Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / Leitsatz

1. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten während der Trennungszeit. 2. Der Trennungsunterhaltsanspruch ist nach §§ 1361 Abs. 3 i.V.m, § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte während des Trennungsunterhaltsverfahrens der unterhaltspflichtigen Ehefrau mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber ihrer Familie droht. (Leitsätze der Red.) AG Wet...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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AGS 5/2016, Verwirkung des ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die formellen Voraussetzungen der Kostenfestsetzung liegen vor, was die Beklagte auch nicht in Zweifel zieht. Das LG hat die Einwände der Beklagten gegen die beantragte Kostenfestsetzung sodann mit zutreffender Begründung und nach Maßgabe der Vorgaben aus der Entscheidung des Senates vom 10.12.2015 – 14 W 797/15 zurückgewies...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist der Redaktion erst im letzten Jahr zugeleitet worden. Wir haben uns allerdings entschlossen, die Entscheidung abzudrucken, weil sie ein aktuelles Thema hervorragend gelöst hat und zum anderen zeigt, dass Amtsgerichte durchaus in der Lage sind, sich bei geeignetem Sachvortrag mit der schwierigen Billigkeitsvorschrift des § 1579 BGB angemessen zu beschäfti...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / Leitsatz

1. Bei der Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen sich dabei grundsätzlich nach den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften. 2. Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf nicht dazu f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 19a Eine mögliche Rechtsverletzung und damit eine Klagebefugnis sind gegeben, wenn der gegenüber einem Dritten ergangene VA zumindest mittelbar eigene rechtliche Interessen des Klägers betrifft (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 1.3.2012, L 1 KR 44/10). Ist der VA bereits (auch und gerade gegenüber dem Anfechtenden) bestandskräftig geworden, kommt eine Aufhebung auch ...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. 1. Dem Kläger steht ein Auskunftsanspruch duch Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB gegen die Beklagte nicht zu. Die Beklagte durfte aufgrund der Dürftigkeit des Nachlasses die Einholung eines kostenpflichtigen notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB analog verwe...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

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zerb 5/2016, Verpflichtung ... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 4.4.2012 verstorbenen (...). Am 4.4.2012 verstarb mit letztem Wohnsitz in Niedermurach Herr (...), geb. 21.1.1927. Der Kläger ist Sohn des Erblassers. Bei der Beklagten handelt es sich um die zweite Ehefrau des Erblassers. Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament vom 13.7.2003 hinterlassen und die Be...mehr

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Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren – auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung – nicht entgegen. 2. Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen steh...mehr

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Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden vor Inkrafttreten von § 171 Abs. 10 Satz 2 AO

Leitsatz 1. Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG der zuständigen Landesbehörde, dass bestimmte Leistungen einer privaten Schule oder anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, ist ein Grundlagenbescheid i.S. v. § 175 Abs. 1 Satz...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 31 Vorbehalt... / 2.1 Gesetzesvorbehalt

Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass die Rechtsposition des Einzelnen durch die Gesetze bestimmt wird und werden muss. Dieser Grundsatz dient in erster Linie der Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Gesetzgeber und der Verwaltung als der gesetzesvollziehenden Behörde. Rz. 3 Für den Bereich der eingreifenden – Pflichten...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vergemeinschaftung

Leitsatz Macht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der Klage oder Widerklage Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 BGB geltend, ist sie ausübungs- und prozessführungsbefugt, wenn die Ansprüche von den Wohnungseigentümern durch einen Beschluss vergemeinschaftet worden sind. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem K, Eigentümer eines mit einem Wohnhaus be...mehr

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§ 1 Einleitung / 7. Verwirkung

Die Verwirkung des Erstattungsanspruchs ist möglich, kommt in der Praxis aber kaum vor. Der bloße Zeitablauf reicht nicht aus, vor allem nicht in Anbetracht der dreißigjährigen Verjährungsfrist nach einer Kostengrundentscheidung. Hinzukommen muss ein besonderes Umstandsmoment, wonach die erstattungspflichtige Partei darauf vertrauen durfte, der Erstattungsanspruch werde nich...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Allgemeines [Rdn 289]

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§ 1 Einleitung / VIII. Vollstreckungsabwehrklage

Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind materieller Rechtskraft fähig. Sollen Einwendungen gegen die titulierte Forderung geltend gemacht werden, kann daher auch gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Siehe dazu auch § 2 Erstattungs-ABC → Materiell-rechtliche Einwände. Die Vollstreckungsabwehrklage kann gestützt werden auf E...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 3 Anmerkung

Trifft ein Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB mit aus einer Ehe herrührenden Unterhaltsansprüchen der Mutter zusammen, stellt sich regelmäßig die – gesetzlich nicht geregelte – Frage, in welchem Verhältnis die verschiedenen Unterhaltsschuldner, also der Vater des nichtehelichen Kindes einerseits und der (gesch...mehr

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Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum

Leitsatz Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben. Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die 2 Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbart...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / c) Abänderungsgründe und Vollstreckungseinwendungen

Die Vorentscheidung kann inhaltlich nicht mehr gerechtfertigt sein, weil nachträglich ein Umstand eintritt, der sich selbst wiederum ändern kann, wie die Einkommenslage, oder der unwandelbar ist, etwa das Ende des Anspruchs auf Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung. Mit dieser Unterscheidung kann der Anwendungsbereich des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG vo...mehr

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FF 11/2015, Rückschau auf den Anwaltstag in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Sozialrecht und Mediation am 11.und 12.6.2015 Elternunterhalt – erst die Moral, dann das Recht Die alten und bedürftigen Eltern zu versorgen, ist eine originär sittlich-moralische Pflicht. Wer hätte auch etwas dagegen einzuwenden, dass in einem "Dankesschuld-Verhältnis" die Kinder in ihrem Alter den Eltern die Liebe und ...mehr

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§ 4 Güterstände / hh) Verwirkung, § 242 BGB

(1) Allgemein Rz. 738 Ein Zugewinnausgleichsanspruch kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen. Bei der Verwirkung handelt es sich um die Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einwendung,[987] die von Amts wegen zu berücksichtigen ist.[988] Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübun...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Allgemein

Rz. 738 Ein Zugewinnausgleichsanspruch kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen. Bei der Verwirkung handelt es sich um die Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einwendung,[987] die von Amts wegen zu berücksichtigen ist.[988] Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung, die im ges...mehr

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§ 4 Güterstände / (4) Einzelne Entscheidung

Rz. 741 Soweit ersichtlich, hat sich mit der Verwirkung der Zugewinnausgleichsforderung nur einmal ein Gericht beschäftigt: Allein daraus, dass ein Ehegatte etwa 2 ½ Jahre zuwartet, bis er nach Erteilung von Auskünften durch den anderen Ehegatten auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Geltendmachung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich klagt, kann nicht die Verwirkung des...mehr

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§ 4 Güterstände / (3) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 740 Der Ausgleichspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Verwirkung; der Ausgleichsberechtigte trägt die Darlegungslast dafür, dass, wann und wie er den Anspruch geltend gemacht hatmehr

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§ 4 Güterstände / (2) Voraussetzungen

Rz. 739 Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht auch künftig nicht mehr geltend machen (sog. Umstandsmomen...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Vertragliche Rechte und Pflichten

Rz. 835 Die Rechte und Pflichten der Ehegatten richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen.[689] Rz. 836 Bei einer unentgeltlichen Vermögensverwaltung durch einen Ehegatten finden die Regeln des Auftragsrechts gem. §§ 662 ff. BGB Anwendung. Im Falle einer Vergütungsabrede handelt es sich dagegen um einen Geschäftsbesorgungsvertrag.[690] Gem. § 675 Abs. 1 BGB finden auch ...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / IV. Grenzen des Anspruchs

Ein bestehender Anspruch findet seine Grenze bei der Verwirkung. Für diese gibt es drei ganz verschiedene Ansatzpunkte:mehr

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AGS 10/2015, Keine analoge ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschl. v. 8.12.2010 – XII ZB 38/09, FamRZ 2011, 463 Rn 8 m.w.N. u. v. 18.7.2007 – XII ZA 11/07, FamRZ 2007, 1720, 1721 m.w.N.). S...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 6. Verwirkung

Der Unterhaltspflichtige kann hinsichtlich aller Unterhaltstatbestände vortragen zu einer Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1579 BGB. Für das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast. B. Kindesunterhalt Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterha...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / I. Unterhalt für minderjährige Kinder

1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berück...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / B. Kindesunterhalt

Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Dies schließt bei abgeleiteter Lebensstellung auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen mit ein. I. Unterhalt für minderjährige Kinder 1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der D...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2. Unterhalt, der über den Mindestunterhalt hinausgeht

Verlangt ein minderjähriges Kind Unterhalt, der über den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, hat das Kind für den über den Mindestunterhalt hinausgehenden Unterhaltsbedarf die sich aus den allgemeinen Grundsätzen ergebende Darlegungs- und Beweislast, insbes. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.[43]mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 3. Bedarf oberhalb der Düsseldorfer Tabelle

Will das minderjährige Kind einen besonders hohen Bedarf geltend machen, z.B. weil das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils die Höchstgrenze der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensstufe 10 mit 5.100 EUR Nettoeinkommen) überschreitet, hat es seinen Bedarf substanziiert darzulegen und zu beweisen. Erforderlich ist eine konkrete Bedarfsberechnung. Jedoch dürfen an di...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / II. Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind ist für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs darlegungs- und beweispflichtig. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und ihre Lebensstellung gemäß § 1610 Abs. 1 BGB noch von den Eltern ableiten, ergibt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider barunterhaltspflichtigen Eltern nach der...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4. Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf ist ein Teil des Lebensbedarfs i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst werden kann. Da er aber kalkulierbar ist, kann er bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden. Bei Mehrbedarf handelt...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1. Mindestunterhalt

Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berücksichtigung der früh...mehr

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Unterlassungsanspruch: Verwirkung

Leitsatz Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt den Eigentümer der Teileigentumseinheit davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von einer Vereinbarung oder von der Teilungserklär...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1. Insbesondere ist eine Verwirkung nicht eingetreten. Dabei kann offen bleiben, ob aufgrund der Fassung von § 56 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG eine entsprechende Anwendung von § 20 GKG überhaupt in Betracht kommt (zum Streitstand: Hartmann, KostG, 44. Aufl. 2014, § 56 RVG Rn 6). Denn vorliegend ist jedenfalls das für eine Verwirkung erforderliche Vertrauensmoment (vgl. nur: Paland...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit (§§ 1581, 1603 BGB). Will er geltend machen, er könne den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensbedarfs nicht decken, hat er die Voraussetzungen einer unterhaltsrechtlich relevanten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit darzulegen ...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die aus der Ehe des Antragstellers mit der Antragsgegnerin hervorgegangenen Kinder. Im Termin vom 5.10.2012 schlossen die Kindeseltern einen "Zwischenvergleich", wonach die Kinder derzeit ihren Lebensmittelpunkt beim Vater haben und eine Umgangsanbahnung über die Erziehungsberatungsstelle erfolgen so...mehr