Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / IV. Grenzen des Anspruchs

Ein bestehender Anspruch findet seine Grenze bei der Verwirkung. Für diese gibt es drei ganz verschiedene Ansatzpunkte:mehr

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AGS 10/2015, Keine analoge ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschl. v. 8.12.2010 – XII ZB 38/09, FamRZ 2011, 463 Rn 8 m.w.N. u. v. 18.7.2007 – XII ZA 11/07, FamRZ 2007, 1720, 1721 m.w.N.). S...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 6. Verwirkung

Der Unterhaltspflichtige kann hinsichtlich aller Unterhaltstatbestände vortragen zu einer Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1579 BGB. Für das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast. B. Kindesunterhalt Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterha...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / I. Unterhalt für minderjährige Kinder

1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berück...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / B. Kindesunterhalt

Ein Unterhaltsberechtigter hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, nach denen der Unterhaltsanspruch der Höhe nach bemessen wird. Dies schließt bei abgeleiteter Lebensstellung auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen mit ein. I. Unterhalt für minderjährige Kinder 1. Mindestunterhalt Von dem allgemeinen Grundsatz der D...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 2. Unterhalt, der über den Mindestunterhalt hinausgeht

Verlangt ein minderjähriges Kind Unterhalt, der über den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, hat das Kind für den über den Mindestunterhalt hinausgehenden Unterhaltsbedarf die sich aus den allgemeinen Grundsätzen ergebende Darlegungs- und Beweislast, insbes. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen.[43]mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 3. Bedarf oberhalb der Düsseldorfer Tabelle

Will das minderjährige Kind einen besonders hohen Bedarf geltend machen, z.B. weil das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils die Höchstgrenze der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensstufe 10 mit 5.100 EUR Nettoeinkommen) überschreitet, hat es seinen Bedarf substanziiert darzulegen und zu beweisen. Erforderlich ist eine konkrete Bedarfsberechnung. Jedoch dürfen an di...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / II. Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind ist für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs darlegungs- und beweispflichtig. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und ihre Lebensstellung gemäß § 1610 Abs. 1 BGB noch von den Eltern ableiten, ergibt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des zusammengerechneten Einkommens beider barunterhaltspflichtigen Eltern nach der...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 4. Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf ist ein Teil des Lebensbedarfs i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst werden kann. Da er aber kalkulierbar ist, kann er bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden. Bei Mehrbedarf handelt...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 1. Mindestunterhalt

Von dem allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für die Höhe seines Unterhaltsbedarfs gibt es Ausnahmen für minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind muss seinen Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestbedarfs nicht näher darlegen. Dies wird aus dem Wortlaut des § 1612a BGB in der Fassung ab dem 1.1.2008 unter Berücksichtigung der früh...mehr

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Unterlassungsanspruch: Verwirkung

Leitsatz Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt den Eigentümer der Teileigentumseinheit davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von einer Vereinbarung oder von der Teilungserklär...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1. Insbesondere ist eine Verwirkung nicht eingetreten. Dabei kann offen bleiben, ob aufgrund der Fassung von § 56 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG eine entsprechende Anwendung von § 20 GKG überhaupt in Betracht kommt (zum Streitstand: Hartmann, KostG, 44. Aufl. 2014, § 56 RVG Rn 6). Denn vorliegend ist jedenfalls das für eine Verwirkung erforderliche Vertrauensmoment (vgl. nur: Paland...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 4. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit (§§ 1581, 1603 BGB). Will er geltend machen, er könne den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensbedarfs nicht decken, hat er die Voraussetzungen einer unterhaltsrechtlich relevanten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit darzulegen ...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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AGS 7/2015, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die aus der Ehe des Antragstellers mit der Antragsgegnerin hervorgegangenen Kinder. Im Termin vom 5.10.2012 schlossen die Kindeseltern einen "Zwischenvergleich", wonach die Kinder derzeit ihren Lebensmittelpunkt beim Vater haben und eine Umgangsanbahnung über die Erziehungsberatungsstelle erfolgen so...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / V. § 1611 BGB

Eine schwere Verfehlung im Sinn von § 1611 BGB kann regelmäßig nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Unterhaltspflichtigen angenommen werden. Diese kann sich in einzelnen besonders schwerwiegenden Verfehlungen zeigen. Sie kann sich aber auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des Unterhaltsber...mehr

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Andauernder unzulässiger Gebrauch: Verjährung und Verwirkung

Leitsatz Wohnt ein Teileigentümer oder sein Mieter im Teileigentum, verjährt ein dagegen gerichteter Unterlassungsanspruch nicht, solange dieser Gebrauch anhält. Der Anspruch ist jedenfalls dann nicht verwirkt, wenn das Teileigentum in jüngerer Zeit zu Wohnzwecken neu vermietet wurde. Normenkette §§ 1 Abs. 3, 14 Nr. 1 und Nr. 2, 15 Abs. 3 WEG Das Problem B vermietet in seinem ...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 2 II. Die Entscheidung

Keine gesetzliche Frist … Der Gesetzgeber hat für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in § 802g Abs. 1 keine Frist vorgesehen, was für eine zeitlich unbegrenzte Antragsstellung sprechen könnte. … aber Verfassungsrecht? Gleichwohl ist eine zeitliche Begrenzung aufgrund verfassungskonformer Auslegung vorzunehmen. Dabei ist in Anlehnung an § 185a Nr. 2 lit. a A...mehr

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zfs 3/2015, Abschluss eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung der Bekl. ist unbegründet, weil das LG zutreffend davon ausgegangen ist, dass sie dem Kl. den durch den Auktionsabbruch entstandenen Schaden ersetzen muss. Dagegen ist die Berufung des Kl. teilweise begründet, weil das LG ihm zu Unrecht der Höhe nach nur einen Netto-Schadensbetrag zuerkannt hat." I. Der Kl. kann von der Bekl. gem. §§ 280 Abs. 1, 283, 275, 433...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Kurze Ehedauer verneint

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FF 2/2015, Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen. Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG

Jan-Christopher van EymerenSchriften zum Familien- und Erbrecht Band 10, 1. Aufl. 2014, 500 Seiten, 129 EUR; Nomos/Stämpfli/C.H. Beck Verlag Das Thema der Unbilligkeit erscheint auf den ersten Blick ausgereizt, der familienrechtlichen Literatur fehlte aber bisher, wie es im Werbetext heißt, ein "ganzheitlicher Blick" auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts....mehr

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zerb 5/2015, Erbunwürdigkei... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindungsschlauc...mehr

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FF 10/2014 / Ehegattenunterhalt

Zur (hier: dreißigjährigen) Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren Unterhaltsabfindungsvergleich (BGH, Beschl. v. 9.7.2014 – XII ZB 719/12). Bei einem Stufenantrag hat der Unterhaltspflichtige regelmäßig auch dann Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, wenn er beabsichtigt, in der Leistungsstufe den Einwand der Ver...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / I. Entscheidung OLG Stuttgart: Beratungshilfesache wegen außergerichtlichen Einigungsversuchs

"1. Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 12.11.2013 wird zurückgewiesen." 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der den Antragstellern für ihre Tätigkeit in dem außergerichtlichen Schuldenberein...mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über materiell rechtliche Rechtslage

Leitsatz Der Antrag auf Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt beim Versäumen der Frist regelmäßig nicht in Betracht. Sachverhalt Dem Kläger ist zu 40 % an der A-GmbH beteiligt. Am 30.11.2010 floss ihm eine Gewinnausschüttung in Höhe von 18.00...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche

Leitsatz Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter e...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / Leitsatz

Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrung...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 2 II. Die Entscheidung

Verwirkung: Zeitmoment Der Unterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 ist wegen nicht zeitnaher Geltendmachung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt. Das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment ist vorliegend für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 erfüllt. Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung des Anwaltsschreibens vom 15.2.2010, in dem...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 1 I. Der Fall

Unterhaltstitel und Insolvenz Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Kindesunterhalt von zuletzt monatlich 249 EUR. Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin. Wegen Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers wurde im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, das im Jahr 2010 mit der vorzeitigen Rest...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Nehmen Sie die Vollstreckungsvereitelung nicht hin Der BGH folgt den Vorinstanzen nicht und bleibt seiner Linie treu, zunehmenden Versuchen der Schuldner, Maßnahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu vereiteln, entgegenzu­treten (vgl. etwa zur Vereitelung durch einen Scheinmietvertrag BGH v. 18.9.2013 – VIII ZR 297/12). Der vorliegende Fall betrifft nun eine Variante eines ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Nebeneinande... / 2 II. Die Entscheidung

Androhung vor Vollstreckung Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO zulässig ist. Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, a...mehr

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Verwirkung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Die konkludente oder ausdrückliche Zustimmung von Wohnungseigentümern zu einem von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Gebrauch kann zur Verwirkung des sich aus §§ 985, 1004 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG ergebenden Herausgabe- und Räumungsanspruchs führen Normenkette § 15 WEG Das Problem Durch Teilungserklärung wurde für das Wohnungseigentum Nr. 4 (Eigentümer ist K) ei...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / bb) Verwirkung

Bedenken bestehen gegen die h.M., wonach die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 242 BGB mit dem Vollstreckungsgegenantrag vorzubringen ist. Dabei spielt der Gedanke der Verwirkung als Erlöschensgrund eine Rolle. Erlöschen bedeutet entgültiger Verlust des Anspruchs, was die Zuweisung der Verwirkung zu § 767 ZPO nahelegt. Insoweit ist jedoch bei Titeln über künftige Unt...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Missbrauchsvorwürfen; Beteiligung an den Hauskosten als Familienstreitsache

BGB § 1579 Nr. 3 § 426 Abs. 2 § 745 Abs. 2; FamFG § 266 Leitsatz 1. Ansprüche aus Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung folgen aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache i.S.d. 266 FamFG. Für die Beteiligung an den Hauskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB gilt Entsprechendes. 2. Langjährige, wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ei...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / Leitsatz

1. Ansprüche aus Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung folgen aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache i.S.d. 266 FamFG. Für die Beteiligung an den Hauskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB gilt Entsprechendes. 2. Langjährige, wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet sind, den Unterhaltspflichti...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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AGS 7/2014, Berufung und An... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat in der ersten Instanz vor dem AG in der Hauptsache beantragt, die Beklagte aus einem Werkvertrag zur Zahlung in Höhe von 2.687,87 EUR zu verurteilen. Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat zur Rechtsverteidigung insbesondere den Einwand der außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie der Verwirkung des Anspruchs erhoben und hilfsweise ...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / b) Abgrenzung nach der herrschenden Meinung

Nach der h.M. in der Formulierung von Brudermüller [12] ist der Vollstreckungsgegenantrag auf Fallgestaltungen zu beschränken, denen ein scharf umrissenes, punktuelles Ereignis ohne Unklarheiten über den Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch zugrunde liegt und das dazu führt, dass der Unterhaltsanspruch für die Zukunft endgültig entfällt. Unter § 767 ZPO fa...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde zu wertende Eingabe der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO zulässig. Sie hat im Umfang des Beschlusstenors einen vorläufigen Teilerfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das FamG der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt von März 2012 bis Oktober 2012 verweigert, denn insoweit hat der...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Es ist kaum ein größeres Hin und Her zu beobachten als bei der nachträglichen Antragstellung in der Beratungshilfe.[11] Diese bietet ein enormes Streitpotential zwischen Anwaltschaft, Bürger und Gericht. In der Praxis sind restriktive Handhabungen bei der nachträglichen Antragstellung nicht selten zu beobachten.[12] Dies ist nachvollziehbar, da sich ein Füllhorn an Rspr. hie...mehr

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Gebrauch: Abstell- und Hobbyraum

Leitsatz Der Gebrauch eines in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung als Abstell- oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig davon, ob der Gebrauch störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist. Normenkette...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der Erinnerung wegen Zeitablaufs

Leitsatz Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmi...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Insbesondere ist sie nicht verwirkt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwas von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt hatte unter dem 28.1.2013 einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe eingereicht und zugleich beantragt, seine Gebühren und Auslagen auf 99,96 EUR festzusetzen. Mit Beschl. v. 24.6.2013 hat die Rechtspflegerin nachträglich Beratungshilfe bewilligt und die dem Rechtsanwalt zustehende Vergütung auf 35,70 EUR festgesetzt. Im Ü...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / Leitsatz

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmittelklar...mehr

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FF 6/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifika...mehr

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AGS 6/2014, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Dem Antragsgegner kann die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sein Verhalten sei mutwillig (§§ 76 FamFG, 114 ZPO). Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung dann, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise erfolgen würde, insbesondere, wenn sie von mehreren gleichwertigen pro...mehr