Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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Jansen, SGB IV § 23b Beitra... / 2.4.1 Bestimmung des beitragspflichtigen Wertguthabens

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Beitragsverfahrensordnung – BVV) v. 3.5.2008 das Wertguthaben i. S. d. Sozialversicherungsrechts einschließlich dessen Änderungen durch Zu- und Abgänge in den Lohnunterlagen darzustellen. Dabei sind d...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.6 Nach DDR-Recht festgestellte Renten (Abs. 6)

Rz. 17 Abs. 6 übernimmt die besonderen Regelungen über die Rentenfeststellung für alte Versicherungsfälle in den neuen Bundesländern entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 1154 RVO. Rz. 18 Renten, die vor dem 1.1.1992 nach dem Sozialversicherungsrecht der ehemaligen DDR festgestellt wurden, werden hinsichtlich der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, ggf. au...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungsschutz bei Stornierung eines Teilzeitwohnrechtevertrags

AVB Reiserücktrittsversicherung § 7 Abs. 1; BGB § 305c Leitsatz Ein VN kann die ihm durch Stornierung einer Buchung im Rahmen eines Teilzeit-Wohnrechte-Vertrags entstehenden finanziellen Nachteile als bedingungsgemäß gedeckte Stornokosten einer einzeln gebuchten urlaubsbedingten Mietleistung betrachten. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Urt. v. 14.6.2017 – IV ZR 161/16 Sachverha...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / Sachverhalt

Die Kl. macht als Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes (VN) Ansprüche aus einer Reiserücktrittsversicherung geltend, die der VN bei der Bekl. im Jahre 2006 abgeschlossen hatte. Dem Vertrag liegen AVB zugrunde, in denen die Bekl. unter anderem Versicherungsschutz für den Fall verspricht, dass eine versicherte Reise aufgrund bestimmter, in § 7 S. 1 AVB aufgezählter Ereigni...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Entgegen der Annahme des BG hat die Bekl. nach § 3 Nr. 1 S. 1 AVB für die Buchung der Ferienwohnung durch den VN grds. Versicherungsschutz zu gewähren. Die von der Bekl. verwendete Klausel ist unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gem. § 305c Abs. 2 BGB zu ihren Lasten gehen." [12] 1. Unklar gem. § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung d...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / Leitsatz

Ein VN kann die ihm durch Stornierung einer Buchung im Rahmen eines Teilzeit-Wohnrechte-Vertrags entstehenden finanziellen Nachteile als bedingungsgemäß gedeckte Stornokosten einer einzeln gebuchten urlaubsbedingten Mietleistung betrachten. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Urt. v. 14.6.2017 – IV ZR 161/16mehr

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zfs 10/2017, Deckungsaussch... / 1 Aus den Gründen:

" … Es besteht kein Anspruch des Kl. aus der bei der Bekl. genommenen Vollkaskoversicherung wegen des Unfalls des Kl. am 9.6.2015. … Es greift die vertragliche Ausschlussklausel nach Ziff. A.2.17.4 AKB der Bekl., wo es unter der Überschrift “Touristenfahrten' heißt:" “Kein Versicherungsschutz besteht für Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken.' Denn ausweislich der vom ...mehr

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zfs 10/2017, Kein Leitungsw... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung auf Ersatz von Schäden in Anspruch, die nach heftigen Witterungsniederschlägen durch Wasseransammlung und Durchfeuchtung insb. von Böden und Wänden im Untergeschoss seines Ferienhauses in H entstanden sind. Das LG wies die Klage ab. Es verneinte eine Überschwemmung i.S.d. AVB. Zwar sei das...mehr

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zfs 10/2017, Kein Leitungsw... / 3 Anmerkung:

Aufgrund der zunehmenden Versicherungsdichte der Elementarschadenversicherung zum einen und der zunehmenden Häufung insb. von Starkregenereignissen zum anderen, gibt es mittlerweile eine gefestigte Rspr. zu diesem Versicherungszweig (grundlegend zum Überschwemmungsbegriff BGH VersR 2005, 828 mit zustimmender Anmerkung Günther r+s 2006, 155; die Rspr. des BGH zur Überschwemmu...mehr

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Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.2 Beginn der Versicherungspflicht (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 18 Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger beginnen grundsätzlich mit dem Beginn der Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Sie entstehen mit jedem Tag, an dem die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind (vgl. § 22 Abs. 1). Dies gilt auch, wenn die DRV Bund im Rahmen des Anfrageverfahrens eine Beschäftigung und damit Sozialversicheru...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). …" [8] Danach ist eine grundsätzliche Bedeutung nicht gegeben. Die Revision zeigt – ebenso wie das BG – nicht auf, dass über die Auslegung der hier von der Bekl. verwendeten Klausel in Rspr. und/ode...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / Sachverhalt

I. Der Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung geltend. Er schloss mit der Bekl. eine Krankentagegeldversicherung mit Wirkung ab dem 1.6.2012. In den dem Vertrag zugrunde liegenden AVB heißt es u.a.: "§ 7" Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses (§§ 13 bis 15). ...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit vo... / Leitsatz

1. Bedingungen einer Forderungsausfallversicherung, die Versicherungsschutz nur für die Nichtbezahlung einredefreier und unbestrittener Forderungen des VN gewähren, sind wirksam. 2. Wird eine Forderung bestritten, tritt der Versicherungsfall erst mit rechtskräftiger Titulierung der Forderung ein. (Leitsätze der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 15.2.2017 – IV ZR 202/16mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 AHB i.V.m. lit. A. I. BBR." 1) Ein Versicherungsfall in Gestalt eines Sachschadens ist gegeben. Nach § 1 Abs. 1 der AHB des Vertrags gewährt der VR dem VN Versicherungsschutz u.a. für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereigni...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Privathaftpflichtversicherung auf der Grundlage der AHB. In § 4 Abs. 1 Nr. 6 lit. a der AHB ist folgendes geregelt: "Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus erge...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit vo... / Sachverhalt

Die Kl., die gewerbsmäßig Kunststofffenster und -türen herstellt, macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Forderungsausfallversicherung geltend. Mit Versicherungsvertrag v. 25.10.2011 schlossen die Parteien eine Forderungsausfallversicherung mit einer Selbstbeteiligung der Kl. i.H.v. 20 % für den Zeitraum v. 1.1.2012 bis zum 31.12.2012. Diese Versicherung wurde von der Kl....mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche der Kl. gegen die Bekl. wegen anwaltlicher Schlechtleistung aus übergegangenem Recht. Die Kl. ist der Rechtsschutzversicherer ihres VN D, der für sich und seine damalige minderjährige Tochter B im Jahr 2008 eine Familienunfallversicherung unter Einbeziehung der AUB abgeschlossen hatte. B erlitt im Jahr 2010 einen Skiunfall, der operativ b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Realsplitting

Die Praxis nimmt Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt zum Anlass, auch einkommensteuerliche Randfragen zu vereinbaren. Bei keinem oder geringem Verdienst des Unterhaltsberechtigten bietet sich an, Vereinbarungen zum Realsplitting mit in die Urkunde aufzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass der einkommensteuerliche Begriff der Unterhaltsleistung nach § 10 Abs. 1a EStG n...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / H. Überraschende und mehrdeutige Klauseln (§ 305 lit. c BGB)

Rz. 135 Die Regelung des § 305 lit. c BGB (die gemäß § 310 Abs. 1 BGB auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt) entspricht in ihrem Abs. 1 wörtlich § 3 AGB-Gesetz (alt) (Überraschende Klauseln), in ihrem Abs. 2 wörtlich § 5 AGB-Gesetz (alt) (Unklarheitenregel als Sonderregelung hinsichtlich der generell für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwend...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall

a) Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung Rz. 610 Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist gem. § 1 MB/KT der Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Rz. 611 Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer also verpflichtet, den als Folge von Krankheit oder Un...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / B. Versicherungsschutz in der VSV

Rz. 17 Musterbedingungen des GDV existieren für die VSV nicht. Damit kommt den Bedingungswerken der Versicherer für die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsschutzes maßgebliche Bedeutung zu. Neben dem hier zugrunde gelegten Bedingungswerk des Marktführers, der Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA (EH), haben eine Reihe anderer Versicherer ähnliche ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IX. Vorläufiger Versicherungsschutz

Rz. 127 Der Versicherer kann mit dem Versicherungsnehmer auch in der Lebensversicherung vereinbaren, dass vorläufiger Versicherungsschutz – in §§ 49 ff. VVG vorläufige Deckung genannt – gewährt wird. Bei dem Vertrag über die Gewährung einer vorläufigen Deckung handelt es sich gem. § 49 Abs. 1 S. 1 VVG um einen selbstständigen Versicherungsvertrag.[132] Die Parteien bezwecken...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 226 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158 i VVG a.F. begründen...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, § 2 Ziff. 1–3 AVB

Rz. 18 Sofern versicherte Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausfallen und ein Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorliegt, hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer (§ 1 AVB), soweit er den Pflichten und Obliegenheiten aus der Police nachgekommen ist. Im Rahmen der Absicherung von Dienst...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / C. Versicherungsdauer und Versicherungsschutz

I. Versicherungsbeginn und -ende Rz. 117 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie (Ziff. 8 AHB). Der Vertrag endet mit der fristgerechten Kündigung zum Vertragende, Kündigung nach Prämienerhöhung und nach Schadensersatzzahlung bzw. -verweigerung (Ziff. 16 ff. AHB) sowie bei Kündigung nach Verzug mit der Prämienzahlun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Versicherungsschutz bei Unternehmensübergang

Rz. 167 Die Rechtsfolgen eines Inhaberwechsels normiert § 102 Abs. 2 VVG, der auf einzelne Regelungen der §§ 95 ff. VVG verweist.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / III. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV)

Rz. 3 Die zuletzt am 13.1.2012 geänderte Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) vom 29.7.1994 regelt, gestützt auf § 4 Abs. 1 PflVG, den Mindestinhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Mindeststandard des Verkehrsopfer- und Versicherun...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht

Rz. 230 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[535] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. vor der vereinbarten Versicherungszeit Berufsunfähigkeit vorlag.[536] Auch die Muste...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle u.a.

Rz. 249 Nach § 1 Abs. 1 MB/KK und § 192 Abs. 1 VVG bietet der Versicherer Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er gewährt im Versicherungsfall: Rz. 250 Die Definition ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / E. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Rz. 27 Die Einordnung der Bauwesenversicherung als Allgefahrenversicherung bedeutet nicht, dass alle auf beliebige Kausalereignisse zurückzuführenden Beschädigungen und Zerstörungen versicherter Sachen, wenn sie nur unvorhersehbar im Sinne des § 2 Nr. 1 ABU/ABN sind, Deckungsschutz in der Bauwesenversicherung genießen. Das würde dem Umstand nicht gerecht, dass die ABU/ABN ei...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Anpassung von Prämie und Versicherungsschutz (A § 10 VHB 2010)

Rz. 265 Hinweis Der Versicherungswert des Hausrats verändert sich mit den Verbraucherpreisen (Neuwertversicherung). Deshalb sieht A § 10 Ziff. 1 VHB 2010 die Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie vor. Nach welchen Maßstäben dies geschieht, ist unternehmensindividuell unterschiedlich (bitte konkreten Vertrag prüfen). a) Preisindexklausel Rz. 266 Ein gängiger Maßstab s...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / V. Örtliche Reichweite des Versicherungsschutzes

Rz. 73 Die AVB-VSV geben weltweite Deckung, ohne dass es auf den Handlungs- oder Erfolgsort ankommt.[114] Ob für Schäden durch eine im Ausland begangene Straftat eines Dritten Versicherungsschutz besteht, beurteilt sich danach, ob die Tat nach deutschem Strafrecht als Raub, Unterschlagung oder Betrug qualifiziert werden kann (vgl. § 10 AVB-VSV/P).mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Punkt 4

Rz. 139 Diese Regelung unterscheidet zwischen Beginn und Ende des Versicherungsschutzes in der Reiserücktrittskosten-Versicherung und den der übrigen Versicherungssparten. Nach Punkt 4.1 AT-Reise 2008 beginnt der Schutz für die Reiserücktritts-Versicherung mit Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt. Bei einer Jahresversiche...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Rz. 799 Die Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland. a) Zeitlicher Geltungsbereich Rz. 800 Die Reisekrankenversicherung wird in Tagespolicen angeboten, die Versicherungsschutz für eine konkrete Reise vorsehen. Üblicher sind als Jahrespolicen abgeschlosse...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 811 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Häufig ist zudem ein Beginn nicht vor Zahlung des Beitrages und vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes vereinbart.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes

Rz. 181 Der Versicherungsschutz beginnt im Grundsatz mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 182 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge verlängern sich jeweils um e...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / IV. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 56 Im Kreditversicherungsvertrag (Police, Mantelvertrag) werden Beginn und Ende der Vertragslaufzeit festgeschrieben. Der Vertrag wird grundsätzlich für mindestens ein Jahr abgeschlossen, wobei Versicherungsjahr und Kalenderjahr nicht identisch sein müssen. Rz. 57 Der Beginn des individuellen Versicherungsschutzes für Forderungen gegen den benannten Kunden ist in der jewe...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2008, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5. 1 lit. d AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten W...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 18 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande kommt. Hiervon ist der materielle Versicherungsbeginn zu unterscheiden, der darüber Aufschluss gibt, ab wann der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für eintretende Schadensfälle gewähren muss. Technischer...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / G. Zeitliche und örtliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes

Rz. 42 Beginn und Ende der Haftung des Versicherers werden in der ABU und ABN grundsätzlich von dem vereinbarten Zeitpunkt und der rechtzeitigen Zahlung der Erstprämie abhängig gemacht (§§ 2, 4 ABU und ABN). Die Verweisung auf die gesetzliche Neuregelung des Einigungsprinzips des § 37 VVG wird zugunsten des Versicherungsnehmers dahin erweitert, dass die Haftung des Versicher...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / IV. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 72 Für den Beginn des Versicherungsschutzes sind drei mögliche Anknüpfungspunkte von einander zu unterscheiden: Während der formelle Versicherungsbeginn mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages zusammenfällt, markiert der technische Versicherungsbeginn den Zeitpunkt, ab dem der Versicherer die Prämie verlangen kann. Erst der materielle Versicherungsbeginn ist schließ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 194 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[389] (Stand aktuell: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 25 D&O-Versicherung / IV. Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes (Ziff. 4)

Rz. 117 Der sachliche Umfang des Versicherungsschutzes ist im Einzelnen in Ziff. 4 der Bedingungen beschrieben. Zunächst einmal geht es um die sog. Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. 1. Abwehr und Schadenausgleich (Ziff. 4.1) Rz. 118 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als a...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Im Versicherungsrecht kennen wir drei unterschiedliche Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn. Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Rz. 16 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des (rechtlichen) Zustandekommens des Rechtsschutzversicherungsvertrages, also der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des R...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 787 Der Reisekrankenversicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungen, die bereits vor Beginn der Auslandsreise feststanden. a) Versicherungsfall Rz. 788 Versicherungsfall ist die medizinisc...mehr