Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 160 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 16 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VIII. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Geltungsbereich, Punkt 8

Rz. 52 Punkt 8.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 setzt als Risikoabgrenzung voraus, dass die versicherte Person eine Reise unternimmt und diese Reise zeitlich nach Beginn des Versicherungsvertrages liegt. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnortes des Versicherten gelten nicht als Reisen (Punkt 8.4 AVB Reisegepäck 1992/2008), es sei denn, Domizil-Schutz (Klau...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 812 Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende des Versicherungsvertrages, mit dem Ablauf der in den AVB vorgesehenen Höchstreisedauer oder mit Beendigung des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Rz. 813 Dies gilt grundsätzlich auch für schwebende Versicherungsfälle, das heißt Versicherungsfälle, bei denen die Rückreise bei Ablauf der Höchstreisedauer aus medizinischen Gründe...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Gegenstand des Versicherungsschutzes

1. Anwaltliches Berufsrisiko Rz. 151 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[424] Gemäß § 1 I AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Umfang des Versicherungsschutzes

1. Bedeutung der Abwehrkomponente Rz. 173 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadenersatzforderungen frei zu stellen, d.h. in der Regel die begründeten Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines berufl...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. Zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Rz. 181 Der Versicherungsschutz beginnt im Grundsatz mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 182 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versi...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / C. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Versichertes Interesse Rz. 12 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Schadenversicherung nie eine Sache selbst, sondern nur der Interessenträger gegen Vermögensnachteile versichert ist und dadurch mehrere Interessen an ein und derselben Sache möglich sind.[6] Rz. 13 Nach der Rechtsprechung des BGH versteht man unter dem versicherten Interesse einen von den Partei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Örtliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, § 1 Abs. 6–8 MB/KT

Rz. 644 Gemäß § 1 Abs. 6 MB/KT gilt die Besonderheit, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich nur in Deutschland besteht. Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland beruht auf dem Interesse des Versicherers, im Falle geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit Kontrollen durchzuführen und von seinem Nachuntersuchungsrecht nach § 9 Abs. 3 MB/KT Gebrauch zu machen. Rz...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Ende des Versicherungsschutzes

Rz. 658 Das Ende des Versicherungsschutzes gem. §§ 205, 206 VVG ist in den §§ 7, 13–15 MB/KT geregelt: § 13 MB/KT sieht die Kündigung durch den Versicherungsnehmer vor, § 14 MB/KT die Kündigung durch den Versicherer. Besondere Beendigungsgrunde sind zudem in § 15 MB/KT geregelt. a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer, § 13 MB/KT Rz. 659 Insoweit wird auf die Kommentierung ...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 797 Soweit kein Krankenhaustagegeld abgesichert ist, handelt es sich bei der Reisekrankenversicherung um eine Passivenversicherung. Es besteht danach lediglich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in tariflichem Umfang, der wiederum eine wirksame und fällige Forderung im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu dem jeweiligen Leistungserbringer, das heißt zum Arzt, Krankenha...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / V. Kern des Modells "Abgrenzung und Erweiterung des Versicherungsschutzes" (Ziff. 4)

1. Überblick Rz. 64 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[164] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[165] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannt...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes

Rz. 252 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, sondern darauf, dass der Versicherungsnehmer die Zahlung rechtzeitig b...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 6. Weitere unter den Versicherungsschutz fallende Behandlungsmethoden (§ 4 Abs. 6 S. 2 MB/KK)

Rz. 491 Gemäß § 4 Abs. 6 S. 1 MB/KK leistet der Versicherer im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Rz. 492 Nach § 4 Abs. 6 S. 2 Hs. 1 MB/KK leistet der Versicherer für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die der Schulme...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz (Ziff. 3)

Rz. 106 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. 2, Rdn 84 ff.). Die Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes", die bis einschließlich Mai 2011 in den unverbindlichen Musterbedingungen des...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 225 Auch hier übernimmt der Versicherer – nach Prüfung der Haftpflichtfrage – die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ersatz der fälligen Entschädigung. Kommt es im Rahmen der Anspruchsabwehr mit dem Anspruchsteller zu einem Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten (wie in der Berufs-Haftpflichtversicherung).mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Abschluss des Vertrages, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

1. Abschluss des Vertrages Rz. 809 Der Versicherungsvertrag kommt in der Regel mit dem Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages bei dem Versicherer zustande. Zum Teil wird zudem die Bestätigung der Annahme des Antrages bzw. die Aushändigung des Versicherungsscheines durch den Versicherer verlangt. Zudem kann der Vertragsbeginn auch unter der Voraussetzung stehen, dass ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / V. Räumliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsort (A § 6 Ziff. 3 VHB 2010) a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 141 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Rz. 787 Der Reisekrankenversicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse bei einem im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt grundsätzlich nicht für Behandlungen, die bereits vor Beginn der Auslandsreise feststanden. a) Versicherungsfall Rz. ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Gegenstand des Versicherungsschutzes

Rz. 224 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, und zwar wegen eines Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder aber die Beschädigung oder Verni...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 4. Umfang des Versicherungsschutzes (Ziff. 4 DTV-VHV 2003/2011)

a) Haftpflichtversicherung (Ziff. 4.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 185 Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründet...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (§ 1 MB/KK, § 178 b Abs. 1 VVG)

1. Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle u.a. Rz. 249 Nach § 1 Abs. 1 MB/KK und § 192 Abs. 1 VVG bietet der Versicherer Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er gewährt im Versicherungsfall:mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 3. Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 200 Gedeckt sind bestimmte – im Einzelnen enumerativ aufgeführte – Kosten für Abwendungsmaßnahmen:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (§ 1 MB/KT, § 192 Abs. 5 VVG)

1. Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall a) Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung Rz. 610 Gegenstand der Krankentagegeldversicherung ist gem. § 1 MB/KT der Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Rz. 611 Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer also verp...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT) Rz. 648 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. 2. Versicherungsfähigkeit, ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / E. Reichweite des Versicherungsschutzes

I. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1) Rz. 56 Nach Ziff. 1.1 gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) – Stand 25.3.2014

Rz. 299 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / H. Formen des Versicherungsschutzes

Rz. 242 Der Versicherungsnehmer kann nicht die in § 2 ARB vorgesehenen Leistungsarten nach Bedarf einzeln oder insgesamt vereinbaren. Die Leistungsarten werden vielmehr in Paketform angeboten; diese "Pakete" gehen von den wichtigsten Lebensbereichen aus, in denen es zu einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers kommen kann; sie fassen dabei den jeweils...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / C. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell) – Stand August 2008/Alte Fassung

Rz. 212 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen mit dem aktuellen Stand Januar 2015 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 151 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[424] Gemäß § 1 I AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibung[4...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Stationäres Risiko

Rz. 166 Gemäß § 4 Nr. 2 AFB 87 und A § 6 AFB 2010 wird der Versicherungsort definiert durch die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Aus der Definition folgt, dass der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, also ein stationäres Risiko absichert. Rz. 1...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR 01/2017)

Rz. 876 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Würzburger Versicherungs-AG. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR) Präambel Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere bedingungsgemäße Ereignisse für die im Versicherungsschein benannte(n) Person(en). Wir gewähren bei einem im Ausland eintretenden Versicheru...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 875 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2008). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / D. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) – Stand September 2009

Rz. 80 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 201 Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vert...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 79 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Vers...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 800 Die Reisekrankenversicherung wird in Tagespolicen angeboten, die Versicherungsschutz für eine konkrete Reise vorsehen. Üblicher sind als Jahrespolicen abgeschlossene Reisekrankenversicherungen. Versicherungsschutz besteht dann für jede Auslandsreise, die die versicherte Person innerhalb der versicherten Zeit unternimmt. Rz. 801 Regelmäßig ist der Versicherungsschutz b...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 153 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A § 11 Ziff. 4 VHB 2010 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und damit sanktio...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Beendigung des Versicherungsschutzes (§ 52 VVG)

Rz. 85 Der Vertrag über die vorläufige Deckung endetmehr