Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Im Ausland belegenes Vermögen

Rn 84 Die Insolvenzeröffnung erfasst im Ausland belegenes Vermögen des Schuldners (Universalitätsprinzip).[99] Der Schuldner hat auch darüber umfassend Auskunft zu geben. Rn 85 Massegegenstände, die sich im Gebiet der Europäischen Union befinden, können vom Verwalter grundsätzlich in Besitz genommen und zur inländischen Masse gezogen werden (Art. 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Annahme der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses

Rn 6 Hat der Schuldner die Erbschaft oder das Vermächtnis angenommen oder ist bei der Erbschaft die Ausschlagungsfrist verstrichen (vgl. § 1943 BGB)[4], so fällt die mit dem Nachlass bzw. dem Erbteil verbundene Vermögensgesamtheit gemäß § 35 endgültig in die Insolvenzmasse. Auch ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass fällt in die Insolvenzmasse des über das ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtserwerb nach Verfahrenseröffnung (Abs. 1)

Rn 2 Das in § 91 Abs. 1 enthaltene allgemeine Verbot bewirkt einen umfassenden Schutz der Insolvenzmasse. Diese umfasst nach § 35 das Vermögen, das dem Schuldner, ggf. belastet mit Rechten Dritter, zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gehört. Darüber hinaus fallen aber nunmehr auch diejenigen Vermögensgegenstände in die Insolvenzmasse, die der Schuldner während der Dauer de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufnahme von Passivstreitigkeiten (Abs. 1)

Rn 2 Grundsätzlich haben die Gläubiger im Insolvenzverfahren nach § 87 ihre Forderungen und Ansprüche nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren zu verfolgen. Lediglich für bestimmte Ausnahmefälle wird ein Bedürfnis für eine schnelle Klärung der betroffenen Rechtsverhältnisse anerkannt.[2] Dies hat in § 86 Abs. 1 seinen Niederschlag gefunden. Die Vorschrift spricht zun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Systematik und Regelungszweck

Rn 1 § 36 bildet einen Ausnahmetatbestand zu § 35. Nach § 35 sind alle dem Schuldner gehörenden Gegenstände[2] Teil der Insolvenzmasse.[3] § 36 schränkt diesen Grundsatz für Gegenstände ein, die in der Einzelzwangsvollstreckung nicht gepfändet werden können (Abs. 1). Wenn Gegenstände in der Einzelzwangsvollstreckung nicht für die Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung steh...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / V. Vollstreckung

In der Vollstreckung erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV.mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / III. Vollstreckung

Für die Vollstreckung ist ein Verfahrenswert weder im FamGKG noch im GKG vorgesehen, da in den gerichtlichen Vollstreckungsverfahren Festgebühren erhoben werden. Für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG. Wird wegen einer Geldforderung vollstreckt, gilt deren Wert einschließlich Zinsen und Kosten vorangegangener Vollstreckungsversuche (§ 25 ...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Der Streit um die Kosten und die Wahl des komplexeren Vorgehens in der Zwangsvollstreckung hätte vielleicht vermieden werden können, wenn die Bevollmächtigten des Gläubigers schon bei der Titulierung neben dem reinen Zahlungsantrag auch noch die gerichtliche Feststellung begehrt hätten, dass sich der Schuldner mit der Annahme...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / C. Vergleich mit anderen EU-Verordnungen

Ob und ggf. inwieweit ein später angerufenes Gericht an die Feststellungen eines anderen mitgliedstaatlichen Gerichts, das sich selbst für international unzuständig erklärt hat, gebunden ist, stellt sich als Frage auch bei anderen EU-Verordnungen; diskutiert wird dies insbesondere im Hinblick auf die Anerkennungsregeln der Artt. 32, 33 Abs. 1 EU-GVO[32] (künftig: inhaltlich ...mehr

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FoVo 10/2014, Rangverhältni... / II. Die Lösung

Pacta sunt servanda Wird von dem Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner eine (erste) Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO geschlossen und hält der Schuldner seine Raten ein, ist die Vollstreckung nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO aufgeschoben. Diese Rechtsfolge zugunsten des Schuldners, aber auch des ersten Gläubigers steht nach dem eindeutigen Wortlaut von § 802b Abs. 3 S. 2 un...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 2 II. Die Entscheidung

Was sind notwendige Kosten der Zwangs­vollstreckung? Nach der Rechtsprechung des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 2006, 1598; BGH NJW 2006, 1141; BGH NJW 2005, 2460). Notwendig...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / 1

In Erbfällen ab dem 17.8.2015 richtet sich die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 83 Abs. 1 EU-ErbVO[1] nicht mehr nach den §§ 105, 343 f FamFG oder den (doppelfunktional angewandten) §§ 12, 13, 27, 28 ZPO, sondern nach Artt. 4 ff EU-ErbVO. Hat sich bereits ein zuvor angerufenes Gericht eines anderen Mitgliedstaats nach Art. 4 ff EU-ErbVO für internat...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / a) Anerkennung nach Art. 39 Abs. 1 EU-ErbVO

Eine Bindung des Zweitgerichts an die Subsumtion des Erstgerichts unter Art. 4 EU-ErbVO folgt zum einen aus der Anerkennungsvorschrift des Art. 39 Abs. 1 EU-ErbVO. Die Argumente des EuGH in der Rechtssache "Gothaer Allgemeine Versicherung AG"[50] zu Art. 33 Abs. 1 EU-GVO lassen sich auf die Parallelvorschrift Art. 39 Abs. 1 EU-ErbVO übertragen: Die Vorschriften über die Zustä...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / Leitsatz

Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / G. Verfahrenskostenhilfe

Den Beteiligten kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den §§ 76 bis 78 FamFG i.V.m. den §§ 114 ff. ZPO. Verfahrenskostenhilfe für Hauptsache und einstweilige Anordnung ist gesondert zu beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe in der Hauptsache erstreckt sich nicht auch auf ein einstweiliges Anordnungsverfahren. Dagegen erstreckt sich d...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / 1. Sachverhalt der Entscheidung

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein belgisches Gericht hatte sich für international unzuständig erklärt, da seiner Ansicht nach eine Gerichtsstandsvereinbarung iSv Art. 23 LugÜbk 2007[41] zugunsten isländischer Gerichte (und damit deren ausschließliche Zuständigkeit) gegeben war.[42] Das daraufhin angerufene deutsche Gericht legte dem EuGH nach Art. 267 AEU...mehr

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FoVo 10/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil III)

Durchführungsbestim­mungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRMoG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige ... / 3 Der Praxistipp

BGH gegen Verzögerungstaktik Gerade in Räumungsvollstreckungen ist immer wieder festzustellen, dass Schuldner mit allen nur denkbaren Maßnahmen versuchen, die Räumung zu vermeiden. Dabei werden Vollstreckungsschutzanträge so spät wie nur möglich gestellt. Im Fall des BGH zu spät! Regelmäßig übersehen Prozessvertreter der Schuldner den Antrag nach § 712 ZPO und legen dann Revi...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 1 I. Der Fall

Zug-um-Zug-Vollstreckung beauftragt … Die Parteien streiten über die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, durch das die Schuldnerin zu einer Zahlung Zug um Zug gegen Aushändigung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt worden war. Die Gläubiger erteilten über ihre damaligen ...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige ... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldnerfehler im ­Berufungsverfahren … Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteh...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Herbeiführung des Einvernehmens durch das Gericht

Das Hinwirken auf Einvernehmen richtet sich zunächst an das Gericht. Es hat nach § 156 Abs. 1 S. 1 FamFG in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, wenn dies dem Wohl des Kindes ni...mehr

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FoVo 10/2014, Unverzüglicher Widerspruch gegen Ratenzahlungsvereinbarungen

In zahlreichen Beiträgen der letzten Monate wurde ausführlich dargestellt, wann und in welchem Umfang der Gläubiger einer zwischen Schuldner (SU) und Gerichtsvollzieher (GV) getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung widersprechen kann. Der Widerspruch gegen Ratenzahlungsvereinbarungen kann bereits mit dem ersten Zwangsvollstreckungsauftrag erfolgen. Anderenfalls muss "unverzügli...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Vollstreckung

Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden (BGH, Beschl. v. 26.6.2014 – IX ZB 87/13).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Benennung des Gläubigers bzw. Empfängers auf Verlangen

Rz. 14 Der Tatbestand des § 160 AO besteht lediglich darin, dass der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, den Gläubiger der Schulden und anderen Lasten bzw. den Empfänger der Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen. Rz. 15 Dieser Tatbestand ist nach dem Zweck der Vorschrift, Steuerausfälle zu verhindern, auszulegen. Danach un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des Käufers eines vermieteten Grundstücks für Umsatzsteuerschulden des Verkäufers?

Leitsatz Der Käufer eines vermieteten Grundstücks kann als sog. Betriebsübernehmer i. S. d. § 75 AO für Umsatzsteuerschulden des Grundstücksverkäufers haften. Sachverhalt Eine nach spanischem Recht gegründete s.l. erwarb am 08.02.2006 in Deutschland ein vermietetes Grundstück. Der Kaufpreis wurde dadurch beglichen, dass eine (in identischer Höhe bestehende) Darlehens-Verbindl...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfähigkeit der Kosten des Angebots der Gegenleistung bei Zug-um-Zug-Vollstreckung

ZPO § 91 Abs. 1 § 756 Abs. 1 § 788 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 3309 Leitsatz 1. Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. 2. Gleiches gilt fü...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 3 III. Der Praxistipp

Grenzüberschreitende Vollstreckung Die Integration Europas wächst ebenso wie die Mobilität der Menschen. Das bringt es zwangsläufig mit sich, dass grenzüberschreitende Kontakte und damit auch rechtliche Verbindungen zunehmen. Das Internet tut ein Übriges, da unerheblich bleibt, wo in Europa eine Ware bestellt wird, wenn sie denn nur nach Hause geliefert wird. Auch die Forderu...mehr

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FoVo 8/9 2014, Der Umgang des Gerichtsvollziehers mit der gütlichen Erledigung nach den Bestimmungen der GVGA

Gütliche Erledigung als eigenständige Aufgabe Mit der Reform der Sachaufklärung erlangte die gütliche Erledigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO eigenständige Bedeutung und wird seitdem nicht mehr nur als Annex zu einer anderen Vollstreckungsmaßnahme wie noch in §§ 806b, 813a und b sowie 900 Abs. 3 ZPO a.F. behandelt. Das machte es erforderlich, die bisherige Regelung in ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Nebeneinande... / 2 II. Die Entscheidung

Androhung vor Vollstreckung Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO zulässig ist. Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, a...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 2 II. Die Entscheidung

Verwirkung: Zeitmoment Der Unterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 ist wegen nicht zeitnaher Geltendmachung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt. Das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment ist vorliegend für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 erfüllt. Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung des Anwaltsschreibens vom 15.2.2010, in dem...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. 2. a) Nach der Rspr. des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (vgl. BGH RVGreport 2006, 196 (Hansens) = AGS 2006, 214; RVGreport 2006, 111 (ders.) = NJW 2016,1141; AGS 2005, 416...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Optionen bei der gütlichen Erledigung nutzen

Hier kann der Gläubiger Vollstreckung gestalten Nach § 802a Abs. 2 ZPO ist der Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO durch den Gerichtsvollzieher mit jeder Vollstreckungsmaßnahme grundsätzlich mit beauftragt. Allerdings kann der Gläubiger einer solchen Ratenzahlungsvereinbarung auch ausdrücklich zustimmen und durch entsprechende Weisungen deren Inhalt beeinflussen....mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. 2. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe b...mehr

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FoVo 8/9 2014, Nebeneinande... / 3 III. Der Praxistipp

Formulierung des Vergleiches entscheidend Der Fall des BGH zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, bereits im Erkenntnisverfahren die spätere Vollstreckung des Anspruches zu bedenken. Dies gilt für beide Bevollmächtigten. Der Formulierung des Klageantrages als Grundlage der Tenorierung kommt dabei ebenso zentrale Bedeutung zu wie der Formulierung eines Prozessvergleichs. Nehme...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 1 I. Der Fall

Zahlungsbefehl des polnischen Mahngerichts Die Schuldnerin begehrt die Verweigerung bzw. Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem polnischen Vollstreckungstitel. Die Gläubigerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Polen, erwirkte gegen die Schuldnerin am 3.6.2008 im Mahnverfahren einen Zahlungsbefehl des Amtsgerichts E./Polen. Am 2.4.2009 bestätigte das Amtsgericht diesem Tite...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / Leitsatz

1. Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenden Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich tätig. 2. Durch das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeu...mehr

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FoVo 8/9 2014, Insolvenzanf... / 1 I. Der Fall

Fiduziarische Forderungsabtretung an IKU Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Der Beklagten standen aus der Lieferung von Waren offene Forderungen in Höhe von 16.262,50 EUR gegen die Insolvenzschuldnerin zu. Da keine Zahlung erfolgte, beauftragte die Beklagte eine Inkassogesellschaft, wobei die Forderung fiduziarisch abgetreten wurde. Fiduziarische Forderungsabtretung Die Inkasso...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FoVo 8/9 2014, Pfändungssch... / 2 II. Die Entscheidung

Pfändungsfreies Vermögen ist zu bestimmen Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt in die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. § 36 Abs. 1 Satz 2 I...mehr

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FoVo 8/9 2014, Das Auto des... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 808 ZPO Der Lösung kommt man schnell näher, wenn man sehr systematisch arbeitet. Ausgangspunkt ist dabei § 808 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändet. Gewahrsam bedeutet, dass nach dem äußeren Anschein die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit eines Menschen auf eine Sache besteht und dass aufgrund dieser ...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass deliktische Ansprüche des Kl. gegen den Bekl. wegen der behaupteten Beschädigung seines Fahrzeugs im Rahmen des Abschleppvorgangs gem. Art. 34 S. 1 GG ausgeschlossen sind. Der Bekl. handelte bei der Durchführung des ihm von der Stadt M erteilten Abschleppauftrages in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes, so dass di...mehr

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zerb 8/2014, Nachlasspflege... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingereicht worden. Über sie kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.06.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn 10 ff). Die Beschwerde hat in der Sache aber keinen Erfolg...mehr

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FoVo 8/9 2014, Achten Sie auf ein vollständiges Protokoll

Keine Informationsmöglichkeit auslassen Der Vollstreckungserfolg lebt von der Information. Je mehr Informationen der Gläubiger über das Einkommen und Vermögen des Schuldners hat, desto schneller und effektiver und damit letztlich auch kostensparender kann er im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen. Hinweis Ungeachtet der auf eine effektive Informationsbeschaffung gerichteten...mehr

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FF 7+8/2014, Vollstreckung von Umgangsregelung gegen Jugendamt

BGB § 1684 § 1837 Abs. 3 S. 2; FamFG § 89 Leitsatz 1. Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der – dem Rechtspfleger übertragenen – Aufsicht über die Amtsführung des Vormunds die Festsetzung eines Zwangsge...mehr

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FF 7+8/2014, Vollstreckung ... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2014, 732 mit Anm. Hammer, S. 735.mehr

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FF 7+8/2014, Vollstreckung ... / Leitsatz

1. Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der – dem Rechtspfleger übertragenen – Aufsicht über die Amtsführung des Vormunds die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen das Jugendamt gesetzlich ausgeschlossen...mehr