Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 84 Die vorläufige Deckung beginnt zum vereinbarten Termin. Eine besondere Form für die vorläufige Deckungszusage ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch mündlich erteilt werden. Die vorläufige Deckungszusage eines Versicherungsvermittlers kann nach den Regeln der Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht wirksam sein.[58] Wenn der Hauptvertrag nicht zustande kommt, ist d...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / B. Bedingungswerke der Bauleistungsversicherungen

Rz. 6 Wirtschaftliche Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bauleistungsversicherung gegen Risiken der Gefahrtragung folgen aus fehlenden anderweitigen Möglichkeiten ausreichender Risikovorsorge. Soweit in der Baupreiskalkulation berücksichtigt wird, dass etwa durch Neuherstellungsaufwand des Unternehmers, der sich aus seiner Gefahrtragungspflicht ergibt, eine Erhöhung der Se...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Schlossänderungskosten, § 3 Nr. 3 d AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 d und Nr. 5 AERB 2008, 2010

Rz. 117 Vereinbart der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für derartige Kosten, muss ihm der Versicherer sämtliche notwendigen Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume erstatten, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat abhandengekommen s...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2008 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2008) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Versicherte Reise/Geltungsbereich, Punkt 2

Rz. 136 Punkt 2.1 AT-Reise 2008 bestimmt den Geltungsbereich für Versicherungen die für eine bestimmte Reise abgeschlossen sind. Punkt 2.2 AT-Reise 2008 gilt für die Jahresversicherung. Rz. 137 Was unter einer "Reise" zu verstehen ist, wird in Punkt 2 AT-Reise 2008 nicht definiert, so dass auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen sein dürfte. Soweit die "jeweilige Reise...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 15.9.2016

Rz. 513 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allgemeine Beding...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 130 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 131 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIX. Klauseln

Rz. 125 Der durch die AVB Reisegepäck 1992/2008 gewährte Standard-Versicherungsschutz kann durch die zusätzliche Vereinbarung einzelner Klauseln (siehe Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM) – in aller Regel gegen Prämienzuschlag – erweitert werden. Die Klauseln bereiten in der Praxis wenig Schwierigkeiten. Rz. 126 Mit der Domizil-Schutz-Klausel (Klausel Nr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / J. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung – Stand 28.7.2016

Rz. 687 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) A § 3 Ziff. 4 a VGB 2010

Rz. 48 Weitere Ausschlüsse für die Leitungswasserversicherung enthält A § 3 Ziff. 4 a VGB 2010 (§ 9 Nr. 4a–e VGB 88). Rz. 49 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser (Buchst. aa) sind ausgeschlossen. Planschen ist das Bewegen von Wasser unmittelbar durch menschliches Tun.[38] Der Ausschlusstatbestand umfasst z.B. Wasser, das durch derartige Bewegungen aus einem Schwimmbec...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 80 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Ver­sicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Ver...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Nachhaftungsversicherung

Rz. 132 Versicherungen nach dem Anspruchserhebungsprinzip (siehe oben Rdn 130) schließen konzeptionell einen Versicherungsschutz für Spätschäden aus, da diese erst nach Ablauf der Versicherungszeit sichtbar werden und zu Schadensersatzforderungen führen können. Um diesen Mangel auszugleichen, wird gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz nach dem Anspruchserhebungsprinzip ei...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 163 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008 (vgl. Musterbedingungen, zu finden auf der beiliegenden CD-ROM). Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 164 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / C. Versicherte Sachen in der Bauleistungsversicherung

Rz. 12 ABN 2011 und ABU 2011 treffen in den jeweiligen Abschnitten A unter § 1 eine Bestimmung zu den versicherten Sachen, den zusätzlich versicherbaren Sachen und den nicht versicherten Sachen. Diese Umschreibungen sind jedoch nur dann verbindlich, wenn die Vertragsparteien keine abweichende Bestimmungen über den Katalog der versicherten Sachen getroffen haben, die der in d...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 351 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 352 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Eigen-/Fremdschaden

Rz. 24 Die VSV ersetzt gem. §§ 1, 2 AVB-VSV dem versicherten Unternehmen typischerweise die Eigenschäden, die es durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen i.S.v. § 14 AVB-VSV/K bzw. § 34 AVB-VSV/P, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, erleidet. Für die Erstattung von Fremdschäden verlangt § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorl...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 301 Mit diesem Rechtsschutz werden für den Selbstständigen die Versicherungsarten der § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz), § 23 ARB (Privat-Rechtsschutz für Selbstständige) und § 24 ARB (Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine) zu einem umfassenden Versicherungsschutz zusammengefasst, so wie dies im Rahmen des § 26 ARB für Nichtselbststän...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Überblick über das GDV-Modell von Januar 2008

Rz. 15 In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) drückte Ziff. 1.1 Abs. 1 die eigentliche Vermögensschadendeckung aus. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / a) Eigenschadenklausel (Ziff. 4.2)

Rz. 122 Mit der sog. Eigenschadenklausel (im Modell Ziff. 4.2) wird in nahezu allen gängigen Be­dingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit dem Transparenzgebot

Rz. 223 Der BGH hat mit Urt. v. 7.2.1996[297] sowie mit Urt. v. 10.12.2014[298] bestimmte Ausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Rz. 224 In seinem Urt. v. 7.2.1996 hat der BGH folgende Ausschlussklausel für unwirksam erklärt: Zitat "ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Gesundheitsst...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Örtliche Geltung

Rz. 180 Den örtlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes im Sinne des Mindeststandards hat der Gesetzgeber in § 51 BRAO festgelegt. Danach (§ 51 Abs. 3 Nr. 2–4 BRAO) kann von der Versicherung die Haftung ausgeschlossen werden für Ersatzansprüchemehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.1.2 ARB 2012

Rz. 426 Gemäß § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen eines Versicherungsfalls in versicherter Zeit eine weitere Voraussetzung für die Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach § 4 Abs. 1 c ARB ausgelöst hat. Nicht zu ver...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Wohngebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine Versicherungsform, in der Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren miteinander kombiniert ist. Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für die drei Gefahrengruppen Im Regelfall sch...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 102 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 112 Als Ausnahme ist die sog. Überraschungsklausel formuliert. Danach besteht Versicherungsschutz dann, wenn die VP auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die VP aufhält. Als Ge...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Kurzschluss- und Überspannungsschäden

Rz. 82 Die Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Kurzschluss- und Überspannungsschäden ist ausgesprochen kompliziert und in der Praxis selten zweifelsfrei zu vollziehen. Kommt es zu Überspannungen an unter Versicherungsschutz fallenden elektrischen Einrichtungen, war für die dadurch verursachten Schäden Versicherungsschutz zu gewähren, wenn die Überspannung...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 205 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5. AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Vandalismus, § 1 Nr. 6 AERB 87, A §§ 1 Nr. 3 AERB 2008, 2010

Rz. 76 Grundsätzlich hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer sämtliche Schäden an beweglichen Sachen und am Gebäude zu ersetzen, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub im Sinne der Bedingungen vom Täter in versuchter oder vollendeter Form verursacht wurden (§ 3 Nr. 3 c AERB 87). Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden vom Täter im Zusammenhang mit der Wegnahme und dem A...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 192 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 6. Vom Mieter außen am Gebäude angebrachte Sachen

Rz. 121 A § 5 Ziff. 3 b VGB 2010 spricht ausdrücklich von Sachen, die der Mieter "in" das Gebäude eingebracht sind. Damit werden außen am Gebäude angebrachte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon nach § 1 Nr. 4 VGB 88 wurden diejenigen Gegenstände vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen, die der Mieter außen am Gebäude anbringt, wie ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadenersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadenersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz ausg...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Vertrauensperson

Rz. 63 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht mit eng begrenzten Ausnahmen der Schadensverursachung durch Dritte gem. §§ 10 ff. und 15 ff. AVB-VSV/P nur, sofern eine Vertrauensperson für den Schaden an eigenen oder an den Rechtsgütern Dritter nach allgemeinem Haftpflichtrecht verantwort...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Explosion

Rz. 64 Gemäß § 1 Nr. 4 AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 4 AFB 2010 handelt es sich bei einer Explosion um eine auf dem Ausdehnungsstreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (z.B. Kessel) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzliches Ausgleichen des Druckunterschiedes inner...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren, A § 3 Ziff. 1 VGB 2010

Rz. 60 Versicherungsschutz ist zu gewähren für Schäden an bestimmten Sachen, die durch Frost oder durch Bruch herbeigeführt werden. Die Betonung liegt dabei auf Schäden, die an den Sachen eintreten. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden hingegen Folgeschäden derartiger Frost- oder Bruchschäden. Martin [53] nennt als Beispiel für einen nicht vom Versicherungsschutz mitu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Deckungsschutz während des Wohnungswechsels

Rz. 159 Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz sowohl in der bisherigen als auch der neuen Wohnung, in der bisherigen aber längstens für zwei Monate vom Umzugsbeginn an. Nach Beendigung des Wohnungswechsels bzw. Ablaufs dieses Zeitraumes besteht dort allenfalls noch (beschränkter) Außenversicherungsschutz nach A § 7 VHB 2010. Rz. 160 Umzug ist der Transport ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 26 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 288 In § 26 ARB wird für Nichtselbstständige und Nichtberufstätige ein umfassender Rechtsschutz angeboten, der sich aus den Formen des Versicherungsschutzes gem. § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz) und § 25 ARB (Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige) zusammensetzt und billiger ist als die beiden separat vereinbarten Versicherungsformen. Rz. 289 Die Eigensch...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 183 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherte Leistungsarten

Rz. 287 Der Versicherungsschutz des § 25 Abs. 3 ARB umfasst alle Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes (§ 2 c ARB), da dieser separat vereinbart werden muss, sowie des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen (§ 2 g ARB). Letzterer fällt nicht unter den Versicherungsschutz, weil gem. § 25 Abs. 4 ARB der gesamte ­Bereich des ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Wegfall des "Versicherungsgegenstandes"

Rz. 34 § 12 Abs. 1 S. 1 ARB sieht eine auf den ersten Blick kompliziert erscheinende Regelung für den (nachträglichen) Wegfall des versicherten Interesses (§ 80 Abs. 2 VVG) vor. Der Wortlaut der Bestimmung ist ein Musterbeispiel einer sprachlich und inhaltlich misslungenen Bedingungsformulierung. Die Regelung lautet: "Fällt der Gegenstand der Versicherung ganz oder teilweise...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 57 Raub im versicherungsrechtlichen Sinne setzt eine Wegnahme nach oder durch Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen bestimmte Personen voraus. § 1 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 AERB 2008, 2010) enthält drei unterschiedliche Tatbestände, nach denen der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. Ebenso wie beim Einbruch kommt es nicht darauf an, ob der Raub zur Volle...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Fahrzeug-Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 253 § 21 ARB regelt neben dem Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 1 ARB) auch den sog. Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21 Abs. 3 ARB). Diese Versicherungsart gewährt objektbezogenen Rechtsschutz für ein oder mehrere im Versicherungsschein ausdrücklich bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (also auch Schiffe, Flugzeuge) sowie Anhänger (Fahrzeug), auch wenn...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherte Personen, Punkt 1.1

Rz. 7 Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers, seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie des Lebensgefährten, wenn er im Versicherungsschein namentlich aufgeführt worden ist, und dessen Kinder. Dabei müssen diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben (Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2008). Es gibt auch Reisegep...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 14 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[16] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr