Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Doppelbevollmächtigung

Rz. 62 Im Fall der Verhinderung des Bevollmächtigten ist die Kontinuität der Versorgung des Betreuungsbedürftigen in Frage gestellt, möglicherweise wird sogar die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Als mögliche Lösung bietet sich für diesen Fall an, im Außenverhältnis eine Doppelvollmacht (vgl. hierzu "Kontrollbevollmächtigung" Rdn 140) derart zu erteilen, dass beiden ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Dies ist nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich. Nach dem Tod des Vollmachtgebers kann eine trans- bzw. postmortale Vollmacht jederzeit von den Erbe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich

Rz. 143 Ein Widerruf ist durch den Vollmachtgeber nur möglich, solange er geschäftsfähig ist.[207] Er kann das Recht zum Widerruf aber z.B. auf seinen Kontrollbevollmächtigten übertragen. Auch der Betreuer bzw. der Kontrollbetreuer kann den Widerruf von erteilten Vollmachten erklären, sofern dies von seinem Aufgabenkreis umfasst ist.[208] Der Kontrollbetreuer (§ 1815 Abs. 3 B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rücktritt zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 212 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB. Sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Hat ein Erblasser den in einem Erbvertrag vorbehaltenen Rücktritt erklärt und notariell beurkunden lassen und hat der Notar die Zustellung des Rücktritts an den als Alleinerben ein...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen, Art. 24 EuErbVO

Rz. 55 Die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen mit Ausnahme von Erbverträgen regelt Art. 24 EuErbVO. Art. 24 EuErbVO Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen (1) Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Recht...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Befugnisse des Bevollmächtigten

Rz. 213 Der Erblasser kann die Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte erteilen oder den Bevollmächtigten mit einer Generalvollmacht ausstatten. Bevollmächtigt werden kann jeder Dritte, selbstverständlich aber auch der Testamentsvollstrecker oder ein Erbe. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Rechtswirkung der gegenseitigen Abhängigkeit

Rz. 41 Das Gesetz nimmt Rücksicht darauf, dass ein Ehegatte seine Verfügungen im Vertrauen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten trifft, von denen er – weil ein Entschluss zum gemeinsamen Testieren vorausgegangen ist – Kenntnis hat. Hätte der eine Ehegatte nicht in bestimmter Weise testiert, so hätte auch der andere nicht in dieser konkreten Weise verfügt. Aus diesem Gru...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (a) Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung

Rz. 85 Nach dem Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen. Also: Der Überlebende ist an seine eigene Verfügung gebunden, § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB, §10 Abs. 4 LPartG. Rz. 86 Die mit dem Tod des Erststerbenden eingetretene Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung von Todes wegen verbietet es auch, bspw....mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Veränderungen oder Vernichtung, § 2255 BGB

Rz. 290 Vernichtet der Erblasser die Testamentsurkunde mit Widerrufswillen, so liegt darin ein wirksamer Widerruf (bspw.: Zerreißen, Verbrennen). Rz. 291 Hatte der Erblasser die Urkunde bis zuletzt in Gewahrsam, so spricht der erste Anschein dafür, dass er selbst gehandelt hat.[371] Wird ein Testament durch einen Dritten ohne Auftrag des Erblassers oder durch den Erblasser ve...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Rechtswahl, Art. 22 EuErbVO

Rz. 43 Anders als nach früherem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt.[60] Rz. 44 Mit der Anknüpfung an den letzten g...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB. Rz. 288...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass

Rz. 171 Hat der Erblasser als Einzelkaufmann ein Handelsgeschäft betrieben, so fällt es in den Nachlass. Nach § 22 Abs. 1 HGB können die Erben dieses Geschäft fortführen, ohne dass mit dessen Fortführung durch mehrere Erben notwendig ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Miterben verbunden wäre.[203] Selbst eine Erbengemeinschaft, die nur aus Vorerben besteht, kan...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Betreuungsgerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 231 Nach § 1829 Abs. 2 BGB (§ 1904 Abs. 2 BGB a.F.) bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff dann der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufg...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verlust führt nicht zur Ungültigkeit

Rz. 274 Als Grundsatz gilt: Gemäß § 352 FamFG ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird.[353] Allerdings können aus einem verloren gegangenen Testament Rechte abgeleitet werden, denn für die Gültigkeit einer einmal wirksam errichteten letztwilligen Verfügung kommt es nicht auf die...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / n) Auslegungs-(Erfahrungs-)Satz beim Typus Berliner Testament

Rz. 73 Indem ein Ehegatte den anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt, übergeht und enterbt er seine eigenen Kinder, denn seine eigene Schlusserbeinsetzung der Kinder wird im Fall seines Vorversterbens gegenstandslos. Es liegt nahe, dass er die Enterbung seiner Kinder für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was im Falle seine...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / f) Übergangszeit zwischen Erbfall und Amtsantritt

Rz. 340 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gem. § 2202 Abs. 1 BGB mit der Erklärung der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Somit entsteht zwischen dem Tod des Erblassers und dem Beginn der Testamentsvollstreckung eine zeitliche Lücke. Diese kann durch die Erteilung einer transmortalen Vollmacht an den zukünftigen Testamentsvollstrecker geschlossen werd...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / Literaturtipps

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Abtretung/Verpfändung/Pfändung

Rz. 58 Eine Bezugsberechtigung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer seinen Anspruch aus der Lebensversicherung abgetreten oder verpfändet hat. § 9 Abs. 3 ALB 2021 lässt dies ausdrücklich zu. Rz. 59 Eine Abtretung der Versicherungsleistung setzt voraus, dass die Bezugsberechtigung widerruflich ist.[52] Dann kann der Versicherungsnehmer über den Anspruch verfügen, nachdem er ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung

Rz. 111 Der Erblasser kann jederzeit die Rückgabe des Testaments aus der amtlichen Verwahrung verlangen, § 2256 Abs. 2 BGB. Diese muss an den Erblasser persönlich erfolgen, beim gemeinschaftlichen Testament an beide Ehegatten. Beim öffentlichen Testament, das in besondere amtliche Verwahrung gegeben wurde, führt die Rücknahme zum Widerruf, § 2256 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 2232, 2...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / II. Begriff

Rz. 26 Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses, gleichgültig, ob es sich um Maßnahmen des Innenverhältnisses oder des Außenverhältnisses handelt. Rz. 27 Nach außen gilt grundsätzlich das Prinzip gesamthänderischen Handelns, das nur ausnahmsweise durch Fälle gesetzlicher Stellvertretung bei Notmaßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Rechtsnachfolge von Todes wegen, Art. 21, 22 EuErbVO

Rz. 37 Maßgeblich sind die Art. 21 und 22 EuErbVO. Diese lauten: Art. 21 EuErbVO Allgemeine Kollisionsnorm (1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamthe...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 80 Liegt der Begünstigung aus einer Lebensversicherung eine Schenkungsabsicht zugrunde, ist es u.U. auch noch den Erben möglich, das Valutaverhältnis durch den Widerruf des Schenkungsangebots zu beseitigen. Das schuldrechtliche Grundgeschäft kommt im Wege der "postmortalen Einigung" zustande: Die Rechtsprechung sieht schon in der Bestimmung eines Bezugsberechtigten ein S...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (5) Abhängigkeit einer Abänderungsbefugnis im gemeinschaftlichen Testament von der Zustimmung eines Dritten

Rz. 93 OLG Bremen, Beschl. v. 30.8.2017:[119] Zitat "Die mittels eines sogenannten Änderungsvorbehaltes in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden."mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Bindung nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 31 Ob testamentarische Verfügungen im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zueinander stehen, entscheiden die Ehegatten/Lebenspartner selbst. Es kommt insofern also auf den Erblasserwillen an. Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne testamentarische Verfügung gesondert zu prüfen. Sie kann nicht angeordnet werden für Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckungsanordnung,...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / ee) Widerruflichkeit der Rechtswahl

Rz. 19 Wählte ein Ausländer für im Inland belegenes Grundeigentum deutsches Erbrecht, so stellte sich die Frage, nach welchem Recht sich der Widerruf dieser Rechtswahl bemaß. In Betracht kam das nach dem Heimatrecht des Erblassers zu ermittelnde Erbstatut oder das gewählte deutsche materielle Recht. Die h.M. stellte für die Frage der Wirksamkeit der Rechtswahl entsprechend d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / aa) Genehmigungsvorbehalt nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.) bei ärztlichen Maßnahmen

Rz. 188 Nach § 1829 Abs. 1 BGB (§ 1904 Abs. 1 BGB a.F.) bedarf der in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagene und vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer zu allen ärztlichen Maßnahmen, bei denen die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, der Genehmigung des Betreu...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 112 Präventiv kommt es bei der Abwehr eines Missbrauchs schon bei der Auswahl des Bevollmächtigten darauf an, eine vertrauenswürdige und geeignete Person aus dem nächsten familiären und persönlichen Umfeld mit der Aufgabe zu betreuen (vgl. dazu Rdn 46 ff.). Sollte dies nicht der Fall sein, sollte von einer Erteilung der Vollmacht abgesehen werden. Eine Betreuung wäre in ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Vollmachtserteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

Rz. 310 Die Vollmacht an einen Alleinerben erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. Zitat "Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird. …"[280] Das OLG München zur rechtsdogmatischen Konstruktion der transmortalen Vollmacht bei gleichzeitig angeordneter Testamentsvollstreckung: Zitat "…Die transmortale Generalvollmacht kann selbstständig...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 54 Hier sind lückenlos alle bisherigen erbrechtlichen Verfügungen aufzuführen, auch alle in der Vergangenheit zurückliegenden Verfügungen. Dies, um zum einen die Testierfreiheit des Testators und zum anderen den maßgeblichen letzten Willen des Erblassers feststellen zu können. Dies gilt selbst dann, wenn der Mandant bzw. derjenige, der ein Testament errichten will, davon...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Kontrollbetreuer nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.)

Rz. 131 Mit der Reform das Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Kontrollbetreuung ausdrücklich in den §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB geregelt. Die Kontrollbetreuung ist eine Betreuung wie jede andere Betreuung, die zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen für deren Einrichtung wurde aus der Rechtsprechung des BGH entwickelt.[185] In § 1815 BGB wird der Aufgabenkr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Widerrufstestament, § 2254 BGB

Rz. 289 Das Widerrufstestament unterliegt den allgemeinen Formerfordernissen eines Testaments, es bedarf aber nicht derselben Form wie das widerrufene Testament. Ein notariell beurkundetes Testament kann durch ein privatschriftliches, ein privatschriftliches durch ein notarielles widerrufen werden. Der Widerrufswillen ist erforderlichenfalls durch Auslegung zu ermitteln.[370]mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 80 Das Formstatut gemäß Art. 27 , 75 EuErbVO regelt die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vorrangig zu beachten ist das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ) vom 5.10.1961, wie sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergibt. Mitgliedstaaten des HTÜ sind: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ö...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 85 Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[63] zum 1.10.2017 sind gleichgeschlechtliche Partner Eheleuten gleichgestellt.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testamentsvollstreckung bzw. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bildet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit, die dem Erblasser auch nach seinem Tod noch die Möglichkeit bietet, auf die Verwaltung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluss zu nehmen bzw. die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben zu st...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Erkenntnisquellen des Nachlassgerichts (und des Prozessgerichts) bei Nichtauffindbarkeit eines Testaments

Rz. 306 OLG Brandenburg:[387] 1. Bei bestehender Wechselbezüglichkeit von testamentarischen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ändert die einseitige Vernichtung des Testaments nichts an deren Wirksamkeit. 2. Ist die Urschrift der Urkunde nicht auffindbar, können im Erbscheinsverfahren nach § 352 Abs. 1 S. 1 FamFG Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zu...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 96 Muster 18.14: Außergerichtlicher Vergleich Muster 18.14: Außergerichtlicher Vergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen der E...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXII. Checkliste: Erbenfeststellungsklage

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Fortführung eines Girokontos des Erblassers durch die Erben

Rz. 97 BGH, Urt. v. 18.1.2000:[114] Zitat "Miterben, die in ein Girovertragsverhältnis des Erblassers eintreten und das Girokonto für den eigenen Zahlungsverkehr fortführen, erlangen eine eigene persönliche Rechtsbeziehung zur Bank. Das gilt für die Fortführung eines Oder-Kontos ebenso wie für die eines Einzelkontos (im Anschluss an BGHZ 131, 60)." "Bei einvernehmlicher Eigennu...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / dd) Reichweite des Errichtungsstatuts, Art. 26 EuErbVO

Rz. 67 Nach Art. 26 Abs. 1 EuErbVO gehören zur materiellen Wirksamkeit nach den Art. 24, 25 EuErbVO insbesonderemehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / d) Bezeichnung als "Anstandsschenkung"

Rz. 108 Auch die Titulierung der Zuwendung als "Anstandsschenkung" bringt in der Sache nicht weiter. Ob eine solche vorliegt, beurteilt sich immer nach materiellem Recht. Nur dann ist auch ein Widerruf der Schenkung bei Verarmung des Schenkers gem. § 528 BGB ausgeschlossen, somit auch eine Überleitung von Rückforderungsansprüchen. Anstandsschenkungen sind kleinere Zuwendunge...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / h) Nichtausübung und Ablieferung

Rz. 33 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts besteht nunmehr gem. § 1820 Abs. 4 BGB die Möglichkeit des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten durch Beschluss gem. § 285 FamFG anzuordnen, die erteilte Vollmacht nicht zu nutzen, sondern diese vorübergehend bei dem Betreuer abzuliefern. Es wird von einer Suspendierung gesprochen.[56] Die Möglichkei...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Kraftloserklärung der Vollmacht

Rz. 221 Der Vollmachtgeber kann gem. § 176 BGB die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der ZPO veröffentlicht werden. Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftloserklärung wi...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Vorbehaltsübertragung

Rz. 10 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter vorbehalten sind. So ist z.B. bei der Erbscheinserteil...mehr