Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 3/2012, Die vorzeitige... / 3 III. Der Praxistipp

Die besondere Herausforderung: der selbständige Schuldner Ist der Schuldner selbstständig, fällt es dem Gläubiger in besonderer Weise schwer, auf dessen unregelmäßige Einkünfte zuzugreifen. Erhält der Gläubiger Kenntnis von einem Drittschuldner, ist dessen Verpflichtung gegenüber dem Schuldner meist schon erfüllt. Die Pfändung läuft dann ins Leere. Der Gläubiger muss deshalb ...mehr

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AGKompakt 3/2012, Erstattun... / 1 I. Der Fall

Die Parteien hatten einen Vergleich geschlossen, wonach sich der Schuldner zur Zahlung einer bestimmten Vergleichssumme verpflichtet hatte. Als nach Ablauf von zwei Wochen seit Protokollierung des Vergleichs die Zahlung noch nicht eingegangen war, drohte der Gläubiger durch seinen Anwalt die Zwangsvollstreckung an, falls nicht umgehend gezahlt werde. Der Schuldner zahlte dar...mehr

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FoVo 3/2012, Keine Einwendu... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung wegen der Vorlage von Unterlagen, ersatzweise Zahlung Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich und einem KFB. In dem Vergleich hatte sich die Schuldnerin u.a. dazu verpflichtet, der Gläubigerin von dieser zu bezeichnende Unterlagen spätestens bis zum 1.10.2008 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte die Schuldnerin bis ...mehr

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FoVo 3/2012, Hier geht es um Ihr Geld: Streitwertkommentar

Wer sich mit dem Forderungsmanagement beschäftigt, muss auch auf die Kosten schauen. Während im vorgerichtlichen Inkasso die 0,5- bis 2,5-Geschäftsgebühr, ggf. gepaart mit einer 1,5-Einigungsgebühr, zu einem hinreichenden Auskommen führen kann, auch das Mahnverfahren mit insgesamt 1,5 Gebühren und der Möglichkeit, die Terminsgebühr zu verdienen, auskömmlich zu gestalten ist,...mehr

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AGKompakt 3/2012, Erstattun... / 3 III. Der Praxistipp

Die Kosten einer Vollstreckungsandrohung nach § 788 ZPO sind grundsätzlich erstattungsfähig und können nach § 788 ZPO gegen den Schuldner festgesetzt werden (BGH FamRZ 2004, 101 = DGVZ 2004, 24). Zustellung ist unerheblich Ob dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung bereits zugestellt worden ist oder nicht, ist unerheblich (BGH FamRZ 2004, 101 = DGVZ 2004, 24). Die Zahlun...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 1 I. Der Fall

GV fühlt sich bei der Zwangsvollstreckung bedroht Der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, begehrt die Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie zum Führen dieser Waffen. Zur Begründung seines Antrages verweist der Kläger insbesondere auf in jüngster Zeit vermehrt auftretende Probleme bei der Durchsetzung von Zwangsmaßn...mehr

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AGS 3/2012, Streitwert eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 68, 66 GKG, § 32 Abs. 2 RVG zulässige Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des LG ist in der Sache begründet. Die Beschwerde richtet sich gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Klageantrag zu 2), den das LG auf 107.100,00 EUR festgesetzt hat; das ist der sechsfache Monatswert der einschließlich Nebenkostenvorauszahlung und Mehrwertsteuer geschuldeten M...mehr

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FoVo 3/2012, Wirkt der Haft... / II. Die Lösung

Voraussetzungen zur Fortsetzung des Offenbarungsverfahrens Der G kann das Offenbarungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO betreiben. Ohne vorausgegangene Sachpfändung ist das möglich, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch die Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann, § 807 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Checkliste: Ihre Nachweismöglichke...mehr

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FoVo 3/2012, Mit der Vorpfändung Ziele schneller erreichen?

Die Vorteile der Vorpfändung Die Vorpfändung – oder auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – nach § 845 ZPO hat in der Praxis zwei wesentliche Vorteile. Zum einen hilft sie, die Zeit zwischen der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) und dessen Erlass und Zustellung an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 3 ZPO) zu überbrücken, ohne dass der Gläubiger einen...mehr

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Versorgungsausgleich: Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das von einem Drittgläubiger gepfändete Anrecht

Leitsatz Das KG hatte sich in dieser Entscheidung mit dem Problem auseinanderzusetzen, wie im Versorgungsausgleich mit einem Anrecht zu verfahren ist, das für eine über seinen Wert hinausgehende Forderung eines Drittgläubigers gepfändet ist. Sachverhalt Das Familiengericht hat im Verbund mit der Ehescheidung den Versorgungsausgleich zwischen den beteiligten Eheleuten durchgef...mehr

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AGS 2/2012, Erstattungsfähigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil nach Abänderung des Urteils durch das Berufungsgericht

ZPO §§ 104 Abs. 1, 717 Abs. 2, 788 Abs. 3 Leitsatz Bestätigt das Rechtsmittelgericht die Entscheidung der Vorinstanz zwar in der Hauptsache, geht es allerdings von einer späteren, erst im Laufe des Rechtsmittelverfahrens eingetretenen Fälligkeit aus, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil der Vorinstanz nicht erstattungsfä...mehr

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AGS 2/2012, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die zulässig erhobene Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung ausgeführt: Die Rechtspflegerin habe die Festsetzung der übrigen vom Kläger geltend gemachten Kosten der auf vorläufiger Grundlage betriebenen Zwangsvollstreckung zu Recht abgelehnt, da diese auf Vollstreckungsmaßnahmen zurückzuführen seien, die der Kläger vor dem 31.12.2006 e...mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht die Erinnerung als einschlägig an Das LG hat ausgeführt, der Einwand einer Übersicherung des Gläubigers sei im Widerspruchsverfahren unstatthaft. Dem Prüfungsgegenstand sei allein das Erinnerungsverfahren angemessen. Dieses führe bereits in erster Instanz zu einer richterlichen Entscheidung und verkürze auch nicht den Rechtsschutz des Schuldners. Hier liegt die Grenze...mehr

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FoVo 2/2012, Schuldner zahl... / 3 III. Der Praxistipp

Schuldner hat Bereicherungsanspruch … Am Ende dürfte es keinen Zweifeln unterliegen, dass der Gläubiger aus der geschilderten Situation nicht den Nutzen ziehen kann und den Vollstreckungsbetrag zumindest einmal herauszugeben hat. Die ursprüngliche Zahlung hat ihren Zweck nicht erfüllt und ist deshalb nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB zurückzugewähren. Denkbar ist allerdings...mehr

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AGKompakt 2/2012, Kosten de... / I. Vergütung für Vollstreckungsandrohung

Schuldner ist zur sofortigen Leistung verpflichtet Liegt ein vollstreckbarer Titel, der einen fälligen Anspruch enthält, vor, so ist der Schuldner grundsätzlich ohne weitere Aufforderung zur Leistung verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er verurteilt oder anderweitig durch gerichtliche Entscheidung verpflichtet worden ist (z.B. durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss)...mehr

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AGKompakt 2/2012, Kosten de... / V. Muster: Vollstreckungsandrohung

Die Vollstreckungsandrohung braucht keine besonderen Ausführungen zu enthalten. Im Gegensatz zu einem Vollstreckungsauftrag ist es auch nicht erforderlich, die Forderung genau zu berechnen. Es ist Sache des Schuldners, zu leisten und die Höhe der geschuldeten Forderung einschließlich Zinsen selbst zu berechnen. Ausreichend ist daher in der Regel ein einfaches Formschreiben. R...mehr

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AGKompakt 2/2012, Kosten de... / III. Erstattungsfähigkeit

Die durch die Vollstreckungsandrohung anfallenden Kosten sind auch grundsätzlich erstattungsfähig (BGH FamRZ 2004, 101 = DGVZ 2004, 24). Eine vorherige Zustellung des Titels ist entgegen einer in der Praxis häufig anzutreffenden Ansicht nicht erforderlich; notwendig sind die Kosten in der Regel bereits, sobald eine angemessene Leistungsfrist abgelaufen ist (BGH AGS 2003, 561 ...mehr

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FoVo 2/2012, Schuldner zahl... / 1 I. Der Fall

Trotz Zahlung lässt Schuldner VU ergehen Im Jahr 2005 verpflichtete sich die Klägerin in einem Vergleich zur Zahlung von 9.611,82 EUR. Der Beklagte ließ sich die Forderung abtreten und verklagte die Klägerin auf Zahlung. Am 24.3.2009 überwies die Klägerin an den Beklagten. Dabei gab sie ein falsches Gerichtsaktenzeichen an, bezeichnete den Mandanten des Beklagten aber richtig...mehr

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AGKompakt 2/2012, Die Gebühren in der Zwangsversteigerung

Gebühren richten sich nach Nrn. 3311, 3312 VV Die Gebühren des Anwalts in der Zwangsversteigerung richten sich nach Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 4 VV, den Nrn. 3311, 3312 VV. Vorgesehen sind drei Verfahrensgebühren, nämlich für die Tätigkeitmehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 1 I. Der Fall

Konkurrenz mehrerer Vollstreckungsmaßnahmen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen. Im Termin zur Abgabe der eides-stattlichen Versicherung hat der Schuldner nach § 900 Abs. 4 Satz 1 ZPO Widerspruch eingelegt. Er macht geltend, er sei zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht verpflichtet, w...mehr

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Vollstreckbarkeit einer nach dem 31.08.2009 getroffenen und gerichtlich gebilligten Umgangsregelung

Leitsatz Die Vollstreckung aus Umgangstiteln begegnet in der Praxis häufig Problemen, wenn Art, Ort und Zeit des Umgangs nicht genau geregelt sind. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit den Anspruchsvoraussetzungen für die Vollstreckung eines Umgangstitels auseinandergesetzt. Sachverhalt Die geschiedenen Eltern eines im Jahre 2000 geborenen Sohnes, der nach der Trennung ...mehr

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AGS 2/2012, Erstattungsfähi... / Leitsatz

Bestätigt das Rechtsmittelgericht die Entscheidung der Vorinstanz zwar in der Hauptsache, geht es allerdings von einer späteren, erst im Laufe des Rechtsmittelverfahrens eingetretenen Fälligkeit aus, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil der Vorinstanz nicht erstattungsfähig, soweit die Vollstreckung vor dem vom Rechtsmi...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / I. Neu: Gerichts- und Notarkostengesetz

Bedeutung: Titulierung und Rechtsnachfolge Ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz soll die Kostenordnung ersetzen. Im Forderungsmanagement und in der Zwangsvollstreckung hat dies besonders in zwei Bereichen Auswirkungen: Notarielles ­Schuldanerkenntnis Zum einen kann die Titulierung einer Forderung im Wege eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsunterwerfun...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / III. Anwaltsvergütung soll steigen

Anpassung an Kostensteigerungen und Einkommensentwicklung Seit 2004 ist die anwaltliche Vergütung nicht mehr angepasst worden. Rechtfertigungsgrund des Gesetzgebers: Durch steigende Streitwerte komme es mittelbar zu einer höheren Vergütung. Die Praxis zeigt, dass dies nur bedingt richtig ist. Die deshalb geplante Gebührenanhebung hat im Forderungsmanagement zwei Seiten. Höhere...mehr

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FoVo 2/2012, Schuldner zahl... / 2 II. Die Entscheidung

Materiell-rechtlicher Einwand: § 767 Der Einwand der Erfüllung betrifft den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst und ist deshalb grundsätzlich nach § 767 Abs. 1 ZPO mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen. Aber: Präklusion nach § 767 Abs. 2 Der Einwand der Erfüllung ist aber hier nach § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen. Nach dieser Norm können Einwendungen im...mehr

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AGS 2/2012, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat unter anderem den Beklagten auf Zahlung von 35.790,43 EUR nebst Zinsen in Anspruch genommen. Das LG hat mit Urt. v. 7.4.2006 der Klage unter deren Abweisung im Übrigen in Höhe von 34.041,27 EUR nebst Zinsen stattgegeben und dem Beklagten auferlegt, 77 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten; darüber hinaus hat es die vorläufige Vollstreckbarke...mehr

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AGS 2/2012, Streitwert eine... / Leitsatz

Der Streitwert in der Zwangsvollstreckung bestimmt sich im Falle eines Gläubigerantrags gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat. Dieser Wert entspricht in den auf endgültige Erfüllung des titulierten Anspruchs gerichteten Verfahren nach den §§ 887, 888 ZPO in der Regel dem Wert der Hauptsache. I...mehr

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FoVo 2/2012, Unterlagen kon... / II. Unser Tipp

Alles richtig gemacht Die Leserin hat zunächst alles richtig gemacht und dabei auch eine wertvolle Erfahrung: Die Schuldner sind sich in vielen Fällen darüber im Klaren, dass sie sich im Unrecht befinden und eigentlich zum Zahlungsausgleich verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund sind viele Schuldner auch tatsächlich bereit, angeforderte Unterlagen herauszugeben oder zu übe...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / V. Fazit

Nicht aus den Augen verlieren … Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Stadium des Referentenentwurfes und muss nun zunächst von der Bundesregierung beschlossen und dann dem Bundesrat in einem ersten Durchgang vorgelegt werden. Ungeachtet dessen ist der Handlungsdruck hoch: Die Länder wollen mehr Einnahmen aus den Verfahren, um ihre Kostendeckungsquote zu erhöhen, und die Re...mehr

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AGKompakt 2/2012, Kosten de... / VI. Muster: Festsetzungsantrag

An das Amtsgericht … – Vollstreckungsgericht – Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO Wir vertreten …, Gläubiger. Unserem Mandanten stand gegen …, Schuldner, aus dem … [Titel einsetzen] eine Forderung in Höhe von ... EUR zu. Nachdem der Schuldner bis zum … [Datum einfügen] nicht gezahlt hatte, haben wir mit Schreiben vom ... [Datum einfügen] die Zwangsvollstreckung angedroht. D...mehr

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AGS 2/2012, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 3 RVG zulässig, hat aber keinen Erfolg. Die Streitwertfestsetzung durch das LG ist nicht zu beanstanden. Der Streitwert in der Zwangsvollstreckung bestimmt sich im Falle eines Gläubigerantrags gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat. Dieser Wert entspricht in de...mehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 3 III. Der Praxistipp

Einschlägiges Rechtsmittel nicht unerheblich: der Rechtsweg Die Frage, ob der Schuldner sich mit seinem Einwand nach § 766 ZPO Gehör verschaffen muss oder mit dem Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO, ist nicht unerheblich. Der BGH zeigt schon auf, dass über die Erinnerung nach § 766 ZPO der Richter entscheidet, während der Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO aufgrund der Aufgaben...mehr

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FoVo 2/2012, Maßgeblicher Z... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Vorpfändung vor dem Jahreswechsel Die Gläubigerin betreibt aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen eines Teilbetrags von 500.000 EUR nebst Zinsen und Kosten. Am 2.1.2007 um 07.45 Uhr stellte der GV dem Drittschuldner, einem Finanzamt, im Wege der Vorpfändung ein vorläufiges Zahlungsverbot der Gläubigerin zu. ...mehr

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FoVo 2/2012, In der Bibliothek des "Vollstreckers" darf der Zöller nicht fehlen.

Jeder Richter und jeder Rechtspfleger kennt und nutzt den von Zöller herausgegebenen Kommentar zur Zivilprozessordnung. Das allein ist Grund genug dafür, dass der Gläubiger und seine Bevollmächtigten, seien es Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen, ihrerseits den Zöller nutzen, um zu wissen, welche Voraussetzungen das Organ oder das Rechtsmittelgericht annehmen und prüfen wi...mehr

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AGS 2/2012, Rückfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

1. Die (sofortige) Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers ist zwar nach den §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. Da der Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Ausübung seines Beitreibungsrechts nach § 126 Abs. 1 ZPO den Antrag auf Festsetzung seiner Gebühren und Auslagen gegen die Beklagte im eigenen Namen gestellt hat, ist nicht seine Partei, sondern der Pr...mehr

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Zwangsvollstreckung durch abberufenen Verwalter

Leitsatz Mit vorzeitiger Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund erlischt im Regelfall dessen materiell-rechtliche Ermächtigung zum Hausgeld-Forderungseinzug in bisheriger Prozessführung als gewillkürter Prozessstandschafter für die Gemeinschaft Zwangsvollstreckung aus bereits zuvor erstrittenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen ist durch den abberufenen Verwalter demgegenü...mehr

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Verwalterabberufung - Berechtigung zum Forderungseinzug entfällt

Leitsatz Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt. Fakten: Die Verwalterin erwirkte in eig...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Forderungseinzug durch abberufenen Verwalter

Leitsatz Ein WEG-Verwalter, der bereits wegen gravierender Pflichtverletzungen abberufen wurde, darf keine Forderungen der WEG mehr einziehen oder vollstrecken lassen. Sachverhalt Ein Wohnungseigentümer wendete sich gegen die Zwangsvollstreckung aus mehreren gegen ihn gerichteten Zahlungstiteln. Die Titel über Hausgeldforderungen und eine Sonderumlage hatte die Verwalterin de...mehr

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FoVo 10/2011, Zwangsvollstreckung gegen Prostituierte

I. Das Problem Prostituierte zahlt Forderung nicht Die Schuldnerin eines von uns betreuten Gläubigers ist eine Prostituierte. Mehrfache vorgerichtliche Mahnungen in schriftlicher und telefonischer Form haben zu keinem Erfolg geführt, so dass die Forderung tituliert wurde. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im herkömmlichen Rahmen sind bisher erfolglos geblieben. Welche Möglichkeite...mehr

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FoVo 09/2011, Photovoltaikanlage und Zwangsvollstreckung

I. Das Problem Schuldner speist Strom ein Unser Schuldner besitzt einen ½ Anteil an einem bebauten Grundstück. Auf dem Gebäude ist eine Photovoltaikanlage errichtet worden. Derzeit wissen wir nicht, an welche Gesellschaft er seinen Strom verkauft. Dies wäre jedoch durch eine Nachbesserung seiner eidesstattlichen Versicherung in Erfahrung zu bringen. In seinem Vermögensverzeich...mehr

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FoVo 04/2011, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung

Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Kommentar, 1. Auflage 2010, 2.556 Seiten, 98,00 EUR, ISBN 978-3-8329-3661-7 Nach Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz (4. Aufl. 2008, 2269 Seiten, 248,00 EUR aus dem Carl-Heymanns-Verlag) und der für 2011 angekündigten Neuauflage des Kommentars zum Zwangsvollstreckungsrecht von Gottwald aus dem Haufe-Verlag (6. Aufl. 2011, 14...mehr

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FoVo 11/2011, Endet die Zwangsvollstreckung mit dem Tod des Schuldners?

Schuldner stirbt, was nun? So manche Forderung fristet ein langes Leben. Und irgendwann muss der Gläubiger feststellen, dass sein Schuldner verstorben ist. Es stellt sich nun die Frage, ob gleichwohl noch Möglichkeiten bestehen, einen Forderungsausgleich zu erreichen. Die Antwort ist ein klares Ja! Zum einen bleibt der Nachlass als Haftungsmasse erhalten, zum anderen steht mi...mehr

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FoVo 10/2011, Zwangsvollstr... / I. Das Problem

Prostituierte zahlt Forderung nicht Die Schuldnerin eines von uns betreuten Gläubigers ist eine Prostituierte. Mehrfache vorgerichtliche Mahnungen in schriftlicher und telefonischer Form haben zu keinem Erfolg geführt, so dass die Forderung tituliert wurde. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im herkömmlichen Rahmen sind bisher erfolglos geblieben. Welche Möglichkeiten hat man, geg...mehr

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FoVo 09/2011, Photovoltaika... / I. Das Problem

Schuldner speist Strom ein Unser Schuldner besitzt einen ½ Anteil an einem bebauten Grundstück. Auf dem Gebäude ist eine Photovoltaikanlage errichtet worden. Derzeit wissen wir nicht, an welche Gesellschaft er seinen Strom verkauft. Dies wäre jedoch durch eine Nachbesserung seiner eidesstattlichen Versicherung in Erfahrung zu bringen. In seinem Vermögensverzeichnis hat er ang...mehr

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FoVo 10/2011, Zwangsvollstr... / II. Die Lösung

Forderungspfändung – was ist denkbar? Wie bei allen Forderungen gilt natürlich, dass für eine erfolgreiche Forderungspfändung ein Drittschuldner bezeichnet werden muss. Die Freier als mögliche Drittschuldner werden Ihnen sicherlich nicht bekannt sein, so dass eine – denkbare – unmittelbare Pfändung künftiger Forderungen bei diesen ausscheidet. Hinweis Im Rahmen des Offenbarung...mehr

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FoVo 08/2011, Kann die insolvente Gesellschaft noch Vollstreckungsgläubiger sein?

In FoVo 2011, 72 hatten wir über die Entscheidung des LG Mühlhausen zu der Frage berichtet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Forderung, die auf den Namen einer insolventen Gesellschaft tituliert ist, durch sie im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung freigibt. Inzwischen hat sich eine Vielzahl weiterer Geric...mehr

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FoVo 06/2011, Was ist eigentlich bei der Sachpfändung passiert?

So mancher Vollstreckungsauftrag kommt zurück, ohne dass der Gläubiger erkennen kann, welche Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher tatsächlich entfaltet hat und woran eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung letztlich gescheitert ist. Dies widerspricht § 65a Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Im Wortlaut: § 65a GVGA Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger über d...mehr

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FoVo 09/2011, Photovoltaika... / II. Die Lösung

Erster Zugriff gilt der Sicherheit Da der Schuldner seine Lebensversicherung an die Bank abgetreten hat, ist davon auszugehen, dass er einen Rückgewähranspruch für den Fall hat, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachkommt. Insoweit stehen ihm also ein Rückübertragungsanspruch und ein diesbezügliches Anwartschaftsrecht zu. Dieses Recht wird schon dann wer...mehr

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FoVo 10/2011, Strafanzeige gegen den Schuldner als Informationsquelle

Strafanzeige als zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderungsausgleich anhält. Wird der Schuldner aber tatsächlich strafrechtlich verfolgt, führt die Verhängung einer (Geld-)St...mehr