Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.6.2 Wichtige Eckpunkte der Neuregelung

Die Modernisierung der Verfahren zur Bewertung des Grundvermögens ist an die anerkannten Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuches angelehnt. Unbebaute Grundstücke Ein unbebautes Grundstück liegt vor, wenn auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude liegen. Die Benutzbarkeit des Gebäudes beginnt mit der Bezugsfertigkeit. Be...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.6.3 Ertragswertmethodik

Der Ertragswertmethodik liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der objektiviert-reale Wert eines Grundstücks – ähnlich wie beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen – aus seinem nachhaltig erzielbaren Reinertrag ermitteln lässt. Im Ertragswertverfahren ist der auf den Bewertungsstichtag bezogene Barwert (Gegenwartswert) aller zukünftigen Erträge zu ermitteln. Hierbei ist ...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.2 Erklärungs- und Anzeigepflichten

Erklärungen zu Hauptfeststellungszeitpunkten Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten bedarf es am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt stets einer – ggf. vorausgefüllten – Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung von Grundsteuerwerten. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend geändert und/oder ist eine ...mehr

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Wohnungseigentümer können bei zweckwidriger Nutzung gegen Mieter vorgehen

Begriff Nutzt der Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit diese entgegen der Zweckbestimmung, können die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch direkt gegen den Mieter geltend machen. (Leitsatz der Redaktion) Das Problem: Mieter betreibt Eisdiele in "Laden" Im Erdgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage befindet sich eine Teileigentumseinheit, die in der Teilung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Einteilung der Grundstücksarten in Abhängigkeit zur Wohn-/Nutzfläche

Rz. 234 Die Bewertung bebauter Grundstücke richtet sich nach den Vorschriften der §§ 180–191 BewG. Strukturell definiert zunächst § 180 BewG den Begriff des "bebauten Grundstücks". Hiernach sind bebaute Grundstücke solche Grundstücke, "auf denen sich benutzbare Gebäude befinden" (§ 180 Abs. 1 S. 1 BewG). Als bebautes Grundstück gilt dabei auch ein Gebäude, "das auf fremdem G...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die vermächtnisweise Zuwendung einer Eigentumswohnung

Rz. 110 Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch ein Miteigentumsanteil sein. Vermacht der Erblasser das Grundstück mehreren Vermächtnisnehmern, so ist das Bruchteilsverhältnis anzugeben (§§ 2157, 2091 BGB, § 47 GBO). Bei der vermächtnisweisen Zuwendung einer Eigentumswohnung ist eine genaue Angabe des Miteigentumsanteils und des Sondereigentums erforderlich. Rz. 111 Muster ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Sachwertverfahren

Rz. 267 § 182 Abs. 4 BewG regelt, dass im Sachwertverfahren zu bewerten sind: Rz. 268 Gemäß § 1...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Allgemeines

Rz. 223 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, nämlich einerseits dem Grundvermögen und andererseits dem land- und forstwirtschaftlichen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 224 Eine Zugehörigkeit zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne ist (bei privaten Grundstücken) immer dann gegeben, wenn sie nicht d...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (3) Gebäudeertragswert

Rz. 260 Der Gebäudeertragswert ergibt sich schlussendlich aus dem Gebäudereinertrag multipliziert mit dem Vervielfältiger nach der Anlage 21 zum BewG. Nach § 185 Abs. 3 S. 2 BewG sind maßgebend für den Vervielfältiger der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer wird ausgegangen von der wirtschaftlichen Gesamtnutzungs...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / I. Teilungsanordnung bei Vollerbeneinsetzung

Rz. 2 Mit einer Teilungsanordnung kann der Erblasser sein Vermögen gegenständlich unter den Erben verteilen.[2] Die Teilungsanordnung begründet allerdings kein Erbrecht an den zugewandten Gegenständen, sondern verpflichtet die Erbengemeinschaft nur schuldrechtlich zu deren Durchführung, wenn sie sich auseinandersetzt.[3] Die Teilungsanordnung führt grundsätzlich auch nicht z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Die Regelungen in der Übersicht

Rz. 1 Das Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen ist in den §§ 864 bis 871 ZPO nur unvollkommen geregelt. Die für die Praxis der Vollstreckung bedeutsamen Bestimmungen über diese Art der Zwangsvollstreckung finden sich in dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) vom 24.3.1897, zuletzt geändert durch Gese...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 2. Wohnungseigentum und Teileigentum

Rz. 32 Wohnungseigentum und Teileigentum sind zwei besondere Arten des Miteigentums an einem Grundstück, die gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Grundsätzlich erstreckt sich gem. § 94 Abs. 1 BGB das Eigentum an einem Grundstück auf die aufstehenden Gebäude, so dass der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer aller Wohnungen bzw. der nicht zu Wohnzwe...mehr

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§ 8 Sachenrecht / IV. Vorkaufsrecht

Rz. 64 Das BGB kennt in §§ 463 ff. BGB ein schuldrechtliches und in §§ 1094 ff. BGB ein dingliches Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht kann nur an Grundstücken (sowie an Wohnungs-, Teileigentum und Erbbaurecht) bestellt werden, während das schuldrechtliche auch bzgl. beweglicher Sachen vereinbart werden kann. Das dingliche Vorkaufsrecht entsteht gem. § 873 BGB mit Eini...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 4. Erbbaurecht

Rz. 35 Von dem in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Grundsatz, wonach die auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude immer im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen, macht das in dem Erbbaurechtsgesetz geregelte Erbbaurecht eine Ausnahme. Der Erbbauberechtigte hat gem. § 1 Abs. 1 ErbbauRG das regelmäßig zeitlich befristete Recht, auf (oder unter) einem fremden Grundstück ein Bau...mehr

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§ 8 Sachenrecht / E. Fragen und Antworten

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§ 8 Sachenrecht / 3. Absicherung des Eigentumserwerbs

Rz. 26 Wie erläutert, setzt der Eigentumserwerb an einem Grundstück neben der Einigung der Parteien gem. § 873 Abs. 1 BGB auch die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch voraus. Hierdurch bedingt gibt es immer eine gewisse Zeitspanne zwischen dem Notartermin, in welchem die Auflassung des Grundstücks vereinbart wurde, und der Grundbucheintragung. Diese Zeitspanne ver...mehr

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§ 8 Sachenrecht / A. Einführung

Rz. 1 Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB (§§ 854–1296) sowie in einigen Nebengesetzen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG – und Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) geregelt. Während es bei den Regelungen des Schuldrechts (2. Buch des BGB) um das Verhältnis von Personen untereinander , also deren Rechtsbeziehungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen geht, ist Geg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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ZErb 11/2019, Wegfall der G... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision bleibt im Wesentlichen ohne Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Der Klägerin stehe der Betrag in Höhe von 47.040,77 EUR aufgrund des Teilanerkenntnisses in Höhe von 600 EUR und im Übrigen aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrags zu, welcher sich aus dem Vortrag des Beklagten ergebe; ob ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3; > Rz 12). Die in > Rz 60ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Erfüllt bei einer WEG der Verwalter sämtliche die Gemeinschaft betreffenden Arbeitgeberpflichten (Zusammenstellung der für den LSt-Abzug maßgebenden Lohnteile, Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung und > Abführung der Lohnsteuer), so ist das für den Verwalter zuständige FA zugleich > Betriebsstätten-Finanzamt für die WEG (FinVerw, DStR 1988, 787;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der SA und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor SA, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen, vgl au...mehr

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FF 10/2019, Rückforderung e... / 2 Gründe:

[5] Die zulässige Revision bleibt im Wesentlichen ohne Erfolg. [6] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [7] Der Klägerin stehe der Betrag in Höhe von 47.040,77 EUR aufgrund des Teilanerkenntnisses in Höhe von 600 EUR und im Übrigen aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrags zu, welcher sich aus dem Vortrag des Beklagten...mehr

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zfs 10/2019, zfs Aktuell / Gesetzentwurf von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zur Förderung der Elektromobilität

Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BGB und des WEG zur Förderung der Elektromobilität (BR-Drucks 347/19) schlagen sie Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor. Danach soll jeder Mieter einen Anspru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3 Verfahrensfragen

Rz. 6 Zum Abstimmungsverfahren mit der zuständigen Stelle gelten die Ausführungen in § 7i EStG Rz. 34 entsprechend. Wichtig ist hier vor allem, dass die nach § 11b S. 1 und S. 2 EStG erforderliche Abstimmung mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten erfolgt, eine Nachholung ist insoweit nicht zulässig.[1] Die zuständigen Behörden der Bundesländer hat die Finanzve...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2.1 Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 445 [Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt i. S. d. § 8a SGB IV → Zeile 4] Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt nach § 35a Abs. 1 EStG – Minijob – liegt vor, wenn die Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt erfolgt, ein Arbeitslohn von nicht mehr als 450 EUR je Monat gezahlt, die Beiträge zur Sozialversicherung bzw. die Steuern und Um...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 435 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Rz. 436 Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinand...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 175 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anlage 22 BewG vor dem 1.1.2016

Rz. 65 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2016 gilt eine abweichende wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Lebensdauer für Gebäude, die sich aus der nachstehenden Anlage 22 zum Bewertungsgesetz ergibt. Sie gilt für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2016 sowohl im Rahmen des Ertragswertverfahrens (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG) als auch bei Ermittlung des Gebäudes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlage 22 BewG ab dem 1.1.2016

Rz. 62 [Autor/Stand] Aus Anlage 22 zum Bewertungsgesetz i.d.F des Steueränderungsgesetzes 2015[2] ergibt sich die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden. Sie gilt für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2015 sowohl im Rahmen des Ertragswertverfahrens (§ 185 Abs. 3 Satz 3 BewG) als auch bei Ermittlung des Gebäudesachwerts im Sachwertverfahren (§ 190 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / Sachverhalt

Die Parteien des vor dem AG Backnang geführten Rechtsstreits bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Am 3.6.2016 reichte der Kl. bei dem AG eine Beschlussanfechtungsklage gegen die übrigen – insgesamt mehr als sieben – Wohnungseigentümer ein. Mit dem am 8.7.2016 bei dem AG eingegangenen Schriftsatz hat der Kl. die Klage wieder zurückgenommen. Dem Verwalter der Wohnungsei...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / 2 Aus den Gründen:

"III. [4] … Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 575 ZPO) ist nicht begründet. Das Beschwerdegericht bejaht die Erstattungsfähigkeit der dem Bekl. zuerkannten 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100, 3101 VV RVG sowie der 2,0 Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu Recht." [5] 1. Die seitens der Prozessbevollmächtigten der Bekl....mehr

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Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

Leitsatz 1. Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden (Anschluss an EuGH-Urteil Alpenchalets Resorts vom 19.12.2018 - C‐552/17, EU:C:2018:1032). 2. Ob der Unternehmer eine Leistung in eigener ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.2 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 113 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht) sind materielle Wirtschaftsgüter und werden wie Grundstücke bzw. Grundstücke und Gebäude behandelt. Besonderheiten bestehen bei dem Erbbaurecht. Es wird als Nutzungsrecht, und damit wie ein Miet- und Pachtverhältnis, behandelt.[1] Wird es gegen laufenden Erbbauzins bestellt, werden diese nicht k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 431 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum ist stets nach dem Ertragswertverfahren unter Ansatz der durchschnittlichen Jahresmiete, bei Eigennutzung und bei vergleichbarer Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG unter Ansatz der üblichen Miete, vervielfacht mit 12,5, zu bewerten. Bei Teileigentum, das vermietet ist, ist der Grundstückswert ebenfalls nach dem Ertragswertver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zwischen Ertragswertverfahren und Einheitsbewertung 1964

Rz. 24 [Autor/Stand] Das in § 146 BewG geregelte Ertragswertverfahren entspricht von seiner Grundkonzeption dem Ertragswertverfahren bei der Einheitsbewertung 1964 (§§ 78 bis 82 BewG). Es wird eine Miete für ein Jahr mit einem Vervielfältiger multipliziert, wobei das Ergebnis den Grundstückswert darstellt, der neben dem Bodenwert den Gebäudewert, den Wert der Außenanlagen, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

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Erhaltungsmaßnahme: Ersatzanspruch

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. Normenkette BGB § 687 Abs. 1, ...mehr

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AGS 06/2019, Gebührenerhöhu... / 3 Anmerkung

a) Verstirbt der Auftraggeber des Rechtsanwalts, ohne dass es zu einer weiteren Beauftragung durch Rechtsnachfolger kommt, so hat der Anwalt weiterhin nur einen Vertragspartner. Die Vorschrift der Nr. 1008 VV ist nicht anwendbar, auch wenn der Rechtsanwalt nunmehr die Interessen mehrerer Erben wahrnimmt. Diese Fallgestaltung findet sich aber i.d.R. nur dort, wo die Erben unb...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2.4 Besonderheiten der vermieteten Eigentumswohnung

Ist eine vermietete Eigentumswohnung mangelhaft und sind zur Beseitigung des Mangels Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum erforderlich, so steht dem Mieter das Selbstbeseitigungsrecht nach § 536a Abs. 2 BGB nur dann zu, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer damit einverstanden ist. Dies beruht auf der Erwägung, dass die Befugnis zur Instandhaltung, Instandsetzung un...mehr

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Mängel (Miete) / 2.1 Erfüllungsanspruch gegen den Vermieter

Ist die Mietsache mangelhaft, so kann der Mieter verlangen, dass der vertragsgemäße Zustand wieder hergestellt wird.[1] Dies gilt auch dann, wenn eine Eigentumswohnung vermietet ist und die Mängel das Gemeinschaftseigentum betreffen. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, auf die Gemeinschaft einzuwirken, damit er seine mietrechtliche Pflicht erfüllen kann.[2] Hat der...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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Sondernutzungsrecht: An Flächen und Fluren

Leitsatz An Flächen oder Fluren, die Zugang zu Räumen ermöglichen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, kann wenigstens ein eingeschränktes Sondernutzungsrecht eingeräumt werden. Normenkette WEG § 13 Abs. 2 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt:mehr