Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / I. Rechtslage bis 31.12.1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BewG ist der Wert jeder wirtschaftlichen Einheit im Ganzen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Bewertungsgesetz von dem Grundsatz der Gesamtbewertung beherrscht wird. Dieser Grundsatz kennt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme bestand (bis zum 31.12.2008) für das gewerbliche Betriebsvermögen. Nach § 98a BewG a.F.[2] wurde der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 26 Kennzeichnend für einen Unternehmenskauf ist, dass ›nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter, sondern ein Inbegriff von Sachen, Rechten und sonstigen Vermögenswerten übertragen werden soll und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, das Unternehmen als solches weiterzuführen‹ (zur aF BGH NJW 02, 1042, 1043 mwN; Staud/Beckmann Rz 83). Rechtlich kann ein Unternehmensk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 36 [Autor/Stand] Durch das Steueränderungsgesetz v. 25.2.1992 [2] ging der Gesetzgeber von dem bislang maßgebenden "Teilwertprinzip" zum "Buchwertprinzip" über. Er blieb zwar unter Abweichung von dem im Bewertungsrecht geltenden Grundsatz der Gesamtbewertung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BewG) – vgl. oben Rz. 7 – bei dem für die Bewertung des Betriebsvermögens maßgebenden Prinzip de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebseinnahmen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Begriffsbestimmung enthalten die Steuergesetze nicht. Die Rechtsprechung greift auf § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) und die Definition der Überschuss-Einnahmen in § 8 EStG (s. Anhang 10) zurück und bezeichnet als Betriebseinnahmen "Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (s. BFH...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Keine Gewinnrealisierung beim Stifter

Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 20 Abs. 2 EStG oder § 17 EStG bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 1 %) oder Immobilien, bei de...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Spendenhöhe und Spendenzeitpunkt

Während die Spendenhöhe bei einer Geldzuwendung eindeutig ist, ist die Höhe einer Sachzuwendung für Zwecke des Spendenabzugs durch Bewertung zu ermitteln. Erhält die gemeinnützige Stiftung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, korrespondiert hiermit eine Entnahme dieser Wirtschaftsgüter. Entsprechend ist der steuerliche Entnahmewert (zzgl. Umsatzsteuer) als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 6. Reaktionen der Rechtsprechung

a) Vorlagebeschluss des BFH v. 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 96 [Autor/Stand] Nach alledem konnte es nicht verwundern, dass der II. Senat in seinem Beschluss vom 22.5.2002 – II R 61/99 [2] die Regelung des § 12 Abs. 5 ErbStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1997 i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. für gleichheitswidrig hielt. Er begründete dieses Erge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Beispielsfälle für eine Aufteilung

Tz. 27 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Die Abschreibung für ein Vereinsheim mit Gaststätte muss in der Regel aufgeteilt werden, weil es sowohl ideellen Zwecken (dem steuerneutralen Bereich und den Zweckbetrieben) als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) dient. Lässt sich eine Aufteilung nicht leicht und einwandfrei vornehmen, kann...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / I. Abgrenzung des Kombinierungskreises

Tz. 14 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kombinierte Abschlüsse werden typischerweise im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen oder M&A-Aktivitäten erstellt. Hintergrund ist regelmäßig, dass das Investitionsobjekt eine oder mehrere ökonomisch abgrenzbare Aktivitäten umfasst, die in der Vergangenheit weder als rechtliche Einheit noch als (Teil-)Konzern organisiert war. Entsprech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 73 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den Nenner sind Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich Zugängen aus Unternehmenszusammenschlüssen, aufzunehmen. Im delegierten Rechtsakt werden Aktivierungen aufgrund der folgenden, abschließend aufgezählten Vorgaben genannt: IAS 16.73 (e)(i...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / V. Leasing

Tz. 54 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Leasingverhältnisse mit Dritten, die eindeutig der kombinierten Berichtseinheit zurechenbar sind, sind nach den allgemeinen Regelungen des IFRS 16 zu bilanzieren. Fraglich ist, wie mit konzerninternen Leasingverhältnissen umzugehen ist, die durch die Ausschnittsbetrachtung aus Sicht der kombinierten Einheit einerseits und dem übergeordneten K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anrechnung.

Rn 8 Die nach I 1 erforderliche Zuwendungsbestimmung ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, das mindestens zeitgleich mit der Zuwendung als solcher erfolgen muss (hM: Schulz/Hauss Kap 1 Rz 825). Die rechtzeitige Zuwendungsbestimmung bedarf keiner Form und kann konkludent erfolgen. Erfolgt die Zuwendung zum erklärten Zweck der Vermögensauseinandersetzung nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Drittaufwand

Rz. 189 [Autor/Stand] Trägt jemand – der Dritte – Kosten im Interesse einer anderen Person, spricht man von Drittaufwand. Die mit diesem Begriff verbundene Problematik betrifft primär das Ertragsteuerrecht: Kann derjenige, dem solche Ausgaben nützlich sind, sie wie eigene Aufwendungen steuermindernd geltend machen?[2] Die leider unterschiedlichen Antworten hängen davon ab, o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Billigkeitsentscheidung.

Rn 4 Die Stundung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die sofortige Zahlungspflicht für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre (I 1). In der für Erbfälle bis zum 31.12.09 geltenden Fassung stellte das G stattdessen darauf ab, ob die sofortige Erfüllung den Erben ›ungewöhnlich hart‹ träfe. Die nF setzt die vormalige Schwelle etwas hera...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die steuerliche Behandlung nebenberuflicher Musiker, die in Gaststätten oder bei Vereinsveranstaltungen auftreten, gilt nach dem Urteil des BFH vom 10.09.1976, BStBl II 1977, 178: Ein Arbeitsverhältnis zum Veranstalter liegt nicht vor, wenn der Musiker oder die Kapelle, der er angehört, nur gelegentlich – etwa nur für einen Abend oder an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vermögen im Ganzen.

Rn 5 Hierzu rechnet das vorhandene Aktivvermögen, nicht das Nettovermögen als Differenz zwischen Aktiva und Passiva, weshalb die Überschuldung eines Ehegatten die Anwendbarkeit der Norm nicht ausschließt (BGH FamRZ 00, 744). Besteht das Aktivvermögen nur aus unbedeutenden Wirtschaftsgütern, findet die Norm keine Anwendung, weil diese nicht wirtschaftliche Grundlage der Famil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grds nicht einzusetzen sein (BVerwG NJW 95, 3001; Stuttg FamRZ 07, 1661). Wenn es einzusetzen wäre, dann stünde es nicht mehr für den Ausgleich der immateriellen Schäden oder zum Ausgleich des erlittenen Unrechts zur Verfügung. Anders wird dies gesehen für Zahlungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das liegt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Asset Deal.

Rn 27 Beim Asset Deal wird das Unternehmen in Form des Verkaufs seiner materiellen und immateriellen Vermögenswerte verkauft. Die Notwendigkeit, schon wegen des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebots die einzelnen Vermögenswerte im Kaufvertrag aufzuführen, zwingt dazu, ›auf Grund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung‹ festzustellen, ob Kaufsache nur diese Vermögenswerte od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Einzelstatut bricht Gesamtstatut‹.

Rn 45 Im Bereich des Internationalen Familien- und Erbrechts war bis zum 29.1.19 eine im damaligen Art 3a II normierte bedingte Sonderanknüpfung zu beachten, wenn sich der Vermögensgegenstand außerhalb des Staates befindet, dessen Recht anwendbar ist. Es sollten dann ungeachtet des Familien- oder Erbstatuts, das regelmäßig eine ganze Vermögensmasse einheitlich einem Recht (G...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 58 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Begriffe Umsatzerlöse, Capex und Opex sowie deren Herleitung werden in der Taxonomie-VO nicht definiert. In der Taxonomie-VO wurde für die konkreten Berichtsvorgaben ein delegierter Rechtsakt zum 1. Juni 2021 angekündigt, der am 6. Juli 2021 vorgelegt wurde und dessen Inhalte nachfolgend wiedergegeben und insbesondere aufbauend auf den Pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einzelne Vermögensgegenstände.

Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelansprüche auslösen oder nur, wenn sie den Wert des Unternehmens als solchen beeinträchtigen. Beim Share Deal eröffnet dessen Gleichstellung mit einem Asset Deal erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners (Abs 1 S 2).

Rn 44 Als Kontrapunkt zu der klaren Orientierung des Pfändungsschutzes an den Bestimmungen über das laufende Arbeitseinkommen, erweitert Abs 1 S 2 den Gegenstand der zu berücksichtigenden Existenzgrundlage. Diese Regelung stimmt mit § 850i I 2 aF überein. In die Entscheidung sind danach die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und insb seine sonstigen Verdienstmöglic...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / D. Übergang von der Kombinierungslage auf die Konsolidierungslage

Tz. 76 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Einem kombinierten Abschluss folgt typischerweise nach Abschluss der rechtlichen Umstrukturierung und dem Übergang von der Kombinierungs- in die Konsolidierungslage ein konsolidierter Abschluss. Damit einher geht die Fragestellung, wie Brüche in der Finanzhistorie vermieden werden können, um Bilanzkontinuität beim Übergang von dem kombinierte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Wesentlicher Beitrag (substantial contribution), insbesondere bzgl. der Klimaziele

Tz. 57 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ob eine Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele erfüllt ist anhand der Art. 10 bis 16 der Verordnung zu bestimmen. Dort finden sich Kriterien, anhand deren das Vorliegen eines wesentlichen Beitrags bestimmt werden kann. In Bezug auf die beiden bereits berichtspflichtigen Klimaziele "K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Instrumente und Anlagen

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Anschaffungskosten von Instrumenten und Anlagen, Mikrofonen, Stativen usw. können immer dann im Jahr des Erwerbs in voller Höhe als Betriebsausgaben zum Abzug gelangen, wenn die Anschaffungskosten für jeden Gegenstand (Wirtschaftsgut) nicht höher als 800 EUR sind (s. § 6 Abs. 2 EStG, Anhang 10). Zu Einzelheiten zur Abschreibung und Poola...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1415 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften. Rn 1 Die Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag (§ 1408) begründet. Dieser bedarf gem § 1410 der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag ist nichtig. Die Gütergemeinschaft kann sowohl aufschiebend als auch auflösend bedin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 5. Kritik am Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip

Rz. 77 [Autor/Stand] Der mit dem Steueränderungsgesetz 1992 [2] vollzogene Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip wurde in der Literatur schon frühzeitig kritisiert. So wurde mit Recht geltend gemacht, mit diesem Schritt sei der Versuch aufgegeben worden, die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihren "richtigen Werten" anzusetzen.[3] Ziel einer gerechten und gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Belange des Schuldners.

Rn 6 Die Stundung der Ausgleichsforderung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die sofortige Zahlung ›zur Unzeit‹ erfolgen würde. Zur Ausfüllung des Begriffs kann auf § 2331a zurückgegriffen werden, nach dem Stundung dann verlangt werden kann, wenn die sofortige Erfüllung den Schuldner ungewöhnlich hart treffen, wenn sie ihn zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erbe kann Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bil...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung anlässlich ihrer Errichtung löst im Regelfall keine Umsatzsteuer aus. Der Stifter wird häufig bereits kein Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG sein. Selbst wenn der Stifter Unternehmer sein sollte, fällt keine Umsatzsteuer an, wenn er der Stiftung sein Unternehmen oder einen in der Gliederung seines Unternehmens gesondert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 27 Für den Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens müssen nach § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des Verzugs nach § 286 gegeben sein. Anschaulicher lässt sich insoweit vom Schadensersatz statt der Rechtzeitigkeit der Leistung sprechen. Nach dem Tatbestandsaufbau kann für die nähere Bestimmung dieses Begriffs und damit die Schadensqualifikation nicht § 286 aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Beklagten.

Rn 10 Der Beklagte kann zunächst das Vorbringen des Klägers bestreiten. Er ist allerdings nicht gehindert, auch alle anderen Einwendungen vorzutragen, die aus seiner Sicht gegen das bessere Recht des Klägers bestehen. Er kann also seinerseits vortragen, dass das Pfändungspfandrecht nicht besteht, der Titel nicht mehr besteht, prozessuale Rangregeln verletzt sind oder ein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Betagte und aufschiebend bedingte Ansprüche.

Rn 15 Nach Abs 2 können auch betagte und bedingte Forderungen als Arrestanspruch in Betracht kommen. a) Betagte Ansprüche. Betagte Ansprüche sind Forderungen, die zwar schon bestehen, aber erst zu einem späteren bestimmten oder von einer Kündigung abhängigen Zeitpunkt fällig werden (Schuschke/Walker/Walker Rz 9; Zö/Vollkommer Rz 7). b) Aufschiebend bedingte Ansprüche. Aufsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesamtrechtsnachfolge.

Rn 14 Die Gesamtrechtsnachfolge tritt kraft Gesetzes durch einen einheitlichen Rechtsakt hinsichtlich des gesamten Nachlasses ein. Im Zweifel ist von einer Vererblichkeit der Vermögenswerte auszugehen, was durch Auslegung der die Erbfolge regelnden Vorschriften zu ermitteln ist (BGHZ 70, 227). Eine Vererblichkeit ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein höchstpersönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1104 Art 28 EuPartVO – Wirkungen gegenüber Dritten.

Gesetzestext (1) Ungeachtet des Artikels 27 Buchstabe f darf ein Partner in einer Streitigkeit zwischen einem Dritten und einem oder beiden Partnern das für die güterrechtlichen Wirkungen seiner eingetragenen Partnerschaft maßgebende Recht dem Dritten nicht entgegenhalten, es sei denn, der Dritte hatte Kenntnis von diesem Recht oder hätte bei gebührender Sorgfalt davon Kenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ungeachtet des Artikels 27 Buchstabe f darf ein Ehegatte in einer Streitigkeit zwischen einem Dritten und einem oder beiden Ehegatten das für den ehelichen Güterstand maßgebende Recht dem Dritten nicht entgegenhalten, es sei denn, der Dritte hatte Kenntnis von diesem Recht oder hätte bei gebührender Sorgfalt davon Kenntnis haben müssen. (2) Es wird davon ausgegangen, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergang der wirtschaftlichen Einheit auf einen anderen Inhaber.

Rn 4 Die wirtschaftliche Einheit geht über, wenn der Inhaber wechselt, also die natürliche o juristische Person mit Arbeitgeberverpflichtungen ihre Verantwortung an den Erwerber abgibt (BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]), die Einheit jedoch auch beim neuen Inhaber ihre Identität bewahrt (EuGH NZA 16, 31 – Aira Pascual ua.; BAG NZA 19, 1279). Maßgeblich sind ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen (Abs 3).

Rn 6 Kann ein Ehegatte das auf den Güterstand anzuwendende Recht einem Dritten nicht entgegenhalten, so führt dies zu einem ›Ersatzgüterstatut‹ (Dutta FamRZ 16, 1973, 1982). Danach unterliegen die Güterstandswirkungen gegenüber dem Dritten drei verschiedenen Rechten. Es kommt auf das Recht an, das auf das Rechtsgeschäft zwischen einem Ehegatten u dem Dritten anzuwenden ist (...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ansatz einer Schuld

Tz. 192 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Ansatzentscheidung ist zwischen dem (seltenen) Fall des Erhalts von Vermögenswerten und der Erbringung von Arbeitsleistung durch Führungskräfte bzw. Mitarbeiter zu unterscheiden. Vergütungshalber gewährte virtuelle Eigenkapitalinstrumente erfordern den Ansatz einer Verbindlichkeitenrückstellung, die gegen den Personalaufwand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umwandlungsvoraussetzungen (Abs 1).

Rn 2 I 1 erfasst nur Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 491 III), bei denen die Berechnungswährung (Omlor BKR 18, 195, 200) nicht auf die Währung am Wohnsitz des Verbrauchers in der EU bei Vertragsabschluss lautet. Diese Währung wird auch im ESIS-Merkblatt als Landeswährung des Darlehensnehmers bezeichnet. Nach I 3 kann alternativ o ergänzend eine weitere Währung als Landeswä...mehr