Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Reichweite der Unwirksamkeit der AGB-Bestimmung, § 306 BGB

Rz. 34 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306 BGB. Der Vertrag im Übrigen bleibt grundsätzlich wirksam, an d...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _____ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _____ (nachfolgend bezeichnet als "Software") entwickelt. Die Software dient dazu, _____. (2...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB

Rz. 16 In Abgrenzung zu § 305c Abs. 1 BGB regelt § 307 Abs. 2 BGB die inhaltliche Transparenz und Verständlichkeit. Das Transparenzgebot gilt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr.[36] § 307 Abs. 3 S. 2 BGB erstreckt das Transparenzgebot auch auf eigentlich kontrollfreie Klauseln. Beispiel: Preisvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen (siehe Rdn 46 ff.). Bei verständiger...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[52] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Abmahnbefugnis

Rz. 6 Abmahnbefugt ist nur, wer auch klagebefugt ist. Dies wird gerne und häufig übersehen. Die Klagebefugnis ergibt sich aus § 8 UWG. Klagebefugt sind demnach zunächst die Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Diese müssen allerdings gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in der ab dem 1.12.2021 geltenden Fassung Waren und Dienstleistungen in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 216 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 42 Transportrecht / g) Exkurs: Mindestlohn

Rz. 26 Vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer erfasst. Da nach dem Beispielsfall (siehe Rdn 1) auch ausländische Arbeitnehmer zum Einsatz kommen sollen, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach den §§ 16, 20 MiLoG auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen eines Dienst- und...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens

Rz. 140 Muster 55.18: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Muster 55.18: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Antrag der Firma A, _____, – Antragstellerin – gegen die Konsum KG, _____ – Antragsgegnerin – auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens gemäß § 15 UWG...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 214 Der Bauherr (oder Generalunternehmer) eines Großprojekts wünscht, dass in den Vertragsbedingungen "harte" Vertragsstrafen für alle Terminüberschreitungen vorgesehen werden. Da zahlreiche Gewerke vergeben werden müssen, sollen diese Bedingungen einheitlich vorgegeben werden.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 215 Der BGH hat seit dem Urt. v. 23.1.2003 zahlreiche Anforderungen an Vertragsstrafen-Regelungen in AGB aufgestellt.[331] Es sind folgende Eckpunkte hervorzuheben: (1) Verschuldensabhängigkeit der Pönale Rz. 216 Eine Pönale darf in AGB in aller Regel nicht von einem Verschulden des Schuldners abgekoppelt sein, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Verschuldensunabhängigkeit darf ge...mehr

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§ 27 Kaufrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 57 Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _____ (bei Bedarf kurze Vorstellung des Herstellers und des Vertr...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster 20.1: Handelsvertretervertrag Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _____, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_____, _____ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertretersmehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 6. Vertragsstrafe

Rz. 38 Gleichgültig wie umfangreich die Vertraulichkeitsvereinbarung ausgestaltet wird und wie minutiös der Pflichtenkatalog des Erwerbsinteressenten geregelt ist, bestehen die beiden wesentlichen Schwierigkeiten für die Herleitung irgendwelcher Ansprüche des Verkäufers darin, zum einen zunächst einmal den Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung nachzuweisen und zum a...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Inhalt des LoI/MoU

Rz. 48 Auch wenn die Gestaltung von LoIs ebenso individuell ist wie die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, lassen sich doch ganz grundsätzlich folgende Aussagen treffen: Regelmäßig wird in einer Art Präambel der Stand der bislang erreichten Verhandlungsergebnisse zusammengefasst. Hierbei wird normalerweise auch die grundsätzliche Struktur der angestrebten Transaktion b...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorvertragliche Pflichten

Rz. 58 Zu den vorvertraglichen Pflichten gehören insbesondere die redliche Verhandlungsführung und die Einhaltung übernommener Geheimhaltungspflichten. Rz. 59 Nicht zuletzt gehört zur redlichen Verhandlungsführung seitens des Verkäufers auch, sämtliche von ihm übernommenen Auskunfts- und Offenbarungspflichten zu erfüllen. Bricht der Käufer die Verhandlungen ab, nachdem er Ver...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.3 Nichtige Vereinbarungen, § 12 BBiG

Eine Vereinbarung, die Praktikantinnen/Praktikanten für die Zeit nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass sich die Praktikantin/der Praktikant innerhalb der letzten 6 Monate innerhalb des Praktikantenverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem A...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts

Rz. 262 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts, gilt wiederum zunächst § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4, wonach der Anwalt die seiner bisherigen Tätigkeit entsprechende Vergütung behält. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz jedoch wiederum durch § 628 Abs. 1 S. 2 BGB, wonach der Anspruch entfällt, soweit der Auftraggeber an der bisheri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung des GNotKG

Rz. 36 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG geändert. Die Norm verweist zur Anwendung bestimmter Wertvorschriften auf das GNotKG. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage sind damit nicht verbunden. Die Rechtsanwaltsvergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, also nach den Bestimmungen der KostO, wenn der unbedingte Auftrag z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schätzung des Erfüllungsbetrags

Rn. 292 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Was vorsichtige Bewertung bedeutet, lässt sich nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungssituation konkretisieren (vgl. zum Folgenden Bertram/Kessler 2013 § 253, Rn. 52). Kann bei einer einzeln zu bewertenden Verpflichtung für einen künftigen Ausgabenanfall ein Punktwert mit hoher Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit angegeben werden, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Tz. 41 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses (lease term) ist für dessen Bilanzierung von besonderer Bedeutung. So determiniert bspw. die Laufzeit für den Leasingnehmer im Rahmen der Bewertung, über welchen Zeitraum Leasingzahlungen bei der Leasingverbindlichkeit und damit auch beim korrespondierenden Nutzungsrecht einzubeziehen sin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kurzfristige Leasingverhältnisse

Tz. 7 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die erste Erleichterungsvorschrift setzt gem. IFRS 16.5 (a) ein kurzfristiges Leasingverhältnis (short-term lease) voraus. Als kurzfristig gilt ein Leasingverhältnis, wenn die Laufzeit der Vereinbarung zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts 12 Monate nicht überschreitet und keine Kaufoption für den Leasinggegenstand vereinbart wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele für aufschiebend bedingte Lasten

Rz. 21 [Autor/Stand] Durch §§ 98a Satz 2, 109 BewG a.F. und § 109 BewG (ab 1.1.2009), der auf § 11 Abs. 2 BewG verweist, ist die Rechtsprechung zum Abzug aufschiebend bedingter Lasten im Betriebsvermögen an sich überholt, s. Rz. 3. Die Entscheidungen enthalten indes zumeist allgemeine Erwägungen zur Rechtsnatur und Bedeutung von Bedingungen, die über den Bereich des Betriebs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Angabepflichten

Tz. 13 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IAS 18.35 waren folgende Angaben erforderlich: die für die Erfassung der Umsatzerlöse angewandten Rechnungslegungsmethoden, einschließlich der Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei Dienstleistungsgeschäften; der Betrag jeder bedeutsamen Kategorie von Umsatzerlösen, die während der Berichtsperiode erfasst worden sind, wie Um...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Günstige Kaufoption

Tz. 114 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Wenn eine Übertragung des rechtlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit nicht verpflichtend, sondern mit Blick auf eine Kaufoption des Leasingnehmers lediglich optional ist, resultiert aus einer solchen Option regelmäßig dann ein Finance-Leasingverhältnis, wenn dem Leasingnehmer bei Abschluss des Le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 4 Umsatzsteueränderungen im europäischen Ausland

Belgien In der Zeit vom 1.1.201 bis 31.12.2022 gilt der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Abbruch- und Wiederaufbauarbeiten auf Wohngebäuden mit einer Wohnfläche von höchstens 200 m². Der ermäßigte Steuersatz von 6 % für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gesichtsmasken gem. CN-Codes 4818 90 10 00, 4818 90 90 00, 6307 90 98 10, 6307 90 98 91, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdfirmenpers... / 3.4 Ratschläge zum Abschluss von Dienstverträgen

In der kaufmännischen Praxis ist der schriftliche Abschluss von Verträgen dringend zu empfehlen. Auch wenn das Gesetz keinen Formzwang für Dienstverträge kennt, dient die Schriftform der Klarheit in den gegenseitigen Rechten und Pflichten und sie erleichtert zudem bei Streitfragen die Beweissituation. Hinzu kommt ein weiterer Grund: Da ein drittbezogener Personaleinsatz rech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Behandlung von Vertragsstrafen

Rz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Vertragsstrafen aus Tarifverträgen, Betriebsordnungen und Einzelarbeitsverträgen sind keine Geldbußen. Verletzt der ArbN arbeitsvertragliche Nebenpflichten – etwa durch verbotswidriges Arbeiten bei einem Dritten – so ist bei einer darauf beruhenden Gehaltskürzung durch den ArbG lediglich der vertrags- bzw abredegemäß gekürzte > Arbeitslohn d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der BMG ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verwarnungsgeldern (> ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Kosten senken und Leistu... / 6 Vertragsgestaltung sorgfältig vorbereiten

Für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Gestaltung des Vertragswerks entscheidend. Kernelement von Cloud und ASP-Verträgen sind sogenannte Service-Level-Agreements (SLAs), die die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien detailliert regeln. Beispiele für Punkte, die geregelt werden sollten, sind: Leistungsumfang (z. B. Auswahl und Beschreibung der Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Mahnkosten bei Honorarrechnungen

Frage: Mir geht es um die Rechnungsstellung, speziell um Mahnkosten. Ich habe u. a. einen Mandanten, für den ich quartalsweise Buchhaltung und den Jahresabschluss erstelle. Meine Gebührenrechnung zahlt er immer erst, nachdem ich ihn erinnert habe, manchmal auch erst nach der 2. Erinnerung. Das möchte ich so nicht weiter hinnehmen. Bislang habe ich noch nie Mahnkosten (z. B. 5 ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 104 Die konkrete Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft überlässt das Gesetz den Ehegatten. Gemäß Art. 144 c.c. können die Ehegatten formlos Vereinbarungen über die allgemeinen Ehepflichten treffen, z.B. über den gewünschten Lebensstandard, Ausmaß und Art der jeweiligen Beitragspflicht zu den Familienbedürfnissen, die Festlegung der Ehewohnung etc. Mit solchen Ve...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Verlöbnis

Rz. 2 Der Eheschließung geht ein (formfreies) Verlöbnis voraus. Hierunter versteht man zum einem das gegenseitige Versprechen von Mann und Frau, künftig die Ehe eingehen zu wollen, zum anderen das mit diesem Versprechen begründete familienrechtliche Verhältnis. Das Eheversprechen ist allerdings weder einklagbar, noch kann es durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden (Art....mehr

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Deutschland / 2. Verlöbnis

Rz. 2 Der Eheschließung geht ein (formfreies) Verlöbnis voraus. Hierunter versteht man zum einen das gegenseitige Versprechen von zwei Personen, künftig die Ehe eingehen zu wollen, zum anderen das mit diesem Versprechen begründete familienrechtliche Verhältnis.[2] Das Eheversprechen ist allerdings weder einklagbar, noch kann es durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden (§...mehr

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Griechenland / 5. Verlöbnis

Rz. 10 Der Eheschließung geht ein (formfreies) Verlöbnis voraus. Hierunter versteht man den Vertrag über eine künftige Ehe, also das gegenseitige Versprechen von Mann und Frau, künftig die Ehe eingehen zu wollen (Art. 1346 ZGB). Das Eheversprechen ist allerdings weder einklagbar, noch kann es durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden (Art. 1346 Abs. 1 und 2 ZGB). Dennoch ...mehr

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Türkei / I. Verlobung

Rz. 3 Das Verlöbnis wird im türkischen Recht durch das Eheversprechen begründet. Im Falle des Bestreitens muss das Verlöbnis glaubhaft gemacht werden.[11] Minderjährige oder Entmündigte werden nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch die Verlobung verpflichtet.[12] Das Zusammenleben mit einer Minderjährigen wird nicht als Verlobung angesehen, sondern als unerlau...mehr

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Frankreich / I. Verlöbnis

Rz. 6 Das Verlöbnis (fiancailles oder promesse de mariage) ist im Code Civil (CC) nicht erwähnt. Ein Eheversprechen erzeugt keinerlei rechtliche Bindung; dies kann auch nicht durch Vertragsstrafen umgangen werden, da dadurch die Ehefreiheit verletzt würde.[2] In Ausnahmefällen kann ein grundlos vom Eheversprechen Zurücktretender unter dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Hand...mehr