Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hochwasser und Überschwemmu... / 10 Was sind die ersten Schritte im Schadensfall?

Melden Sie den Schaden umgehend bei der Gebäudeversicherung Egal ob per Telefon, Mail oder Kontaktformular – melden Sie den Schaden sofort bei der Versicherung. Sie erleichtern es allen, wenn Sie dazu die konkrete Versicherungsnummer bereithalten. Hilfreich ist auch, wenn Sie bei der Schadensmeldung zumindest die voraussichtliche Größenordnung des Schadens angeben können, dan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht (WEMoG) / 3 Wirkung des Vorkaufsrechts

Mit der wirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Vertrag zwischen Vorkaufsberechtigtem, der nunmehr Käufer geworden ist, und Vorkaufsverpflichtetem zustande. Der Vertrag ist also nicht mehr neu zu beurkunden. Selbstverständlich aber ist die dingliche Auflassung in einer Auflassungsurkunde zu beurkunden. Der Vorkaufsberechtigte ist nun voll inhaltlich an den Kaufvertra...mehr

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Vorkaufsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Einfach ausgedrückt kann man das Vorkaufsrecht als eine Sicherung der Möglichkeit bezeichnen, etwas kaufen zu können, bevor es an einen Dritten verkauft wird. Zwar kennt das Wohnungseigentumsgesetz kein gesetzliches Vorkaufsrecht, ein solches kann jedoch rechtsgeschäftlich an einer Sondereigentumseinheit begründet werden.mehr

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Hobbyraum (WEMoG) / 1 Abgeschlossenheit

In aller Regel ist ein Hobbyraum als Bestandteil in den räumlichen Bereich einer Sondereigentumseinheit integriert. Das aber ist nicht zwangsläufig erforderlich. Der Abgeschlossenheit einer Sondereigentumseinheit steht es nach § 5 Abs. 3 AVA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz) nicht entgegen, wenn der in...mehr

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Tor (WEG - WEMoG)

Begriff Die nachträgliche Montage eines Gartentors oder eines Garagentors vor offenen Tiefgaragenstellplätzen stellt eine bauliche Veränderung dar. Über entsprechende bauliche Veränderungen beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 20 Abs. 1 WEG grundsätzlich mehrheitlich. Im Zusammenhang mit "Automatiktoren und -türen" ist neben der Verordnung für Arbeitsstätten und den al...mehr

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Vogelfüttern (WEG – WEMoG)

Begriff Vogelfüttern ist per se nicht verboten. Allerdings stellt das Füttern von Tauben in manchen Großstädten eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Allgemein kann das Füttern von Vögeln durch Beschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden. Unabhängig davon, wie man zu Vögeln und dem Tierschutz im Allgemeinen steht, sollte das Füttern von Vögeln unterbleiben. Dies...mehr

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Wohnungseigentum (WEMoG)

Begriff Der Begriff Wohnungseigentum ist in § 1 Abs. 2 WEG definiert. Danach handelt es sich um das "Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört". Das Sondereigentum an der Wohnung kann sich auch auf Nebenräume, wie z. B. Keller- oder Speicherräume erstrecken. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1...mehr

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Mitbenutzungsrecht (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe von § 14 WEG berechtigt. Der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums vollzieht sich durch Mitbesitz und Mitbenutzung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 14 WEG und 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Jeder Wohnung...mehr

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Konstruktive Gebäudeteile (WEMoG)

Zusammenfassung Konstruktive Gebäudeteile sind solche, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes notwendig sind. Sie sind nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum. Zu den konstruktiven Gebäudeteilen gehören insbesondere Dach, tragende Wände (auch Trennwände zwischen 2 Wohnungen), Treppen, Brüstungen sowie Geschossdecken.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / II. Unanwendbarkeit von § 9 ZPO

Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist voraussichtlich unbegründet. Wie vom LG 2022 ausgeführt hat, ist § 9 ZPO im Fall nicht anwendbar. Bei der nach §§ 68 Abs. 1 S. 5 u. S. 6, 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaften und zulässigen weiteren Beschwerde geht es um die Frage, nach welcher Bestimmung der Gebührenstreitwert bei einer Klage auf künftiges Hausgeld zu ermitteln...mehr

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ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Auseinandersetzung unter Miteigentümern (insb. Scheidungsfolgenvereinbarungen)

Wie eingangs ausgeführt hat der BGH bereits 2019 erkannt, dass § 566 BGB bei Übertragung von Bruchteilseigentum auf einen anderen Bruchteilseigentümer weder direkt noch analog anwendbar ist. Derartige Konstellationen kommen häufiger vor, als auf den ersten Blick erwartet. Klassikerbeispiele für derartige Vermögensauseinandersetzungen bieten Scheidungsfolgenvereinbarungen. In...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Personen

Rn 14 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine juristische Person führt zu deren Auflösung (vgl. § 42 BGB für den Verein und § 87b BGB für die Stiftung, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG für die Aktiengesellschaft, § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die aufgelöste juristische Person besteht für die Zwecke der Abwicklung des Insolvenzverfahre...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2 Stimmverbot nach § 25 Abs. 4 WEG

Nach der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 2.3 Abweichend vereinbartes Stimmprinzip ist maßgeblich

Da das gesetzlich angeordnete Kopfstimmrecht des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG durch Vereinbarung (etwa durch das Wert- oder Objektprinzip) ersetzt werden kann, ist ein abweichend vereinbartes Stimmprinzip durchweg im Rahmen der Willensbildung der Wohnungseigentümer zu beachten. Dies gilt auch im Fall des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. Nach dieser Vorschrift werden die Kosten einer M...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimmv...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.2 Vollmachtsnachweis

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020[1] regelt das Gesetz erstmals in § 25 Abs. 3 WEG ein Formerfordernis für Vollmachten. Hiernach bedürfen Vollmachten zu ihrer Gültigkeit der Textform. Vereinbarte Formvorschrift Durch Vereinbarung, also insbesondere in der Gemeinschaftsordnung, können strengere Formvorschriften – insbesondere d...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 2.2 Abweichung durch Vereinbarung

Streng dem Demokratieprinzip folgend, hat der Gesetzgeber das Kopfstimmrecht in § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG statuiert. Insbesondere mit Blick auf § 16 Abs. 1 und Abs. 2 WEG sieht er es aber als abdingbar an.[1] Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer also das Kopfprinzip durch ein anderes Stimmprinzip – in 1. Linie das Wert- oder Objektprinzip – ersetzen.[2] Dies ist in ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.2 Verflechtungsproblematik

Stimmverbote werden aus der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG auch für sog. Verflechtungsfälle hergeleitet. Das Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 4 WEG gilt auch dann, wenn die Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft zum Gegenstand hat, das nicht mit einem Eigentümer persönlich abgeschlossen werden soll, jedoch mit einem Unternehmen, mit dem er wirtschaftlich oder persönlich verfloch...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.3 Entziehungsurteil

Schließlich besteht ein gesetzliches Stimmverbot dann, wenn der Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Veräußerung seines Sondereigentums verurteilt ist. Bekanntermaßen kann die Entziehung des Sondereigentums dann von einem Wohnungseigentümer verlangt werden, wenn dieser in ganz erheblicher Weise gegen die ihm obliegenden Pflichten verstößt. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG am ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.2 Unterteilung

Die Unterteilung von Sondereigentum ist gesetzlich nicht geregelt, erfolgt allerdings entsprechend § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte. Da die Unterteilung des Wohnungseigentums grunds...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 5 Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht wird durch Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung ausgeübt und stellt dabei ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft dar. Zu beachten ist, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme eines Wohnungseigentümers bei der Abstimmung über einen Beschlussantrag nicht mehr widerrufen werden kann, wenn sie dem Versammlungsleiter zugegang...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.2 Einleitung/Erledigung eines Rechtsstreits

Ein Stimmverbot besteht auch dann, wenn der Beschluss die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat. Der Begriff des Rechtsstreits ist dabei weit zu fassen. Hierunter fallen sämtliche Verfahren des § 43 WEG. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der vom Stimmverbot betroffene Wohnungseigentümer und die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer g...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.3 Majorisierung

Das Thema "Majorisierung" kann von vornherein nur dann überhaupt relevant werden, wenn sich das Stimmprinzip nicht nach § 25 Abs. 2 WEG richtet. Gilt hingegen das gesetzliche Kopfprinzip, hat auch der Mehrheitseigentümer lediglich eine Stimme. Im Übrigen ist auch beim Thema "Majorisierung" stets zu beachten, dass das Stimmrecht zum Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte des W...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.1 Wohnungseigentümer

Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Wohnungseigentümer. Hierbei kann es sich insbesondere handeln um eine natürliche Personen, Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Peron (u. a. AG, GmbH, Verein), Wohnungseigentümergemeins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.1 Grundsätze

Der Wohnungseigentümer unterliegt bei der Beschlussfassung über die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm selbst einem Stimmverbot, weil er typischerweise von einem persönlichen Sonderinteresse geleitet wird. Es genügt hierbei – wie bei der Frage, ob von einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung etwa des Sondereigentums größere Beeinträchtigungen ausgehen – eine typisierende B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1 Vornahme eines Rechtsgeschäfts

6.2.1.1 Grundsätze Der Wohnungseigentümer unterliegt bei der Beschlussfassung über die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm selbst einem Stimmverbot, weil er typischerweise von einem persönlichen Sonderinteresse geleitet wird. Es genügt hierbei – wie bei der Frage, ob von einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung etwa des Sondereigentums größere Beeinträchtigungen ausgehen – e...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.3 Insolvenzverwalter

Im Fall der Insolvenz des Wohnungseigentümers fällt sein gesamtes Vermögen in die Insolvenzmasse, also auch die Sondereigentumseinheit. Der Wohnungseigentümer verliert die Verfügungsbefugnis über die Wohnung oder die Teileigentumseinheit. Verfügungsbefugt ist nach § 80 Abs. 1 InsO allein noch der Insolvenzverwalter. Insoweit übt auch er allein das Stimmrecht in der Wohnungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.4 Zwangsverwalter

§ 148 Abs. 2 ZVG entzieht dem Eigentümer die Verwaltungsbefugnis über seine Sondereigentumseinheit. Im Rahmen der Zwangsverwaltung übt daher der Zwangsverwalter das Stimmrecht des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung aus.[1] Daneben ist zwar auch der Wohnungseigentümer, über dessen Sondereigentum die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, zur Versammlung zu laden. Es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.1 Vereinbarte Beschränkungen beachten

Vielfach wird der Kreis der möglichen Stimmrechtsvertreter durch Vereinbarung – insbesondere in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – beschränkt. Insoweit finden sich häufig Regelungen, wonach zur Vertretung des Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung und somit auch zur Ausübung seines Stimmrechts nur andere Wohnungseigentümer, der Verwalter oder der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.2 Zweiterwerber

Bis zur Eintragung des Zweiterwerbers als Eigentümer im Grundbuch, übt noch der veräußernde Wohnungseigentümer das Stimmrecht aus. Ist zugunsten des Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und auch der Besitz an der veräußerten Sondereigentumseinheit auf ihn übergegangen, wird vertreten, es bestehe eine Vermutung, der Erwerber sei vom veräußernd...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / Zusammenfassung

Überblick Das Stimmrecht des Wohnungseigentümers gehört zum Kernbereich seiner elementaren Mitgliedschaftsrechte. Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer auch nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Stimmberechtigt ist also jeder Wohnungseigentümer, der sich auch in der Eigentümerversammlung vertreten lassen und insoweit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.6 Berechtigte ohne Stimmrecht

Kein Stimmrecht haben Mieter oder Pächter, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB oder Dauerwohnberechtigte nach § 31 WEG Nießbraucher[1] – allerdings kann der Wohnungseigentümer verpflichtet sein, bei der Stimmabgabe die Interessen des Nießbrauchers zu berücksichtigen und im Ernstfall nach dessen Weisungen zu handeln.[2] Inhaber eines Grundpfandrechts, wie beispielsweise Grundschu...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.1 Durch Vereinbarung

Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Insoweit wäre etwa eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Das Stimmrecht als wichtigstes Mitgliedschaftsrecht kann dem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung selbst dann ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 7 Verstöße und ihre Folgen

Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers missachtet, falsch gewertet oder entzogen, führt dies zur Anfechtbarkeit der verkündeten Beschlüsse wegen eines formellen Mangels der Beschlussfassung. Im Einzelfall kann auch Nichtigkeit des Beschlusses infolge eines formellen Mangels eintreten. Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers bewusst missachtet, beschränkt oder en...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 2.1 Gesetzlicher Ausgangspunkt

Das Gesetz sieht in § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG das sog. "Kopfstimmrecht" vor. Unabhängig von der Anzahl der in seinem Eigentum stehenden Sondereigentumseinheiten und ihrer Größe hat jeder einzelne Wohnungseigentümer nur eine Stimme in der Wohnungseigentümerversammlung. Praxis-Beispiel Wohnung und Laden Ein Frisör ist Eigentümer einer Gewerbeeinheit in der Wohnanlage, in der er sei...mehr

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Jalousie (WEMoG)

Begriff Rollladengurte sind Sondereigentum. Die Gurtscheibe eines Rollladens ist der Zugvorrichtung zuzuordnen und steht, soweit anderes nicht vereinbart ist, ebenfalls im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1] Das Anbringen von Außenjalousien ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Abs. 1 WEG und bedarf eines Gestattungsbeschlusses der Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasschäden (WEMoG)

Zusammenfassung Die Scheiben der Außenfenster gehören, wie diese selbst, zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Ungeachtet dieser sachenrechtlichen Zuordnung kann durch eine Vereinbarung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung bestimmt sein, dass "die Behebung" von Glasschäden gleich welcher Art "Sache des Wohnungseigentümers" ist. Insoweit hat der jeweilige Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / Zusammenfassung

Begriff Tätige Mithilfe ist die in der Regel unentgeltliche Mitwirkung von Eigentümern an Gemeinschafts- und Verwaltungsaufgaben. Sie ist im WEG nicht geregelt. Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss zu tätiger Mithilfe verpflichtet werden. Dies ist nur durch Vereinbarung möglich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die "tätige Mithilfe" ist gesetzlich nicht ger...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzbepflanzung stellt sich in aller Regel als Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss eigenständig Ersatzbepflanzungen in Auftrag geben darf, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich bezogen auf die konkrete Eigentümergemeinschaft noch um eine Maßnahme von unterg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 2.2 Bestandsschutz

Ist bei Begründung der Wohnungseigentumsanlage die Grünanlage fertiggestellt, so besteht insoweit grundsätzlich ein Bestandsschutz. Jeder Eigentümer hat also Anspruch darauf, dass Anpflanzungen, welche das äußere Erscheinungsbild der Grünanlage prägen, erhalten bleiben. Ihre Beseitigung stellt eine bauliche Veränderung dar.[1] Diese bedarf gemäß § 20 Abs. 1 WEG der Beschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / 2 Eigenleistung durch Mehrheitsbeschluss

Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG eine Verwaltung verlangen, die dem Interesse aller Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Eine tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer entspricht allerdings nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, da das Wohnungseigentumsgesetz eine solche nicht vorsieht. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskomp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wartung/Wartungsvertrag (WE... / Zusammenfassung

Die Wartung von Anlagen des gemeinschaftlichen Eigentums stellt eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung im Rahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter von sich aus zum Abschluss entsprechender Wartungsverträge für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt ist, weil es sich um Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 3 Notwendige Ersatzbepflanzung infolge widerrechtlich entfernter Bäume oder Sträucher

Sofern Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen widerrechtlich, das heißt ohne Beschluss oder aufgrund eines ungültigen Beschlusses entfernt werden, stellt diese Maßnahme einen widerrechtlichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf Wiederherstellung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wartung/Wartungsvertrag (WE... / 1 Ermächtigung zum Abschluss von Wartungsverträgen

Nach der Bestimmung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Abhängig von der Größe der Gemeinschaft kann der Verwalter also selbst für den Abschluss von Wartungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 1 Erstbepflanzung im Rahmen der üblichen Gartenpflege

Regelmäßig anfallende Gartenpflegearbeiten, wie z. B. Rasenmähen, Baumschnitt oder Pflege von Blumenbeeten, gehören zu den laufenden Erhaltungsmaßnahmen einer Grünanlage. Über die Art und Weise der Durchführung entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch entsprechende mehrheitliche Beschlussfassung dann, wenn es sich abhängig von ihrer Größe nicht mehr um eine unbedeutende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 2 Zustimmungsbedürftige Ersatzbepflanzung

Wiederum abhängig von der Größe der Gemeinschaft und ihrem Wirtschaftsvolumen kann es für Ersatzbepflanzungen, die über den Rahmen der üblichen Gartenpflege hinausgehen, einer Genehmigungsbeschlussfassung der Wohnungseigentümer bedürfen. Im Regelfall wird es sich um eine Erhaltungsmaßnahme handeln, die einfach-mehrheitlich beschlossen werden kann. Eine Ersatzbepflanzung, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.1 Mindestens 2 Versammlungen planen/Möglichkeit des § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG

Wie bei größeren Erhaltungsmaßnahmen, werden Maßnahmen der baulichen Veränderung als Gemeinschaftsmaßnahmen bzw. nach gemeinschaftlicher Beschlussfassung in erster Linie solche der modernisierenden Erhaltung oder der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums darstellen. Baumaßnahmen in diesem Größenumfang können selten in nur einer Wohnungseigentümerversammlung abschließend ...mehr