Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 3.3.6 regelt, welche Terminsgebühr in den in VV Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 6 geregelten Verfahren gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach Abs. 1 S. 1 der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispiel:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung sonstiger Beteiligter (Nr. 2)

Rz. 12 Zu diesem Personenkreis gehören der Schuldner, der eingetragene (Mit-)Eigentümer, der Miterbe, der Insolvenz-, Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker. Für diese ist grundsätzlich der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10),[16] im Verteilungsverfahren der zur Verteilung kommende Erlös (vgl. Rdn 11) maßgebend. Der Wert der Forderung spielt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 24 Nach Ansicht des OLG Hamm[15] soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein.[16] Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil in Höhe von einem Fünftel aus.[17] Rz. 25 Das OLG Frankfurt[18] ist demgegenüber der Auffassung, der Wert des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sicherheitsleistung

Rz. 463 Soweit es für den Schuldner als unzumutbar angesehen wird, bei einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil vor dem Nachweis der Sicherheitsleistung zu zahlen,[468] wird nicht hinreichend beachtet, dass die Frage der Zumutbarkeit der Zahlung nicht mit der Frage des Erwachsens und der Erstattungsfähigkeit der Vollstreckungsgebühr identisch ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Rechtsanwalt eines Drittgläubigers

Rz. 330 Beantragt der Anwalt beim Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Vollstreckungstitels die Abnahme der Vermögensauskunft und stellt der Gerichtsvollzieher im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) fest, dass der Schuldner diese innerhalb der letzten zwei Jahre bereits abgegeben hat, leitet er dem Anwalt des Drittgläubigers gemäß § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO einen Ausdruc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch des Gegners

Rz. 70 Für den erstattungsberechtigten Gegner ist es unerheblich, ob die zur Erstattung verpflichteten Streitgenossen gemeinsam oder einzeln vertreten werden. Der Gegner kann seine notwendigen Kosten gegenüber sämtlichen Streitgenossen gleichermaßen – entweder anteilig oder in voller Höhe – geltend machen. Diese haften im Rahmen der Belastungsquote grundsätzlich kopfteilig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwendungsbereich

Rz. 404 Die Vorschrift gilt entsprechend für den mit der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung beauftragten Anwalt und die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4. Die Regelung betrifft alle Arten von Titeln, die einer Klausel bedürfen. Erfasst ist daher z.B. auch die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einer vollstreckbaren Urkunde (§ 794 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gegenstandswert

Rz. 197 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr berechnet sich nicht danach, auf welche Leistungen sich die Parteien verständigt haben, sondern allein nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die sie sich geeinigt haben.[170] Hinsichtlich der Wertberechnung gelten die §§ 22 ff. Wird die Einigung in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht getroffen, richtet sich der Geg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Nr. 8)

Rz. 80 Nr. 8 regelt, dass insoweit zum Rechtszug oder zum Verfahren auch mit der Folge, dass durch diese Tätigkeiten keine gesonderten Gebühren ausgelöst werden. Rz. 81 Will eine Partei ein Versäumnis-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auskünfte Dritter gem. § 802l ZPO

Rz. 75 Rechtslage bis 31.12.2020: § 25 Abs. 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn der Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO beauftragt wird, Auskünfte der dort genannten Dritten einzuholen, weil der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Voraussetzungen für eine Abweichung vom Regelwert (Abs. 2)

Rz. 23 § 30 Abs. 2 soll für besonders einfach gelagerte und für die Betroffenen weniger bedeutsame Verfahren einerseits und für besonders umfangreiche und schwierige Verfahren andererseits eine Korrekturmöglichkeit bieten, wobei nach dem Maßstab einer pauschalierenden Betrachtung neben der Bedeutung, die das gerichtliche Verfahren für einen Kläger hat, auch der Umfang des Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsurteil: Zustellung der einstweiligen Verfügung

Rz. 59 Eine Besonderheit stellen hingegen einstweilige Verfügungen dar, die auf ein Unterlassen gerichtet sind. Ist die einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen und dementsprechend als Urteil verkündet worden, erfolgt die Zustellung des Urteils an den Antragsgegner von Amts wegen (§ 317 Abs. 1 S. 1 ZPO). Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Erinnerungsverfahren gemäß § 766 ZPO

Rz. 183 Mehrere Erinnerungen gegen dieselbe bzw. einheitliche Vollstreckungsmaßnahme führen zu einem einheitlichen Erinnerungsverfahren.[170] Für den Schuldner gehört zu der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme die Erinnerung, mit der er sich gemäß § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wendet. Im Falle der wiederholten Einlegung der Erinnerung kann der Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung

Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § 98 S. 1 ZPO, der auch im Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3501 und 3515 betreffen ausschließlich Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und Erinnerung, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auswirkung auf den Übergangsanspruch der Staatskasse

Rz. 52 Umstritten ist jedoch das Schicksal des Beitreibungsrechts, soweit es auf die Staatskasse gem. § 59 übergeht und von dieser ohne Vorrang des beigeordneten Anwalts geltend gemacht werden kann (§ 59 Abs. 1 S. 2). Denn die Durchsetzung erfolgt mittels Kostenrechnung so, als wenn es sich um Gerichtskosten handeln würde (vgl. Rdn 33). Diese Handhabung spricht für eine einh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei Maßnahmen

Rz. 179 Hinsichtlich der im Rahmen des § 766 ZPO somit allein in Betracht kommenden Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers und des Rechtspflegers bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich, dass es sich insoweit um ein einziges Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 handelt; die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme sowie die dagegen eingelegte Vollstreckungserinnerung ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / I. Allgemeine Beschreibung

Rz. 4 Probleme bereitet regelmäßig die Beantwortung der Frage, wann "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, weil der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2), auch wenn er dabei für mehrere Auftraggeber tätig wird (§ 7 Abs. 1). Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung[1] betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe des Zwangs- oder Ordnungsgeldes

Rz. 66 Die Höhe eines im Rahmen der Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO festgesetzten Zwangs- oder Ordnungsmittels ist für das Interesse nach wohl einhelliger Auffassung in der Regel ohne Bedeutung,[95] es sei denn, der Beschwerdeführer wendet sich ausschließlich gegen die Höhe des Zwangs- oder Ordnungsmittels.[96] Auch eine Strafandrohung im Urteil ist für den Gegenstandswert un...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Anm. Abs. 1 stellt klar, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nur dann erhält, wenn ihm nicht die Verteidigung übertragen worden war. Abgegolten werden also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr

Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formellen Voraussetzungen der Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehen der Gebühr

Rz. 5 Die Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 6 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten, die nicht den Tatbestand der Termins- oder Einigungsgebühr erfüllen, also insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Besondere Angelegenheit

Rz. 323 Das in §§ 802f und 802g ZPO geregelte Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt eine besondere Angelegenheit dar. Der Rechtsanwalt, der die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt (§§ 802c ff. ZPO), verdient also die Gebühren nach VV 3309 f. sowie die Postentgeltpauschale VV 7002 besonders. Rz. 324 Die Angelegenheit "Vermögensauskunft" umfasst die gesamten Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert

Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG Koblenz[30] mit der Begründung, bei dieser Sachlage lägen verschieden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schiedsverfahren, Verfahren über Zulassung der Vollziehung (Nr. 6)

Rz. 28 Gesonderte Angelegenheiten sind nach Nr. 6 Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 68b StPO kann auch die Staatsanwaltschaft einem Zeugen einen anwaltlichen Beistand für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beiordnen. Nach §§ 87e, 53 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) kann darüber hinaus das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vol...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Auftrag und Antrag Richtig sieht das LG, dass zwischen einem Auftrag und einer Mehrzahl von Anträgen zu unterscheiden ist. Bei dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft liegt ein einheitlicher Auftrag auf Durchsetzung des Informationsanspruchs des Gläubigers vor, der lediglich durch zwei Anträge gestaltet wird, weil nur ein Richter den notwendigen Haftbefehl erlassen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterhalts- und Rentenansprüche

Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO), so sind bei der Ermi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe (Nr. 7)

Rz. 77 In Abs. 1 S. 2 Nr. 7 wurde durch das 2. KostRMoG die bisherige Formulierung "Verfahren wegen Rückgabe einer Sicherheit;" in "Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe;" geändert. Bisher war nur geregelt, dass ein Verfahren auf Rückgabe einer Sicherheit zum Rechtszug gehört. Damit sind die Verfahren nach §§ 109 und 715...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Reihenfolge der Ansprüche

Rz. 198 Übt der beigeordnete Anwalt zuerst sein Beitreibungsrecht aus, ohne zuvor eine Zahlung aus der Staatskasse beantragt und erhalten zu haben, so wird vom Rechtspfleger aus Gründen der Arbeitserleichterung gelegentlich angefragt, ob er im Umfang der Festsetzung nach § 126 ZPO auf seinen Anspruch gegen die Staatskasse verzichtet. Das erscheint dort sachgerecht, wo die Le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedeutung für das Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO

Rz. 28 Das an die Staatskasse gerichtete Verbot, ein auf sie übergegangenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO entgegen den Erfüllungsinteressen des beigeordneten Anwalts geltend zu machen, erschöpft sich nicht darin, dass die übergegangene Forderung bei der Staatskasse "ruht", solange der Anwalt noch nicht vollständig befriedigt ist. Vielmehr kommen Sinn und Zweck des Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zeitpunkt der ersten Tätigkeit

Rz. 34 Das Kriterium ist der objektive Verkehrswert im Zeitpunkt der die Anwaltsgebühr auslösenden Tätigkeit (vgl. § 40 GKG).[45] Der Wert liegt also von vornherein fest, nur erfährt der Gläubiger von diesem tatsächlichen Wert erst später.[46] Das ist im Rahmen des vergleichbaren § 6 ZPO auch nicht anders, dort aber unbestritten. Warum sollte der Schuldner in den vorgenannte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Begriff des Gegenstands

Rz. 32 Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen[41] und Rechte,[42] sodass die Bestimmung der Nr. 1, 2. Hs. auch auf Forderungen zutrifft.[43] Bei diesen ist jedoch streitig, ob auf den objektiven Wert der Forderung abzustellen ist oder auf den, den sich der Gläubiger vorgestellt hat. Richtigerweise wird man den Wert des Gegenstandes bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 44 Der Rechtsanwalt, der für den Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt hat, erhält hierfür eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100.[38] Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit gemäß § 700 Abs. 2 ZPO von Amts wegen an das Streitgericht zur Durchführung des st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Prüfung vor Anwendung von VV 3309 f.

Rz. 36 Die Prüfung der Frage, ob eine Vollstreckungsgebühr angefallen ist, hat somit in doppelter Hinsicht zu erfolgen: Zum einen muss es sich um eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts in der Zwangsvollstreckung im gebührenrechtlichen Sinn handeln, zum anderen darf diese Tätigkeit nicht durch eine andere Vorschrift geregelt werden, die die des Unterabschnitts 3 verdrängt....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 21 Für den Gegenstandswert eines Räumungsfristverfahrens nach den §§ 721, 794a ZPO gibt es keine spezielle Vorschrift. Insoweit ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass das gerichtliche Verfahren gebührenfrei ist, so dass es keinen Streitwert geben kann und daher auch eine Streitwertfestsetzung unzulässig ist,[11] obwohl sie regelmäßig vorgenommen wird.[12] Rz. 22 Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Auffassungen bei beschränktem Auftrag

Rz. 40 Ist der dem Rechtsanwalt erteilte Vollstreckungsauftrag von vornherein auf einen bestimmten Gegenstand beschränkt worden, ist die Ermittlung des Gegenstandswerts umstritten. Im wesentlich werden hier drei Auffassungen vertreten. Rz. 41 1. Die eng auszulegende Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. soll nach einer Auffassung nicht zum Tragen kommen, wenn der zu pfändende bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung zu anderen Haftungstatbeständen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 11 GrStG begründet eine persönliche, § 12 GrStG eine dingliche Haftung. Neben diesen speziellen Vorschriften des Grundsteuergesetzes kann der Steuergläubiger Haftungsschuldner auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder aufgrund zivilrechtlicher Haftungsvorschriften in Anspruch nehmen. Dem Gegenstand nach unterscheidet die Abgabenordnung zwische...mehr