Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umschreibung.

Rn 5 Der GV gibt anstelle des Schuldners die für die Übertragung des Wertpapiers erforderlichen Erklärungen ab und bezieht sich dabei auf die gerichtliche Ermächtigung. Ist das Papier durch Indossament zu übertragen, wird dieses vom GV auf die Urkunde gesetzt. Bei Übertragung durch Abtretung wird die Abtretungserklärung dem Wertpapier beigefügt und dies auf dem Papier vermer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Offenbare Unbilligkeit liegt (wie beim Schiedsgutachten, vgl § 317 Rn 3) nur dann vor, wenn ›die Leistungsbestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt‹ (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90]). Es muss sich um eine erhebliche Abweichung von dem für richtig gehaltenen Ergebnis hand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beglaubigungszuständigkeit.

Rn 4 Die Abschriftsbeglaubigung muss von einer zuständigen Stelle unter Beachtung des für die Abschriftsbeglaubigung vorgesehenen Verfahrens erfolgen (vgl § 415 I). Inhaltlich beschränkte Beglaubigungskompetenzen sind in verschiedenen Verfahrensgesetzen geregelt (zB § 13 III 2 FamFG, § 12 II GBO). Allgemein zuständig für die Beglaubigung von Abschriften sind Notare (§ 20 BNo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einstimmigkeitsprinzip.

Rn 9 Das Einstimmigkeitsprinzip des § 709 I ist der gesetzliche Regelfall der Vertretung, der immer dann gilt, wenn im Gesellschaftsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent abw vereinbart ist. Das bleibt auch nach dem MoPeG so, vgl § 714 nF. Danach bedarf auch in dringenden Fällen jede Geschäftsführungsmaßnahme der positiven Zustimmung aller Gesellschafter, ausgenommen nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffendmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind. 2Die Bezeichnung des Rechts oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, als unmittelbare Verweisu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 17 ProdHaftG – Erlass von Rechtsverordnungen.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen. (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des Gerichtsvollziehers erfolgen. (3) 1D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen und der in § 72a genannten Kammern, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. 2Die Landgerichte sind ferner die Beschwerdegerichte in Freiheitsentziehungssachen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die ROM I-Verordnung geht als EU-VO dem nationalen Kollisionsrecht des EGBGB vor. Dies gilt insb für Art 7 I ROM I, welcher bestimmt, dass lediglich diejenigen Versicherungsverträge unter die Norm fallen, deren versichertes Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist. Im Gegenzug kommt auch IV für Verträge über im nicht europäischen Ausland belegene Risiken nicht zur Anwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Klage des Berechtigten.

Rn 3 Nur die wirksame (Rn 4) Klage des zum Zeitpunkt der Einreichung materiell-rechtlich Verfügungsbefugten (Berechtigten) hemmt die Verjährung (BGH NJW 22, 1959 Rz 24 f, 27; 10, 2270 Rz 47). Nicht erforderlich ist, dass die materielle Berechtigung noch zum Zeitpunkt der Klagezustellung fortbesteht (BGH NJW 13, 1730 [BGH 15.11.2012 - I ZR 86/11] Rz 26); bei einer Abtretung h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

Rn 8 Die Ermächtigung des GV richtet sich auf die Einleitung und Durchführung von recht- und zweckmäßigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner und dritte Personen. Ihnen ggü können Einwendungen gegen den Vollstreckungsauftrag nach § 755 S 2 nicht geltend gemacht werden, in Abweichung von § 169 BGB sogar dann nicht, wenn ihnen diese bekannt waren oder sie sie hätten ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerlegung durch die Umstände.

Rn 7 Der durch das Überbringen der Quittung hervorgerufene Rechtsschein kann durch andere Umstände beseitigt werden. Die Vorschrift stellt auf objektive Umstände und deren positive Kenntnis durch den Schuldner ab. Das Kennenmüssen der Umstände genügt nicht. Hingegen kommt es bei Kenntnis der Umstände nicht darauf an, ob der Leistende den zutreffenden Schluss auf die mangelnd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsberechtigung.

Rn 11 Berechtigt, Anträge auf Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zu stellen, ist der Gläubiger, der Anspruch auf Erteilung einer einfachen Ausfertigung hat oder eine an ihn oder seinen Rechtsvorgänger adressierte Ausfertigung vorlegen kann. Sind eigene Erklärungen oder solche seines Rechtsvorgängers nicht mitbeurkundet, hat der Gläubiger gem § 51 I 1 BeurkG keinen Ansp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Landgerichten werden eine oder mehrere Zivilkammern für folgende Sachgebiete gebildet:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 1666 I auf der Rechtsfolgenseite, indem sie drei mögliche Maßnahmen benennt und ausgestaltet, die das FamG bei Gefährdung des Kindesvermögens ergreifen kann. Sie gibt selbst keine Ermächtigung zum Eingriff in die Vermögenssorge und zur Anordnung der beschriebenen Maßnahmen. Voraussetzung dafür ist vielmehr, dass der Eingriffstatbestand des § 166...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirksamwerden mit Rechtskraft (Abs 2, 3).

Rn 4 Nach II wird ein Beschluss mit Rechtskraft (§ 45) wirksam, wenn die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts erteilt oder versagt wird, ebenso nach III, wenn die Ermächtigung oder die Zustimmung eines anderen zu einem Rechtsgeschäft ersetzt wird oder wenn die Beschränkung oder Ausschließung einer solchen Berechtigung aufgehoben wird (zu Einzelfällen vgl Keidel/Meyer-Holz Rz 28...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ärztliche Zwangsmaßnahmen.

Rn 14 Über die Unterbringung nach § 1831 hinaus bedarf aber auch jede ärztliche Zwangsmaßnahme (Zwangsbehandlung) der Einwilligung des Betreuers (§ 1832 I ) und der zusätzlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht (§ 1832 II ). Auf der Grundlage des § 1832 kann eine Genehmigung der Zwangsbehandlung auch bei Betroffenen, bei denen eine Unterbringung nach § 1831 I nicht mögl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweislast.

Rn 4 Eine Beweislastentscheidung darf erst bei trotz Ausschöpfens sämtlicher Erkenntnisquellen nicht aufklärbaren Zweifeln an der Prozessfähigkeit ergehen (BGH NJW 96, 1059f). Die objektive Beweislast für das Vorhandensein einer Sachurteilsvoraussetzung trägt derjenige, der daraus ein Recht herleitet (BGH MDR 05, 1306f). Weigern sich die Betroffenen, an weiterer Aufklärung m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen gegenüber Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer (5. Aufl) § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollrechtstreuhand (echte Treuhand).

Rn 9 Bei der Vollrechtstreuhand erhält der Treuhänder Vermögensrechte zu eigenem Recht übertragen, darf diese aber nicht oder wenigstens nicht ausschließlich in eigenem Interesse ausüben. Diese Rechtsstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder nach außen hin ein Mehr an Rechten überträgt, als dieser nach der gleichzeitig getroffenen schuldrechtlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfestsetzung nachträglich.

Rn 21 Bemerkt der ASt erst nach Erlass des VB, dass er zur maschinellen Bearbeitung erforderliche Angaben unterlassen hat, zB die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts an der maßgeblichen Stelle zu vermerken, hat er den für die Aufnahme der Kosten nach § 699 III 1 vorgesehenen Verfahrensabschnitt verpasst. Nachträgliche Berücksichtigung ist in entsprechenden Fallgestaltungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis. Grundlage der GoA ist eine Tätigkeit einer Person (Geschäftsführer) für eine andere (Geschäftsherr), die weder auf einem Auftrag noch einer sonstigen Berechtigung beruht (BGH VIII ZR 302/07, Rz 18). Rn 2 Willenserklärungen sind für das Entstehen des gesetzlichen Schuldv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1715 BGB – Beendigung der Beistandschaft.

Gesetzestext (1) 1Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt. 2 § 1712 Abs. 2 und § 1714 gelten entsprechend. (2) Die Beistandschaft endet auch, sobald der Antragsteller keine der in § 1713 genannten Voraussetzungen mehr erfüllt. Rn 1 Ebenso wie die Beistandschaft nur aufgrund eines freiwilligen und schriftlichen Antrages eintritt, tritt sie auß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1813 BGB – Anwendung des Vormundschaftsrechts.

Gesetzestext (1) Auf die Pflegschaften nach diesem Titel finden die für die Vormundschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. (2) Für Pflegschaften nach § 1809 Absatz 1 Satz 1 gelten die §§ 1782 und 1783 nicht. Rn 1 Nach I 1 sind auf die Pflegschaft grds die für die Vormundschaft geltenden Regeln anzuwenden. Das gi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Eigenhändigkeit.

Rn 13 Die Urkunde muss vom Aussteller eigenhändig unterzeichnet sein. Eigenhändigkeit wird nur für die Unterschrift, nicht den Text verlangt, anders beim Testament, § 2247 I. Eine Schreibhilfe, etwa durch Halten der Hand, ist zulässig, soweit der Aussteller nur unterstützt wird und die Unterschrift auf seinem Willen beruht (BGHZ 47, 71; NJW 81, 1900). Unzureichend ist ein St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Organisationsrecht.

Rn 8 Die Organisation regelt der nV iRs durch Art 9 I GG garantierten Vereinsautonomie durch seine Satzung, die formfrei ist und ganz oder teilweise auch durch bloße Vereinsübung zustande kommen oder geändert werden kann. Die Satzung unterliegt den Grenzen der §§ 134, 138 sowie der zurückhaltend anzuwendenden gerichtlichen Inhaltskontrolle. Da § 54 eine Vereinsorganisation v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestellung eines Nachlasspflegers.

Rn 21 Die Bestellung des Nachlasspflegers erfolgt, ebenso wie die Beauftragung seiner Verpflichtung, auch nach Inkrafttreten des FamFG durch das Nachlassgericht (Stuttg FamRZ 11, 846); sie ist ein mitwirkungsbedürftiger, rechtsbegründender Hoheitsakt (MüKo/Wagenitz § 1789 Rz 2), bei der der Ausgewählte zu treuer und gewissenhafter Führung der Nachlasspflegschaft verpflichtet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen des Maklervertrags.

Rn 7 Der Maklervertrag ist kein gegenseitig, sondern nur einseitig verpflichtender Vertrag; § 320 ist nicht anwendbar (BGHZ 94, 100). Eine Verpflichtung besteht lediglich für den Auftraggeber, dieser hat die Vergütung zu entrichten. Der Makler muss zum Erlangen des Anspruchs auf Vergütung die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachweisen oder den Abschluss eines Vertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die durch Art 14 I GG geschützte Testierfreiheit ist im BGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Testierfreiheit soll dem Einzelnen die Möglichkeit geben, über sein Vermögen auch nach dem Tod entspr seinen Wünschen und Vorstellungen zu verfügen (BVerfG NJW 05, 1561 [BVerfG 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00]; Schmoeckel, JZ 99, 517 [BGH 02.12.1998 - IV ZB 19/97]). Die §§ 1937–1941 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuung und Pflegschaft über Volljährige oder unbekannte Beteiligte.

Rn 27 Das Haager Übereinkomme über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.00 (ErwSÜ) ist am 1.1.09 in Kraft getreten. Es hat Vorrang vor Art 24 (BRDrs 564/20 S 433; Wagner FamRZ 22, 405, 412). Vertragsstaaten sind außer Deutschland (BGBl 07 II 323), Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Monaco, Österreich, Portugal, die Schweiz, Tschech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mahnung.

Rn 12 Regelmäßig genügt nach § 286 I Fälligkeit der Forderung allein nicht, um aus der Säumnis rechtlich Verzug werden zu lassen. Der Gläubiger muss vielmehr dem Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit (zu Ausnahmen s BGH NJW-RR 21, 737 [BGH 27.04.2021 - VIII ZB 44/20] Rz 18) durch eine Mahnung deutlich machen, dass die Säumnis für ihn nachteilige Folgen haben kann (zu EU-rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entstehung durch Umwandlung.

Rn 19 Außer durch rechtsgeschäftliche Gründung kann die Gesellschaft auch durch Umwandlung einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft in die Rechtsform einer GbR entstehen. Dies kann einerseits durch Form wechselnde Identität wahrende Umwandlung nach den §§ 190 ff UmwG erfolgen. Hierbei wird die Handels- oder Kapitalgesellschaft unter Wahrung der Identität des Rechtsträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anschein eines wirksamen Vertrags.

Rn 42 In der ersten Untergruppe liegt der äußere Anschein eines Vertragsschlusses vor, doch ist dieser wenigstens mit dem beabsichtigten Inhalt unwirksam. Als Grund hierfür kommen alle Nichtigkeitsgründe in Betracht, etwa §§ 105, 125, 134, 138 usw. Anerkannt ist die cic-Haftung hier seit RGZ 104, 265 (Weinsteinsäure). Auch § 306 III genügt. Sonderregeln für die Schadensersat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grundstück.

Rn 5 Grundstück iSd § 925 ist zunächst das Grundstück im Rechtssinne (s § 873 Rn 2), auch wenn es nach § 3 II GBO buchungsfrei oder öffentlich-rechtlich gewidmet (BGH NJW 69, 1437 [BGH 25.04.1969 - V ZR 18/66]) ist. Buchungsfreie Grundstücke müssen zunächst im Grundbuch gebucht werden, es sei denn der Erwerber ist nach § 3 II GBO ebenfalls vom Buchungszwang befreit (vgl Art ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 174 betrifft einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen wie die Kündigung, den Rücktritt, die Anfechtung, die Aufrechnung und den Widerruf und wird analog auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie die Mahnung, die Abmahnung und die Fristsetzung angewandt (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 24; NJW 01, 289, 290 [BGH 17.10.2000 - X ZR 97/99]; Staud/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notgeschäftsführung.

Rn 12 Jeder Miterbe ist berechtigt und verpflichtet, notwendige Erhaltungsmaßnahmen ohne Mitwirkung der anderen, aber unter Einsatz seines eigenen Vermögens zu treffen (BGH JZ 53, 706). Eine Maßnahme ist notwendig, wenn sie der ordnungsgemäßen Verwaltung des gesamten Nachlasses dient und bei Nichtvornahme dem Nachlass oder einzelnen Gegenständen ein Schaden entsteht (Staud/L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschränkt geschäftsfähige Ehegatten (Abs 1).

Rn 2 Verfahrensfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Verfahrensbevollmächtigten vornehmen oder entgegennehmen zu können (§ 50 ZPO Rn 10). Es handelt sich um eine Verfahrensvoraussetzung, die das Gericht in jeder Lage des Verfahrens gem § 56 I ZPO vAw zu prüfen hat (§ 50 ZPO Rn 11). Gem § 52 ZPO ist nur eine geschäftsfähig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Stellung des Reisebüros.

Rn 30 1. Das Reisebüro kann Veranstalter iSv I 3 bzw § 651a I 1, aber auch nur Verkaufsstelle, Vermittler (s § 651b Rn 2), Agent oder Handelsvertreter iSv §§ 84 ff HGB sein (LG Würzburg RRa 05, 213 [LG Würzburg 01.02.2005 - 43 S 61/05]; s.a. BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]; 03, 743; 88, 488 [BGH 22.10.1987 - VII ZR 5/87]; 82, 377; 74, 1242 [BGH 28.03.1974 - V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistung an Erfüllungs statt.

Rn 1 Die Leistung an Erfüllungs statt ist zulässig, wenn dies entweder vereinbart wurde oder der Gläubiger ohne solche Vereinbarung statt der geschuldeten Leistung eine andere an deren Stelle annimmt. Die Vereinbarung kann, wie in I geregelt, bei der Erfüllung getroffen werden oder aber der Leistung vorausgehen und schon bei der Begründung der Schuld zustande kommen (BGHZ 89...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 134.

Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gegen das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 729 BGB – Fortdauer der Geschäftsführungsbefugnis.

Gesetzestext 1Wird die Gesellschaft aufgelöst, so gilt die Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung zu seinen Gunsten gleichwohl als fortbestehend, bis er von der Auflösung Kenntnis erlangt oder die Auflösung kennen muss. 2Das Gleiche gilt bei Fortbestand der Gesellschaft für die Befugnis zur Geschäftsführung eines aus der Gesellschaft ausscheidenden Gesellschaft...mehr