Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.2 Leistungsfälle vor dem 1.1.1984

Rz. 21 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wurde als zusätzliche Anspruchsvoraussetzung durch das Haushaltsbegleitgesetz v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt. Versicherte, die dem rentenversicherungspflichtigen Personenkreis in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 15a im Rahmen einer Pflichtleistung (nicht: Ermessensleistung) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder zu erbringen. Als Kinder in diesem Sinne gelten diejenigen, die selbst in der eigenen Person wegen fehlender versicherungsrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen (§ 11 Abs. 1 und 2) nicht die Voraussetzungen für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.9 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 21 Nach § 40 SGB V trägt auch die Krankenkasse die Kosten für Rehabilitationsleistungen. Der Vorbehalt des § 40 Abs. 4 SGB V, wonach die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur nachrangig erbringen, gilt aufgrund des Wortlautes des § 40 Abs. 4 SGB V ausdrücklich nicht für Leistungen nach § 15a SGB VI. Dies bedeutet, das...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff "rentenrechtliche Zeiten" ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989 zum 1.1.1992 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden. Abs. 1 der Vorschrift benennt im Einzelnen die "rentenrechtlichen""Zeiten", die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben können. Danach sind folgende Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15a trat am 14.12.2016 durch das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) in Kraft. Die Hintergründe für die Schaffung des § 15a ergibt sich aus der nachfolgenden Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.9.2016, S....mehr

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Gewinne einkaufen - Kostens... / 4.5 Lieferantenwertanalyse und KVP-Prozesse mit Lieferanten

Sinnvoller ist es, mit Lieferanten, zu denen eine enge Beziehung besteht, die Durchführung einer Wertanalyse oder eines KVP-Projektes zu vereinbaren. Ziel ist hierbei, Unwirtschaftlichkeiten in der Prozesskette des Lieferanten aufzudecken und die Kosten zu optimieren. Natürlich können Sie dem Lieferanten nicht sagen, dass Ihr einziges Ziel die Preisreduzierung ist. Sie müsse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung der Wartezeit

Rz. 1622 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt oder für einzelne Kündigungsgrü...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verkürzung der Wartezeit

Rz. 1466 Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Der Arbeitnehmer muss die Wartezeit in einem fortdauernden Arbeitsverhältnis nur einmal absolvieren.[3301] Scheidet der Arbeitnehmer vor Vollendung der sechsmonatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er lediglich Anspruch auf Teilurlaub. Krankh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Einschränkung der gesetzlichen Wartezeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erfüllung der Wartezeit

Rz. 1614 Auf die Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückgelegt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend deutschem Recht ­unterfallen ist.[3561] Zeiten, in denen der Arbeitnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Organvertreter,[3562] als freier Mitarbeiter, als Praktikant,[3563] als L...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 1 Wartezeit

Rz. 647 Eine Wartezeit kann, muss aber nicht vorgesehen werden. Sie wirkt sich insbesondere aus, wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die Versorgungsleistung. D.h. bei Invalidität innerhalb der ersten 5 Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage oder bei Tod des Arbeitnehmers in diesem Z...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Wartezeit

Rz. 832 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht gem. § 3 Abs. 3 EFZG in der seit dem 1.10.1996 geltenden Fassung[1855] erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist dabei allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich beschäftigt worden ist...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 824 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündigung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 131. Wartezeit (Kündigungsschutz)

a) Allgemeines Rz. 1613 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarung von Warte- und Haltefristen

Rz. 268 Mit der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms (§ 2 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) wird der Zeitraum, innerhalb dessen die Optionsrechte ausgeübt werden können, begrenzt. Dadurch wird die Planbarkeit des Programms für das Unternehmen erhöht. Rz. 269 Die Wartezeit (§ 2 Abs. 2 des Aktienoptionsplans) bestimmt demgegenüber den Zeitraum, der zwischen der Einräumung und der A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aktienoptionsplan

Rz. 260 Muster 1a.19: Aktienoptionsplan Muster 1a.19: Aktienoptionsplan Präambel Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (im Folgenden: AG) hat am _________________________ gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG die Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe von bis zu _________________________ beschlossen und den Vorstand dazu ermächtigt, bis zum _________________________ einmal oder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarungen über die Probezeit

Rz. 1624 Auch Regelungen, mit denen "die Probezeit" beschränkt oder völlig ausgeschlossen wird, können Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben. Die Vereinbarung einer Probezeit führt zwar gem. § 622 Abs. 3 BGB lediglich zu einer Verkürzung der gesetzlichen Grundkündigungsfrist, ohne dass dies Auswirkungen auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG hätte[3589] (vgl. hierzu Rd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / jj) Festlegung von Verfallklauseln

Rz. 275 Verfallklauseln führen bei Eintritt der vorgegebenen Voraussetzungen zu dem Verlust der dem Mitarbeiter gewährten Bezugsrechte.[713] Verfallklauseln, die die Ausübung der Aktienoptionen insbesondere von dem (Fort-)Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Ausübung abhängig machen (§ 7 des Aktienoptionsplans), sind Bestandteil nahezu aller gängigen Aktienoptio...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1613 Das Arbeitnehmerschutzrecht kennt zahlreiche Bestimmungen, die das Entstehen von Rechten von einer Wartezeit abhängig machen, mithin von einem Mindestzeitraum, den ein Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt haben muss. Das prominenteste Beispiel einer Wartezeit findet sich im Kündigungsschutzgesetz. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG beträgt die Wartezeit b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1619 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3580] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkludente Vereinbarung

Rz. 1623 Auch die konkludente Einschränkung der Wartezeit ist grds. möglich[3584] und wird bspw. bei einem einvernehmlichen Wechsel des Arbeitnehmers innerhalb des Konzerns oftmals vorliegen.[3585] Geht der Arbeitgeberwechsel innerhalb des Konzerns ausschließlich auf die Initiative des Arbeitgebers zurück und wird der Arbeitnehmer beim verbundenen Unternehmen zu annähernd gl...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1009 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Vierwöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 419 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erstmals nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG. Ausreichend für die Erfüllung dieser Wartezeit ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; eine tatsächliche Beschäftigung ist nicht notwendig.[964] So erhält der nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dauer...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 381 Vorbemerkung 4.1: (1) Dieser Abschnitt ist auch anzuwenden auf die Tätigkeit im Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. (2) Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgolten. Hierzu gehören auch Tätigkeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, sow...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gesetzliche Anrechnungsvorschriften

Rz. 1618 Ausnahmsweise werden Zeiten einer früheren Beschäftigung auch dann auf die Wartezeit angerechnet, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist. So werden Zeiten des Grundwehrdienstes und einer Wehrübung (§§ 6 Abs. 2 S. 1, 10 ArbPlSchG), Zeiten des Wehrdienstes auf Zeit bis zu zwei Jahren (§ 16a Abs. 1 ArbPlSchG), Zeiten einer Eignungsübung (§ 1 EigÜbG i.V.m. § 8...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 400 Vorbemerkung 6.2.3: (1) Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. (2) Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Wartezeiten und Unte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1173 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ii) Festlegung von Verfügungsbeschränkungen

Rz. 273 Da die Gewährung von Aktienoptionen die Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen verstärken sollen, werden die Verfügungsrechte des Bezugsberechtigten an den Optionsrechten regelmäßig durch Verfügungsbeschränkungen (§ 5 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) inhaltlich begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen.[700] Zwar können die Verfügungsrechte des Mitarbeiters mit aktie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Einschränkung der Wartezeit Rz. 1622 Der Verzicht auf die Wartezeit ist ebenso zulässig wie deren Verkürzung oder inhaltliche Einschränkung, da diese Regelungen für den Arbeitnehmer uneingeschränkt günstig sind. Die Wartezeit kann daher gänzlich ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt werden. Ebenso kann die Kündigung innerhalb der Wartezeit auf bestimmte Gründe beschränkt ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Eine Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Rz. 27 Voraussetzung ist zunächst, dass auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Rz. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Betriebszugehörigkeit

Rz. 359 Der Begriff der Betriebszugehörigkeit kennzeichnet den ununterbrochenen rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber. Der Begriff ist in § 1 Abs. 1 KSchG (Wartezeit für die Erlangung des allgemeinen Kündigungsschutzes), § 622 Abs. 2 BGB (Berechnung der Kündigungsfristen) und § 4 BUrlG (Wartezeit für Erlangung des vollen Urlaubsanspruchs) ein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1015 Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für die arbeitgeberseitige Kündigung sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Probezeitdauer von höchstens sechs Monaten durch einzelvertragliche Regelung sind grundsätzlich unwirksam.[2261] Zu beachten sind allerdings die Möglichkeiten zur Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Falle von Aushilfstätigkeiten...mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemess... / V. Terminsgebühr Nr. 5110 VV

Bei der Terminsgebühr hat das LG – wie schon das AG – nur eine knapp 30 % der Mittelgebühr liegende Gebühr als angemessen angesehen. Mit der Terminsgebühr solle vorrangig der zeitliche Aufwand vergütet werden, den ein Rechtsanwalt durch die Teilnahme an der Hauptverhandlung habe. Der Hauptverhandlungstermin habe lediglich 6 Minuten gedauert zzgl. einer Wartezeit von 5 Minute...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / gg) Aktien und Aktienoptionen

Rz. 411 Des Weiteren kommen Ansprüche des Arbeitnehmers auf bzw. aus Aktien und Aktienoptionen als Regelungsgegenstand des Aufhebungsvertrages in Betracht. Erfolgt die Ausgabe von Aktien oder die Gewährung von Aktienoptionen auf Konzernebene, z.B. durch die Konzernmutter, ist zu prüfen, inwiefern die damit zusammenhängenden Zusagen auch Bestandteil des Arbeitsvertrages gewor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zwecksetzung der Sonderzahlung

Rz. 1338 Die Einordnung der Sonderzahlung in eine solche mit Entgelt- und/oder Gratifikationscharakter ist maßgebliches Kriterium für die Beurteilung zahlreicher mit der Sonderzahlung im Zusammenhang stehender rechtlicher Fragestellungen. Reinen Entgeltcharakter haben Sonderzahlungen, mit denen ausschließlich die im Bemessungszeitraum erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehme...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Festlegung von Ausübungszeiträumen

Rz. 270 Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung der Optionsrechte zusätzlich dadurch beschränkt werden, dass die Ausübung auf bestimmte Zeitfenster (Ausübungszeiträume) begrenzt wird (§ 2 Abs. 3 des Aktienoptionsplans). Dies verhindert, dass Bezugsberechtigte unter Verstoß gegen die insiderrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Art. 14 MMVO (Marktmissbrauchsverordnu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarung der Anrechnung

Rz. 285 Durch vertragliche Vereinbarung kann eine gesetzlich nicht berücksichtigungsfähige frühere Beschäftigungszeit bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit angerechnet werden.[742] Eine solche Regelung ist, da sie den Arbeitnehmer gegenüber der gesetzlichen Regelung begünstigt, uneingeschränkt zulässig[743] und insbesondere bei ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Regelungsoptionen

Rz. 1463 Lange waren arbeitsvertragliche Regelungen zum Urlaub knapp und beschränkten sich auf Bestimmungen zum Umfang des Urlaubs. Infolge der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere des EuGH empfiehlt sich eine deutliche Differenzierung zwischen dem gesetzlichen und dem übergesetzlichen Urlaubsanspruch. Über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehnde Urlaubsansprüche (Me...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 739 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1780] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1781] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Umfang der Anrechnungsvereinbarung

Rz. 287 Die umfassende vertragliche Anrechnung früherer Betriebszugehörigkeiten (siehe oben Rdn 284, Beispiele 1 und 2) führt dazu, dass die angerechnete Betriebszugehörigkeit in allen Bereichen zu berücksichtigen ist, in denen es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommen kann. Demgegenüber ist es auch zulässig, die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten nur für bes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 94 Typischerweise wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorangestellter Probezeit vereinbart. Soll es während der Probezeit beendet werden, so muss es gekündigt werden, wobei allerdings während der Wartezeit auf den Kündigungsschutz kein besonderer Kündigungsgrund nach dem KSchG erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann jedoch auch ein befristetes Arbeitsverhältnis z...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1459 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3275] treffen die Mitgliedstaaten die erforde...mehr