Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / Leitsatz

Die Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs setzt ein bestimmtes Verhalten der Beklagten, das geeignet war, bei der erstattungspflichtigen Partei die Vorstellung zu begründen, die erstattungsberechtigte Partei den weiteren Erstattungsanspruch nicht mehr erheben, als auch an der Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen der erstattungspflichtigen Partei. VG München,...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 2 Aus den Gründen

Der gem. § 165, § 151 VwGO statthafte Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist nicht begründet. Durch den Beschl. d. Bayerischen VGH v. 2.6.2014 ist zwischen den Beteiligten unanfechtbar geklärt, dass die nach dem rechtskräftigen Urteil der Kammer v. 25.7.2012 von dem Kläger dem Grunde nach zu tragenden Kosten gem. § 162 Abs. 1 VwGO auch die im Verfahren vor dem ...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger stand im hier interessierenden Zeitraum als Erster Polizeihauptkommissar im Dienst der Beklagten beschäftigt, als er sich am 29.4.2010 auf einen von Europol in Den Haag (Niederlande) ausgeschriebenen Dienstposten bewarb. Seine Bewerbung wurde am 11.5.2010, da Unionsrecht hierfür die Benennung einer zentralen "nationalen Stelle" vorschrieb, vom Bundespolizeipräsidi...mehr

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AGS 10/2019, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen

Das nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Völlig zu Recht hat das AG eine Rückforderung der überhöht gewährten Vergütung als ausgeschlossen angesehen. 1. Ob die Rückforderung einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Verfahrenskostenhilfevergütung durch die Landeskasse einer zeitlichen Begrenzung unterliegt und inwiew...mehr

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FF 10/2019 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2019 – 13 WF 91/19 1. Das für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs vorauszusetzende Zeitmoment erfordert eine Passivität des Unterhaltsgläubigers für mehr als ein Jahr (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2018, 589 Rn 13 m.w.N.). Hierbei stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruchs oder eine Zahlun...mehr

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AGS 10/2019, Ausschluss der... / 1 Sachverhalt

Das AG hat der Antragstellerin als im Rahmen ratenfrei bewilligter Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwältin in dem der Vergütungssache zugrundeliegenden Scheidungsverbundverfahren nach Maßgabe des Festsetzungsantrags v. 29.6.2015 aufgrund Auszahlungsanordnung v. 8.7.2015 insgesamt eine aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung i.H.v. 720,43 EUR gewährt. Auf die Eri...mehr

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AGS 10/2019, Bindung an das... / 1 Sachverhalt

Die Kläger hatte Klage zum SG erhoben. Ihm war der Beschwerdeführer als Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Mit Gerichtsbescheid v. 20.7.2012 wurde die Klage abgewiesen. Hiergegen legte der Beschwerdeführer namens des Klägers Berufung ein. Im Erörterungstermin vor dem LSG schlossen die Beteiligten sodann einen Vergleich, wonach die Kosten des Verf...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.3 Beschlüsse der Gesellschafter (Bestimmtheitsgrundsatz)

Rz. 736 Grundsätzlich können Beschlüsse der Gesellschafter einer KG nach dem Mehrheitsprinzip gefasst werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht, §§ 119 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB. Ist Beschlussgegenstand eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, macht die Rechtsprechung die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses davon abhängig, dass sich der Beschlussgegenstand unzweide...mehr

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AGS 10/2019, Bindung an das... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR wird erreicht, weil er insgesamt eine weitere Vergütung i.H.v. 390,54 EUR begehrt. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beschwerdeführer hat die Vergütung für das Klageverfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 5 Begründung und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 19 Der Haftungsanspruch entsteht wie jeder Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1], sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] Nach § 69 AO ist das der Fall, sobald infolge der Pflichtverletzung einer verpflichteten Person einer der in der Vorschrift umschriebenen "Erfolge" eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger

Leitsatz 1. Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern; in diesem Fall ist die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften ausge...mehr

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zfs 07/2019, Entziehung der... / Sachverhalt

Der 1971 geborene Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass es die Vorinstanz abgelehnt hat, ihm vorläufigen Rechtsschutz gegen die von dem Antragsgegner angeordnete sofortige Vollziehung des Bescheides vom 5.2.2019 zu gewähren. Durch diesen Bescheid entzog ihm der Antragsgegner die Fahrerlaubnis unter anderem der Klasse CE, weil er ihn für nicht geeignet...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.2 Wirkung der Verjährung

Rz. 10 Die Verjährung beseitigt nicht den Anspruch als solchen, sondern gibt dem Verpflichteten lediglich das Recht, unter Berufung auf die eingetretene Verjährung (Einrede) die Leistung (Erfüllung) dauerhaft zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Leistet der Verpflichtete trotz der an sich eingetretenen Verjährung, kann er keine Rückerstattung verlangen (§ 214 Abs. 2 BGB). Im Pr...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.5 Hemmung durch schriftlichen Antrag oder Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 beinhaltet für den Bereich des Sozialrechts einen eigenständig geregelten Fall der Hemmung der Verjährung durch schriftlichen Antrag und die Weiterverfolgung abgelehnter Anträge im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren nach § 78 SGG). Diese Regelung entspricht den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sozialrecht für die Geltendmachung und Verfolgung von Sozial...mehr

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FF 06/2019, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 23. Deutsche Familiengerichtstag wird dieses Jahr vom 18. bis 21. September 2019 an ungewohnter Tagungsstätte im Phantasialand in Brühl stattfinden. Dies soll der Ernsthaftigkeit der oft auf Zukunftsfragen konzentrierten Arbeit keinen Abbruch tun. Dies spiegelt sich bereits in dem Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Anne Sanders zu dem Thema "Woher – Wohin? Familien(recht) im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.2 Bindungen bei der Veranlagung

Rz. 99 Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens werden als Folge des Prinzips der Jahressteuer nach § 2 Abs. 7 S. 1 EStG die Besteuerungsgrundlagen eines jeden Jahrs neu ermittelt und rechtlich gewürdigt (§ 25 Abs. 1 EStG; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung). Rz. 100 Das FA ist daher nicht an seine in früheren Jahren getroffenen Feststellungen oder seine früher vertretene – nunm...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Verstreichen der Frist bei Nachfragen der Erstattungsbehörde

Sachverhalt Bei dem französischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob eine nationale Präklusionsregelung mit der Richtlinie 2008/9/EG (Vorsteuervergütung gegenüber EU-Unternehmern) vereinbar ist, nach der eine Vergütung ausgeschlossen ist, wenn der Steuerpflichtige nicht binnen eines Monats auf ein per E-Mail übersandtes Auskunftsersuchen der Finanzbehörde re...mehr

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AGS 05/2019, Keine Prüfung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Kostenfestsetzungsverfahren dient ausschließlich dazu, die Kostengrundentscheidung aufzufüllen und einen bezifferten Kostenerstattungsanspruch festzusetzen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu beachten. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen...mehr

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Beschlusskompetenz: Vertragsstrafe

Leitsatz § 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Beschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. Normenkette WEG § 21 Abs. 7 Das Problem Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Ausübung eines Gewerbebetriebs oder Berufs in der Wohnung nur mit Zustimmung des...mehr

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AGKompakt 03/2019, Verjähru... / 2. Verwirkung

Verwirkung kommt grundsätzlich nicht in Betracht Eine Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs kommt grds. nicht in Betracht, selbst wenn der Erstattungsberechtigte erst nach langer Zeit das Festsetzungsverfahren einleitet. Hinweis 1. Ein Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung als verwirkt zu behandeln, wenn er längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist (Zeitm...mehr

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AGKompakt 03/2019, Verjähru... / c) Vollstreckungsgegenklage

Verjährung ist mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen Damit bleibt als einzige Möglichkeit, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO zu erheben. Dies ist m.E. auch der zutreffende Weg, da materiell-rechtliche Einwendungen gegen die festgesetzten Kosten im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen sind. Hier kann das ...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / VI. Finanzielle Folgen einer Umgangsverweigerung

Außerhalb des Kindschaftsrechts kann eine Umgangsverweigerung ggf. durch die Verwirkung von Trennungsunterhalt und/oder nachehelichem Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 BGB sanktioniert werden.[104] Bloße Schwierigkeiten und Probleme bei der Umgangsausübung genügen jedoch nicht.[105] Allerdings kommt – je nach den Umständen des Einzelfalls und der Schwere des Fehlverhaltens – auch...mehr

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zfs 03/2019, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG angenommen, dass ein Versicherungsfall, aus welchem sich ein solcher Anspruch ergibt, eingetreten ist." a) Unstreitig umfasst der Vertrag zwischen den Kl. und der Bekl. den Vertragsrechtsschutz. Dieser gilt gem. § 2 lit. d) ARB 2013 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen. Ein solcher Fall liegt hier vor, wei...mehr

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zfs 02/2019, Verfristung un... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist teilweise begründet. Der Kl. hat Anspruch auf Zahlung weiterer 7.700 EUR über den von der Bekl. außergerichtlich bereits gezahlten Betrag von 7.700 EUR hinaus." I. Der VN kann im Falle der Invaliditätsentschädigung im Rahmen einer Unfallversicherung sowohl die Erstfestsetzung seitens des VR angreifen und geltend machen, der Grad der Invalidität sei zu dem maß...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwirkung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines Haftungsbescheides kann sich auch nach Treu und Glauben wegen Verwirkung verbieten. Zur Frage der Verwirkung bei der Inanspruchnahme von Haftenden s. BFH v. 07.04.1960, V R 296/57, HFR 1961, 176. Die Frage der Verwirkung lässt sich hierbei nicht losgelöst vom haftungsauslösenden Verhalten beurteilen. Sie kommt bei einer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verwirkung

Schrifttum Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nac...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / Leitsatz

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung der angegebenen Laufleistung ist zwar nicht grds. unwirksam, ihre Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der VN die zu erwartende Laufleistung bewusst unrichtig zu niedrig angegeben hat. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 2.7.2018 – 217 C 30/18mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung der Laufleistung

AKB A 2.7.1. K 4.4.; BGB § 280 Abs. 1 § 286 Abs. 1 § 305c § 307 § 343 Abs. 1 Leitsatz Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung der angegebenen Laufleistung ist zwar nicht grds. unwirksam, ihre Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der VN die zu erwartende Laufleistung bewusst unrichtig zu niedrig angegeben hat. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt aufgrund eines bei der Bekl. seit 1.1.2017 bestehenden Kaskoversicherungsvertrages Zahlung einer restlichen Entschädigung wegen eines Unwetterschadens. Bei Vertragsabschluss gab die Kl. einen km-Stand von 144.000 km und eine jährliche Laufleistung von 6.000 km an. In den AVB war geregelt: "K.2 Änderungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat als VN gegen die Bekl. als VR einen Anspruch auf Zahlung von 500 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. (…)" Unstreitig ist es am 5.10.2017 zu dem Versicherungsfall gekommen und hat die Bekl. nur den um 500 EUR (Vertragsstrafe) geminderten Betrag (was rechtlich als Aufrechnung mit dem vermeintlichen Vertragsstrafenanspruch zu bewe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entstehung, Fälligkeit und Verjährung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag entsteht auf der Grundlage einer zu treffendenden Ermessensentscheidung – entgegen dem Wortlaut des § 38 AO (s. Drüen in Tipke/Kruse, § 38 AO Rz. 2 ff.) – mit der Bekanntgabe der Festsetzung; seine Fälligkeit richtet sich nach § 220 Abs. 2 AO (s. § 220 AO Rz. 4 ff.). Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wann ein...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Erblasserschulden

Zum Passivbestand gehören gem. § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten, soweit sie vererbbar und nicht mit einer peremptorischen Einrede (z. B. Einrede der Verjährung oder Verwirkung) behaftet sind.[2] Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung des Erblassers ist die Verbindlichkeit nur insoweit zu passivieren, wie der Erblasser im Innen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tag der Zahlung (§ 224 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 2 AO bestimmt zwingend, welcher Tag bei den verschiedenen Zahlungsarten als Tag der Bewirkung der Leistung anzusehen ist. Bei der Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln gilt die Zahlung am Tag des Eingangs als entrichtet. Dies hatte eine gewisse Bevorzugung von Scheckzahlungen zur Folge, die der Gesetzgeber durch das JS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Steuerfestsetzung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist zur Festsetzung der Steuer grundsätzlich verpflichtet (§ 85 AO), sie hat insoweit kein Ermessen. Ausnahmen z. T. mit der Folge einer Ermessensbefugnis der Finanzbehörde ergeben sich aus s. § 156 AO i. V. m. der KBV (s. § 156 AO Rz. 3) bzw. der Möglichkeit, von einer Steuer abzusehen (s. § 156 AO Rz. 4), aus § 163 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Frist für Untätigkeitseinspruch

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 355 Abs. 2 AO gemeinte Untätigkeitseinspruch ist immer dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, über einen von ihm gestellten Antrag sei binnen angemessener Frist nicht entschieden worden (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Untätigkeitseinspruch kann unbefristet erhoben werden. Vertreten wird die Ansicht, dass ein still...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abgrenzung zu anderen Regelungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keinen Erlöschensgrund stellen die Niederschlagung (s. § 261 AO), die Sicherheitsleistung (s. §§ 241ff. AO) und die Hinterlegung bei Mehrfachpfändung (s. § 320 AO i. V. m. §§ 853ff. ZPO) dar. Auch Verwirkung lässt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nicht erlöschen; sie steht nur der Geltendmachung (Durchsetzung) des Anspruchs e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen Prüfungsbericht dargestellt, mit dem der Stpfl. und die auswertende Stelle unterrichtet werden. Dem Stpfl. wird dadurch Gelegenheit gegeben, die Richtigkeit der Prüfungsfeststellungen nachzuprüfen und ggf. dazu ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen fehlerhafter oder unterlassener Belehrung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unzutreffend, so beginnt der Lauf der Monatsfrist des § 355 Abs. 1 AO nicht. Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung insbes. dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch nach einer objektiven Betrachtungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Wassermeyer, Vertrauensschutz im Steuerrecht, INF 1984, 69; Carl, Die Verwirkung im Abgabenrecht, DStZ 1988, 529; Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; von Groll, Treu und Glauben im Steuerrecht, FR 1995, 814; Tiedtke/Wälzhoff, Vertrauensschutz im Steuerrecht, DStZ 1998, 819; Spindler, Vertrauensschutz im Steuerrecht, DStR 2001, 725; Balmes/Kotyrba, Die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fälligkeit

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Entstehung von Säumniszuschlägen ist neben der Festsetzung oder Anmeldung der Steuer deren Fälligkeit Voraussetzung. Die Fälligkeit der Steuer richtet sich nach § 220 AO. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nach Eintritt der Fälligkeit wird aus Billigkeitsgründen ein Säumniszuschlag nicht er...mehr