Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.3.1 Zusatzurlaub für Nacharbeit (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beschäftigten in Krankenhäusern erhal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.2.3 Abmahnung

Der störende Wohnungseigentümer muss vor einem Entziehungsbeschluss abgemahnt werden.[1] Diese Abmahnung ist eine formfreie rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, die ein Organ der GdWE – i. d. R. die Verwaltung – aussprechen muss.[2] Ferner ist ein Abmahnbeschluss möglich und zulässig.[3] Ausdrücklich ist eine Abmahnung zwar nur in § 17 Abs. 2 WEG für den Fall geregelt, dass der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Betriebsprüfung

Rz. 95 Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung, wie sie insbesondere die steuerliche Betriebsprüfung zum Inhalt hat (Rz. 13), sie kann zwar nach § 27b Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen; ein Übergang zur Betriebsprüfung ist aber ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer-Nachschau und die Betriebsprüfung unterscheiden si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Mit der Tarifänderung vom 1.2.2011 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 7.1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. Diese Duldungspflicht soll der GdWE bzw. von ihr beauftragten Dritten, beispielsweise einem Handwerker, ermöglichen, das gemeinschaftliche Eigentum im Bereich des Sondereigentums, zu erhalten und/oder baulich zu verändern. Einbau von Messgeräten Ein Wohn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.1.4.1 Auszubildende und Praktikanten

Umfang des Urlaubsanspruchs seit der Tarifrunde 2018. Wie der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten unter Geltung des TVöD unterlag der Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten, bedingt durch die oben dargestellte Rechtsprechung, wegen mehrerer tariflicher Änderungen einem steten Wandel, der sein Ende in der Tarifrunde des Jahres 2018 fand. Mit Änderungstarifvertrag...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.12 § 74 Abs. 2 Nr. 6: Sozialeinrichtungen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Errichtung, Verwaltung, wesentliche[n] Änderung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform". Sozialeinrichtungen sind begrifflich: vom Arbeitgeber/Dienstherrn dauerhaft geschaffene Einrichtungen, die den Beschäftigten (oder zumindest einzelnen Gruppen von Beschäftigten) so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.2 Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Die Finanzverwaltung[1] erkennt bisher die Pflegeaufwendungen nur an, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung des Versicherers bzw. eine Bescheinigung über die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) nachgewiesen wird[2], d. h. durch einen Ausweis nach dem Sozialgesetzbuch XI (Merkzeichen "H" – hilflos oder "Bl" – blind) oder durch einen Besche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 4 Pflegepauschbetrag

Ohne Nachweis der entstehenden Einzelkosten erhält ein Steuerpflichtiger einen nach dem Pflegegrad der gepflegten Person gestaffelten Pflegepauschbetrag [1], wenn er aus zwangsläufigen Gründen eine pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich pflegt und dafür keine Einnahmen erhält.[2] Der Pflegepauschbetrag beträgt bei Pflegeg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Seine früher vertretene Gegenwertlehre[1] hat der BFH aufgegeben. Der BFH geht jetzt generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwa...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Menschen mit Behinderung, V... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung für Blindenhunde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Für die Übertragung zugelassene Angelegenheiten

Rz. 61 Im Gegensatz zu den laufenden Geschäften kann dies auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte betreffen. Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestands zur Bearbeitung und Entscheidung ist zulässig, z. B. die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen.[1] Der Gesetzgeber dachte u. a. auch an die Verwaltung von Sozialeinricht...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandskinder / 2.3.3 Besondere Voraussetzungen bei Kindern über 18 Jahren (Kindergeld/Kinderfreibetrag)

Die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 und 5 EStG gelten für Auslandskinder beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag gleichlautend. a) Arbeitsuchende bzw. beschäftigungslose Kinder Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG werden Kinder bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland (o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.7 Nachweis

Die Tatsachen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung müssen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Wegen der Gefahr des Missbrauchs stellen Verwaltung und Rechtsprechung z. T. strenge Anforderungen an die Nachweisführung. Bei Krankheitskosten ist grundsätzlich die vorherige Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich.[1] Für Kuren, psy...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.1 Zwangsläufigkeit der Aufwendungen

Die Übernahme der Krankheits- und/oder Pflegekosten eines Angehörigen sind als allgemeine außergewöhnliche Belastungen begünstigt, wenn die Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig sind. Insoweit handelt es sich nicht um typische Unterhaltsleistungen, die mit dem Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG abgegolten sind.[1] Bei gegenüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.2 Sammelbeförderung/Fahrgemeinschaft

Bei größeren Firmen kann es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Sammelbeförderungen zu organisieren, z. B. durch den Einsatz von (Werks-)Bussen oder Personen-Kleintransportern. Gerade für Unternehmen mit großer Belegschaft im ländlichen Raum oder aber für Industriefirmen mit Schichtbetrieb ist diese Form der Arbeitsweggestaltung übe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.15 § 74 Abs. 2 Nr. 9: Aufstellung von Sozialplänen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 9 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über die "Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die den Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen". Der Mitbestimmungstatbestand greift vor allem für den Fall, dass der Arbeitgeber/Dienstherr Rat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1.2 Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht ist das stärkste Beteiligungsrecht des Personalrats. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen sind in den Katalogen der §§ 74 und 75 LPVG BW abschließend aufgezählt und können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Personalvertretung getroffen werden. Das bedeutet, dass die beabsichtigte Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, solange die erforderliche Zusti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d. h. mitbestimmungszuständig ist der bei de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 231 Familienstiftungen erhalten im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen (Rz. 242ff.) keine Steuervergünstigungen. Sie werden bei Errichtung, Verwaltung sowie Beendigung besteuert und unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zusätzlich alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.2 Errichtung und Beendigung

Rz. 232 Die Errichtung einer Familienstiftung durch Übertragung von Vermögen von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) ist erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Als stpfl. Erwerb gilt gem. § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Betreuungskosten

Aufwendungen für einen Betreuer/Vormund, der ausschließlich im Bereich der Personenfürsorge tätig wird, sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Übt ein Vormund/Betreuer sowohl Vermögens- als auch Personenfürsorge aus, ist die Vergütung im Schätzungswege in Betriebsausgaben/Werbungskosten einerseits und außergewöhnliche Belastung andererseits aufzuteilen.[1] Vergütun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Abgekürzter Zahlungsweg

Bei außergewöhnlichen Belastungen erkennt die Verwaltung die Zahlung eines Dritten im Interesse des Steuerpflichtigen – anders als bei Werbungskosten[1] – auch unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung[2] des Vertragswegs nicht an.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 6.4 Sicherheit der Schnittstellen

Zur richtigen Nutzung der externen Schnittstelle gehört es auch, diese mit der notwendigen Vorsicht zu verwenden. Die Einrichtung der Schnittstelle erfolgt zum Schutz vor Missbrauch mit Verschlüsselung und Berechtigungssystem. Die dafür notwendigen Schlüssel und Passwörter werden von den beteiligten Menschen verwaltet. Diese müssen lernen, zuverlässig damit umzugehen, etwa h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Ehrenämter

Aufwendungen anlässlich der Übernahme oder Verwaltung von Ehrenämtern: nein, da nicht zwangsläufig. Abziehbar können jedoch nicht ersetzte Aufwendungen sein, die durch die Tätigkeit als Vormund, Beistand oder Pfleger entstehen, wenn der Steuerpflichtige zur Übernahme des Amts verpflichtet war.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Sofortabzug – Verteilung

Bei Umbau- und Umrüstungskosten sind die Aufwendungen nach dem Gesetzeswortlaut im Jahr der Verausgabung abzuziehen (Sofortabzug). Das kann zu Unbilligkeiten führen, wenn größere Aufwendungen angefallen sind, sodass sich bei geringen Einkünften für einen Großteil der entstandenen Kosten keine Steuerminderung ergibt. Die Verwaltung lässt für behinderungsbedingte Umrüstungsauf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Schuldentilgung

Nach der früheren Rechtsprechung waren mit einem Darlehen bestrittene Aufwendungen, die ihrer Art nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, erst im Jahr der Tilgung des Darlehens zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Verwaltung[1] ist auch bei kreditfinanzierten Aufwendungen der Abzug in dem Jahr abzusetzen, in dem die Aufwendungen tatsächlich geleistet wurden.[2] E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Katastrophenschäden

Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Aufruhr, Ausschreitungen) sind als außergewöhnliche Belastungsberücksichtigungsfähig, soweit keine Vorteilsanrechnung durch Entschädigungen, Beihilfen usw. erfolgt. Dies gilt grundsätzlich nur für den existenziell notwendigen Bereich wie Hausrat, Kleidung, Wohnung.[1] Es müssen t...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Kurkosten

Aufwendungen für eine Heilkur sind abziehbar, wenn und soweit ihre Zwangsläufigkeit nachgewiesen ist. Dies setzt voraus, dass die Reise nachweislich zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig ist, eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und die verordneten Kurmaßnahmen am Kurort unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Zur Verhinderu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Baumaßnahmen

Baumaßnahmen in einer Mietwohnung, die durch Krankheit oder Behinderung veranlasst sind: ja.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass dem Steuerpflichtigen nicht ein marktgängiger Gegenwert zufließt, der auch für einen Dritten von Vorteil sein könnte (sog. Gegenwertlehre). Es muss im Ergebnis ein verlorener Aufwand vorliegen.[2] Entsprechendes gilt für Umbauten im Eigenheim.[3]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Kleidung

Aufwendungen für die Anschaffung von Kleidung und Hausrat mangels Außergewöhnlichkeit i. d. R.: nein. Eine Ausnahme gilt[1], wenn Kleidung oder Hausrat durch ein unabwendbares Ereignis (infolge höherer Gewalt, z. B. Krieg, Vertreibung, Brand, Hochwasser, Unwetter, auch Diebstahl) verloren wurden und wiederbeschafft werden müssen.[2] Es muss sich bei den wiederbeschafften Geg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 4. Erkenntnisse und offene Fragen

Angesichts der sehr klaren, noch deutlicher als früher ausgefallenen Ausführungen des EuGH zum Nichtbestehen fester Niederlassungen nur wegen einer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit bzw. des Einkaufens von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat ist zu hoffen, dass entsprechende Fehlinterpretationen, wie sie insbesondere in Rumänien und anderen osteuropäischen S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 2. Sachverhalt des Vorabentscheidungsersuchens und Kernaussagen des EuGH im Urteil

Der Sachverhalt des Verfahrens betraf – abermals[2] – eine nicht im Mitgliedstaat des Verfahrens (Rumänien) ansässige Gesellschaft ("Adient Deutschland"), die im Verfahrensstaat über eine Konzerngesellschaft ("Adient Rumänien") verfügte. Diese Konzerngesellschaft erbrachte verschiedene Dienstleistungen an die nichtansässige Gesellschaft. Letztere war wegen des Bewirkens von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4.2 Steuerbefreiungen im internationalen Bereich

Rz. 128 Arbeitslohn kann bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von der inländischen Steuerpflicht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund anderer völkerrechtlicher Abkommen befreit sein, wie z. B. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963 über konsularische Beziehungen[2]; vgl. § 3 Nr. 29...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler in den Jahren 2015 bis 2017

Leitsatz 1. Eine Hinzuschätzung wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten kommt nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige darauf vertrauen durfte, dass er von einer ihm durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeräumten Aufzeichnungserleichterung Gebrauch gemacht hat. 2. Für die Auslegung von an bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen adressierte Regelungen d...mehr