Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / a) Voraussetzungen

Der Mahnbescheid enthält gem. § 692 Abs. 1 Nr. 1–4, 6 ZPO: Zitatmehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / b) Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO)

Von den Gestaltungsklagen erlangt im Verwaltungsprozess lediglich die Vollstreckungsgegenklage praktische Bedeutung (Bosch/Schmidt/Vondung, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, Rn. 901). Mit dieser Gestaltungsklage wird die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel für unzulässig erklärt. Zu diesem Zweck müssen materiell-rechtliche Einwendu...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Mögliche Maßnahmen

Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO, kann er aber gege...mehr

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ZAP 16/2015, Die Europäisch... / 2. Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einführung eines Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG – Art. 1 des Gesetzes). Dieses regelt die Durchführung der EU-ErbVO, indem es die örtlichen Zuständigkeiten der Gerichte, die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen erbrechtlichen Titeln und die Anerkennungsfeststellung, die Entgegennahme von Erklärungen...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Nützliche Informationen für Kanzleimitarbeiter/innen

Im ZAP Verlag erscheint ab sofort der neue Infobrief "anwaltbüro". Dieser Infodienst im digitalen PDF-Format wendet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen, gibt aber auch jungen Anwälten und Auszubildenden wertvolle Unterstützung bei den ersten Schritten in die Praxis. Diesem Interessentenkreis soll damit ein regelmäßiger Überblick zu aktuellen Rech...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Tituliertes Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis werden einfache Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht von titulierten, d.h. insbesondere im Rahmen eines Prozessvergleichs abgegebenen, Unterlassungserklärungen unterschieden. Diese Gleichsetzung ist ebenso falsch wie gefährlich: Hat sich der Schuldner nämlich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet, so kann der Gläubiger nämlich grund...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 12. Abhilferecht des Gerichtsvollziehers bei Anordnung der Eintragung, § 882d Abs. 1 S. 4 ZPO

Durch den neuen § 882d Abs. 1 S. 4 ZPO wird ein Abhilferecht des Gerichtsvollziehers eingeführt. Wird dem Gerichtsvollzieher vor der Übermittlung der Eintragungsanordnung nach § 882d Abs. 1 S. 3 ZPO bekannt, dass die Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegen, soll er die Eintragungsanordnung nicht dem zentralen Vollstreckungsgericht übermitteln müsse...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. Anwaltliche Beratung von Bankkunden

Vertritt der Anwalt den Kunden der Bank oder nimmt seine eigenen Interessen wahr, geht es um den Rechtsschutz gegen die Bank. Dabei stehen, abgesehen von kleineren Detailfragen (Kontoführungsgebühren), Kreditangelegenheiten mit Bürgschafts- und anderen Besicherungsproblemen, Nachlasssachen (s. hierzu: Die unerträgliche Leitsinnigkeit der Bank, Verfügungsberechtigung nach dem...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), AnwaltFormulare, Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen, 8. Aufl. 2015, 3.072 S., Deutscher Anwaltverlag, 169 EUR

Die AnwaltFormulare sind ein beeindruckendes Werk mit über 3.000 Seiten auf höchstem fachlichen Niveau. Vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung werden in 57 Kapiteln nahezu alle für die anwaltliche Praxis relevanten Rechtsgebiete jeweils anhand der konkreten Mandatssituationen berücksichtigt. Die Nutzung der zahlreichen Muster – auch von der CD-ROM – ermöglicht eine fund...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 3. Zuständiges Gericht

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung von dem Gericht des ersten Rechtszuges (Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) festzusetzen. Welches Gericht dasjenige des ersten Rechtszuges ist, ergibt sich im Allgemeinen erst durch die Klageerhebung bzw. den Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz, mithin aus dem anhängig gemachten Verfahren der Hau...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Dickersbach, Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen, 1. Aufl. 2013, 376 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Anwälte neigen häufig dazu, größeren Wert auf ihre Fortbildung im materiellen und prozessualen Recht zu legen, als ihre Kenntnisse im Gebührenrecht zu vertiefen. Eine hervorragende Möglichkeit dies zu ändern, bietet sich durch die Darstellungen der Fälle und Lösungen zur Abrechnung in Mietsachen. Den einzelnen Kapiteln ist eine allgemeine Übersicht vorangestellt, die durch z...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 14. Auftrag an den Gerichtsvollzieher mittels elektronischem Dokument, § 753 Abs. 4 ZPO

Die auf Anregung des Bundesrats eingefügte Änderung hat klarstellenden Charakter. Bei der elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrags unter Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts nach § 753 Abs. 2 ZPO und damit einer gerichtlichen Stelle gelten bereits § 130a Abs. 1, 2 ZPO. Danach ist eine solche elektronische Einreichung nur zulässig, soweit sie für das...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / b) Beschwerdebefugnis

Die sofortige Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag durch die angegriffene Entscheidung beschwert, also in seinen eigenen Rechten verletzt ist (Beschwerdebefugnis). Das kann im Einzelfall der Gläubiger, der Schuldner oder auch ein Dritter (z.B. der Drittschuldner) sein. Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 5. Kein Verzicht auf die Zuleitung einer "alten" Vermögensauskunft (mehr) möglich, § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO

Nach der Änderung des § 802d Abs. 1 S. 2 Hs. 2 ZPO ist ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses unbeachtlich. Diese Änderung dient der Klärung der in der Praxis streitigen Frage, ob der Gläubiger auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten kann. Gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist die Zuleitu...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / I. Einleitung

Nachdem die EU am 15.5.2014 die Verordnung (EU) Nr. 655/14 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuKoPFVO) erlassen hat (ABl L 189 v. 27.6.2014, S. 59), hatte der deutsche Gesetzgeber Durc...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Abweichende Parteivereinbarungen

Die Parteien können abweichend von § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG hinsichtlich der Kostenerstattung eine andere Regelung treffen. Aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung oder eines außergerichtlichen Vergleichs können die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden. Ob die Kosten aufgrund eines Prozessvergleichs festgesetzt werden können, ist umstritten. Nac...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 16. Übersicht: Inkrafttreten

Welche Regelungen sind wann in Kraft getreten oder treten wann in Kraft? Inkrafttreten am: 26.11.2016 (dem Tag nach der Verkündung): vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden, § 754a ZPO (der neu eingeführte § 754a Abs. 3 ZPO wird mit Wirkung zum 1.1.2018 aufgehoben, gilt also nur für eine Übergangszeit; an seine Stelle tritt ab dem 1.1.2018 die umfassend...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührenstreitwert: Mietminderungsbegehren

(KG, Beschl. v. 30.5.2016 – 8 W 13/16) • Der Gebührenstreitwert eines Antrags auf Feststellung der künftigen Minderung bis zur Beseitigung des Mangels ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bewerten. In der Regel entspricht der Ansatz des Jahresbetrags der Minderung einer angemessenen Bewertung nach freiem Ermessen. Die Regelung des § 9 S. 1 ZPO, wonach der Wert des...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Allgemeines

Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Nach § 753 Abs. 2 ZPO kann der Gläubiger wegen der Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt dann als vom Gläubiger beauftragt. Den Auftrag kann der im Titel oder in der ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / III. Aufrechnung gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch

Ist eine Partei in einem Rechtsstreit oder sonstigen gerichtlichen Verfahren unterlegen, hat sie im Regelfall der obsiegenden Partei deren Kosten des Rechtsstreits bzw. Verfahrens zu erstatten. Nicht selten stehen der erstattungspflichtigen Partei jedoch gegen den Gegner eigene Ansprüche zu. Dann stellt sich die Frage, ab wann die erstattungspflichtige Partei gegen den proze...mehr

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ZAP 9/2017, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Erinnerung des Schuldners

(BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – VII ZB 22/16) • Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über dahingehende Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet vielmehr dasjenige Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Sie sind der Nachpr...mehr

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ZAP 19/2016, WEG-Verwalter: Verurteilung zur Erstellung einer Jahresabrechnung

(BGH, Beschl. v. 23.6.2016 – I ZB 5/16) • Bei dem Erstellen einer Jahresabrechnung handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, wenn der Verwalter die Abrechnung für ein Kalenderjahr aufstellt, in dem er selbst die Verwaltung geführt hat. Der Verwalter hat in einem solchen Fall bei der Abrechnung auch für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege einzustehen. Die...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Vollstreckungsabwehrklage (auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet) kann der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen. Mit dieser Klage (vgl. ausführlich auch: Wittschier JuS 1997, 450), die sich gegen den Vollstreckungsgläubiger richtet (das ist grundsätzlich der im Titel bezeichnete Gläubiger, ausnahmsweise auch dessen...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / b) Einholung der Adress- oder Drittauskünfte durch den Gerichtsvollzieher

Die beim Gerichtsvollzieher für die Einholung der Adress- und Drittauskünfte entstehenden Kosten werden in den Kostenverzeichnisnummern 440–442 neu geregelt. Nr. 440 KV GvKostG : 13 EUR; Erhebung von Daten bei einer der in §§ 755 Abs. 2, 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen (Adress- und Drittauskünfte, außer Meldebehörde). Hinweis: Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Auskunft nach...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens

Hält das Insolvenzgericht dagegen die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für erfolgversprechend, hat es die Zustellung der in § 307 Abs. 1 S. 1 InsO genannten Unterlagen, von denen der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht die erforderliche Zahl der Abschriften vorzulegen hat (§ 306 Abs. 2 2. 3 InsO), an alle vom S...mehr

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zerb 8/2016, Zur Verjährung... / Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist insgesamt unbegründet. I. Dem vom Kläger mit der Stufenklage letztlich nur noch verfolgten Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die den Beklagten geschenkten Grundstücke gemäß § 2329 BGB steht die Verjährungseinrede wirksam entgegen. Dementsprechend sind auch die vorbereitend geltend gemachten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nicht...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Zwangsvollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO)

Während der Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung verbietet § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners. Die Vorschrift umfasst auch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben (BGH NZI 2006, 602) oder deren Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird (BGH ZVI 20...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VII. Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Nach §§ 796a, 796b ZPO kann ein unter Mitwirkung der Anwälte außergerichtlich geschlossener Vergleich durch das Prozessgericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Praxis macht von dieser Möglichkeit allerdings kaum Gebrauch. Die Anwaltsvergütung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs bestimmt sich nicht nach Nr. 3309 VV RVG, weil das Verfahren nach ...mehr

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zfs 8/2016, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… 2. Anders als das LG in erster Instanz entschieden hat und die Revisionserwiderung weiterhin geltend macht, scheitert die Klage nicht daran, dass die Abtretung des Deckungsanspruchs an die Kl. nach Nr. 12. 4 S. 2 OLA unwirksam ist." [17] a) Die Kl. ist hier als Tochterunternehmen der VN in den Versicherungsschutz einbezogen. Nr. 12. 4 OLA bestimmt, dass der Freistellu...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt (§ 71 Abs. 1 GBO). Das gilt auch für Entscheidungen, die das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren trifft. § 71 GBO greift also ein, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird. Das ist der Fall, wenn bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das unbeweglic...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / II. Schadensersatz

Kein Schadenersatz des Arbeitnehmers bei vorläufig vollstreckbarem Urteil Mit Urteil vom 24.6.2015 (6 AZR 462/14, NZA 2016, 108) hat das BAG entschieden: Arbeitnehmern steht weder ein Annahmeverzugslohnanspruch, noch ein Schadensersatzanspruch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, wenn sie zwar im Kündigungsschutzverfahren einen vorläufig vollstreckbaren T...mehr

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ZAP 12/2017, Von der Rundfunkgebühr zur Fernsehsteuer

Jeder, der ein Auto hält (und meist auch selber fährt), zahlt dafür selbstverständlich eine staatliche Kfz-Steuer (§ 1 KraftStG). Kaum ein Steuerpflichtiger regt sich darüber auf. Leistung und hoheitliche Gegenleistung empfinden die meisten als halbwegs fair. Bis vor einigen Jahren wurde mit der Forderungserhebung für eine andere (staatsvertraglich verordnete) "Leistung" ähnl...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Reichweite der Unterlassungsverpflichtung

Im Vertragsstrafeprozess stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein neues, gegenüber der ersten Zuwiderhandlung leicht geändertes Verhalten einen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe auslöst. Die Problematik kann durch nachfolgenden aktuellen Beispielfall veranschaulicht werden. Beispiel nach LG Darmstadt, Urt. v. 11.11.2016 – 20 O 99/16: Die Klägerin begehrt Zahlung von Ver...mehr

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zerb 8/2016, Zur Erklärung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. 1. Das Beschwerdegericht hat gemeint, § 850 i ZPO sei auf den Antrag auf Pfändungsschutz anwendbar. Als sonstige Einkünfte seien alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte anzusehen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit der Neuregelung des § 850 i Abs. 1 S. 1 ZPO die Sozialhilfeträger dauerhaf...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Bundeskabinett beschließt Änderung zur Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat Ende September den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer "von Rechtsunsicherheiten zu entlasten",...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / ee) Rückfestsetzung trotz Aufrechnung

Die Aufrechnung des Klägers gegen den im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierten Kostenerstattungsanspruch des Beklagten i.H.v. 231,25 EUR mit einer Gegenforderung aus einem anderen Rechtsverhältnis hat gem. § 389 BGB dazu geführt, dass beide Forderungen (also der Kostenerstattungsanspruch des Beklagten einerseits und die Gegenforderung des Klägers andererseits)...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 6. Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnabzug

Arbeitgeber können den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich auch mit dem Abzug und der Abführung von Lohnsteuer erfüllen. Die Berufung auf diesen besonderen Erfüllungseinwand ist allerdings ausschließlich für den abzurechnenden Kalendermonat und ggf. als Korrektur für den Vormonat möglich (BAG, Urt. v. 21.12.2016 – 5 AZR 266/16, NJW 2017, 972). Der Entscheidung ...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 2. Verfahren

Das Verfahren im einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Erkenntnisverfahren. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der Darlegungs- und Beweislast entsprechend. Allerdings ist die Beweisführung im einstweiligen Verfügungsverfahren leichter als in einem normalen Klageverfahren, da die sog. Glaubhaftmachung (§ 920 Abs. 2 ZPO) gestattet ist. Für die Glaubh...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle Zwangsvollstrecku...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Änderung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung

Bereits seit Längerem wird eine Reform der Regelungen über die Insolvenzanfechtung diskutiert. Inzwischen liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) vor; er wurde am 15.1.2016 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten. Zentrales Anliegen ...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / III. Anmerkung

Wird geltend gemacht, eine vereinbarte Vergütung sei überhöht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Vereinbarung (zum Zeitpunkt ihres Abschlusses) sittenwidrig war. Ist das der Fall, dann ist die Vereinbarung nichtig; der Anwaltsvertrag bleibt davon jedoch grundsätzlich unberührt; es ist dann nur die gesetzliche Vergütung geschuldet. Ist die vereinbarte Vergütung nicht sittenwid...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / III. Beschlussverfahren

In dem Beschlussverfahren, bei dem es ausschließlich um kollektivrechtliche Streitigkeiten geht, stehen sich i.d.R. Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenüber. In der Praxis stehen vornehmlich die Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Vordergrund. § 2a ArbGG führt die Fälle, in denen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschl...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung

Mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer EU-Verordnung regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17.8.2015 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die das internationale Erbrecht betrifft (BT-Drucks. 18/4201). In dem neuen Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwa...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Der Vizepräsident des BGH Wolfgang Schlick ist Ende Juli in den Ruhestand getreten. Schlick wurde 1994 zum Richter am BGH ernannt und gehörte dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an, de...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 4. Verfahren nach Scheitern des gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs

Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist von Amts wegen wieder aufzunehmen, wenn das Insolvenzgericht von der Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens absieht (§ 306 Abs. 1 S. 3 InsO) oder der Schuldenbereinigungsplan nicht zustande kommt (§ 311 InsO). Liegen die Eröffnungsvoraussetzungen vor, eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / b) Gläubigerantrag

Für den Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners, der den Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren unterliegt, gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 14 Abs. 1 InsO. Eine darüber hinausgehende Darlegungspflicht besteht nicht. Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, vorzutragen und ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Verwalter eines Hauptinsolvenzverfahrens nach dem Recht des Staats der Verfahrenseröffnung befugt, auf Grund der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung die Herausgabe der Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, so gilt für die Vollstreckbarerklärung im Inland Artikel 25 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Ve...mehr