Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / F. Zusammenarbeit in Steuersachen

Rz. 71 Seit dem 4.10.1954 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich ein Vertrag über Rechtsschutz und Amtshilfe in Abgabesachen.[69] Die Befugnisse der zuständigen Behörden gehen deutlich weiter, als dies mit anderen Staaten vereinbart ist. U.a. eröffnet der Vertrag die Möglichkeit der Amtshilfe, in bestimmten Fällen auch unmittelbar zwische...mehr

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zfs 03/2023, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen: "… II.

Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Aus den von der Beschwerde dargelegten Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG [VG München, Beschl. v. 16.8.2022 – M 19 S 22.3225] zu ändern oder aufzuheben wäre. Soweit der Antragsteller pauschal auf sein Vorbringen im Klageverfahren Bezug nimmt, ...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 1. Überblick § 108 FamFG

Liegt eine Gerichtsentscheidung vor, ist eine Anerkennung der Elternschaftszuordnung, wie sie in der Gerichtsentscheidung Niederschlag gefunden hat, relativ unproblematisch nach § 108 FamFG möglich.[46] Dabei gilt der Grundsatz der Inzidenzanerkennung, d.h. die Elternschaft muss nicht in einem separaten Verfahren etabliert werden, sondern ein Gericht kann diese auch innerhal...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Nur gesetzliche Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der insoweit dem hier einschlägigen § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO entspricht, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass grds. von der ansonsten na...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) seit 1.8.2022 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 auch ein vollständig neuer § 38 in das SGB VIII...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 4 Zahlungsaufforderung

In den Haftungsbescheid ist grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO aufzunehmen. Diese ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der nur unter den in § 219 AO aufgeführten Voraussetzungen (vergeblicher Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen; Lohnsteuerrückstände oder Steuerhinterziehung) ergehen darf. Für den Fall einer Haftung nach § 25d UStG galt § 219...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.5 Verordnung (EU) 2019/1111 nach Nr. 4 Buchst. a – neue Rechtslage ab 1.8.2022

Rz. 60 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) wird § 38 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Buch...mehr

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Formelles Haftungsrecht / Zusammenfassung

Überblick Im Folgenden wird das formelle Haftungsrecht nach der Abgabenordnung (AO) dargestellt. Es wird also die Frage behandelt, wie der Staat bei Bestehen eines Haftungsanspruchs diesen gegenüber dem Verpflichteten, dem Haftenden, durchsetzt. Der Frage der Durchsetzung muss in der Praxis zwingend die Frage vorausgehen, ob die Voraussetzungen eines materiellen Haftungstatbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.2 Rechtslage ab dem 1.8.2022 nach Nr. 2

Rz. 20 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) wird § 38 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.1 Art. 56 Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Rechtslage bis 31.7.2022 – nach Nr. 1

Rz. 17 Bis zum 31.7.2022 dürfen Auslandsmaßnahmen des weiteren nur dann erbracht werden, wenn im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 d...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.6 Ausschluss eines Haftungsbescheids bei verfassungswidrigen Gesetzen

Hingewiesen werden muss weiterhin eine Begrenzung für den Erlass eines Haftungsbescheids, die sich nicht aus der AO direkt ergibt. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] darf ein Haftungsbescheid dann nicht mehr ergehen, wenn er auf einer Steuer beruht, die vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden ist. Begründet wird dies vor allem mit dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 S...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.3 Nicht dem Unternehmer gehörig

Ob bei dem Begriff "gehören" auf die zivilrechtliche Definition des Eigentums abzustellen ist, ist abschließend nicht geklärt. Eine strenge Anlehnung an das Zivilrecht würde die Beschränkung der Haftung auf Sachen rechtfertigen, da das BGB nur bei Sachen vom Eigentum spricht, bei Rechten dagegen vom Inhaber, Gläubiger usw. Auf § 39 AO ist auf jeden Fall nicht abzustellen.[1]...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aussetzung der Vollziehung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Grundsätzlich ist ein > Verwaltungsakt wie zB ein > Steuerbescheid oder Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff), der gegen den ArbN, ArbG oder andere Stpfl ergeht, sofort vollziehbar. Auch wenn > Rechtsbehelfe wie zB ein Einspruch eingelegt werden, verhindert das die Vollziehung nicht (§ 361 Abs 1 AO, § 69 Abs 1 FGO). Die Vollzi...mehr

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Kollision von Strafverfahre... / b) Rechtsschutz gegen die Vollstreckungsentscheidung

Sollen aufgrund der im Erkenntnisverfahren ergangenen, rechtskräftigen Einziehungsentscheidung Vermögenswerte eingezogen werden, die betragsmäßig über dem finanzgerichtlich festgestellten Steueranspruch liegen, kann gegenüber der Vollstreckungsbehörde eingewendet werden, dass der von der Einziehung betroffene Anspruch insoweit erloschen ist. Das Gericht hat dann gem. § 459g ...mehr

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Kollision von Strafverfahre... / a) Regelungsgedanke des § 459g Abs. 4 StPO

Wenn der nach Rechtskraft der strafgerichtlichen Entscheidung festgestellte niedrigere Steueranspruch keine Auswirkung mehr für die Einziehungsentscheidung haben kann, kommt eine Beschränkung der Einziehung nur noch auf der Vollstreckungsebene in Betracht. Im Zuge der Reform der Vermögensabschöpfung im Strafrecht hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, Härten, die im Einze...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 3 Literatur

Rz. 52 Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349; Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.6 Freiheitsentziehende Maßnahmen und unmittelbarer Zwang

Rz. 50 Abs. 5 normiert die Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme. Darunter ist die Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung oder auch die Fesselung oder Fixierung gemeint. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nicht gemeint. Durch das KICK wird mit Wirkung zum 1.10.2005 die Befugnis auf alle...mehr

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Gerichtliche Überprüfung und Aufhebung von Schiedssprüchen bei Verstoß gegen den ordre public

Zusammenfassung Der BGH beantwortet die bisher umstrittene Frage, welcher Prüfungsmaßstab für Schiedssprüche in kartellrechtlichen Fragen gilt: Eine bloße Evidenzkontrolle reicht nicht aus. Der Schiedsspruch ist vollumfänglich auf seine Vereinbarkeit mit dem ordre public überprüfbar. Schiedsverfahren sind für Unternehmen eine interessante Alternative zu einem Prozess vor eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.1 Schutzarten

Im Rahmen des Asylverfahrens entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, welche der zur Verfügung stehenden Schutzarten im Einzelfall greift:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten über bestimmte Angelegenheiten des StBerG (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO sind unter einer umständlichen Verweisung auf das StBerG bestimmte öffentlich-rechtliche bzw. berufsrechtliche Steuerberatersachen dem Finanzgerichtsweg zugewiesen. Hintergrund dieser besonderen Rechtswegbestimmung mag – wenig überzeugend – der enge sachliche Zusammenhang mit den den FG zugewiesenen Angelegenheiten begründen.[1] Rz. 24 Durch ...mehr

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Zweiergemeinschaft (WEMoG) / 4 Eigentumsentziehungsverfahren

Auch bei Zweiergemeinschaften existiert die Möglichkeit eines Eigentumsentziehungsverfahrens nach § 17 Abs. 1 WEG. Auch in einer Zweiergemeinschaft wird das Entziehungsrecht von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht. Gleiches gilt im Fall der Vollstreckung des Entziehungstitels. Die Vollstreckung erfolgt auch hier durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentüm...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.8 Vollstreckung (Abs. 8)

Rz. 49 Nach Abs. 8 gilt für Vollstreckungen von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger nach dem SGB II das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes. Zu vollstreckende Forderung nach dem SGB II dürfen ausschließlich Geldforderungen sein (Bay. LSG, Beschluss v. 29.4.2014, L 7 AS 260/14 B ER). Im Übrigen gilt § 66 SGB X. Rz. 50 Wenn die Vollstreck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.4 Gesamtschuldnerschaft von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 S. 5

Rz. 116 Soweit die Haftung des Entleihers reicht, sind der Verleiher als Arbeitgeber, der Entleiher und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d Abs. 6 S. 5 EStG). Die Auswahl zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Leiharbeitnehmer hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 42d Abs. 1 bis 5 EStG zu treffen (§ 42d Abs. 6 S. 8 EStG). Rz. 117 Was das Verhältnis zwischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2023). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 24 Die Auskunftspflicht des Maßnahmeträgers nach Abs. 1 ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (allg. Meinung vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 3 m. w. N.). Unterlässt der Maßnahmeträger die Erteilung von Auskünften kann die Agentur für Arbeit bzw. der zugelassene kommunale Träger die Auskunftspflicht im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 8. Durchführung von Vollstreckungsverfahren

Seit dem 1.1.2022 dürfen Vollstreckungsbehörden zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a ZPO bei der Polizei stellen, ob von dem Schuldner eine Gefahr für Leib oder Leben des Vollstreckungsbeamten ausgeht, bei dem vollstreckt werden soll (§ 249 Abs. 3 AO). Nach § 757a Abs. 5 ZPO ist ein Schuldner über die Durchführung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 96 AO regelt als Ausführungsvorschrift zu § 92 S. 2 Nr. 2 AO die Einzelheiten der Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Finanzbehörde im Beweisverfahren. Als allgemeine Verfahrensvorschrift gilt die Norm gleichermaßen in allen Sachaufklärungsverfahren der Steuerfestsetzung, -erhebung und -vollstreckung. Keine Anwendung findet § 96 AO im Straf- und Bußgeldverf...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 11 Vollstreckung

BGH, Urt. v. 29.9.2022 – I ZB 180/21 Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO , in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungsein...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG, nach der für die Bemessung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung maßgebend sein soll, findet nur dann Anwendung, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Gläubigers zu dienen bestimmt ist. Ist die Vollstreckung ausschließlich auf vorläufige Sicherung des Gläubigers vor eine...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Verhängun... / 1 Gründe

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache erfolgreich. I. Der Kläger (= Gläubiger) hat die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Beklagten (= Schuldner) beantragt, damit dieser ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegt. Der Beklagte war durch Teilanerkenntnis-, Teilversäumnis- und Teilurteil des LG Memmingen v. 3.12.2020 zur Auskunftserteilung unter gleich...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert für die Arrestvollziehung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vollziehung eines Arrestes nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Diese Vorschrift ist nach Auffassung des OLG Brandenburg hier nicht einschlägig. Diese Bestimmung sei nur dann anwendbar, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Glä...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / III. Modul B: vieles zum Schuldner

Basisdaten Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Schuldners zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Schuldner handeln. Anderenfalls wü...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / II. Modul A: alles zum Gläubiger

Basisdaten Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Gläubigers zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Gläubiger handeln. Anderenfalls würde es an den allgemeinen Vollstreck...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / I. Zwei identische Module für drei Formulare

Standardisierung aktueller und künftiger Formulare In den Antragsformularen der Anlagen 1 (Gerichtsvollzieherauftrag) und 2 (Antrag auf Durchsuchungsanordnung oder Anordnung der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen) sowie in der Anlage 5/Entwurf für einen Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) der ZVFV wurden die Angaben zum...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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zfs 02/2023, Verteilung der... / 2 Aus den Gründen:

[3] A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in MDR 2021, 1263 veröffentlicht ist, meint, die Klägerin könne von der Beklagten gemäß § 985 BGB die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II verlangen, weil sie Eigentümerin des Fahrzeugs geworden sei und das Eigentum an den Fahrzeugpapieren dem Eigentum an dem Fahrzeug folge (§ 952 BGB entsprechend). Die Klägerin, zu ...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / D. Stundung des Pflichtteils – warum nicht öfter?

Obwohl das Gesetz in § 2331a BGB mit der Stundung eine hervorragende Möglichkeit geschaffen hat, durch Pflichtteilsberechtigte in Bedrängnis geratenen illiquiden Erben zur Seite zu springen, wird dieser Rettungsanker nur selten genutzt. Dies liegt häufig daran, dass den Erben diese Stundungsmöglichkeit gar nicht bekannt ist und der anwaltliche Berater aufgrund fehlender Nach...mehr