Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Steuerliche Rechtsgrundlagen

Rz. 7 Für die negativen steuerlichen Folgen der Betriebsaufspaltung – die Annahme einer gewerblichen Nutzungsüberlassung durch das Besitzunternehmen statt einer vermögensverwaltenden Betätigung – stützt sich die Rspr. auf § 15 EStG und § 7 Satz 1 GewStG als Rechtsgrundlagen.[3] Hinweis Dies führt einkommensteuerlich zur Gefahr der Abfärbung und Infizierung ansonsten nichtgewe...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 101 Die einkommensteuerliche Betrachtung folgt streng der zivilrechtlichen Sonderzuordnung: Mitunternehmer wird allein der qualifizierte Nachfolger. Ungeachtet des Umstandes, dass die wirtschaftliche Wirkung einer qualifizierten Nachfolgeklausel – nicht anders als bei einer einfachen Nachfolgeklausel – die einer dinglich wirkenden (Teil-)Erbauseinandersetzung ist, was je...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Steuerlicher Überblick

Rz. 554 Die steuerlichen Folgen einer einfachen Anwachsung unterscheiden sich von denen einer erweiterten Anwachsung: Rz. 555 Wenn im Rahmen einer erweiterten Anwachsung den einbringenden Gesellschaftern Gesellschaftsanteile an der aufnehmenden Personen- oder Kapitalgesellschaft gewährt werden, liegt grds. eine Einbringung von Mitunternehmeranteilen gem. §§ 20, 24 UmwStG vor....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Bilanzbegriff

Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau wird üblicherwe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Gewerbesteuerliche Nachteile

Rz. 203 Durch die Begründung eines eigenen Gewerbebetriebs des Besitzunternehmens liegen zwei getrennte Betriebe vor. S.o. Rdn 195 zur erweiterten Kürzung nach § 9 Abs. Nr. 1 Satz 2 GewStG.[394] Im Einzelnen gelten folgende Rechtsfolgen:[395]mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 1. Zulässigkeit

Rz. 173 Die Zulässigkeit und das ggf. einzuhaltende Verfahren bei Erwerb eines Unternehmens i.R.d. Insolvenzeröffnungsverfahrens sind stark umstritten. De lege lata ist gem. § 159 InsO eine Verwertung der Insolvenzmasse und damit auch eine übertragende Sanierung erst im eröffneten Verfahren und dann auch erst nach dem sog. Berichtstermin und damit in jedem Fall erst nach Eröf...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 12. Wettbewerbsverbote

Rz. 158 Mit dem Kaufpreis bezahlt der Käufer regelmäßig die Möglichkeit, mit dem Zielunternehmen künftig Erträge zu erwirtschaften.[146] Wäre es dem Verkäufer, der i.d.R. die Kunden- und sonstige Geschäftsbeziehungen (mit) aufgebaut hat, erlaubt, dem verkauften Unternehmen Konkurrenz zu machen, wäre die Ertragskraft des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt. Aus diesem Grun...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Unterschiede

Rz. 616 In der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Personengesellschaften als transparente Einheiten behandelt, was nunmehr in § 2a ErbStG kodifiziert ist. Gewerblich tätige Personen- und Kapitalgesellschaften sind für Erb- und Schenkungsteuerzwecke grds. mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§§ 109, 11 Abs. 2 BewG). Für (nicht-börsennotierte) Kapitalgesellschaften und für Per...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Rechtsgeschäftliche Übertragung von Vermögensgegenständen im Rahmen einer Einbringung

Rz. 492 Die Übertragung von Vermögensgegenständen auf die aufnehmende Kapital- oder Personengesellschaft erfolgt i.R.d. Einzelrechtsnachfolge. Das Eigentum an jedem Vermögensgegenstand muss daher einzeln und nach den jeweiligen spezifischen gesetzlichen Regelungen übertragen werden. Dies bedeutet, dass bewegliche Sachen gem. §§ 929 ff. BGB übertragen werden. Die Eigentumsüber...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Unterbilanzhaftung

Rz. 747 Kommt es zur Eintragung der AG ins Handelsregister, obgleich der Wert des Gesellschaftsvermögens abzgl. des in der Satzung festgelegten Gründungsaufwands[2365] etwa wegen vorzeitiger Geschäftsaufnahme hinter dem in der Satzung festgesetzten Grundkapitals zurückbleibt, haften die Gründer-Gesellschafter, die den Vorstand zur Geschäftsaufnahme ermächtigt haben, anteilig...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Fakultativer Inhalt

Rz. 254 Als fakultative Regelung im Spaltungsvertrag sollten Vereinbarungen über vergessene Vermögenswerte oder gescheiterte Übertragungen (z.B. mangels ausreichender Bestimmtheit) aufgenommen werden.[547] Ein Scheitern der Übertragung ist insbesondere dann denkbar, wenn es sich um Vermögensgegenstände handelt, die in (vor allem nicht-europäischen) Jurisdiktionen belegen sin...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 5. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 59 Mit Grundsatzurteilen vom 9.7.2008[202] hat der BGH anerkannt, dass die gescheiterte nichteheliche Lebensgemeinschaft einen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) nach sich ziehen kann. Dies setzt eine "gemeinschaftsbezogene Zuwendung" eines Vermögensgegenstandes zwischen den Partnern bzw. unentgeltliche Arbeitsleis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Leistungszeitpunkt

Rz. 672 Der Zeitpunkt der Leistung der Sacheinlage bzw. Sachübernahme ergibt sich aus § 36a Abs. 2 AktG. Sacheinlagen sind grds. vollständig vor Registeranmeldung zu leisten (§ 36a Abs. 2 Satz 1 AktG). Teilleistungen kann die Satzung innerhalb der Grenzen des § 36a Abs. 2 Satz 2 AktG vorsehen.[2172] Besteht die Sacheinlage in der Verpflichtung, einen Vermögensgegenstand auf ...mehr

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ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Haftung

Rz. 266 Nach § 133 Abs. 1 UmwG haften alle an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für alle vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers neben dem Primärschuldner gesamtschuldnerisch 5 Jahre (§ 133 Abs. 3 UmwG) ab Eintragung ins Handelsregister.[583] Die Haftung nach § 133 UmwG verhindert nicht die mögliche Gläubigerbenacht...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / g) Ausstattungen nach § 1624 BGB

Rz. 81 Da der Gesetzgeber die Ausstattung nach § 1624 BGB nicht als gänzlich freiwillig, sondern als Erfüllung einer familiären, sittlichen Verpflichtung angesehen hat, hat er den Grund der Zuwendung nicht als Schenkung, sondern insoweit als causa sui generis [145] behandelt. Somit unterliegt die Ausstattung auch nicht der Pflichtteilsergänzung. Als objektive Voraussetzung mus...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung

Rz. 40 Für die Geschäfte aus der Zeit der Vor-GmbH trifft die Gründer, wenn es zur Eintragung der GmbH kommt, die sog. Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung,[125] die das frühere Vorbelastungsverbot ablöst. Die Vor-GmbH kann also schon über das eingezahlte Stammkapital verfügen und Verbindlichkeiten eingehen, die letztlich wie die Aktiva mit der Entstehung der GmbH durch d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

Rz. 8 Hinsichtlich der das Eigenkapital nicht ändernden, erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle sind Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung zu unterscheiden. Beim erfolgsneutralen Aktivtausch ändern sich zwei Aktivkonten. Wurde z.B. der Kassenbestand auf ein Bankkonto eingezahlt, dann lautet der Buchungssatz (dazu u. Rdn 75): " Bank an Kasse ". Es findet...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Due Diligence

Rz. 24 Es ist bei Unternehmenstransaktionen üblich, die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des Zielunternehmens vor Abschluss des Erwerbs im Rahmen einer sog. Due-Diligence-Prüfung zu untersuchen.[20] Je nach Konstellation wird die Prüfung häufig auf weitere Felder[21] ausgedehnt, bspw. auf das Vorhandensein von Umweltbelastungen oder den Zustand der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Beweislast

Rz. 77 Die Beweislast dafür, dass keine reguläre Bareinlage, sondern eine nicht schuldtilgende Sacheinlage vorliegt, trägt nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen die GmbH, respektive der Insolvenzverwalter, da die verdeckte Sacheinlage meist erst in der Insolvenz der Gesellschaft entdeckt wird. Demgegenüber normiert § 19 Abs. 4 Satz 4 GmbHG, dass der Inferent selbst die ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Vorrang vertraglicher Regelungen

Rz. 54 Stets sind vertragliche Vereinbarungen vorrangig. Hat z.B. der Erblasser seiner Partnerin ein Hausgrundstück übertragen und sich dabei höchstpersönliche Rechte vorbehaltenen – Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht sowie Rückübereignungsansprüche –, die ihm nur zu seinen Lebzeiten zustehen sollten, sind diesbezügliche Ausgleichsansprüche seiner Erben im Ergebnis regelmäßig ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / III. Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Vermächtnisnehmers

Rz. 22 Restriktiver mit der Annahme eines lebzeitigen Eigeninteresses ist die Rechtsprechung, wenn ein bindend bedachter Vermächtnisnehmer betroffen ist (§ 2288 BGB), weil hier sogar entgeltliche Veräußerungen schädlich sind. Hier nimmt der BGH eine Beeinträchtigungsabsicht bereits dann an, wenn der Erblasser den vermächtnisweise zugewandten Vermögensgegenstand in dem Bewuss...mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Einzelabschluss des Joint Venture-Partners

Rz. 109 Bilanzierungsobjekt im Einzelabschluss des Joint Venture-Partners ist der Anteil am Equity Joint Venture als solcher, nicht dessen Vermögensgegenstände und Schulden. Darüber hinaus ist für die bilanzielle Behandlung beim Joint Venture-Partner zunächst von Bedeutung, auf welche Dauer das Joint Venture angelegt ist. Ein auf unbestimmte Dauer angelegtes Equity Joint Ven...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Überblick

Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Betrachtung wi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle

Rz. 9 Haben Geschäftsvorfälle eine Gewinnauswirkung, führen sie zu einer Änderung des Eigenkapitals und sind damit in jedem Fall erfolgswirksam. Solche Vorgänge führen entweder zu Erträgen oder zu Aufwendungen. Hat bspw. ein Kaufmann einen Vermögensgegenstand des Betriebsvermögens vermietet und zahlt der Mieter den Mietzins auf das Bankkonto des Kaufmanns ein, nimmt die Akti...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 232 Die Spaltung ist ein Umwandlungsvorgang spiegelbildlich zur Verschmelzung. Ziel einer Spaltung – im Gegensatz zur Verschmelzung – ist die vollständige bzw. teilweise Aufteilung des Gesellschaftsvermögens auf mehrere Gesellschaften. Dabei kommt es zur Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Da jedoch der aufnehmende oder neue Rechtsträger (a...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Erstattungsansprüche

Rz. 185 Im Fall einer wirksamen Anfechtung ist gem. § 143 Abs. 1 InsO das Unternehmen als solches vom Erwerber zurückzugewähren.[181] Der Umfang des Anspruchs entspricht dabei dem Verlust, den die Insolvenzmasse durch die angefochtene Rechtshandlung erlitten hat, nicht aber der Bereicherung beim Anfechtungsgegner. Rz. 186 Hatte der Erwerber im Rahmen einer nach § 132 InsO erf...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Bilanzierungshilfen

Rz. 143 Aufwendungen sind grds. nur dann aktivierbar, wenn sie sich zu einem Vermögensgegenstand verdichtet haben. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wenn der Gesetzgeber in genau definierten Ausnahmefällen eine Bilanzierungshilfe gewährt. Damit sollen einmalige Aufwendungen, die weder als Vermögensgegenstände noch als RAP erfasst werden können, aktivierbar sein. Im Zuge der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wirklicher Wert

Rz. 68 Da das Anfangsvermögen nur eine Wertgröße ist, müssen die einzelnen Vermögenspositionen – ggf. auch als Sachgesamtheiten – und die Passiva bewertet werden, um zu einem Vermögenswert zu kommen. Eine solche Bewertung hat für das Anfangs- und das Endvermögen getrennt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn derselbe Gegenstand zu beiden Stichtagen im Vermögen vorhanden ist....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grundbuchberichtigung

Rz. 4 Die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung des Entschädigungsfonds ist Grundbuchberichtigung nach §§ 22, 29 GBO. Das Bundesamt kann mangels gesetzlicher Vorschrift kein Ersuchen nach § 38 GBO stellen. Grundlage der Grundbuchberichtigung ist aber der bestandskräftige Ausschließungsbescheid nach § 15 Abs. 3 S. 5, 6 GBBerG in beglaubigter Abschrift.[3]mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Forderungsabtretung

Rz. 274 Die Abtretung der Forderungen nach § 398 BGB muss unbedingt erfolgen, damit der Sicherungszweck erfüllt werden kann. Die Forderungen müssen bestimmt bzw. bestimmbar sein. Bei einer Forderungsmehrheit genügt es nach der Rspr. für die Bestimmbarkeit, dass alle Forderungen aus einem bestimmten Geschäftsbereich, aus einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften oder aus eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Sind für ausländische und u.U. nicht mehr existierende Staaten (z.B. für Jugoslawien) dingliche Rechte eingetragen, so ist darüber der nunmehr selbstständige (ehem. Teil-)Staat verfügungsberechtigt, auf den der entsprechende Vermögenswert übergegangen ist. Die Norm soll die Schwierigkeiten beheben, die sich aus der Notwendigkeit einer beweiskräftigen Feststellung solch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemeines

Rz. 231 Das Güterstatut regelt die Wirkungen des maßgeblichen Güterstandes, insbesondere, welche Gütermassen zu unterscheiden sind und wie diese im Einzelnen ausgestaltet sind, z.B. Gesamt-, Vorbehalts-, Sonder-, Gemeinschafts- oder Eigengut. Das Güterstatut entscheidet damit auch, welche Art Beteiligung bei gemeinschaftlich gehaltenen Gegenständen vorliegt. Das Gleiche gilt...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) MBO, LBO

Rz. 26 Wenn Manager (ganz oder teilweise) ein Unternehmen erwerben, das sie schon vor der Transaktion selbst geleitet haben, so spricht man von einem Management Buy Out (MBO).[19] Die meisten MBO erfolgen nur zu einem geringen Teil mit Eigenkapital und werden zum Großteil durch Fremdkapital finanziert. Solche Finanzierungen, bei denen die Kredite aus dem Cashflow der Zielges...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ff) Latente Ertragsteuer

Rz. 84 Bei der Unternehmensbewertung wird der Vermögenswert um die latente Ertragsteuer als Kosten der fiktiven Veräußerung bereinigt. In einem Urteil, dessen Bedeutung für die Familienrechtspraxis erst nach und nach erkannt wurde, hat der BGH zum einen den Anwendungsbereich für den Abzug der latenten Ertragsteuer erheblich dahingehend ausgedehnt, dass auch bei der Bewertung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 2.1 Direkt-/Pensionszusage

Mit der Erteilung einer Direktzusage (auch: Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Förderbetrag[2] wird dem Arb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für das Aufgebotsverfahren für Veräußerungserlöse nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EntschG. Ihre Stellung innerhalb des GBBerG ist völlig sachfremd und kann nur mit den Zeitplänen der Gesetzesänderungen erklärt werden, die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 17 der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle v. 17.12.1997 (BGBl I 1997, 3039) eingefügt. Na...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Erwerb des Vermögens zu einem wesentlichen Teil

Rz. 207 Auch der Erwerb des Vermögens eines Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" ist ein Zusammenschluss. Rz. 208 Die Wesentlichkeit des Vermögensteils kann sich aus quantitativen wie aus qualitativen Gesichtspunkten ergeben. Sind die erworbenen Vermögenswerte im Verhältnis zum Gesamtvermögen des Veräußerers quantitativ ausreichend hoch, liegt ein Zusammenschluss vor. Is...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter, Schuldner

Rz. 232 Auch für den Gesellschafter[436] kann vorsätzliche Veranlassung einer verbotenen Stammkapitalausschüttung Untreue sein. Ferner kann für den Gesellschafter ein existenzvernichtender Eingriff[437] Untreue sein. Rz. 233 In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden AG dann ihre Vermögensbetreuungspflicht ggü. einer abhängigen GmbH, wenn deren Verm...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 118 Während bei den Vorschriften zum Einzelabschluss nach wie vor erhebliche grundsätzliche Unterschiede zwischen der deutschen und der internationalen Rechnungslegung bestehen, sind die im deutschen HGB niedergelegten Regelungen zur Konzernrechnungslegung in jüngster Zeit zunehmend den internationalen Vorschriften angenähert worden. Dennoch bestehen weiterhin vielfältig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Illoyale Vermögensminderung

Rz. 139 Seit seiner Neufassung 2009 umfasst der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB auch einen Anspruch auf Auskunft in Bezug auf illoyale Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zuzurechnen sind, denn es muss Auskunft über das Vermögen erteilt werden, soweit dieses für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist.[326] Dazu gehören auch ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr