Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

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Zustimmungsverweigerung zur Veräußerung nicht zu beanstanden

Leitsatz Die unterbliebene Beteiligung der Wohnungseigentümer im amtsgerichtlichen Verfahren kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden und der Verfahrensmangel somit geheilt werden. Es bedarf in diesem Rechtszug keiner förmlichen Genehmigung der bisherigen Verfahrensführung durch sämtliche Wohnungseigentümer. Möchte der Erwerber eines Wohnungseigentums dem wegen nachhalti...mehr

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Abmahnung vor Kündigung

Leitsatz Muß sich dem Vermieter aufdrängen, daß der Mieter die Miete aus Versehen und nicht etwa aus Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit nicht zahlt, so muß er den Mieter vor der Kündigung abmahnen. Dies gilt insbesondere bei einem langfristigen Mietvertrag, bei dem die Kündigung für den Mieter mit schwerwiegenden Folgen verbunden ist. Sachverhalt Der Vermieter hatte einem...mehr

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Aufschub der Schadenregulierung im Brandfall, wenn Staatsanwaltschaft noch gegen Unbekannt ermittelt

Leitsatz Eine den Feuerversicherer zum Zahlungsaufschub berechtigende polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung gegen den VN aus Anlass des Schadens kann auch dann schon eingeleitet sein, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aktenmäßig noch gegen Unbekannt geführt wird. Normenkette § 11 Abs. 1 VVG, § 17 Nr. 2 b AFB, § 15 Nr. 3 b FBUB Sachverhalt Der Kl. ve...mehr

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Sanierung im Zuge eines Dachgeschossausbaus

Leitsatz Kraft Vereinbarung gestatteter Ausbau von Dachgeschosseinheiten in einem Altbau Anteilige Erstattungspflicht aller Eigentümer für Zusatzkosten sanierungsnotwendigen Gemeinschaftseigentums im Zuge des Ausbaues (hier: Hausschwammbefall des Drempel-Mauerwerkes) Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 21 WEG, § 22 WEG, § 257 BGB, § 670 BGB, § 683 BGB, § 812 BGB Kommentar 1. Darf ei...mehr

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Benutzungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümern

Kommentar Drei Miteigentümer eines als Reiterhof genutzten Grundstücks hatten in einem „Vorvertrag” eine Vereinbarung dahin getroffen, daß der eine den beiden anderen das Grundstück zur Alleinnutzung gegen eine an ihn zu zahlende Nutzungsvergütung überließ; die Höhe der Vergütung sollte in einem weiteren Vertrag geregelt werden, dessen Abschluß jedoch unterblieb . Die be...mehr

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Verzicht auf Räumung trotz Kündigung

Leitsatz Verabredet der Vermieter (hier: auch) mit dem Sozialamt zur Rettung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnisses, den Räumungsanspruch bei übernahme der Mietrückstände durch das Sozialamt nicht durchzusetzen, sondern den Mietvertrag fortzusetzen, so ist der Vermieter mit der Annahme des vom Sozialamt gezahlten Mietrückstandes zur Vertragsfortsetzung verpf...mehr

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Räumungsklage als Kündigung

Leitsatz In der Räumungsklage kann eine - zuvor nicht oder nicht wirksam erklärte - erneute Kündigung liegen, wenn mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, daß die Klageschrift neben der Prozeßhandlung auch eine materiell-rechtliche Willenserklärung enthält und nicht lediglich der Durchsetzung einer bereits außerprozessual erklärten Kündigung dienen soll. Sachverhalt Z...mehr

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Eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung im Rahmen eines umfangreichen Beschlussanfechtungsverfahrens

Leitsatz Hauptsacheerledigung einer Verwalterbestellungsbeschlussanfechtung Keine rückwirkende Verwalterbestellung kraft Beschlusses Inhaltsgleiche Wiederholungsbeschlüsse Kausalitätsfragen bei Einberufungsmängeln Zu Inhalt und Form eines Wirtschaftsplanes Anfechtbarer Orga-Beschluss auf Jahreshausgeldschuld bei 2-monatigem Zahlungsverzug (Verfallklausel) Gültiger Orga-Beschluss a...mehr

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Erneute Entscheidung des KG Berlin zur inhaltlichen Gestaltung einer Jahresabrechnung

Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Kommentar 1. Die zuletzt ergangenen Entscheidungen des BayObLG gäben dem Senat keine Veranlassung, die im Beschluss v. 30. 11. 1992 (WE 93, 195) vertretene Rechtsmeinung aufzugeben oder die Sache dem BGH zur Entscheidung vorzulegen. Sowohl der Senat wie auch das BayObLG gingen in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass die nach § 28 A...mehr

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Mutige und zukunftsweisende Entscheidung des OLG Celle: Bei erheblichen, nicht realisierbaren Wohngeldrückständen Mehrheitsbeschluss über Energiebezugsausschluss möglich!

Normenkette § 15 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 273 BGB Kommentar 1. Ein Bungalowwohnungseigentümer (Verkehrswert des WE`s etwa DM 275.000,-, belastet allerdings mit Grundpfandrechten in Höhe von DM 500.000,-) blieb der Gemeinschaft im Laufe der Jahre Wohngeld in Höhe von insgesamt etwa DM 16.000,- schuldig, ohne dass die restlichen Eigentümer erfolgreich vollstrecken konnten...mehr

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Zahlungsverzug – Kündigung bereits bei einem Monat Mietrückstand möglich

1 Leitsatz Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt. 2 Normenkette §§ 543, 573 BGB 3 Das Problem Ein berechtigtes Int...mehr

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Zahlungsverzug – Miete muss nicht am 3. Werktag eingehen

1 Leitsatz Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum 3. Werktag des Monats erteilt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist; der Eintritt des Leistungserfolgs – die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters – ist hingegen nicht erforderlich. 2 Normenkette §§ 543 Abs. 2 S...mehr

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Kündigung wegen Zahlungsverzug – Anforderungen dürfen nicht überspannt werden

1 Leitsatz Wird einem Mieter in einer Kündigung z. B. vorgeworfen, die Mieten "im letzten Mietjahr nahezu immer unpünktlich, nämlich weit nach Fälligkeit gezahlt" zu haben, genügt dies grundsätzlich dem gesetzlichen Begründungserfordernis nach §§ 569 Abs. 4 bzw. 573 Abs. 3 BGB. 2 Normenkette §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 4, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB 3 Das Problem Ein berecht...mehr

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ZAP 4/2015, Gesetzgebungsre... / 2. Bekämpfung von Zahlungsverzug

Die BGB-relevanten Änderungen, die das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes v. 22.7.2014 (BGBl. I, S. 1218) mit sich gebracht hat, sind am 29.7.2014 in Kraft getreten. Damit ist zugleich die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug i...mehr

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ZAP 13/2020, Kündigung von ... / (1) Zahlungsverzug und unpünktliche Mietzahlung

Unpünktliche Mietzahlungen können unter den in § 543 BGB aufgestellten Bedingungen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Aber auch wenn diese Voraussetzungen – noch – nicht gegeben sind, kann eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen. Die über längere Zeit unpünktliche Zahlung der Miete rechtfertigt nach Abmahnung u.U. eine fristlose Kündigung gem. § 543 BGB (BGH NZM 2...mehr

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ZAP 4/2015, Rechtsprechungs... / a) Zahlungsverzug nach Mangelbeseitigung

Hat der Mieter wegen unstreitig vorliegender Mängel die Miete teilweise zurückbehalten, so erlischt das Zurückbehaltungsrecht unmittelbar nach Mangelbeseitigung. Eine generelle Prüffrist steht dem Mieter dann nicht zu. Wieviel Zeit dem Mieter im Einzelfall für die Zahlung zuzubilligen ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Miet...mehr

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ZAP 1/2023, Rechtsmissbräuchliche fristlose Kündigung: Zahlungsverzug bei Gewerberaummiete

(KG, Beschl. v. 16.3.2023 – 8 U 178/22) • Bei Gewerberäumen kann im Fall eines Zahlungsverzugs eine fristlose Kündigung erfolgen. Dies ist auch bei jahrelanger pünktlicher Zahlung nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter andere Gründe für das Ausbleiben der Mietzahlungen als ein Versehen annehmen konnte; wenn es sich beispielsweise um eine Reaktion auf eine eingereicht...mehr

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Zahlungsverzug – Miete muss... / 5 Entscheidung

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Zahlungsverzug – Miete muss... / 2 Normenkette

§§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b, 573 Abs. 1, 2 Nr. 1, 269 Abs. 1, 270 Abs. 1 BGBmehr

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Zahlungsverzug – Kündigung ... / 1 Leitsatz

Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt.mehr

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Zahlungsverzug – Kündigung ... / 2 Normenkette

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Zahlungsverzug – Kündigung ... / 5 Entscheidung

BGH, Beschluss v. 10.11.2020, VIII ZR 18/20, GE 2021 S. 241mehr

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Zahlungsverzug – Miete muss... / 4 Die Entscheidung

Hat der Mieter den Zahlungsauftrag ordnungsgemäß, d. h. unter Angabe der zutreffenden Bankdaten, spätestens am 3. Werktag des Monats erteilt und ist auch das Konto des Mieters ausreichend gedeckt, kann der Vermieter aus einem verspäteten Zahlungseingang keine Rechte (z. B. Abmahnung, Kündigung) herleiten.mehr

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Zahlungsverzug – Miete muss... / 1 Leitsatz

Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum 3. Werktag des Monats erteilt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist; der Eintritt des Leistungserfolgs – die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters – ist hingegen nicht erforderlich.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 1.6 Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug: Kündigungsschreiben darf nicht zu früh zugehen

KG Berlin, Urteil v. 20.06.2019, 8 U 132/18 Der Mieter kommt, wenn er nicht termingerecht zahlt, ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf daher grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung (BGH, Urteil v. 11.3.2009, VIII ZR 115/08). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermi...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

Gesetzestext Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Rz. 1 Diese Bestimmung ist erst durch Gesetz vom 22.7.2014 eingefügt worden. Sie ist e...mehr

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Zahlungsverzug – Kündigung ... / 4 Die Entscheidung

Gleiches gilt nach einem neuen Beschluss des BGH, wenn sich über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als 3 Jahre) ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete (z. B. als Ausgleich für die Mitwirkung des Mieters bei Renovierungsarbeiten) jedoch überste...mehr

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Zahlungsverzug – Miete muss... / 3 Das Problem

Für Mietverhältnisse, die nach Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 abgeschlossen worden sind, ist gesetzlich geregelt, dass die Miete spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten ist. "Entrichten" heißt nicht, dass die Miete zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Daher sind nach der Rechtsprechung des BGH Fo...mehr

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Zahlungsverzug – Kündigung ... / 3 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses d. h. ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ist daher auch bei einer schuldhaften Vertrags...mehr

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Kündigung wegen Zahlungsver... / 5 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 16.9.2020, 14 S 16778/19mehr

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ZAP 23/2020, Kündigung von ... / b) Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist in der Praxis der häufigste Kündigungsgrund. Dies liegt zum einen an der teilweise schlechten Zahlungsfähigkeit der Mieter und der zunehmenden Verschuldung privater Haushalte und zum anderen an den Voraussetzungen der Norm, deren Vorliegen ohne große Bewertungen und Auslegungen leicht und einfach festgestellt werden kann. aa) Verschiede...mehr

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Kündigung wegen Zahlungsver... / 1 Leitsatz

Wird einem Mieter in einer Kündigung z. B. vorgeworfen, die Mieten "im letzten Mietjahr nahezu immer unpünktlich, nämlich weit nach Fälligkeit gezahlt" zu haben, genügt dies grundsätzlich dem gesetzlichen Begründungserfordernis nach §§ 569 Abs. 4 bzw. 573 Abs. 3 BGB.mehr

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Kündigung wegen Zahlungsver... / 2 Normenkette

§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 4, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGBmehr

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Sicherungsanordnung / 1.1.2 Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs

Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs gekündigt und Räumungsklage erhoben, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.[1] Praxis-Beispiel Klagantrag auf Zahlung der Nutzungsentschädigung Der Antrag lautet: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger bis zur Herausgabe der Wohnung ab dem Mona...mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters infolge einer Mietminderung wegen behaupteter Mängel der Mietsache

I. Vorbemerkung Der Vermieter kann dem Wohnraummieter nach § 573 Abs.1 u. 2 Nr. 1 BGB ordentlich wegen einer nicht nur unerheblichen und schuldhaften Pflichtverletzung des Mieters und nach §§ 543 Abs. 1 u. 2 Nrn. 3 a) und b), 569 Abs. 3 u. 4 BGB außerordentlich und fristlos kündigen, sofern der Mieter über einen relevanten Zeitraum unberechtigter Weise zu wenig Miete gezahlt ...mehr

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ZAP 18/2022, Rechtsprechung... / 1. Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 BGB ist u.a. begründet, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Die 66. ZK des LG Berlin (WuM 2020, 73) wollte die bisher ganz herrschende Auffassung aufgeben und verlangte, dass der erhebliche Rückstand i.S.d. V...mehr

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ZAP 24/2018, Wohnraummiete: Fristlose bzw. ordentliche Kündigung in Fällen des Zahlungsverzugs

(BGH, Urt. v. 19.9.2018 – VIII ZR 261/17) • Ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, erklärt zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sof...mehr

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Kündigung wegen Zahlungsver... / 4 Die Entscheidung

Allerdings dürfen die formalen Anforderungen an eine Kündigung nach einem neuen Urteil des LG München I nicht überspannt werden. Ist eine dem Mieter zur Last gelegte Pflichtverletzung im Kündigungsschreiben in ihren wesentlichen Zügen verständlich und nachvollziehbar dargelegt, ist die Angabe von Details, die dem Mieter ohnehin bekannt sind, entbehrlich. Im konkreten Fall mu...mehr

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Kündigung wegen Zahlungsver... / 3 Das Problem

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, d. h. ein Kündigungsgrund, liegt nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Mieter mit einer Monatsmiete in Verzug geraten war und bereits im vorangegangenen Zeitr...mehr

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ZAP 16/2017, Rechtsprechung... / 5. Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 lit. b BGB kann ein Mietverhältnis gekündigt werden, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Kann der Vermieter deshalb immer kündigen, wenn der Mieter die vollständige Miete für zwei zeitlich nicht aufe...mehr

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ZAP 23/2020, Kündigung von ... / (2) Verzug

Für alle drei o.g. Kündigungsgründe gem. § 543 Abs. 2 Ziff. 3 BGB ist erforderlich, dass der Mieter sich mit der Mietzahlung in Verzug befindet. Die Voraussetzungen des Verzugs ergeben sich aus § 286 BGB. Verzug liegt also bei Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung vor. Ein Titel über die rückständigen Mieten ist nicht erforderlich. Der Vermieter darf zur Durchsetzung se...mehr

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ZAP 23/2020, Kündigung von ... / (6) Schonfrist

Gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses unwirksam, wenn bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage der Vermieter hinsichtlich der fälligen Miete und der Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt jedoch inne...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. EG-Richtlinien

Rz. 37 Die Einfügung der Nrn. 1a und 1b beruht auf der Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, die durch Gesetz vom 22.7.2014[71] umgesetzt worden ist. Beide Vorschriften gelten für Schuldverhältnisse, die ab dem 29.7.2014 entstanden sind (Art. 229 § 34 EGBGB). Rz. 38 Diese Richtlinie hat die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfu...mehr

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ZAP 6/2019, Rechtsprechungs... / 2. Hilfsweise erklärte ordentliche Zahlungsverzugskündigung

Das Verhältnis der außerordentlichen fristlosen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur ordentlichen Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB beim Zahlungsverzug des Mieters und insbesondere die Folgen von Schonfristzahlungen wird bekanntlich schon lange kontrovers diskutiert. Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird nur die außerordentliche fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Ve...mehr

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ZAP 23/2020, Kündigung von ... / aa) Verschiedene Kündigungsgründe

Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter sich in Zahlungsverzug befindet. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB schützt auf der anderen Seite aber auch den Mieter davor, schon bei geringfügigen oder nur vorübergehenden Mietrückständen seine Wohnung zu verlieren. Geprüft werden müssen immer drei Parameter: die Höh...mehr

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ZAP 17/2020, Basiswissen 1:... / VIII. Rechtsfolgen unberechtigter Minderung

Die Rechtsfolgen in Fällen, in denen der Mieter oder ihm zurechenbare Dritte selbst den Mangel verursacht haben und damit eine Minderung generell ausgeschlossen ist, wurden bereits dargestellt (s. oben VI). Zu erörtern bleibt der Fall, dass die Minderung dem Grunde nach möglich ist, der Mieter aber entweder die Höhe der Minderungsquote falsch einschätzt oder nach einer falsc...mehr

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ZAP 6/2023, Rechtsprechungs... / 1. Schonfristzahlung und ordentliche Kündigung

Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter unter den jeweiligen Voraussetzungen der § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB bzw. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB das Mietverhältnis sowohl fristlos wie auch fristgerecht kündigen. Die fristlose Kündigung wird gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam, wenn der Mieter den Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage zahlt. Ü...mehr

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Stadtwohnung – Lärm berecht... / 4 Die Entscheidung

Der Mieter einer Wohnung in City-Lage fühlte sich durch Lärm und Gerüche beeinträchtigt und minderte die Miete. Nachdem ein Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten aufgelaufen war, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs und erhob Räumungsklage. Das AG München verurteilte den Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Mietminderung d...mehr

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ZAP 6/2021, Unwirksamkeit e... / II. Sachverhalt

Die zum Konzern der Stadtwerke München gehörende SWM Versorgungs GmbH beliefert als Energieversorger Haushaltskunden mit Gas, sowohl in der Grundversorgung als auch auf der Grundlage von Sonderverträgen. In einem „Preisblatt M-Erdgas Allgemeine Preise S. Versorgungs GmbH” hatte die Gesellschaft in ihren AGB die nachfolgende Klausel verwendet: Zitat „3.2 Preise bei Zahlungsverz...mehr