Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.7 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Umsatzsteuer

Rz. 261 Das UStG enthält folgende Tatbestände, die für die verdeckte Gewinnausschüttung von Bedeutung sind, wobei Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG einbezogen sind: § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG stellt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Darunter fällt auch die Zuwendung eines Gegenstands d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 156 Im Einzelnen fallen unter Nr. 1 der Anlage 2 des UStG:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 395 Die Nr. 20 der Anlage des UStG 1993, wonach Hopfen und Hopfenmehl begünstigt waren, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in deutsches Recht umgesetzt. Danach war die Beibehaltung der Steuerermäßigung für Hopf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 597 Die vorstehende Fassung der Nr. 41 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 18 Nr. 20 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1], der die Nr. 41 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 änderte. Hierdurch wurde die geänderte Einordnung von bestimmten Süßstoffen in den Zolltarif berücksichtigt. Das bisherige Zitat "Unterposition 2824 60" wurde durch da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 422 Die Nr. 25 der Anlage des UStG 1993, wonach ungeschälte und unbearbeitete Korbweiden sowie unbearbeitetes Schilf und Binsen (also als Roherzeugnisse) begünstigt waren, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 439 Die Nr. 27 der Anlage des UStG 1993, wonach rohes Bienenwachs begünstigt war, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in deutsches Recht umgesetzt. Danach war die Beibehaltung der Steuerermäßigung für rohes Bien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lebensmittel

Rz. 32 Die ermäßigte Besteuerung der Lebensmittel (Nahrungsmittel) hat in erster Linie sozialpolitische Gründe. Lebensmittel gehören zu den Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs, für die schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Milderung der Regressionswirkung der USt (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 8) einen ermäßigten Steuersatz vorgesehen hatte.[1] Im Interesse einer möglichst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände

Rz. 51 Bis zum 31.3.1999 fiel neben Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Einfuhren auch der Tatbestand des Eigenverbrauchs unter die Steuerermäßigung. Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. a des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurde dieser Tatbestand im Zuge der Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung aufgehoben. Ab 1.4.1999 werden die Leistungen, die bis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 176 Im Einzelnen fallen unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG: Rz. 177 Rz. 178mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 633 Die vorstehende Fassung der Nr. 48 der Anlage des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 1 Nr. 16 Buchst. d des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996.[1] Durch dieses Gesetz wurden mWv 1.1.1997 die Buchst. c und d der Vorschrift aufgehoben, wonach bestimmtes Rohholz und bestimmte Holzpfähle und -pflöcke unter die Steuerermäßigung fielen. Mit der Streichung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.7 Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Rz. 241 Zu den unselbstständigen Nebenleistungen einer begünstigten Pflanzenlieferung, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt, gehört insbesondere der Transport der gelieferten Pflanzen zu dem vom Käufer gewünschten Ort (z. B. einer Baustelle). Deshalb wird der ermäßigte Steuersatz auf die Gesamtleistung "Pflanzenlieferung" angewendet, auch wenn der Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.1 Vorsteuerabzug bei Leistungen von einem Scheinunternehmer

Der Vorsteuerabzug für eine erhaltene Lieferung oder sonstige Leistung setzt voraus, dass es sich bei dem Leistenden um einen Unternehmer handelt.[1] Dabei kommt der Rechnung, aus der der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug vornehmen will, eine besondere Bedeutung zu. Die Angaben über den leistenden Unternehmer müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Wenn der abrechn...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.3 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug

Treten Scheinunternehmer in einer Leistungskette auf, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug erfolgt. In diesen Fällen ergeben sich aus dem Gesetz unmittelbare Einschränkungen bei dem Vorsteuerabzug eines Leistungsempfängers bzw. es kann zur Versagung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung kommen. Da der EuGH [...mehr

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Hilfsgeschäft / 2 Steuerpflicht von Hilfsgeschäften

Wird das Hilfsgeschäft steuerbar im Inland ausgeführt, muss geprüft werden, ob eine Steuerbefreiung anzuwenden ist. Die Steuerpflicht des Hilfsgeschäfts richtet sich grds. nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Praxis-Beispiel Steuerbares, aber steuerfreies Hilfsgeschäft Bauunternehmer B verkauft einen zu seinem Unternehmen gehörenden Baukran an einen Unte...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger

Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann möglich, wenn der Mieter bezüglich der ihm gegenüber ausgef...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.2 Bagatellgrenze bei vorsteuerabzugsschädlichen Umsätzen

Nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 2 UStG muss der Unternehmer die Räume ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Finanzverwaltung hat allerdings im Rahmen einer Vereinfachungsregelung [1] festgelegt, dass der Mieter auch in geringfügigem Umfang (bis maximal 5 %) die Räume für Umsätze verwenden kann, die den Vorsteuerabzug ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.3 Nachweisverpflichtung des leistenden Unternehmers

Der leistende Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist an keine bestimmte Form gebunden. Ständig wiederholte Bestätigungen des Mieters sind nicht erforderlich, die Finanzverwaltung[1] geht jedoch davon aus, dass in Einzelfällen eine jährliche Bestätigung des Mieters ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.3 Gestaltungsüberlegungen

Für den leistenden Unternehmer stellt sich bei den Objekten, bei denen der Bau vor dem 11.11.1993 begann und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, die Frage, ob eine Option bei der Vermietung sinnvoll ist. Dabei müssen jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls beachtet werden, es lassen sich jedoch folgende allgemeine Grundsätze feststellen: Prüfung der Vorteilhaf...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2 Zusätzliche Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG

Vermietet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Gebäude oder Gebäudeteile nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei oder führt er andere steuerbefreite Grundstücksumsätze an diese Abnehmer aus, müssen für einen zulässigen Verzicht auf die Steuerbefreiung immer die weiteren Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG geprüft werden. Die Einschränkung bei der Optio...mehr

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Scheinunternehmen / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff des Scheinunternehmens (Scheinfirma) kommt im Umsatzsteuerrecht eine besondere Bedeutung zu, da im Rahmen von Steuerprüfungen immer häufiger die Frage der Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG geprüft wird, wenn für eine Leistung eine Rechnung vorgelegt wird, bei der der leistende Unternehmer nicht eindeutig identifizierba...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2 Der Scheinunternehmer als Leistender

Bezieht ein Unternehmer Leistungen, können sich bei ihm Probleme beim Vorsteuerabzug ergeben, wenn es sich beim Leistenden nicht um einen Unternehmer handelt oder der Leistende nicht eindeutig identifizierbar ist. Darüber hinaus ist auch die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens problematisch, wenn fehlerhafte Angaben über die Unternehmereigenschaft und insbesondere den Si...mehr

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Hilfsgeschäft / 1 Steuerbarkeit von Hilfsgeschäften

In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers, sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig ausgeführt werden. Auch gelegentlich ausgeführte Umsätze werden damit im Rahmen des Unternehmens ausgeführt, ohne selbst Nachhaltigkeit i...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2 Besonderheiten bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 11.11.1993 und Fertigstellung bis 31.12.1997

Bei Gebäuden, bei denen mit dem Bau vor dem 11.11.1993 begonnen und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, kann der leistende Unternehmer die in § 9 Abs. 2 UStG aufgeführten Leistungen steuerpflichtig behandeln, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und das Grundstück für seine unternehmerischen Zwecke verwendet. Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3 Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.2 Scheinunternehmen und Reverse-Charge-Verfahren

Ein Problem ergibt sich für einen Leistungsempfänger auch dann, wenn er eine Leistung erhält, die dem Grunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegt. Das Reverse-Charge-Verfahren setzt regelmäßig voraus, dass der leistende Unternehmer eine in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführte Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausführt und der L...mehr

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Verrechnungskonto / 1.5 Wareneingang/Warenausgang für Geschäftsvorfälle ohne Rechnung

Kommt die Ware z. B. ohne Rechnung im Unternehmen an, kann der Empfänger der Ware für den Wareneinkauf der Übersichtlichkeit wegen das Verrechnungskonto "Wareneingangs-Verrechnungskonto" benutzen. Damit ist gewährleistet, dass der Vorsteuerabzug nicht schon bei Erhalt der Ware geltend gemacht wird.[1] So buchen Sie richtig Ware im Wert von 590 EUR brutto wird ohne Rechnung an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.5 Vorsteuerabzug aus Leistung im Zusammenhang mit einer Geschäftsveräußerung

Rz. 478 Vorsteuerbeträge aus einer Geschäftsveräußerung oder einer Veräußerung eines gesondert geführten Betriebs können sich sowohl bei dem Erwerber als auch bei dem Veräußerer ergeben. Vorsteuerbeträge, die dem Erwerber aus dem Erwerb des Unternehmens entstehen, stehen mit dem von ihm erworbenen Unternehmen im Zusammenhang, sodass die geplanten Umsätze für die Beurteilung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.2 In Anspruch genommener Vorsteuerabzug

Rz. 132 Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann aber auch sonst nur dann und insoweit verbindlich sein, als er in Anspruch genommen worden ist. Hat der Leistungsempfänger des Umsatzes wegen § 15 Abs. 2 oder Abs. 4 UStG keine oder nur eine teilweise Vorsteuerabzugsberechtigung gehabt und in Anspruch genommen, so kann auch keine oder nur eine teilweise Berichtigungspflicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vorsteuerabzug

Rz. 9 Die Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug nicht aus (§ 15 Abs. 3 UStG).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.5 Ausnahme von der Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Zentralregulierer (§ 17 Abs. 1 S. 7 UStG)

Rz. 135 Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann (sie muss nicht!) unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgelts entfallenden Steuerbetrag an das FA entrichtet. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass drei Unternehmer beteiligt sind; bei zwei Unternehmern besteht eine Steuerschuld, ein Unternehmer bleibt unbeschränkt vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2 Berichtigung des in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs (§ 17 Abs. 1 S. 2 UStG)

6.6.2.1 Berichtigungspflichtiger Rz. 131 Der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt worden ist, für den die Bemessungsgrundlage sich geändert hat, hat den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Nur ein Unternehmer hat diese Pflicht, weil nur ihm der Vorsteuerabzug zusteht. Unternehmer ist i. d. S. auch der Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, dem ein – all...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 202 Da das Vorsteuervergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr