Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Gegenstandswert

Rz. 104 Da die Einigungsgebühr nicht nur bei einer Einigung über den Gesamtgegenstand, sondern auch bei Teilvergleichen anfallen kann, ist der Wert der Einigungsgebühr nicht zwingend mit dem Wert der Betriebsgebühr identisch, sondern kann durchaus auch nach unten abweichen. Er kann jedoch nie höher sein als der Wert der zugrundeliegenden Geschäfts- oder Verfahrensgebühren. D...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Zulässigkeit und (faktische) Möglichkeit vertraglicher Modifikationen des Grundverhältnisses

Rz. 51 Im Rahmen der dem deutschen Recht immanenten und der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG entspringenden Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, das Grundverhältnis entsprechend den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen auszugestalten. Von den gesetzlichen Normierungen hinsichtlich des Auftragsrechtes kann somit durch ausdrückliche Vereinbarung abg...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Auftrag im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten

Rz. 181 Erfolgt die Beauftragung des Terminsvertreters durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen, ist Grundlage der Abrechnung allein die zwischen den Rechtsanwälten intern vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung auf gesetzlicher Grundlage nach dem RVG kann in diesen Fällen durch den Terminsvertreter nicht geltend gemacht werden, da eine solche nicht anfällt. Dieser wir...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / F. Beratung

Rz. 75 Seit 2006 ist die Vergütung für die Beratung in § 34 RVG geregelt. Der Anwendungsbereich ist auf die Mandate beschränkt, in denen sich der Auftrag auf eine Beratung beschränkt. Erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit einem Vertretungsauftrag, ist diese durch die entsprechende Geschäfts- oder Verfahrensgebühr mit abgegolten und § 34 RVG nicht einschlägig. Rz. 76 Für ei...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / III. Vergütungshöhe und Zahlungsdauer

Rz. 35 Die Parteien können eine freie, einvernehmliche Höhe vereinbaren. Eine dem Grunde nach geschuldete Vergütung muss mit einer Höhenangabe konkretisiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierzu reicht es nicht aus, eine übliche Vergütung ohne Höhenangabe festzulegen.[53] Die Vergütungshöhe sollte grundsätzlich angemessen sein. Wobei als Orientierung die Ste...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Notwendigkeit einer Bestimmung des Grundverhältnisses

Rz. 46 Um Unklarheiten zu vermeiden, die sich daraus ergeben können, dass das Grundverhältnis stets anhand des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen ist, ist es ratsam, im Zusammenhang mit der Vollmachtserteilung eine eindeutige Ausgestaltung hinsichtlich des Grundverhältnisses vorzunehmen. Rz. 47 Praxistipp Sofern keine der Rechtsfolgen, die sich aus dem Auftragsrecht ergebe...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.2.2020 – IX ZR 140/19

Rz. 126 a) Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinba...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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zfs 01/2023, Zur Mangelhaft... / 1 Sachverhalt

[1] I. Den Feststellungen des Landgerichts zufolge fordert der Kläger die Ersatzlieferung eines Kfz Tesla Model 3. Er kaufte bei der Beklagten mit Fahrzeugbestellung vom 7.7.2020 das streitgegenständliche Fahrzeug Tesla Model 3 zu einem Kaufpreis von 45.990,00 EUR (Anlagen K 1, 2). Das Fahrzeug wurde am 20.8.2020 an den Kläger übergeben. [2] Der Kläger rügte mit E-Mail vom 21...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Lebensversicherungen

Rz. 21 Bei Lebensversicherungen kommen als Zuwendungsgegenstand das Bezugsrecht oder die gesamte Versicherung in Betracht. Danach richtet sich die schenkungsteuerliche Bewertung: im ersten Fall wird der Nennwert zugrunde gelegt, im zweiten Fall der Rückkaufswert der Versicherung, § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG (vgl. § 12 BewG Rdn 28 ff.). Entscheidend für die Abgrenzun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schenkung auf den Todesfall

Rz. 76 Das Schenkungsversprechen von Todes wegen nach § 2301 BGB stellt eine Schenkung auf den Todesfall dar, obgleich es als Erwerb von Todes wegen qualifiziert wird. Maßgeblich ist, dass es sich um eine freigebige Zuwendung handelt.[155] Im Sinne der EuErbVO sind Schenkungen auf den Todesfall wohl unter den Begriff des Erbvertrages zu subsumieren.[156] Nach h.M ist die Sch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Fortführungsbedingung

Rz. 204 Die Behaltensfrist beträgt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG exakt fünf Jahre. Im Fall der Vollverschonung tritt an die Stelle der 5-Jahres-Frist gem. § 13a Abs. 10 ErbStG eine 7-Jahres-Frist. Die Frist beginnt jeweils um 0.00 Uhr des auf den Todestag bzw. den Tag der Ausführung der Schenkung folgenden Tages zu laufen.[465] Sie endet exakt fünf bzw. sieben Jahre später; ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 40 In § 10 Abs. 5 ErbStG ist geregelt, dass Nachlassverbindlichkeiten,[46] sofern sich nicht aus den Abs. 6–9 etwas anderes ergibt, grundsätzlich abzugsfähig sind. Der Vermögenszuwachs des Erwerbers wird also um die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend gemindert. Steuerbar ist also der Netto-Vermögenszuwachs, sofern nicht grundsätzlich, wie bspw. in § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Vorliegen eines Erbbaurechts

Rz. 2 Ob und inwieweit ein Erbbaurecht besteht, ergibt sich nach dem Zivilrecht (Gesetz über das Erbbaurecht [3]). Im Nachlass kann es sich nur befinden, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Dabei wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Erbbaugrundbuch) angelegt. Im Grundstücksgrundbuch wird das Erbbaurecht in Abteilung II eingetragen. Wird ein Erbbaurecht geschen...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2018 Anders/Gehle, ZPO, Kommentar, 80. Auflage 2022 (zit. Baumbach u.a./Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar, (zit. BeckOGK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online-Kommentar, Stand: 1.11.2021, 60. Ed. (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 (zit. Bengel/Reimann...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Überlassung zur Absatzförderung

Rz. 241 Die Ausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. e ErbStG wurde erst mit dem ErbStG 2016 in das Gesetz aufgenommen. Hier ist nunmehr gesetzlich[654] geregelt, dass auch Grundbesitz, der vorrangig überlassen wird, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen, nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist. Hinter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 109 Art. 11 DBA sieht grds. und ausschließlich die Anwendung der Anrechnungsmethode vor. Die im jeweils anderen Staat anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird auf die in dem Staat, dem nach DBA aufgrund der Ansässigkeit des bzw. der Beteiligten das vorrangige Besteuerungsrecht zusteht, angerechnet. Rz. 110 Ist der Erblasser/Schenker i.S.d. DBA in Deutschland ansäss...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Pflichtteil, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 23 Die Erbschaftsteuer für den von Todes wegen erworbenen Pflichtteilsanspruch[70] entsteht – anders als nach dem Zivilrecht – mit der Geltendmachung, also zeitlich nach dem Todestag (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG).[71] Die "Geltendmachung" des Pflichtteilsanspruchs besteht in dem ernstlichen Verlangen auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben.[72] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 700 [Autor/Stand] Der Begriff des Flankenschutzes, von der Fahndung selbst verwandt[2], entstammt dem Militär, demnach die Truppe zur Aufklärung und Überwachung besondere Kräfte einsetzt, welche der Unterstützung dienen. Anders [3] hält zur geschichtlichen Entwicklung fest, dass bei allen Festsetzungsfinanzämtern in Westfalen-Lippe (NRW) der Flankenschutz eingeführt worde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff

Rz. 166 Das DBA gilt gem. Art. 1 DBA für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten hatten und für Schenkungen von Schenkern mit entsprechendem Wohnsitz. Unter das Abkommen fallen gem. Art. 2 Abs. 1 DBA in den Vereinigten Staaten die Bundeserbschaftsteuer (Federal Estate Tax) und die Bunde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 69 Bei der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG handelt es sich um eine einseitige Vorschrift nach nationalem Recht. Diese ist nach völkerrechtlichen Grundsätzen gegenüber einem Doppelbesteuerungsabkommen subsidiär.[151] Soweit der Anwendungsbereich im jeweiligen Einzelfall reicht, verdrängen daher die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens die Anwendbark...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / V. Streichung der Wohlschranke im neuen Betreuungsrecht – düstere Aussichten

So oder so ähnlich laufen viele Schicksale ab, die unsere Dienststelle erreichen. Wie viele solcher Fälle dringen "an die Öffentlichkeit" – belegen also das Problem? Wie viele Hochalte haben tatsächlich eine so wachsame Tochter? In dem hier relevanten Alter (Ü80) sind die Kinder meist selbst betagt und u.U. nicht mehr so fähig und in der Lage wie diese Tochter. Wann genau hä...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsfähigkeit

Rz. 15 Soweit die Vorsorgevollmacht zu rechtgeschäftlichem Handeln – insbes. in vermögensrechtlichen Angelegenheiten – ermächtigt, muss der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Ist er geschäftsfähig, darf er sich bei Erteilung der Vollmacht nicht im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit[44] befinden (§ 105 Abs. 2 BGB; temporäre "Gesc...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Rechtsfähige inländische Stiftung

Rz. 6 Als Stiftungsform kommt allein die rechtsfähige Stiftung i.S.v. §§ 80 ff. BGB i.V.m. den Landesstiftungsgesetzen in Betracht, die einen vom Stifter näher bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens auf Dauer fördern soll. Nicht erfasst werden sog. rechtlich unselbstständige Treuhandstiftungen, die durch privatrechtlichen Vertrag ohne staatliche Genehmigu...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Abgrenzung: Der Auftrag

Rz. 116 In diesem Zusammenhang muss erneut die Bedeutung des Auftrags betont werden. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr ist eröffnet, wenn sich der Auftrag auf die außergerichtliche Vertretung oder die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrages richtet. Dies ist besonders wichtig, da das äußere Erscheinungsbild der Tätigkeiten nicht immer Schlüsse auf den Auftrag zul...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 2 Das Vorliegen einer Zweckzuwendung i.S.d. § 8 ErbStG verlangt eine Zuwendung von Vermögen von Todes wegen oder als freigebige Zuwendung an eine andere Person verbunden mit der Auflage oder Bedingung, das Vermögen oder einen Teil davon für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Erste Voraussetzung ist damit die Zuwendung an eine andere Person als den Schenker bzw. Erblass...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / III. Glaubhaftmachung

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, der insoweit auf § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO verweist, hat der den Vergütungsfestsetzungsantrag stellende Rechtsanwalt den Ansatz der zur Festsetzung angemeldeten Gebühren glaubhaft zu machen. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, hierfür sei erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Gebühre...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Muster für qualifizierte Vorsorgevollmachten in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in Personalangelegenheiten ("persönlichen" Angelegenheiten) wird von unterschiedlichen Autoren unterschiedlich weit verstanden und formuliert. Deshalb finden sich in der Literatur auch sehr unterschiedliche Textbausteine. Im Rahmen einer General-Vorsorgevollmacht an eine einzelne Person macht das keinen erheblichen Unterschied, weil die einzelnen Aufzähl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 12 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländischen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (Abs. 1)

Rz. 18 Ist auf eine testamentarische Verfügung hin ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden (§§ 2197 ff. BGB) oder wurde durch das Nachlassgericht die Nachlassverwaltung angeordnet (§ 1981 BGB), so darf der Bescheid nicht dem Betroffenen bekannt gegeben werden. § 32 Abs. 1 ErbStG enthält hierzu die Sonderregel, dass die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker oder den ...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / I. ABC der Fälle mit erforderlicher gesetzlicher Vertretung

Rz. 6 Für einige Rechtsgeschäfte und einseitige Erklärungen lässt der Gesetzgeber eine rechtsgeschäftliche Vertretung nicht zu, sondern fordert zwingend eine gesetzliche Vertretung, mithin bei volljährigen Personen einen Betreuer. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist immer dann möglich, wenn das Gesetz weder die Höchstpersönlichkeit noch die gesetzliche Vertretung angeord...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Wertabschlag

Rz. 375 Der Wertabschlag greift vor Anwendung der (sonstigen) Verschonungsregelungen ein[903] und kann auch zur Unterschreitung des Schwellenwerts für Großerwerbe (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG) führen. Der Vorwegabschlag ist auch zu berücksichtigen, wenn aufgrund entsprechender Optionsausübung die Vollverschonung eingreift.[904] Die Höhe des Abschlags entspricht gemäß § 13a Abs. 9...mehr

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zfs 01/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Klage ist unbegründet. Der Kl. hat für den Zeitraum ab 1.6.2017 keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. a und b AVB-BU. Denn die Bekl. hat ihre Leistungen gemäß § 13 Abs. 4 AVB-BU wirksam eingestellt. Die Bekl. hatte ihre Leistungspflicht zuletzt im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens am 14.6.2016 unbefristet anerk...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 67 Da die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, denen der Anteil des Verstorbenen anteilig anwächst, gelten zunächst die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Der Eintrittsberechtigte erlangt seine (neue) Gesellschafterstellung nicht durch den Erbfall, sondern quasi in ein...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 41 Der Nachlassverwalter hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985 Abs. 1 Hs. 2, 1986 Abs. 1 BGB. Dabei muss er aber beachten, dass der Nachlass dafür ausreicht. Ignoriert er dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, §§ 1979, 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 2 BGB. Daher muss er grundsätzlich neben der Inventarisierung ein Aufgebotsverfahren durchführen,...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Was gibt es schon?

Rz. 66 Die Praxis beklagt, dass "das traditionelle Konzept von Patientenverfügungen ("living wills") als gescheitert angesehen werden müsse."[98] Es gibt aber trotz aller Kritik am Istzustand eine schier unübersehbare Anzahl von Patientenverfügungsanbietern und Patientenverfügungsmustern,[99] z.B. für spezielle Personengruppen, wie z.B. die psychiatrische oder jetzt psychoso...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / V. Widerrufserklärung eines Miterben gegenüber einem anderen Miterben

Rz. 34 Nach überwiegender Ansicht hat jeder Miterbe das Recht, die einem Miterben vom Erblasser erteilte Vollmacht zu widerrufen.[56] Die Vollmacht erlischt in dem Fall nur gegenüber dem widerrufenden Miterben. Der Bevollmächtigte kann für die übrigen Miterben also weiterhandeln.[57] Der Bevollmächtigte kann in dem Fall nur noch die übrigen, nicht widerrufenen Miterben wirks...mehr

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ZErb 01/2023, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Am 10.10.2021 ist A. P. J. R. (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe. Der Erblasser hatte unter dem 5.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat: Zitat Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folg...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.4.2007 – II ZB 10/06

Rz. 48 Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 RVG-VV geschlossen haben. Die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich.mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / a) Beschränkung durch Individualvereinbarung

Rz. 11 Unproblematisch können Vertragsparteien individuell vereinbaren, dass ein Handeln durch Vertreter nicht zulässig sein soll.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Wegfall von Stimmrechtsbindung oder Verfügungsbeschränkung

Rz. 271 Korrespondierend mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG als eigenständiger Nachsteuertatbestand den Wegfall von Verfügungsbeschränkungen und/oder Stimmrechtsbündelungen.[642] Dies gilt selbstverständlich nur hinsichtlich solcher Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die lediglich im Hinblick auf die durch den Erblasser/Schenker vereinba...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Urt. v. 25.9.2014 – 4 StR 586/13

Rz. 120 § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat.mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / B. Berufsrecht

Rz. 5 Wird ein Anwalt mit einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt und gleichzeitig eine Vollmachtsvereinbarung getroffen, geschieht dies vordringlich wegen der Stellung und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit, Erfahrung und Verantwortung des Anwaltes. Als Bevollmächtigter und Partei der Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber (im Folgenden Bevollmächtigter ...mehr