblick

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§ 15 Führung der Betreuung ... / IV. Sperrvereinbarung, § 1845 BGB n.F.

Rz. 9 Die Regelungen zur Sperrvereinbarung gem. §§ 1809, 1814, 1815 Abs. 1, 1816 BGB a.F. werden in § 1845 BGB n.F. zusammengefasst. Sie bewirkt, dass der Betreuer nicht ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts über die Vermögenswerte verfügen kann. Für welche Anlagen eine Sperrvereinbarung getroffen wird, hat der Betreuer unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften zu beach...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / VI. Bargeld, § 1840 BGB n.F.

Rz. 12 Bargeld ist zu vermeiden und Zahlungsverkehr über das Girokonto des Betreuten abzuwickeln, § 1840 Abs. 1 BGB n.F. Das entspricht nicht nur der allgemeinen Entwicklung, sondern lässt auch Zahlungsströme besser nachvollziehen, was wiederum der Absicherung des Betreuten dient. Ausnahmen gelten nur, wenn der Betreute Auszahlungen an sich wünscht, § 1840 Abs. 2 Nr. 2 BGB n....mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / I. Überblick

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§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Handlungsorientierungen

Rz. 3 Übersicht: Handlungsorientierung für Betreuer Rz. 4 In erster Linie ist vom Betreuer Zurückhaltung zu üben: Soweit der Betreute selbst seine...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / III. Anforderungen an Kreditinstitut, § 1842 BGB n.F.

Rz. 8 In § 1842 BGB n.F. wird der § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB a.F. vereinfacht. Die Anforderung an das Kreditinstitut, einer ausreichenden Sicherungseinrichtung anzugehören, bleibt unverändert. Da Sparkassen ebenfalls Sicherungseinrichtungen anzugehören haben, müssen sie nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.[8] Wichtige Regelung Sparkassen werden nicht mehr ausdrücklich erwähnt...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / V. Verfügungsgeld, § 1839 BGB n.F.

Rz. 11 Im Gegensatz zum § 1806 Hs. 2 BGB a.F. enthält § 1839 Abs. 1 BGB n.F. eine Anweisung, wie das Verfügungsgeld zu verwahren ist: entsprechend den heutzutage üblichen Gepflogenheiten und dem Bestreben nach Absicherung des Betreuten bargeldlos auf einem Girokonto.[12] Für notwendiges Bargeld enthält § 1840 BGB n.F. eine Spezialregelung.mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / VII. Anlagegeld, § 1841 BGB n.F.

Rz. 14 Nicht benötigtes Geld soll bei einem Kreditinstitut, welches gem. § 1842 BGB n.F. einer entsprechenden Sicherungseinrichtung angehört (siehe Rdn 8), angelegt werden, um es zu erhalten und unter Umständen zu mehren. Dies war bislang in §§ 1806 f. BGB a.F. geregelt. Die Möglichkeiten des Betreuers zur Anlage sind vielfältiger geworden. Sperrvereinbarungen (§ 1845 BGB n.F...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / III. Genehmigungsverfahren, §§ 1855–1858, 1862 BGB n.F.

Rz. 27 Wie in § 1828 BGB a.F. kann auch nach § 1855 BGB n.F. die Genehmigung nur dem Betreuer und nicht dem Dritten gegenüber erklärt werden,[39] § 1856 BGB n.F. entspricht für die nachträgliche Genehmigung § 1829 BGB a.F. Dabei wird die Frist zur Erklärung dem Dritten gegenüber zur Mitteilung der Genehmigung nach Aufforderung in § 1856 Abs. 2 BGB n.F. von vier Wochen auf zw...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Genehmigungspflichten, §§ 1848–1854 BGB n.F.

Rz. 20 Die unter anderem in den §§ 1804, 1811–1813, 1821, 1822 f. i.V.m. 1908i Abs. 1, 1908i Abs. 2 BGB a.F. verteilten Genehmigungsvorschriften werden in den §§ 1848–1854 BGB n.F. zusammengefasst, übersichtlicher strukturiert und zum Teil neu formuliert. Vieles wird kaum verändert. Rz. 21 Übersicht: Genehmigungen, alphabetischmehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / V. Zeitpunkt

Rz. 30 Nach der Gesetzesbegründung soll die Herausgabepflicht erst nach der Schlussrechnungserstellung geschehen.[13] Das ist weder in dem Gesetzestext enthalten noch ist es systematisch oder praktisch sinnvoll. Rz. 31 Der Berechtigte benötigt das Vermögen und die Unterlagen regelmäßig unverzüglich. Die Wohnung muss betreten und gesichert werden, wozu die Schlüssel gebraucht ...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / D. Trennungsgebot, § 1836 BGB n.F.

Rz. 35 Wie schon in § 1805 BGB a.F. ist das Vermögen des Betreuten getrennt von dem des Betreuers zu halten. Das erscheint selbstverständlich und ist es grundsätzlich auch. § 1836 BGB n.F. konkretisiert[43] und schärft die Regelung. Gerade bei Ehegatten als Betreuer wird das aber regelmäßig zu Problemen führen, da ggf. über Jahrzehnte gewachsene Strukturen in Frage gestellt w...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / I. Überblick

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§ 13 Führung der Betreuung ... / 2. Hinzuziehung

Rz. 41 Der Betreuer kann auf eigenes Betreiben gem. § 1835 Abs. 3 BGB n.F. eine dritte Person zur Erstellung hinzuziehen, namentlich die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen. Das kann die Qualität des Berichtes verbessern und den Betreuer gerade bei vermögenden Betreuten absichern. Rz. 42 Die zuständige Betreuungsbeh...mehr