Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2 Anwendungsbereich – Abs. 1

Rz. 10 § 78a ist eine abschließende Regelung. Sie schließt die unmittelbare Anwendung der §§ 78b bis 78g auf andere Bereiche aus. Für die in § 78a aufgeführten Bereiche ist die Anwendung der Regelungen der §§ 78b bis 78g grundsätzlich zwingend. Abgesehen vom individuellen Sonderfall des § 78b Abs. 3 (vgl. dazu die Kommentierung dort) darf nicht auf die allgemeine Vereinbarun...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 3.2 Muster – Antrag auf Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens

Rz. 40c Musterantrag auf Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens An die zuständige Geschäftsstelle der Schiedsstelle beim Regierungspräsidium ____________ Trägerangaben Antragsteller ____________ Träger, vertretungsbefugtes Organ, Anschrift Antragsgegner ____________ Träger, vertretungsbefugtes Organ, Anschrift Betr.: Schiedsstellenvereinbarung vom _________________________ Wir nehme...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.9 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 20a Die Vereinbarungen sind nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB zu qualifizieren. Sie haben nicht die Beschaffung von Dienstleistungen gegen Entgelt, sondern die Klärung der Leistungsabwicklung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zum Gegenstand (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.3.2005, 12 B 1931/04).mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.6 Förderauftrag anderer Träger als der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 5)

Rz. 24 Neu eingefügt durch das TAG ist auch Abs. 5, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen haben, dass die in § 22a näher beschriebenen Förderaufträge auch in Einrichtungen anderer Träger umgesetzt werden. Der Gesetzeswortlaut gibt diesbezüglich keine konkreten Vorgaben, sondern spricht nur allgemein von "geeigneten Maßnahmen". Die Gesetzesmater...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.4 Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2

Rz. 4b Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 der zwingende Inhalt der Vereinbarungen erweitert auf die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 (vgl. Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz). Rz. 4c Dies hat i. S. des Kindeswohls klarstellende Funktion und verfolgt den Zweck, die Qualitätsmerkmale zur Sicherung der Re...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.4 Übergangsregelung nach Abs. 4

Rz. 16 Abs. 4 enthält eine Übergangsregelung für Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 1.1.1999 abgeschlossen worden sind (so ausdrücklich der Gesetzgeber, vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 18). Diese gelten dann aber unverändert weiter. Nicht gefolgt werden kann insoweit der Auffassung des BVerwG (Beschluss v. 23.9.1997, 5 B 51/97), wonach der öffentliche Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Vorbild der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung entsprechend sieht § 78f den Abschluss von Rahmenverträgen durch die Spitzenverbände der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Einrichtungsträger vor. Sie sollen Eckpunkte und generelle Parameter für die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 abstecken. Mittlerweile wurde sie durch Abschluss von Rahmenverträgen in ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 20 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.5 Aufnahmezwang nach Satz 2

Rz. 18 Einen Aufnahmezwang begründet auch die Regelung des § 78c Abs. 1 Satz 2 bewusst nicht (Wiesner, ZfJ 1999 S. 79), wie dies etwa im Bereich der Pflegeversicherung der Fall ist (vgl. § 72 Abs. 4 Satz 2 SGB XI). Insoweit bleibt es bei dem Hilfeplanverfahren nach § 36 Abs. 2, das eine einvernehmliche Aufnahme des Jugendlichen sicherstellt. Allerdings folgt aus der zwingend...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.2 Verhandlungsspielraum und (Privat-)Automomie

Rz. 13 Durch die Beschreibung eines offenen nicht abgeschlossenen Tatbestands möglicher Leistungsmerkmale wird zwar der Inhalt der Leistungsvereinbarung umrissen, letztlich ist die Regelung aber auch Ausdruck der Privatautonomie, da die Vertragspartner auch weitere – namentlich nicht genannte – Vertragsgegenstände vereinbaren können. Damit trägt das Gesetz dem Verhandlungssp...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 VG Magdeburg, Urteil v. 16.11.2022, 6 A 183/21 MD: Zur Gebührenfestsetzung durch die Schiedsstelle im Jugendhilferecht; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.9.2020, 4 L 260/19: Zur lediglich eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle eines Schiedsspruchs nach § 78g Abs. 2 und zum Prüfungsumfang durch das erkennende Verwaltungsgericht; VG Magdeburg, Urteil v. 20.7. 2020, 6 A 48...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8 "Sonderzuständigkeit" bei Vollzeitpflege (Abs. 6)

Rz. 50 § 86 Abs. 6 durchbricht den Grundsatz der Regelungen in Abs. 1 bis 5, die örtliche Zuständigkeit des öffentlichen Jugendhilfeträgers an den g.A. der Eltern, des maßgeblichen Elternteils, des Kindes oder Jugendlichen anzuknüpfen, und sieht als sog. "Sondervorschrift" unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Anknüpfung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.3 Neuverhandlungen – Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Abs. 3

Rz. 13 Als Ausnahme sieht Abs. 3 vor, dass bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, die Entgelte im laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln sind. Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "unvertretbar" und "wesentlich" ist diese Ausnahme jedoch als Abweichung vom Grundsatz eng begrenzt. Die normierten Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 8 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständiger...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 86 Ergänzende Vereinbarungen

1 Vorbemerkung Rz. 1 Durch die Vorschrift des §§ 86 BetrVG können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen zum Beschwerdeverfahren nach den §§ 84, 85 BetrVG geschaffen werden. Nach § 86 Satz. 1 BetrVG können so die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Über § 86 Satz 2 BetrVG wird in Fällen des § 85 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit gewä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 10 Für Streitigkeiten über den zulässigen Inhalts eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sind die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren nach § 2a i. V. m. §§ 80ff. BetrVG zuständig.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 6 Es ist es zunächst der Vorrang des Tarifvertrages zu beachten, so dass eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist, soweit ein Tarifvertrag das Beschwerdeverfahren abschließend regelt. Aufgrund des Rangprinzips schließt der Tarifvertrag als die höherrangige Regelung eine Betriebsvereinbarung als rangniedrigere aus.[1] Dagegen findet der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Durch die Vorschrift des §§ 86 BetrVG können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen zum Beschwerdeverfahren nach den §§ 84, 85 BetrVG geschaffen werden. Nach § 86 Satz. 1 BetrVG können so die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens geregelt werden. Über § 86 Satz 2 BetrVG wird in Fällen des § 85 Abs. 2 BetrVG die Möglichkeit gewährt, statt der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Tarifvertragliche Regelungen

Rz. 5 Voraussetzung ist, dass der Betrieb in den fachlichen und örtlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt, der Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens regelt. Da es sich bei den tarifvertraglichen Regelungen über das Beschwerdeverfahren um Tarifnormen über betriebsverfassungsrechtliche Fragen handelt, die gemäß § 3 Abs. 2 TVG für alle Betriebe gelten, genügt für die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Regelung der Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens

Rz. 2 § 86 Satz 1 BetrVG lässt die Regelung der Einzelheiten des in den §§ 84, 85 BetrVG geregelten Beschwerdeverfahrens durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu. Dies kann sich insbesondere auf Zuständigkeits-, Verfahrens-, Form- und Fristenfragen beziehen. So können etwa Regelungen über die für die Beschwerdeeinreichung zuständige Stelle (z. B. Einsetzung eines Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Errichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle

Rz. 7 Durch einen für den Betrieb geltenden Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann in den Fällen, in denen der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen kann, die Einigungsstelle durch eine betriebliche Beschwerdestelle ersetzt werden. Dabei kann diese wie im Regelfall die Einigungsstelle entweder jeweils bei Bedarf oder aber als s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 4 Umsatzsteuer

Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Eine solche Einrichtung oder Anlage kann jedoch nur dann als Betriebsstätte angesehen werden, wenn sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügt, der für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Individuelles Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 5 Nach dem Wortlaut des § 86a BetrVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Als Arbeitnehmer sind dabei aber nur die Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG zu verstehen, daher ist der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG zugrunde zu legen. Da § 5 Abs. 1 BetrVG keine eigene Begriffsbestimmung enthält, ist der von Rechtspre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verfahren der Einigungsstelle

Rz. 10 Können die Betriebspartner die Meinungsverschiedenheit über die Auskunftserteilung nicht beilegen, so hat die Einigungsstelle darüber zu befinden, ob die verlangte Auskunft nicht, nicht rechtzeitig oder ungenügend erteilt wurde und der Arbeitgeber dementsprechend verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, die Auskunft gemäß dem Verlangen des Betriebsrats gegenüber dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Nach Abs. 5 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht. Dies...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / F. Zusammenarbeit in Steuersachen

Rz. 71 Seit dem 4.10.1954 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich ein Vertrag über Rechtsschutz und Amtshilfe in Abgabesachen.[69] Die Befugnisse der zuständigen Behörden gehen deutlich weiter, als dies mit anderen Staaten vereinbart ist. U.a. eröffnet der Vertrag die Möglichkeit der Amtshilfe, in bestimmten Fällen auch unmittelbar zwische...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.4 Ergänzungen nach Abs. 4

Rz. 23 Die in Abs. 4 Satz 1 vorgesehene Vereinbarung entspricht der bisherigen Praxis mit Arbeitsgemeinschaften vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31.12.2010. Zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln wurden seinerzeit öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Die Vereinbarung kann Kündigungsregelungen enthalten. Rz. 24 Abs. 4 ...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.3 Keine Mitveräußerung des Stammrechts

Tz. 332 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zu der Frage, wann das Stammrecht mit dem Dividendenschein mitveräußert ist und § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG daher keine Anwendung findet, bestehen unterschiedliche Auff. Die weitestgehende Auff dazu findet sich wohl in dem Grünen Brief Nr 235 des Instituts FSt (Abschn II 1, 2). Dort vertritt Voß die Meinung, die Vorschrift des § 20...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie ermöglicht eine Bewirtschaftung durch die gemeinsamen Einrichtungen und trägt damit zu dem Ziel bei, die Kompetenzen der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen zu erweitern. Vorgaben zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des kommunalen Träge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 50 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte, zB s Urt des BFH v 06.11.2003 (BStBl II 2004, 416) und v 07.05.2014 (BFH/NV 2014, 1736). Es ist also ein Fremdvergleich vorzunehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen –...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Vater des gemeinsamen Kindes der Beteiligten hatte beim AG München – FamG – am 17.7.2021 beantragt, das geteilte Sorge- und Umgangsrecht in der Form zu regeln, dass jedes zweite Wochenende ein Umgang mit Übernachtung, ferner einmal jährlich ein gemeinsamer Urlaub ermöglicht wird und generell ein Mitspracherecht hinsichtlich der elterlichen Sorge bestehen soll. Hieraufhin...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / IV. Vertragsbeispiel

Zwischen der Kreis- und Wissenschaftsstadt X, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Direktor des Archivs/Museums/Kunstfonds etc. und Frau/Herrn/Eheleute Y wird, eingedenk der Würdigung der Lebensverdienste in der Präambel, Nachstehendes vereinbart. Präambel Y, Jahrgang 19.., ist Sohn der Kreis- und Wissenschaftsstadt/Universitätsstadt/Hauptstadt X. Am …...mehr

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FF 03/2023, Urteil des Geri... / 1 Scheidung vor einem Standesbeamten in Italien gilt auch in Deutschland

Automatische Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen: Eine von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine Entscheidung im Sinne der...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den von der unterlegenen Partei zu erstattenden Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der erstattungsberechtigten Partei. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Höhe der erstattungsfähigen An...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / c) Besonderheit Leihmutterschaft

Einen erheblichen Unterschied gibt es bei der Frage, ob die Durchführung einer altruistischen Leihmutterschaft zulässig ist und auch durch das Familienrecht durch besondere Abstammungsregeln gebilligt wird. Einigkeit herrscht insoweit, dass die kommerzielle Leihmutterschaft in der gesamten EU verboten ist. Im englischen/walisischen Recht ist die Durchführung einer altruistisc...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. 1. Verfahrensrechtliches Die Verfahrensweise der Rechtsanwältin der Antragsgegnerin zeigt, dass das Rechtsbehelfssystem bei der Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung nicht überall bekannt ist. Für die Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung ist gem. § 55 Abs. 1 RVG der UdG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / a) Anwendungsbereich

Bereits der Anwendungsbereich der geplanten Verordnung ist nach aktuellem Stand problematisch. Zum einen werden zwar internationale Adoptionen im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens[88] vom sachlichen Anwendungsbereich ausgenommen (Art. 1 (2) (e)), nicht aber sonstige internationale Adoptionen, d.h. Adoptionen mit internationalen Elementen (ausdrücklich ErwG 21, 26), so...mehr