Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Versorgungsbezüge in anderen Fällen (§ 19 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG)

Rz. 26 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst gehören dazu: Die Emeritenbezüge entpflichteter > Hochschullehrer Rz 10 (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23; BFH 172, 478 = BStBl 1994 II, 238); das aufgrund des TVÖD (früher BAT) gezahlte Übergangsgeld, aber nur sofern es wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder Erreichens der tariflichen oder der sog flexib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / III. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 50 Nach § 18 VersAusglG soll das Familiengericht bei Bagatellwerten vom Ausgleich der Anrechte absehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausgleichswert eines Anrechts oder die Differenz der Ausgleichswerte beiderseitiger Anrechte gleicher Art gering ist. Für die Geringfügigkeit gibt § 18 Abs. 3 VersAusglG zwei unterschiedliche Grenzwerte vor, die beide an die allgemeine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.9 Verfahren in der Zusatzversorgung

Eine freiwillige Versicherung mit Riester-Förderung in der Zusatzversorgung erfolgt innerhalb der betrieblichen Altersversorgung; somit wird der Arbeitgeber in die Versicherung einbezogen. Er ist allerdings nur dazu verpflichtet – solange das Arbeitsverhältnis besteht – die Beiträge aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers einzubehalten und an die Zusatzversorgungskasse zu überwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.1 Die Produkte in der freiwilligen Versicherung der Zusatzversorgung

Die nähere Ausgestaltung der Produkte, die im Rahmen der freiwilligen Versicherung angeboten werden, erfolgt in den Satzungen bzw. in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen. Zunächst entsprach das Produkt der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung dem der vom Arbeitgeber verschafften Betriebsrente (vgl. Teil I 5). Mit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgung

Einführung Bei der Neugestaltung der Zusatzversorgung war es ein wichtiges Ziel, den Beschäftigten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung zu ermöglichen. Mit dem Systemwechsel wurde den Versicherten der Zusatzversorgungseinrichtungen der Weg für die I...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / Einführung

Bei der Neugestaltung der Zusatzversorgung war es ein wichtiges Ziel, den Beschäftigten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung zu ermöglichen. Mit dem Systemwechsel wurde den Versicherten der Zusatzversorgungseinrichtungen der Weg für die Inanspruchn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.9.1 Versicherungsvertrag

Bei der freiwilligen Versicherung im Rahmen der Riester-Förderung ist der Beschäftigte der Versicherungsnehmer. Er schließt also mit der Zusatzversorgungskasse die Versicherung ab. Die Kasse bestätigt die Versicherung durch Übersendung eines Versicherungsscheins. Gleichzeitig wird der Arbeitgeber darüber informiert, ab wann er welchen Betrag und mit welchem Buchungsschlüssel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6.2 Zusatzversorgungsrechtliches Entgelt

Durch die Entgeltumwandlung wird das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nicht verringert (§ 62 Abs. 2 Satz 8 MS, § 64 Abs. 4 Satz 2 VBL-S). Bemessungsgrundlage für die vom Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsrente zu zahlenden Umlagen und Beiträge bleibt also das Arbeitsentgelt, dass sich ohne Entgeltumwandlung ergeben würde. Die spätere Betriebsrente aus der Zusatzversorgung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.9.3 Beantragung des Sonderausgabenabzugs

Mit dem Zulagenantrag erhält der Versicherte von der Zusatzversorgungskasse auch eine Bescheinigung über die von ihm erbrachten Beiträge. Diese ausgewiesenen Beiträge kann der Versicherte gegenüber seinem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen. Wird vom Finanzamt ein Sonderausgabenabzug gewährt, so wird dieser im Rahmen einer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.14.2 Für den Arbeitgeber

Auch für den Arbeitgeber ist die Versicherung in der Zusatzversorgung attraktiv, da sie keine zusätzlichen Kosten aufweist. Durch die Zusatzversorgung als betriebliche Altersversorgung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten bereits bei der Zusatzversorgungskasse versichert. Mit der freiwilligen Versicherung in Form der Entgeltumwandlung wird lediglich eine weitere Versicher...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.9.2 Beantragung der Zulagen

Die Zusatzversorgungseinrichtung sendet dem freiwillig Versicherten jeweils am Anfang eines Jahres einen Kontoauszug über die bislang erworbenen Anrechte zu. Zusätzlich erhält der Versicherte ein Formular zur Geltendmachung der Zulagen. Der Versicherte muss den Zulagenantrag wieder an die Zusatzversorgungskasse zurücksenden. Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.1 Inhalt des Versicherungsvertrages

Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Versicherungsnehmer die in dem Versicherungsvertrag festgelegten Beiträge in die freiwillige Versicherung der Zusatzversorgung zu zahlen. Grundsätzlich sind die Beiträge in monatlich gleich bleibender Höhe zu entrichten. Die Zusatzversorgungskasse kann aber auch die Zahlung von Einmalbeiträgen zulassen. Die Höhe der Beiträge ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.12 Versicherungsrechtliche Abwicklung

Der Beschäftigte muss vor der Durchführung der Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgung eine Modellberechnung zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung anfordern. Mit der Modellberechnung erhält er vor Vertragsschluss die notwendigen Vertragsinformationen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Produkt- und Vertragsinformationen, Steuer- und Sozialabgabeninformatio...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.3 Begründung der Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann von jedem Beschäftigten begründet werden, der in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht, der Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung ist. Da die Versicherung in der Zusatzversorgung eine betriebliche Altersversorgung ist, kann die freiwillige Versicherung nur abgeschlossen werden, wenn und solange ein Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.7 Staatliche Förderung

Für die freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgung können die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden. Damit sind folgende Finanzierungsarten möglich: Entgeltumwandlung: Hierbei werden Teile des Bruttoarbeitslohns als Beiträge in die freiwillige Versicherung umgewandelt. Der Vorteil ist, dass aus den Beiträgen innerhalb eines bestimmten Rahmens keine Steuern ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.2.2.2 Anpassung des Beitrages

Um im Rahmen von Riester-Verträgen einen Anspruch auf die volle staatliche Förderung zu haben, ist es erforderlich, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Da Bezugsgröße für die Beitragszahlung jeweils das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres ist, muss der Versicherte jährlich zum Ende eines Jahres, den künftigen Beitrag neu ermitteln (4 % aus dem Vorjah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.3 Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann die freiwillige Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende in Schriftform kündigen. Im Fall einer Kündigung behält der Versicherte seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft, wenn er nicht die Abfindung der Versicherung beantragt. Im Rahmen einer Abfindung erhält der Versicherte seine eingezahlten Beiträge – abzüglich eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.9 Die Arbeitgeber-Höherversicherung

Neben dem Beschäftigten kann auch ein Arbeitgeber Beiträge in die freiwillige Versicherung zugunsten seiner Beschäftigten einzahlen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Beschäftigte der Bezugsberechtigte. Auch diese Beiträge werden wieder in der freiwilligen Versicherung unabhängig von der Pflichtversicherung angesammelt und ergeben letztendlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.2 Einschränkung der Steuerfreiheit

Die Beiträge in eine Entgeltumwandlung sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Dieselbe gesetzliche Regelung gilt aber auch für Beiträge, die ein Arbeitgeber in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlt. Somit nimmt also auch der Arbeitgeber die Regelung des § 3 Nr. 63 EStG für sich in Anspruch, wenn er Beiträge (bzw. neben der Umlage erhobene Zusatzbeiträge)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.4 Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auch durch den Arbeitgeber

Im Bereich der Zusatzversorgung gelten die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge) und § 40 b EStG generell auch für den Arbeitgeber. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine steuerliche Förderung zunächst auf die Beiträge des Arbeitgebers angewendet wird und dann erst auf umgewandelte Entgeltbestandteile des Beschäftigten. 2.5.4.1 Steuer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6.1 Tarifliche Bezüge

Der für die Entgeltumwandlung aufgewendete Betrag vermindert die Bruttobezüge. Daneben erfolgt aber keine Minderung der sonstigen tariflichen Leistungen wie z. B. der Jahressonderzahlung oder des Urlaubsgeldes. Diese Leistungen ergeben sich aus den ungeminderten Bezügen vor Abzug der Beiträge zur Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss also im Rahmen einer Entgeltumwandlung e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6.3 Gesetzliche Rente, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld

Aus den für die Entgeltumwandlung aufgewendeten Betrag werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, wodurch sich die gesetzliche Rente verringert, wenn – wie im Regelfall – das Entgelt des Versicherten unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die dadurch eintretenden Verluste sind allerdings nicht groß. In der Rentenversicherung vermindert sic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.2 Versicherte Personen

Die freiwillige Versicherung kann von jedem Beschäftigten eines Arbeitgebers, der Mitglied einer Zusatzversorgungskasse ist, abgeschlossen werden. Damit besteht die Möglichkeit, dass die freiwillige Versicherung auch von Beschäftigten begründet werden kann, die – obwohl ein Beschäftigungsverhältnis besteht – zurzeit nicht pflichtversichert in der Zusatzversorgung sind. Somit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.14.1 Für den Versicherten

Als betriebliche Altersvorsorge stellt eine Versicherung in der Zusatzversorgung eine sehr gute und renditeträchtige Altersvorsorge dar. Der Versicherte erhält eine hohe Garantieleistung, zu der noch eine attraktive Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen kommt. Aufgrund der sehr geringen Kosten und den fehlenden Verpflichtungen zu Provisionszahlungen oder Dividende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.1.3 Ehegatten

Eine Sonderregelung gilt für Ehegatten, bei denen nur einer unmittelbar zulagenberechtigt wäre. In diesen Fällen wird dem anderen Ehegatten fiktiv ein abgeleiteter Zulagenanspruch zugebilligt, wenn für ihn ein Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob der nicht begünstigte Ehegatte über eine eigene Altersversorgung verfügt oder nicht. Eine Versi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.2 Personenkreis

Jeder Beschäftigte und Auszubildende im öffentlichen oder kirchlichen Dienst hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber, bei dem er aufgrund seiner Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, besitzen ebenfalls diesen A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.1 Abgrenzung von Alt- und Neuzusage (bis 31.12.2017)

Bei der Abgrenzung von Alt- zu Neuzusagen ist bei einer Entgeltumwandlung auf den Zeitpunkt der arbeitsvertraglichen Vereinbarung der Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem abzustellen. Nur wenn die arbeitsvertragliche Vereinbarung am 1.1.2005 oder später erfolgt ist, liegt eine Neuzusage vor. Es handelt sich dann um eine Neuzusage, Entgeltumwandlung, wenn di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf tarifliche Bezüge und Rentenleistungen

2.6.1 Tarifliche Bezüge Der für die Entgeltumwandlung aufgewendete Betrag vermindert die Bruttobezüge. Daneben erfolgt aber keine Minderung der sonstigen tariflichen Leistungen wie z. B. der Jahressonderzahlung oder des Urlaubsgeldes. Diese Leistungen ergeben sich aus den ungeminderten Bezügen vor Abzug der Beiträge zur Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss also im Rahmen ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.14 Vorteile einer Entgeltumwandlung bei einer Zusatzversorgungseinrichtung

2.14.1 Für den Versicherten Als betriebliche Altersvorsorge stellt eine Versicherung in der Zusatzversorgung eine sehr gute und renditeträchtige Altersvorsorge dar. Der Versicherte erhält eine hohe Garantieleistung, zu der noch eine attraktive Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen kommt. Aufgrund der sehr geringen Kosten und den fehlenden Verpflichtungen zu Provisi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.1 Förderberechtigter Personenkreis

3.1.1 Gesetzlich Rentenversicherte Förderungsberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Hierzu gehören insbesondere alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, wie auch Auszubildende, Kindererziehende, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch geringfügig Beschäftigte (wenn sie a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.2 Zulagen

Im Rahmen der Riester-Rente erfolgt die staatliche Förderung, indem der Staat einen Teil der Beiträge durch eine sog. Zulage übernimmt. Die Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und eventuell einer Kinderzulage zusammen. Das Zulagensystem sieht vor, dass der Steuerpflichtige entsprechend seinem beitragspflichtigen Einkommen einen Eigenbeitrag zu seiner zusätzlichen Altersver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2 Begründung der freiwilligen Versicherung

1.2.1 Inhalt des Versicherungsvertrages Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Versicherungsnehmer die in dem Versicherungsvertrag festgelegten Beiträge in die freiwillige Versicherung der Zusatzversorgung zu zahlen. Grundsätzlich sind die Beiträge in monatlich gleich bleibender Höhe zu entrichten. Die Zusatzversorgungskasse kann aber auch die Zahlung von Einmalbeitr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6 Zahlung der Beiträge

Die Beitragshöhe kann grundsätzlich durch den Versicherten frei bestimmt werden. Während der Vertragslaufzeit sind bei Bedarf kostenfreie Beitragserhöhungen bzw. –reduzierungen möglich. Ebenso kann der Vertrag zeitweise oder auf Dauer beitragsfrei gestellt werden. 1.2.6.1 Überweisung durch den Arbeitgeber Während des Beschäftigungsverhältnisses werden die Beiträge zur freiwill...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8 Die Rentenleistung aus der freiwilligen Versicherung

In der Regel ist der Beginn der Rente aus der freiwilligen Versicherung an einen Rentenbeginn in der gesetzlichen Rente gebunden. Allerdings gibt es bei den verschiedenen Zusatzversorgungseinrichtungen unterschiedliche Tarife, wonach z. B. auch ein Rentenbeginn zu einem früheren Zeitpunkt (z. B. Vollendung des 62. Lebensjahres) jederzeit frei gewählt werden kann. 1.2.8.1 Kein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.3 Übersteigen der Steuerfreigrenze

Da die steuerfreien Beiträge auf maximal 8 % der BBG – im Jahr 2022: 6.768 EUR – und die sozialabgabenfreien Beiträge auf maximal 4 % der BBG – begrenzt sind, sind Beiträge, die den Grenzbetrag übersteigen, steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wird die pauschale Besteuerung ausgeschöpft, so sind die Beiträge individuell zu versteuern. Hier wäre dann eine Riester-Förderun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.7 Schädliche Verwendung

Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat den eigenen Aufbau einer zusätzlichen dauerhaften Altersvorsorge. Wird daher das geförderte Altersvorsorgevermögen nicht als Rente, im Rahmen eines Auszahlungsplans oder als begünstigte Zwischenentnahme ausgezahlt, so handelt es sich um eine sog. schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 1 EStG). Das ist stets der Fall, wenn die Versich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5 Grenzen der Entgeltumwandlung

Es besteht die Möglichkeit, jährlich Entgelte in Höhe von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – also im Jahr 2022 bis zu 6.768 EUR jährlich = 564 EUR monatlich – steuerfrei umzuwandeln. Dieses umgewandelte Entgelt ist steuerfrei und bleibt auch bis 3.384 EUR sozialabgabenfrei. Allerdings ist zu beachten, dass der Beschäftigte diesen Grenzbetrag nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.3 Leitende Angestellte, Chefärzte, Vergütungen über EG 15 TVöD

Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich des ATV / ATV-K fallen, die wiederum auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verweisen, sind nicht versicherungspflichtig. Damit sind Beschäftigte von der Zusatzversorgung ausgenommen, die auch von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ausgenommen sind, wenn diese angewendet werden oder würden. Hierzu gehören ins...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 1 Verpflichtung des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber, der Mitglied/Beteiligter einer Zusatzversorgungseinrichtung ist, muss sämtliche der Versicherungspflicht unterliegende Beschäftigten in der Zusatzversorgung anmelden (§ 13 Abs. 3 Buchst. a MS, AB IV Abs. 1 VBL-S). Diese Verpflichtung ist Bestandteil der Mitgliedschafts- bzw. Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der jeweiligen Zusatzversorgung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.5.4.1 Steuerrechtliche Vorschriften

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind für den Arbeitgeber und den Beschäftigten folgende steuerrechtlichen Regelungen bedeutsam: § 3 Nr. 63 EStG: Bis max. 6.768 EUR (564 EUR monatlich) sind im Jahr 2022steuer- und sozialabgabenfrei umwandelbar. Bis max. 3.384,00 EUR (282,00 EUR monatlich) sind im Jahr 2021 Beiträge sozialabgabenfrei umwandelbar. § 40b EStG alte Fassung: Bis max...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6.4 Altersteilzeit

Die Frage, ob sich für ältere Beschäftigte, die beabsichtigen in Altersteilzeit zu gehen, eine Entgeltumwandlung (noch) lohnt, kann nicht ohne weitere Prüfungen beantwortet werden. Durch die Entgeltumwandlung vermindert sich grundsätzlich das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt und damit in aller Regel auch die Bemessungsgrundlage für die Aufstockungsleistungen bei A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.8 Lebenslange Rente oder Kapitalabfindung

Bei Eintritt des Rentenfalles kann gegebenenfalls anstelle einer lebenslangen Rente auch eine Kapitalabfindung beantragt werden. Der Versicherte muss sich in der Regel erst unmittelbar vor Beginn der Rente (innerhalb eines Jahres – bis spätestens 6 Monate vor Beginn der Rente) entscheiden, ob er das Kapitalwahlrecht ausüben oder eine lebenslange Rente beziehen will. Im Fall e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.10 Der Versicherungsvertrag

Bei einer Entgeltumwandlung handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge. Somit ist hier – anders als bei einer Riester-Rente – der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der Beschäftigte Versicherter. Der Arbeitgeber ist also Vertragspartner der Zusatzversorgungseinrichtung. Im Verhältnis zum Beschäftigten haftet der Arbeitgeber somit für die ordnungsgemäße Erfüllung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.5 Fortsetzung der Versicherung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Scheidet der Versicherte aus dem Arbeitsverhältnis aus und endet damit die Pflichtversicherung, so kann er – auch wenn kein neues Arbeitsverhältnis im öffentlichen oder kirchlichen Dienst begründet wird – die Versicherung fortsetzen. Die Fortsetzung der freiwilligen Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden gegenüber der Kasse erklärt werden. Hinweis Der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.1.2 Geringfügig Beschäftigte

Verzichtet ein geringfügig Beschäftigter auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung und stockt er die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge auf, so kann auch dieser Beschäftigte eine Riester-Rente abschließen und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung kann der Beschäftigte einen Anspruch auf Erwerbsmin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.4.1 Beschäftigungszeit ohne Entgeltzahlung

Bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung (z. B. Elternzeit, Bezug von Krankengeld, Beurlaubung ohne Bezüge) kann kein Entgelt (mehr) umgewandelt werden. Eine bestehende Entgeltumwandlung wird dann beitragsfrei gestellt. Der Beschäftigte hat aber die Möglichkeit, neben der beitragsfreien Entgeltumwandlung eine weitere freiwillige Versicherung (ohne d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.1 Überweisung durch den Arbeitgeber

Während des Beschäftigungsverhältnisses werden die Beiträge zur freiwilligen Versicherung vom Arbeitgeber aus dem Arbeitsentgelt an die Kasse abgeführt. Da die freiwillige Versicherung Teil der betrieblichen Altersversorgung ist, muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung durch Entgelte erfolgt, die aus dem der Versicherung zugrunde liegenden Beschäftigungsverhältnis st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.2.2 Der Mindesteigenbeitrag

Um die staatliche Förderung in vollem Umfang zu erhalten, ist die Höhe des Eigenbeitrages festgesetzt. Zahlt der Versicherte einen geringeren Beitrag als für die volle Zulage erforderlich wäre, erhält er dennoch die staatliche Förderung – wenn auch nur anteilig. Der Prozentsatz für den Mindesteigenbetrag bezieht sich auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt des jeweilige...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.3 Riester-Förderung während einer Elternzeit

Kindererziehende sind regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit Riester-förderberechtigt. Es empfiehlt sich, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten frühzeitig bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aber häufig nicht mehr bei einem anschließenden Sonderurla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.1 Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber, dass in Zukunft ein Teil seiner Bruttoarbeitsbezüge in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, dass dieser Teil der Bruttobezüge in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Der Vorteil ist, dass der für die Entgeltumwandlung...mehr