Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 3 Firmenrecht / 1. Übersicht

Rz. 65 Die Firma des Gemeinschuldners fällt in die Insolvenzmasse.[134] Während des Insolvenzverfahrens führt der Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma weiter und nimmt den Firmenschutz wahr.[135] Der Insolvenzverwalter darf allerdings nicht das Erlöschen der Firma zur Eintragung im Handelsregister anmelden, da die Vollbeendigung des Geschäfts ers...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Betriebsaufspaltung und Testamentsvollstreckung/Insolvenzverwaltung

Rz. 44 Das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) ist den Erben auch i.R.d. Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen zuzurechnen.[94] Der Erbe bringt aus Sicht des BFH mit der Annahme der Erbschaft (oder deren Nichtausschlagung) zum Ausdruck, auch die mit der Ernennung eines Testamentsvollstreckers verbu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund arbeitgeberseitiger Verwertung des Versicherungsanspruchs, gegen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse[1] oder gegen einen Pensionsfonds nicht oder teilweise nicht erfüllt werden können, weil über das Vermögen des Arb...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die Firma ist entsprechend ihrer namensrechtlichen Natur ein absolutes Recht. Der Unternehmensträger hat an ihr ein absolutes subjektives Recht.[61] Doch ist das Firmenrecht, anders als das Namensrecht der natürlichen Person, ein Mischrecht.[62] Es weist nicht nur persönlichkeitsrechtliche, sondern auch vermögensrechtliche und wettbewerbliche Züge auf.[63] Das RG vern...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Verwertung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1392 Bei der Verwertung des Gesellschaftsvermögens ergeben sich für die Insolvenz der Partnerschaft erhebliche Unterschiede zu den Insolvenzverfahren bei den anderen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten ergeben sich weniger aus der Gesellschaftsstruktur als vielmehr daraus, dass bei sehr vielen Freien Berufen besondere Verschwiegenheitsverpflichtu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalersatz

Rz. 480 Das vor dem Inkrafttreten des MoMiG geltende Eigenkapitalersatzrecht wurde vom Gesetzgeber aufgegeben und im Wesentlichen in die InsO überführt. An die Stelle der Betrachtung von Gesellschafterdarlehen als eigenkapitalersetzend ist eine insolvenzrechtliche Betrachtung getreten. Grds. haftet der Gesellschafter nicht über seine Stammeinlage hinaus, selbst wenn er der G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vinkulierungsklauseln

Rz. 2019 Str. ist, ob Vinkulierungsklauseln, die die Übertragbarkeit von Aktien an die Zustimmung Dritter knüpfen (§ 68 Abs. 2 AktG), vom Insolvenzverwalter zu beachten sind. Nach einer Ansicht ist auch der Insolvenzverwalter an eine Vinkulierungsklausel gebunden. Der Insolvenzverwalter kann nicht mehr Rechte geltend machen als der Gemeinschuldner.[5106] I.R.d. zu treffenden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Bestimmbarkeit des Kaufgegenstandes

Rz. 202 Entgegen der Situation eines Asset Deal außerhalb der Insolvenz genügt zur Bestimmung des Kaufgegenstandes eine Bezugnahme auf die Handelsbilanz nebst Inventarverzeichnis grds. nicht. Gleichwohl ist die genaue Bestimmung des Kaufgegenstandes auch im Rahmen eines Asset Deal aus der Insolvenz von entscheidender Bedeutung.[208] Angesichts der Tatsache, dass sich die Verw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Recht der Gesellschafterleistungen

Rz. 473 Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist das sog. "Eigenkapitalersatzrecht", das bis dahin maßgeblich für die Behandlung von Gesellschafterleistungen gewesen ist, und dessen Anwendung auf Personengesellschaften umstritten war, abgeschafft worden. Die Neuregelung hat einen konzeptionellen Wechse...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Alternative Handlungsmöglichkeiten in der Krise der GmbH

Rz. 533 Neben der Möglichkeit, die GmbH zu sanieren, zu liquidieren oder einen Insolvenzantrag zu stellen, bieten sich auch noch alternative Möglichkeiten an, bereits im Vorfeld einer Krise der Gesellschaft tätig zu werden.[1816] Es bestehen die Möglichkeiten einer vereinfachten Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung (sog. Kapitalschnitt; §§ 58a ff. GmbHG), d...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Ausschlusstatbestände

Rz. 290 Überlässt der VH nach Beendigung des Vertragsverhältnisses seine Kundenkartei einem Dritten, ist der Ausgleichsanspruch nicht von vornherein ausgeschlossen. Bedingung ist, dass er zuvor in Erfüllung einer entsprechenden Vertragspflicht dem Hersteller die Daten der von ihm neu geworbenen Kunden bekannt gegeben hat.[432] Rz. 291 Im Vertragshändlervertrag kann die Überla...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / bb) Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB)

Rz. 203 Nach § 89 Abs. 3 Nr. 2 HGB scheidet ein Ausgleichsanspruch ferner aus, wenn der Unternehmer dem HV aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens kündigt.[289] Der Begriff des wichtigen Grundes entspricht dem des § 89a HGB.[290] Eine Fahrlässigkeit des HV nach § 276 BGB wird für ausreichend erachtet.[291] § 278 BGB ist indes nicht anwendbar.[292] Die außerordentli...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, die bei Insolvenz des Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für einen Zeitraum von max. 3 Monaten (Insolvenzgeldzeitraum) noch Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Antragsfolgen

Rz. 467 Bei Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrags entscheidet das Insolvenzgericht über die Anordnung von Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Insolvenzmasse. Dazu kann insb. ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden, dem unterschiedliche Kompetenzen eingeräumt werden können, und sonstige Maßnahmen, v.a. Vollstreckungsverbote u.Ä. angeordnet werden.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Beendigung und Abwicklung des Handelsvertretervertrages

Rz. 117 Der Handelsvertretervertrag kann aufgrund Zeitablaufs, Anfechtung, Aufhebungsvertrages sowie des Todes einer Vertragspartei oder aber Insolvenz des Unternehmers beendet werden. Selbstverständlich kann eine Beendigung auch durch Kündigung erfolgen. 1. Ordentliche Kündigung Rz. 118 Die ordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages hat unter Einhaltung der gesetzlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Eröffnungsgründe

Rz. 1389 Für die Partnerschaftsgesellschaft gelten die gleichen Eröffnungsgründe, die auch für die anderen Personengesellschaften einschlägig sind. Die Besonderheiten, die sich für die anderen Personengesellschaften daraus ergeben können, dass alle ihre Gesellschafter juristische Personen sind, spielen für die Partnerschaftsgesellschaft hingegen keine Rolle.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Kündigungsgründe des Unternehmers

Rz. 135 Nach allgemeiner Auffassung kommen aufseiten des Unternehmers als außerordentliche Kündigungsgründe nachfolgende exemplarische schwerwiegende Vertragsverletzungen des HV in Betracht:[162]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Insolvenzgründe

Rz. 460 Das Insolvenzverfahren kann nur dann eröffnet werden, wenn einer der gesetzlich normierten Insolvenzgründe eingreift. aa) Zahlungsunfähigkeit Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpfli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Insolvenzantrag

Rz. 464 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfordert stets das Vorliegen eines entsprechenden Antrags. Ohne diesen kann von Amts wegen ein Verfahren nicht eröffnet werden. aa) Antragspflicht Rz. 465 Eine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GbR bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen, besteht, anders als im Recht der juristischen ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigentumsvorbehalt

Rz. 214 Der Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises nach §§ 929, 158 Abs. 1 BGB.[162] Der Eigentumsvorbehalt an unbeweglichen Sachen ist wegen der Frist- und Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung nicht möglich. Der Eigentumsvorbehalt wird durch das Abstraktionsprinzip möglich,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Arbeitsrechtliche Erleichterungen

Rz. 196 Die Vorschriften des BetrVG über den Interessensausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich bei Betriebsänderungen gelten grds. auch in der Insolvenz. Insolvenzverwalter müssen daher vor einer Betriebsänderung den Betriebsrat informieren und mit diesem über einen Interessenausgleich verhandeln.[204] Die §§ 120 ff. InsO erleichtern aber dem Insolvenzverwalter, einen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

aa) Auflösung der Gesellschaft Rz. 468 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft führt nach § 729 Abs. 1 Nr: 2 BGB n.F. zur Auflösung der Gesellschaft (s.o. Rdn 431). Bei einer eingetragenen GbR hat gem. § 733 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. das Amtsgericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen in das Gesellschaftsregister einzutragen. bb) Vertretu...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 74 Nach § 297 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag vom Vorstand ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Aus Sicht der abhängigen Gesellschaft liegt ein solcher insbesondere vor, wenn die Obergesellschaft voraussichtlich nicht mehr leistungsfähig ist (Abs. 1 Satz 2) und ihrer Verlustübernahmepflicht nicht nachkommen wird. Der...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Änderung, Neubildung und Löschung der alten Firma

Rz. 71 Der Gemeinschuldner darf während des Insolvenzverfahrens kein neues Unternehmen unter dem Namen der alten Firma gründen.[159] Da der Insolvenzverwalter allein zur Firmenveräußerung befugt ist, darf der Gemeinschuldner die Firma nicht ändern (um etwa auf diese Weise die bisherige Firma für den eigenen späteren Gebrauch zu sichern).[160] Die Firma kann aber durch den Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Auswirkungen eines Insolvenzantrags oder Liquidationsbeschlusses auf eine bereits beschlossene Kapitalerhöhung

Rz. 436 Eine andere Frage ist, ob eine vor Eröffnung des Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahrens beschlossene, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung weiter durchgeführt werden kann und muss.[1443] Auch hier wird der Grundsatz vertreten, dass alle Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn und soweit sie nicht dem Zweck des Insolvenzverfahrens widerspr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kreditversicherungen

Rz. 235 Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren.[175] Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Insolvenzmasse

aa) Gesellschaftsvermögen Rz. 471 § 35 InsO bestimmt, dass sämtliche dinglichen Berechtigungen und Rechte im weitesten Sinne, soweit sie i.S.d. ZPO pfändbar sind, dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dazu gehören neben allen beweglichen und unbeweglichen Sachen auch die Forderungen und sonstigen Rechte, insb. auch Immaterialgüterrechte, Patente, Lizenzen, Urheberrechte u.Ä., sc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen

Rz. 2000 Die Hauptversammlung bleibt weiterhin zuständig, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen zu befinden.[5052] Rz. 2001 Str. war die Rechtslage bei der Firma. Die Firma gehört einerseits nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Mindestinhalt einer Satzung und kann daher nur nach den Vorschriften über eine Satzungsänderung geändert werden. Andererseits fällt die Firma als ve...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 1. Zulässigkeit

Rz. 173 Die Zulässigkeit und das ggf. einzuhaltende Verfahren bei Erwerb eines Unternehmens i.R.d. Insolvenzeröffnungsverfahrens sind stark umstritten. De lege lata ist gem. § 159 InsO eine Verwertung der Insolvenzmasse und damit auch eine übertragende Sanierung erst im eröffneten Verfahren und dann auch erst nach dem sog. Berichtstermin und damit in jedem Fall erst nach Eröf...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Mediatisierung).[4810] Rz. 192...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Überschuldung

Rz. 463 Die Überschuldung, die nach § 19 Abs. 1 InsO Eröffnungsgrund für die juristischen Personen ist, kann nach § 19 Abs. 3 InsO bei der GbR dann eine Rolle spielen, wenn alle Gesellschafter selbst wiederum juristische Personen sind. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Insolvenzschuldner als Vorstand

Rz. 2020 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch dazu, dass der insolvente Gesellschafter seine etwaige Stellung als Vorstand verliert. Lediglich die strafrechtliche Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts führt zur Unvereinbarkeit mit dem Vorstandsamt (§ 76 Abs. 3 AktG) und zum Verlust der Stellung als Vorstand.[5108] Der Verlust des Amtes tritt ipso...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Weitere eintragungspflichtige Vorgänge

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§ 12 Unternehmenskauf / 1. Zulässigkeit

Rz. 190 Entscheidende Schnittstelle des weiteren Verfahrens nach Insolvenzeröffnung ist die erste Gläubigerversammlung, der sog. Berichtstermin (§ 156 InsO). Dieser ist im Eröffnungsbeschluss vom Insolvenzgericht festzusetzen (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und findet, falls möglich, 6 Wochen, spätestens jedoch 3 Monate nach Eröffnung statt. Hier berichtet der Insolvenzverwalt...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.1 Beginn vor Insolvenzereignis

Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Wann die theoretischen (und praktischen) Erfahrungen als "besonders" einzustufen sind, wird durch die Legaldefinition des § 2 Abs. 2 FAO geregelt: Sie müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Kenntnisse und Erfahrungen müssen also deutlich überdu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Ausübung der Rechte als Gesellschafter

Rz. 2015 Fällt die Beteiligung des Insolvenzschuldners an eine AG, nimmt der Insolvenzverwalter sämtliche Rechte des Gemeinschuldners in der Gesellschaft wahr.[5092] Der Insolvenzbeschlag ist also nicht auf die vermögensrechtliche Ebene der Beteiligung beschränkt.[5093] Das Teilnahmerecht und das Stimmrecht in der Hauptversammlung stehen daher ausschließlich dem Insolvenzver...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anfechtungsregeln

Rz. 487 § 135 Abs. 1, 2 InsO enthalten nunmehr eine rechtsformneutrale Regelung der Anfechtbarkeit von Tilgungen und Sicherheitenbestellungen bzgl. Gesellschafterdarlehen und vergleichbaren Rechtshandlungen in der Insolvenz. Außerhalb des Insolvenzverfahrens werden entsprechende Anfechtungsrechte durch die ebenso geänderten §§ 6, 6a AnfG eingeräumt. Die Anfechtungsfristen für...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 468 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft führt nach § 729 Abs. 1 Nr: 2 BGB n.F. zur Auflösung der Gesellschaft (s.o. Rdn 431). Bei einer eingetragenen GbR hat gem. § 733 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. das Amtsgericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen in das Gesellschaftsregister einzutragen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nachweis der Übergabezeit

Rz. 56 Nachzuweisen ist die Zeit der Übergabe dagegen, wenn der Zeitpunkt für den Rechtserwerb erheblich ist,[98] z.B. im Fall der Insolvenz des Zedenten. Ebenso ist ein Nachweis erforderlich, wenn ein Pfändungsgläubiger oder sonstiger Dritter den Brief vorlegt. Es genügt jedoch zum Nachweis eine entsprechende Erklärung des Rechtsvorgängers in der Abtretungsurkunde.[99]mehr