Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 52 Versicherungsrecht / 9. Vorläufige Deckung (§§ 49 ff. VVG)

Rz. 22 Dem Bedürfnis nach Versicherungsschutz vor Abschluss des endgültigen Hauptvertrages wird dadurch Rechnung getragen, dass eine vorläufige Deckung vereinbart werden kann. Es handelt sich um einen eigenständigen Versicherungsvertrag, der mit dem Zustandekommen oder der Ablehnung des endgültigen Vertrages endet. Rz. 23 Die Vereinbarung über die vorläufige Deckung ist auch ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 17. Verhüllte Obliegenheiten

Rz. 50 Eine "verhüllte" Obliegenheit liegt dann vor, wenn einem Versicherungsnehmer in der Formulierung eines Risikoausschlusses ein bestimmtes Verhalten als Voraussetzung für die Erhaltung des Versicherungsschutzes aufgegeben wird. Entscheidendes Kriterium für die rechtliche Zuordnung einer Klausel als "verhüllte" Obliegenheit oder Risikoausschluss ist ihr materieller Inhal...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Allgemeine Kraftfahrtbedingungen

Rz. 400 Ein versicherungsrechtliches Mandant im Verkehrsrecht kann nicht geführt werden ohne die jeweiligen AKB des VR zu berücksichtigen, die wichtige Voraussetzungen für den vereinbarten Versicherungsschutz festlegen. Es gibt für die Versicherungsgesellschaften keine verbindlichen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und Tarifbestimmungen mehr. Jede...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 15. Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 37 Obliegenheiten sind keine "echten Verbindlichkeiten", sondern Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer beachten muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur in den Grenzen von § 28 VVG vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit für den jeweiligen Versicherungsfall. Rz. 38 Die Re...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Da die Rechtsprechung die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts teilweise überspannt, empfiehlt es sich, die Haftung zu beschränken. § 52 BRAO lässt solche Haftungsbeschränkungen für fahrlässig verursachte Schäden ausdrücklich zu,mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Außergerichtlich

Rz. 390 Muster 51.49: Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz (außergerichtlich) Muster 51.49: Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz (außergerichtlich) VS-Nr.: _____, VN: _____ Versicherungsschutz für: _____ Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____ Unfallereignis vom: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wir beauftragt, f...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / A. Das versicherungsrechtliche Mandat

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger ca. sechs Versicherungsverträge – Inhalt und Auslegung dieser Verträge sind oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Gleichwohl wird diesem ebenso wichtigen wie überschaubaren Rechtsgebiet in der Anwaltschaft nur wenig Interesse entgegengebracht; die bei vielen Rechtsanw...mehr

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§ 42 Transportrecht / d) Versicherung

Rz. 85 Zur Versicherung des Lagergutes ist der Lagerhalter nur auf Verlangen des Einlagerers verpflichtet, § 472 Abs. 1 HGB. Deshalb sollte im Vertrag klargestellt werden, ob der Lagerhalter eine Lagerversicherung eindecken soll oder nicht. Zum einen sollte zweckmäßigerweise festgehalten werden, welcher Versicherungsschutz eingedeckt werden soll (Risiken: Feuer, Einbruchdieb...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 6 Vereinbarungen über Haftungsbeschränkung oder vorformulierte Honorarbedingungen sind regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB.[12] Bei einem mündlichen Vertragsschluss hat der Rechtsanwalt während des Gespräches ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen[13] oder diese unterschreiben zu lassen, damit diese rechtswirksam einbezogen sind. Formularmäßige Ve...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Versichertes Risiko

Rz. 427 In der Vollkaskoversicherung werden Schäden gedeckt aus Unfall sowie mut- oder böswilliger Handlung betriebsfremder Personen. Nach den meisten Regelungen in den AKB ist unter "Unfall" zu verstehen ein von außen her unmittelbar oder plötzlich mit mechanischer Gewalt auf ein Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Rz. 428 Kein Versicherungsschutz besteht für sog. "Betriebsschäd...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG werden Bescheide über die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht sofort vollzogen. Nach § 86a Abs. 3 SGG kann die zuständige Behörde auf Antrag den Sofortvollzug aussetzen. Wird dies abgelehnt, kann der Antragsteller gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG beim Gericht der Hauptsache beantragen, dass dieses die aufschiebende Wirkung herstellt. Um...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 5. Unterversicherung (§ 75 VVG)

Rz. 12 In der Praxis bedeutsamer ist die Unterversicherung, die insbesondere in der Hausratversicherung leicht eintreten kann. Die meisten Verträge sehen daher zwischenzeitlich eine automatische Anpassungsklausel vor. Grds. ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Wert der versicherten Sache anzugeben und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn der Versichere...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 4. Exkurs: Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen

Rz. 10 Auch Versicherungsprodukte haben teilweise den Charakter von Kapitalanlagen und werden häufig zu Kapitalanlagezwecken eingesetzt; namentlich gilt dies für kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten zunächst die sich aus § 6 bzw. §§ 61 ff. VVG ergebenden Beratungspflichten für Versicherer und deren Vermittler. D...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 338 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 367 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Beteiligte des Insolvenzverfahrens und Maßnahmen des Insolvenzverwalters

Rz. 81 Nach § 56a InsO hat das Gericht dem vorläufigen Gläubigerausschuss – sofern ein solcher bestellt wurde – vor der Bestellung des Insolvenzverwalters zunächst Gelegenheit zu geben, zu dem Verwalterprofil oder zur Person des Verwalters Stellung zu nehmen. Dem vorläufigen Gläubigerausschuss wird ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Das Gericht darf von dem Vorschlag nur abweic...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 147 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / IV. Muster: Klage gegen Krankenversicherung

Rz. 62 Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung An das Landgericht Köln Klage der Kauffrau Claudia Schmitz, Goldsteinstraße 95, 50968 Köln – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Sanitas Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Stein, Kölner Straße 3...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 15 Familienrecht / a) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 464 Wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, müssen die angemessenen Krankenversicherungskosten, gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zusätzlich zum Elementarunterhalt an den Gläubiger gezahlt werden. Angemessen sind die Kosten, die erforderlich sind, um einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Der Gläubiger muss aber,...mehr

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§ 42 Transportrecht / VI. Muster: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer

Rz. 43 Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Zwischen _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Spediteur genannt – und _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Frachtführer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Frachtführer ve...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 3 Das Privatversicherungsrecht befasst sich ausschließlich mit der Binnenversicherung, nicht mit der Seeversicherung. Das VVG ist lex specialis zum BGB, es gilt für alle Versicherungszweige, soweit nicht einzelne Vorschriften durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abgeändert worden sind. Das (neue) VVG ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten und gilt ab 1.1.2009 f...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Zusätzlich ist zu beachten, dass im Hi...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Obliegenheitsverletzung und ihre Folgen

aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 421 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Regress des Versicherers

Rz. 411 Begeht der VN eine Obliegenheitsverletzung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass der VR im Außenverhältnis zu dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 1 VVG den entstandenen Schaden zu erstatten hat und anschließend den VN, der als Gesamtschuldner neben dem VR gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG haftet, im Innenverhältnis gem. § 116 Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Regresshöchstbeträge, §§ 5, 6 KfzPflVV

Rz. 412 Bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles ist gem. § 5 Abs. 3 KfzPflVV in den dort angeführten Fällen eine Vereinbarung in den AKB über eine Leistungsfreiheit bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zulässig. Ein unbegrenzter Regress ist allerdings möglich, wenn der Fahrer das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat. Bei einer Obliegen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Quotenbildung unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen der KfzPflVV

Rz. 413 Kann der VR dem VN kein vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen, ist ein Regress lediglich unter dem Gesichtspunkt einer grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzung möglich. In diesen Fällen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG grds. ein Recht des VR vor, seine Leistung (lediglich) in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Insoweit...mehr

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§ 15 Familienrecht / 18. Vorsorgeunterhalt

Rz. 463 Ab Rechtskraft der Scheidung ist der nicht sozialversicherungspflichtig tätige Gläubiger, dessen geschiedener Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist, nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung des Schuldners mitversichert (§ 10 SGB V).[801] Schon für die Zeit ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1587 Abs. 2 BGB) ist der Gläubiger fern...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 404 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[475] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 10. Versicherungsvermittler (§§ 59–73 VVG)

Rz. 24 Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist der "Versicherungsvermittler" (§ 59 Abs. 1 VVG). Versicherungsvertreter ist derjenige, der von einem Versicherer damit betraut ist, "gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen" (§ 59 Abs. 2 VVG). Der Versicherungsvertreter ist "Auge und Ohr und Mund" des Versicherers, seine Kenn...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 200 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 410 Von besonderer Bedeutung ist, dass der VN eine Leistungskürzung des VR verhindern kann, wenn er nachweist, dass seine Obliegenheitsverletzung sich weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellungen des VR zu einer Leistungsverpflichtung dem Grunde oder der Höhe nach ausgewirkt hat (§ 28 Abs. 3 S. 1 VVG). Der VR wird nur (in der Höhe) leist...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / H. Due Diligence

Rz. 69 Die Due Diligence ("gehörige Sorgfalt") ist die mittlerweile allgemein übliche Bezeichnung für einen Prozess der Prüfung sämtlicher relevanter Informationsquellen betreffend das kaufgegenständliche Unternehmen. Die Due Diligence (DD) wird normalerweise vom Erwerbsinteressenten bzw. seinen Beratern selbst durchgeführt. Der Verkäufer bzw. die Zielgesellschaft unterstütz...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

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Praktikanten / 1.2.5 Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische (Pflicht-)Veranstaltung, die i. d. R. auf 1 bis 2 Wochen angelegt ist. Diese bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu bekommen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.[1] Dabei sollen die Schülerbetriebspraktika den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Eignung für be...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen zum Versicherungsschutz

Rz. 30 § 104 SGB VII – ebenso § 105 SGB VII – setzt das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses voraus. Dies muss auch jeder Sozialversicherungsträger gegen sich gelten lassen.[13] Rz. 31 Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht in den Fällen des § 2 SGB VII kraft Gesetzes (vgl. auch § 2 Abs. 1 SGB IV). Versichert bei Eintritt eines Versi...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Versicherungsschutz

Rz. 385 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen ist, dass der Haftpflichtversicherer seinem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (Deckungsschutz) gewähren muss.[488] Dies gilt auch, wenn im Teilungsabkommen eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt. Soweit entweder wegen Eingreifens einer Risikoausschlussklausel oder eines Leistungsverweigerungsrechts inf...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Versicherte Tätigkeit

Rz. 160 Unfallversicherungsrechtlich geschützt sind allein versicherte Tätigkeiten. Dazu verweist § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausschließlich auf die sich auf "den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 (SGB VII)" beziehenden Tätigkeiten. Versicherte Tätigkeiten sind daher all diejenigen Verrichtungen, die mit den in Bezug genommenen Versicherungstatbeständen in einem inneren Zu...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / V. "Wie Beschäftigte" tätige Personen

Rz. 39 Wie dargelegt (Rdn 33) sind nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII gegen Arbeitsunfall Personen versichert, die wie ein nach Abs. 1 Versicherter tätig werden; dies gilt auch bei einer vorübergehenden Tätigkeit. Rz. 40 Die Vorschrift steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage, ob ein Verunglückter als Versicherter in einen fremden Betrieb wie ein Arbeitnehmer "eingeglieder...mehr