Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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AGS 12/2016, Keine Verwirku... / Leitsatz

Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskasse gem. § 56 RVG nicht analog anwendbar. OLG ...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

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AGS 12/2016, Keine Verwirku... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragsteller ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet. Die landgerichtliche Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genomm...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Mit der vom LAG gegebenen Begründung durfte die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des ArbG nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung des LAG stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 577 Abs. 3 ZPO). Auf der Grundlage der bislang vom LAG getroffenen Feststellungen ist der ...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 3. Obliegenheiten nach Deckungsablehnung

Nach Leistungsablehnung durch den Versicherer endet die Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Die Sanktion der Leistungsfreiheit beruht auf dem Schutzbedürfnis des verhandlungsbereiten Versicherers, der bei seiner Entscheidungsfindung in besonderem Maße auf wahrheitsgemäße Angaben des redlichen Versicherungsnehmers angewies...mehr

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Gebrauch eines Trimmraums zu Wohnzwecken

Leitsatz In einem Trimmraum darf man nicht wohnen. Beim Unterlassungsanspruch ist eine konkrete Störung nicht zu prüfen. Normenkette WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. K behauptet, dass B einen "Trimmraum" bewohne. Im Laufe des Rechtsstreits beim Amtsgericht einigen sich K und B. Zu fragen ist, w...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 2. Situation ab dem dritten Geburtstag des K

Über die Vollendung des dritten Lebensjahres des K hinaus kann F von M nur noch Betreuungsunterhalt verlangen, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht, § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB (sog. "Billigkeitsbetreuungsunterhalt"). Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB. Jegl...mehr

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zerb 10/2016, Zur Höhe der ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingereicht worden. Auch der für die Zulässigkeit gemäß § 61 Abs. 1 FamFG notwendige Beschwerdewert von mehr als 600 EUR ist erreicht. Die Beschwerde erfasst die in dem angegriffenen Beschluss f...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

OLG zweifelt an grundsätzlicher Bedeutung Die weitere Beschwerde ist nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen angeblich grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Gläubiger auf die Übersendung eines bereits erteilten Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten kann, zugelassen hat. Zweifel um ...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Das "neue" bayerische Betreuungsgeld

Das mit den Stimmen der CSU am 1.6.2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene bayerische Betreuungsgeld versucht, nahezu lückenlos an das Bundesbetreuungsgeld anzuknüpfen, dessen Erfolgsgeschichte erstaunlicherweise nicht in Bayern spielt. Von den bundesweit 570.599 Beziehern im 3. Quartal 2015 wohnen 139.951 in Nordrhein-Westfalen. Bayern nimmt mit 126.809 Beziehern nur den ...mehr

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ZAP 16/2016, Aktuelle Entwi... / b) Verwirkung der Maklerprovision

Die Grundsätze über die Provisionsverwirkung greifen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung über den in § 654 BGB unmittelbar geregelten Fall der unzulässigen Doppeltätigkeit weit hinaus. Auch bei anderweitigen besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzungen des Maklers kommt, soweit ihm auch in subjektiver Hinsicht ein zumindest grob leichtfertiges Fehlverhalten anz...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / V. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird (ausführlich Viefhues, in: jurisPK-BGB, 2017, § 1611 Rn 8 ff.). Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes (BGH FamRZ 2011, 1560) noch wegen der...mehr

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ZAP 1/2015, Verbraucherkreditvertrag: Verwirkung des Widerrufs

(LG Nürnberg, Urt. v. 20.4.2015 – 6 O 9499/14) • Der Widerruf eines nach § 490 Abs. 2 BGB bereits gekündigten und abgelösten Darlehnsvertrags ist nach Ablauf von drei Jahren noch nicht verwirkt und verpflichtet von daher die kreditgebende Bank grds. zur Rückzahlung der vom Darlehnsnehmer seinerzeit geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie zum Wertersatz für die Dauer ih...mehr

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ZAP 12/2016, Lebensversicherung: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs durch widersprüchliches Verhalten

(OLG Nürnberg, Urt. v. 14.3.2016 – 8 U 1345/15) • Einem Versicherungsnehmer kann es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt sein, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzu...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 7. Verwirkung

Auch die Erhöhung eines vergleichsweise vereinbarten Unterhaltsanspruchs kann nach § 1579 Nr. 5 BGB verwirkt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte entgegen der getroffenen Vereinbarung eine nicht nur marginale Steigerung seines Verdienstes nicht sofort unaufgefordert mitteilt. Nach Auffassung des OLG Koblenz (MDR 2015, 953) gilt dies unabhängig davon, ob sich letztlich eine...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Verwirkung von Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt ist regelmäßig bei Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner gem. § 1579 Nr. 2 BGB verwirkt. Das Führen eines gemeinsamen Haushalts ist nicht erforderlich, bildet aber ein typisches Anzeichen hierfür. Nach allgemeiner Auffassung wird eine gewisse Dauer zwischen drei und fünf Jahren vorausgesetzt, um auf ein eheähnliches Zusamme...mehr

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ZAP 5/2016, Trennungsunterhalt: Verwirkung des Anspruchs wegen Zusammenlebens mit neuer Partnerin

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2015 – 10 UF 210/14) • Gemäß § 1579 Nr. 2 BGB ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte in einer...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 3. Geschiedenenunterhalt

Beim nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung haben folgende Fragen praktische Bedeutung: Voraussetzungen des Anspruchs aus § 1570 BGB wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes; Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1578b BGB; die Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1579 BGB; die Behandlung von Schulden nach der Scheidung;...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 1. Unterhaltsanspruch des Ehegatten (§ 1361 BGB)

Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs des getrenntlebenden Ehegatten aus § 1361 BGB sind: Bestand einer Ehe, Getrenntleben der Eheleute, Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten, kein Verlust des Anspruchs z.B. durch Ausschlusstatbestände ("Verwirkung"). Praxishinweis...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 5. Die Verjährung und deren Unterbrechung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Es genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs wenigstens dem Grunde nach unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf ...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / b) Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO)

Von den Gestaltungsklagen erlangt im Verwaltungsprozess lediglich die Vollstreckungsgegenklage praktische Bedeutung (Bosch/Schmidt/Vondung, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, Rn. 901). Mit dieser Gestaltungsklage wird die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel für unzulässig erklärt. Zu diesem Zweck müssen materiell-rechtliche Einwendu...mehr

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ZAP 12/2015, Das neue Minde... / VI. Unabdingbarkeit des Mindestlohns

Gemäß § 3 MiLoG ist der Mindestlohn grundsätzlich unabdingbar. Die Vorschrift will den Anspruch auf den Mindestlohn sichern, damit er nicht durch missbräuchliche Konstruktionen umgangen werden kann. Individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarungen (d.h. auch Tarifverträge, soweit nicht § 24 Abs. 1 MiLoG eingreift, und Betriebsvereinbarungen), die den Anspruch auf den Mind...mehr

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ZAP 1/2016, VOB/B: Zeitpunkt einer Preisanpassung wegen Mehrmengenabrechnung

(LG Paderborn, Urt. v. 23.9.2015 – 4 O 96/14) • Das Recht des Auftraggebers, bei einer über 10 % hinausgehenden Mehrmengenberechnung den Preis anzupassen, kann auch noch im Rahmen der Klageerwiderung ausgeübt werden, da es keinen zeitlichen Beschränkungen unterliegt. Einem Preisanpassungsverlangen steht nicht entgegen, dass bereits Abschlagszahlungen erbracht worden sind. In...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / d) Vertragsstrafe ohne Verschulden

Im Falle des § 339 S. 1 BGB setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe den Verzug des Schuldners und daher mittelbar über § 286 Abs. 4 BGB dessen Verschulden voraus. Dies gilt ebenso für den Unterlassungsanspruch, obwohl der Wortlaut von § 339 S. 2 BGB hier scheinbar nur eine Zuwiderhandlung und kein Verschulden verlangt (BGH-Rechtsprechung seit 1972, vgl. BGH NJW 1972, 1893). ...mehr

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ZAP 21/2016, Wohnraummiete: Kündigung wegen älterer Mietrückstände

(BGH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII ZR 296/15) • In Mietverhältnissen muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug nicht in „angemessener Frist“ gem. § 314 Abs. 3 BGB erfolgen. Die Regelung tritt als lex generalis hinter die spezielleren Regelungen des Mietrechts zurück. Hinweis: Da § 314 Abs. 3 BGB nicht auf Mietverhältnisse anwendbar ist, wenn eine fristlose...mehr

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ZAP 3/2016, Der Widerrufs-Joker im Kreditvertrag: Rien ne va plus?

Bekanntlich hat die Rechtsprechung des BGH zur Anerkennung eines "ewigen" Widerrufs selbst bei nur geringfügiger Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen zur Finanzierung von Immobilien der Jahre 2002 bis 2010 (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 28.6.2011 – XI ZR 349/10 sowie zu den Rechtsfolgen BGH, Beschl. v. 22.9.2015 – XI ZR 116/15, ZAP EN-Nr...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / d) Erlöschen des "ewigen" Widerrufsrechts

Durch das Umsetzungsgesetz zur WIKrRL ist zudem eine (im Gesetzgebungsverfahren umstrittene, s. nur BT-Drucks 18/7584, S. 139, 145 ff.) Ergänzung von Art. 229 EGBGB eingeführt worden, um die umstrittene Frage bezüglich des Fortbestands verbraucherschützender Widerrufsrechte bei Altverträgen zu klären (vgl. dazu m.w.N. bereits Omlor NJW 2016, 1265 ff.; BT-Drucks 18/7584, S. 1...mehr

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ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / a) Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen

Hinweis: Aufgabe der Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 9.10.1969 – 5 AZR 501/68, zu 2 der Gründe). Folgender Sachverhalt lag dem Urteil des BAG vom 16.12.2014 (9 AZR 295/13, NZA 2015, 827) zugrunde: Der Kläger war ab dem 12.4.2010 bis zum 31.5.2010 zunächst in Teilzeit, dann ab dem 1.6.2010 in Vollzeit bis zum 31.5.2011 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt. In der Zeit v...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / 1.13.2.1 aa) Belehrungspflicht

Sollte der Franchisenehmer Existenzgründer und damit Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, so ist dieser, wenn der Masterfranchisevertrag zugleich eine Bezugsbindung enthält, über sein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu belehren. Diese Widerrufsbelehrung orientierte sich zunächst an dem gesetzlichen Muster der 2. Änderungsverordnung zur BGB-Informationspflichtenverordnung (vgl. zu...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Unterhaltspflicht des Kindesvaters wegen Verwirkung durch Verwendung von Geldvermögen für den Erwerb eines Wohnungsrechts von der Kindesmutter

BGB § 1603 § 1611 § 1679 Leitsatz ( … ) 5a) Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen, privilegierten Kindes, das ein ihm zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfs zugewandtes, nicht unerhebliches Vermögen dazu einsetzt, ein dingliches Wohnrecht in dem Familienheim zu erwerben, das er mit dem ihn während der Minderjährigkeit betreuenden Elternteil bewohnt. 5b) B...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / Leitsatz

( … ) 5a) Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen, privilegierten Kindes, das ein ihm zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfs zugewandtes, nicht unerhebliches Vermögen dazu einsetzt, ein dingliches Wohnrecht in dem Familienheim zu erwerben, das er mit dem ihn während der Minderjährigkeit betreuenden Elternteil bewohnt. 5b) Bei der Billigkeitsabwägung im Ra...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 11. Vollstreckungsabwehrklage

Geltendmachung materiell-rechtlicher Einwände mit Vollstreckungsabwehrklage Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind materieller Rechtskraft fähig. Sollen Einwendungen gegen die titulierte Forderung geltend gemacht werden, kann daher auch gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Die Vollstreckungsabwehrklage kann gestützt werde...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 505]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 456]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 229]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 262]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Antrag auf Gerichtsbeschluss (§ 238 Abs. 2) [Rdn 2319]

Rdn 2320 Literaturhinweise: Erker, Das Beanstandungsrecht gem. § 238 II StPO, 1988 s. auch die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2307, sowie bei Burhoff, HV, Rn 2322. Rdn 2321 1. Die fehlende Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses nach § 238 Abs. 2 in der HV kann zur Verwirkung einer an sich gegeben...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Gegenvorstellung, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 301]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 110]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / 7. Sonstiges zu Schwiegerelternschenkungen

Das OLG Düsseldorf hat in einer in diesem Beitrag auch in anderen Zusammenhängen angesprochenen Entscheidung folgende Grundsätze bestätigt:mehr

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AGS 5/2016, Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs

Leitsatz Die Verwirkung eines Kostenfestsetzungsanspruchs setzt neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment voraus. Das Umstandsmoment wiederum setzt einerseits ein vom Kostengläubiger verursachtes Vertrauen voraus, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird, andererseits eine darauf kausal beruhende Vermögensdisposition des Kostenschuldners. OLG Koblenz, Beschl. v. 8.3...mehr

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AGS 5/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

Die Verwirkung eines Kostenfestsetzungsanspruchs setzt neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment voraus. Das Umstandsmoment wiederum setzt einerseits ein vom Kostengläubiger verursachtes Vertrauen voraus, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird, andererseits eine darauf kausal beruhende Vermögensdisposition des Kostenschuldners. OLG Koblenz, Beschl. v. 8.3.2016 – ...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen einseitigen schwerwiegenden Fehlverhaltens durch Drohung mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber der Familie des Ehepartners im Trennungsstadium

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7 Leitsatz 1. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten während der Trennungszeit. 2. Der Trennungsunterhaltsanspruch ist nach §§ 1361 Abs. 3 i.V.m, § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte während des Trennungsunterhaltsverfahrens der unterhaltspflichtigen Ehefrau mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber ihrer Fa...mehr

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AGS 5/2016, Verwirkung des ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdegegner hat mit Antrag vom 21.9.2015 die Festsetzung der Kosten eines zweitinstanzlichen Verfahrens vor dem OLG Koblenz (8 U 1183/04) beantragt. Grundlage war ein dort am 4.3.2005 ergangener Beschluss nach § 516 ZPO a.F., mit dem der Beschwerdeführerin die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt worden sind. Die Beschwerdeführerin hat zunächst den Einwand der Ve...mehr