Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Treuhandverhältnisse.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann bei Vollstreckung gegen den Sicherungsnehmer nach § 771 vorgehen, solange nicht die Verwertungsreife eingetreten ist (BGHZ 72, 141, 143 ff; 100, 95, 105, 106). Krit hierzu äußert sich MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann (Rz 28) mit der Erwägung, dass auch nach Verwertungsreife das Sicherungseigentum nur für die Befriedigung der Forderung des gesichert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitgegenstand nicht von Schiedsvereinbarung erfasst (§ 1059 II 1c).

Rn 43 Aufzuheben ist auch ein Schiedsspruch, dessen Streitgegenstand trotz weiter Auslegung (s BGH SchiedsVZ 07, 215 [BGH 31.05.2007 - III ZR 22/06] Rz 16) nicht von der Schiedsvereinbarung erfasst ist und damit in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte fällt. Mindestens tw ist ein Schiedsspruch aufzuheben, wenn das Schiedsgericht eine nicht schiedsbefangene Gegenforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Wahrheitspflicht.

Rn 4 Die Wahrheitspflicht verpflichtet – entgegen ihrer amtlichen Überschrift – die Parteien lediglich, keine wissentlichen Falschaussagen zu tätigen. Die Norm stellt somit ein Lügeverbot dar. Der Vortrag muss lediglich der subjektiven Überzeugung der Partei entsprechen, zumal die objektive, tatsächliche Wahrheit der Partei oft unbekannt ist. Folglich verlangt Abs 1 keine Wa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (Nr 5).

Rn 24 Für das Mahnverfahren ist gem § 689 II 1 ausschließlich das AG zuständig, bei welchem der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ff) hat. Nach Widerspruch ist an das örtlich und sachlich endgültig zuständige Gericht abzugeben (§ 696 I 1). Dieses Gericht muss der ASt ermitteln und die Bezeichnung eintragen. Zu den Folgen der Bezeichnung(en) s § 696 Rn 11. Das Mahnge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eintragungsgründe (Abs 1 S 1).

Rn 2 Abs 1 S 1 nennt drei abschließende Eintragungsgründe, die gesetzliche Indikatoren für die Kreditunwürdigkeit des Schuldners sind: Rn 3 Nr 1 betrifft eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für den Fall, dass der Schuldner seine Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft verletzt, indem er zB zum Termin nicht erscheint, die Abgabe der Vermögensauskunft oder deren eide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Böswilliges Unterlassen.

Rn 19 Böswillig unterlassen iSv 2 (entspr § 11 Nr 2 KSchG, BAG NZA 17, 988; NJW 04, 316 [BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02]) wird Zwischenverdienst, wenn der ArbN zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, oder vorsätzlich verhindert, dass ihm zumutbare Arbeiten angeboten werden (BAG NZA 21, 1324 [BAG 19.05.2021 - 5 AZR 420/20]; 21, 938; 20, 1113; 07, 561). Der ArbN muss Arbeitslosigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen (Abs 2 S 1).

Rn 3 Die gütliche Vereinbarung versucht der Gerichtsvollzieher auch ohne gesonderten Antrag, es sei denn der Gläubiger will nur diesen Einigungsversuch; dann ist ein Antrag erforderlich (s § 802a Rn 13 – Modul G Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Notwendig ist eine glaubhafte Darlegung des Schuldners zu seiner Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft; insbesondere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dispositives Recht und hypothetischer Parteiwille.

Rn 24 Zum grds Vorrang des dispositiven Rechts bei der Lückenfüllung o Rn 21. Sofern sich aus diesem keine Antwort ergibt, ist auf das schwierige Konzept des hypothetischen Parteiwillens zurückzugreifen. Hiernach soll darauf abzustellen sein, welche Regelung die Parteien im Hinblick auf den mit dem Vertrag verfolgten Zweck bei sachgerechter Abwägung ihrer beiderseitigen Inte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO N

nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisches Güteverfahren 15a EGZPO 4 Nachbesserung 756 ZPO 4 Nacherbfolge Rechtskraftwirkung 326 ZPO 1 Unterbrechung 242 ZPO 1 Nachfolgeklausel Unterbrechung 239 ZPO 10 Nachforderungsklage 323 ZPO 22; 324 ZPO 1 Nachlassgegenstände 859 ZPO 16 einzelne 859 ZPO 20 Nachlässigkeit 531 ZPO 16 Nachlassinsolvenz Doppelunterbrechung 239 ZPO 17a Unterbrechung 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH vom 18.05.2021, I R 77/17,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 31 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 31 Brüssel Ia-VO(1) Ist für die Verfahren die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären. (2) Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, das gemäß einer Vereinbarung nach Artikel 25 ausschließlich zuständig ist, so setzt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 64 Die Erlangung eines Vermögensvorteils ›durch Eingriff‹ ist zumeist schon deshalb rechtsgrundlos, weil sie tatbestandsmäßig nur im Widerspruch zur rechtlichen Güterzuordnung erfolgen kann (dazu Rn 61 f). Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass sich ein Behaltensgrund aus anderen Gründen, insb aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben kann. IdS kondiktionsfest ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsfälle.

Rn 46 Nach § 768 I 1 BGB kann sich der Bürge darauf berufen, dass die Forderung in dem zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger geführten Prozess rechtskräftig aberkannt worden ist (BGH NJW 70, 279; BGH NJW-RR 05, 338, 339 [BGH 08.11.2004 - II ZR 362/02]). Gleichermaßen verbindlich ist die im Prozess zwischen Gläubiger und Schuldner ergangene Entscheidung auch für den E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verzicht oder wenigstens schuldhaft rügelose Einlassung.

Rn 9 Die Heilung eines Verstoßes gegen eine verzichtbare Verfahrensvorschrift setzt voraus, dass der Verstoß bei der Gerichtshandlung durch keine Partei oder bei Parteihandlungen nicht durch die andere Partei wenigstens konkludent gerügt wird. Dabei bestehen geringe Anforderungen an eine Rüge; effektiver Rechtsschutz bzw Verfahrensrechte dürfen nicht durch überzogene Rügeanf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schranken.

Rn 29 Die Ergänzung der privatautonom getroffenen Regelung darf nicht zu einer freien richterlichen Rechtsschöpfung führen, sie darf insb nicht eine fehlende Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile ersetzen (BGH NJW-RR 06, 1139 [BGH 07.02.2006 - KZR 24/04] Tz 21, aber BGH NZV 06, 522 [BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05] zur Gutachtervergütung). Ein tatsächlich feststellbare...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befangenheit.

Rn 3 Ergibt sich bei dem Sachverständigen bereits im selbstständigen Beweisverfahren ein Befangenheitsgrund iSd § 406, muss der Ablehnungsantrag unverzüglich im selbstständigen Beweisverfahren angebracht werden (Hamm VersR 96, 911; Frankf OLGR 99, 11; Saarbr IBR 08, 1000). Werden mehrere Befangenheitsgründe gebracht, sind diese einzeln und in ihrer Gesamtheit zu prüfen (Kobl...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / II. Reformbemühungen

Der Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins haben wiederholt die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Verfahren in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert und insoweit "dringenden Reformbedarf" gesehen. Im Vordergrund stehen das Unbeha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 29 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 29 Brüssel Ia-VO(1) Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht, so setzt das später angerufene Gericht unbeschadet des Artikels 31 Absatz 2 das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts feststeht. (2) In den in Absatz 1 genannte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines ger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaften, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Mängel des Antrags.

Rn 22 Gemäß § 17 GBO begründet der Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt auch den späteren Rang der Eintragung, da die Eintragung in der Reihenfolge des Antragseingang erfolgen muss. Das gilt aber nur dann, wenn alle vorliegenden Anträge verfahrensrechtlich unbedenklich sind, und eine Eintragung auf den Antrag direkt erfolgen kann, oder für einen mangelhaften Eint...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wirkung und Schutzzweck des Widerrufsrechts, I 1.

Rn 1 Infolge eines fristgerechten (dazu Rn 11) Widerrufs sind der Verbraucher und der Unternehmer ›an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden‹, I 1 (dazu Petersen FS Leenen [12], 219). Damit geht das Gesetz entgegen der früher hM davon aus, der Vertrag sei zunächst wirksam zustande gekommen. Beide Parteien können also vorerst Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. (2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Widerspruchsklage soll im eher formell betonten Verteilungsverfahren die materielle Berechtigung stärken. Sie ist prozessuale Gestaltungsklage (MüKoZPO/Eickmann § 878 Rz 10 mwN). Die Entscheidung über die Berechtigung des Widerspruchs ist dem Prozessgericht zugewiesen. Im formellen Verteilungsverfahren können und sollen die Streitigkeiten nicht geklärt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigungsgegenstand (Abs 1).

Rn 2 § 320 erfasst allein die Berichtigung des Tatbestands (RGZ 122, 332, 334: nicht Tenor und Entscheidungsgründe), wozu aber auch die in den Entscheidungsgründen ›versteckten‹ Feststellungen zum Tatsachenstoff gehören (BGH NJW 94, 517, 519 [BGH 07.12.1993 - VI ZR 74/93]; 97, 1931; § 314 Rn 2; BAG NZA-RR 15, 255, 256 [BAG 19.11.2014 - 5 AZR 121/13] Rz 12), und zwar auch bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 574a entspricht § 556 II, III und VII aF und ist nicht abdingbarer Bestandteil der Sozialklausel; er regelt die Rechtsfolgen eines begründeten Mieter-Widerspruchs nach § 574.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formular.

Rn 5 Im Antragsformular ist vorformuliert angeboten, dass der ASt den Antrag auf DsV, für den Fall des Widerspruchs, sogleich stellt (§ 696 I 2). Der Wortlaut muss nicht wie in § 696 gewählt werden. Es muss nur der Wunsch, das streitige Verfahren durchzuführen, zum Ausdruck kommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Gegenstand.

Rn 7 Zum Gegenstand des SonderE s § 1 Rn 23 und § 5 Rn 1 ff. Zu Widersprüchen und Abweichungen s § 2 Rn 5 und § 2 Rn 7, 8 sowie § 5 Rn 10. Zur ›Qualität‹ des SonderE als Teil eines Wohnungs- oder Teileigentums s § 1 Rn 1.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ankündigung zum streitigen Gericht (Nr 6).

Rn 16 Bundeseinheitlich drucken die Mahngerichte auf Ihre Mahnbescheide: ›Der ASt hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem … gericht … An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.‹mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 567 I Nr 2). Dies gilt nicht, falls er sich zur Leistung einer Sicherheit erboten hatte; eine eingelegte Beschwerde wäre mangels Beschwer unzulässig (Köln MDR 59, 31). Eine unterbliebene Anordnung kann der Schuldner im Wege des Widerspruchs bzw der Berufung anfechten (Musiel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteianhörung.

Rn 2 Die Vernehmung der Partei ist abzugrenzen von ihrer persönlichen Anhörung nach § 141, die kein Beweismittel darstellt. Die Parteianhörung ist ein bevorzugtes Mittel zur Erfüllung der in § 139 geregelten Aufklärungspflicht. Sie dient der Sammlung und Vervollständigung des Tatsachenstoffs durch Beseitigung von Lücken, Unklarheiten und Widersprüchen. Voraussetzungen und Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 4 Die Vollstreckung in das Gesamtgut setzt voraus, dass zumindest gegen den Ehegatten, der das Erwerbsgeschäft betreibt, ein Leistungstitel erstritten wurde, in dem die Haftung des Gesamtguts nicht ausgewiesen sein muss (Musielak/Voit/Lackmann § 741 Rz 5). Ein Duldungstitel ist nach hM nicht ausreichend (s § 740 Rn 3). Zu Beginn der Zwangsvollstreckung muss das Erwerbsges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 6 Die Kündigung muss in schriftlicher Form (vgl zum Räumungsprozess überstreng Himmen ZMR 21, 711) erklärt werden, § 568 I. Damit scheidet eine konkludente (KG WuM 06, 193) Kündigung aus. Eine formell ungenügende Kündigung kann im Einzelfall als ein Mietaufhebungsangebot ausgelegt oder in ein solches umgedeutet werden. Die Kündigung sollte nach § 568 II den Hinweis auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausspruch.

Rn 7 Bei Erlass eines Vorbehaltsurteils ist der Vorbehalt in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH NJW 81, 393, 394 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 551/80]). Aber auch ein Vorbehalt in den Urteilsgründen genügt (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 7; Wieczorek/Schütze/Olzen § 599 Rz 17; aA Musielak/Voit/Voit § 599 Rz 10: Berichtigung nach § 319). Fehlt der Vorbehalt auch in den Gründen, muss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie die Zulässigkeit des Verzichts auf die Berufung (§ 515) ist auch die der Zurücknahme des Rechtsmittels ein Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes. Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) hat es in der Hand, noch nach der Einlegung des Rechtsmittels das Berufungsverfahren zu beenden. Die Zustimmung des Gegners ist dafür nicht notwendig. Entsprechende Anwendung findet die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 2 Etwas anderes gilt nach Abs 2 nur, soweit ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist. Dann wird eine Prozesshandlung des Betreuten erst mit Einwilligung des Betreuers wirksam. Bestehen Zweifel an der Prozessfähigkeit, hat das Prozessgericht die Prozessfähigkeit vAw zu überprüfen, § 56. Die Möglichkeit für Betreuer, iR ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht (§ 1823 BGB) vor ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Unrichtigkeit.

Rn 5 Das Grundbuch ist richtig, wenn lediglich das Eintragungsverfahren fehlerhaft ist, aber die materielle Rechtslage mit dem Grundbuchinhalt übereinstimmt (zu § 17 GBO BayObLG NJW-RR 99, 1393 [BayObLG 06.05.1999 - 2 Z BR 21/99]), eine konstitutiv wirkende Eintragung bisher nicht erfolgt ist (KG JW 35, 712 f), lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Änderung (RGZ 73, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Rn 3 Darunter fallen alle Ansprüche vermögensrechtlicher Art, für die bis zu einer Höhe von 5.000 EUR die grundsätzliche Zuständigkeit des AG besteht. Die Wertberechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei. Bei Streitigkeiten zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit einer Preiserhöhung richtet sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die BGH-Entscheidung ›Weißes Ross‹.

Rn 3 Der II. Zivilsenat des BGH hat mit Urt v 29.1.01 die GbR für rechts- und parteifähig erklärt (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1056 = EWiR 01, 341 m Anm Prütting – ›Weißes Ross‹). Diese Entscheidung war gesellschaftsrechtlich von der Wissenschaft gut vorbereitet gewesen und hat die Einordnung der GbR von einer Gesamthand hin zu einem eigenen Rechtssubjekt ohne Rechtspersönlichke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die zulasten des Mieters nicht abdingbare (§ 574b III) Norm entspricht § 556a V, VI aF ohne inhaltliche Änderungen. Sie regelt die Formalien des mieterseitigen Kündigungswiderspruchs. Die Form erfüllt Beweisfunktion und soll leichtfertige Widersprüche verhindern, während die Frist dem Vermieter Klarheit verschaffen soll, ob der gekündigte Mieter räumen wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwischenverfügungen (Abs 2).

Rn 7 II bestimmt, dass Zwischenverfügungen des Genehmigenden, die dieser zwischen der Vornahme des Rechtsgeschäfts und der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts getroffen hat, wirksam bleiben. Dasselbe gilt für in dieser Zeit gegen den Genehmigenden ergangene Zwangsverfügungen (Pfändungen oder Verfügungen des Insolvenzverwalters). Die Vorschrift ist Ausfluss de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Löst ein Urt für die Streitgenossen Gestaltungswirkung, nämlich eine unmittelbare Änderung der Rechtslage, aus, liegt häufig, weil das Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Personen gemeinsam verfolgt werden kann, bereits eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 I Alt 2) vor. Wegen der Gefahr eines Widerspruchs ist selbst dann, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein unrichtiges Grundbuch begründet die Gefahr eines Rechtsverlusts durch gutgläubigen – lastenfreien – Erwerb nach § 892 und verhindert wegen § 39 GBO zumindest verfahrensrechtlich die Verfügung des Berechtigten oder die Zwangsvollstreckung gegen den nicht eingetragenen Schuldner bzw aus einem zu Unrecht gelöschten Recht. Ein gutgläubiger Erwerb kann durch Eintragung e...mehr