Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Erbprozessrecht / 10.9.3 Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses, § 1990 BGB

Im Falle eines unzureichenden Nachlasses steht dem nicht selbst pflichtteilsberechtigten Erben die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses zu, um sein Privatvermögen vor Nachlassforderungen zu schützen, sofern er nicht bereits unbeschränkt haftet, § 2013 BGB. Es kommt zu einer Trennung zwischen Nachlass und Eigenvermögen des Erben, aber jeweils nur im Verhältnis zum jeweilige...mehr

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FoVo 03/2024, Die vorläufig... / 1 Der Fall

Antrag auf europäische Kontopfändung Die Schuldnerin mit Sitz in Malta bietet Online-Glücksspiele auch in Deutschland an. Sie verfügt über eine maltesische Glücksspiellizenz, aber über keine entsprechende Lizenz für Deutschland oder Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang verurteilte das LG die Schuldnerin (rechtskräftig) zur Zahlung von 13.000 EUR nebst Zinsen an die Gläub...mehr

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Erbprozessrecht / 8.4 Prozessuales

Der Vermächtnisanspruch kann am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO klageweise geltend gemacht werden. Passivlegitimiert ist/sind grundsätzlich der/die Erben. Gemäß § 2058 BGB haften Miterben als Gesamtschuldner, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Handelt es sich um ein Untervermächtnis, ist der Hauptvermächtnisnehmer der richtige Beklagte. Sollt...mehr

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FoVo 03/2024, Die elektroni... / I. Das Problem

Antragsverfahren bis zum GV läuft elektronisch Derzeit kommt immer wieder die Frage auf: Ist die elektronische Zustellung eine persönliche oder eine sonstige Zustellung und (wann) darf der Gerichtsvollzieher die KV 700 für die Fertigung von Kopien in Rechnung stellen, wenn die Weiterleitung des beantragten und erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) an den Ge...mehr

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FoVo 03/2024, Die Anforderu... / 1 Der Fall

PfÜB-Antrag auf Vollstreckungsbescheid mit Aufstellung der Vollstreckungskosten Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über eine Hauptforderung von 759,37 EUR nebst Zinsen und Kosten. Am 22.11.2022 hat der Gläubiger, vertreten durch einen Inkassodienstleister, den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen die Sch...mehr

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Erbprozessrecht / 5 Herausgabeklage des Alleinerben

Bei der Klage des wahren Erben gegen den Erbschaftsbesitzer aus dem Erbschaftsanspruch des § 2018 BGB müssen im Klageantrag die herausverlangten Gegenstände einzeln und genau bezeichnet werden, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Dies ist erforderlich für die Bestimmung des Umfangs der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft sowie zur Durchführung der Zwangsvollstreckung gemäß § 883 ZPO. ...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.3.1 Vermittlung durch das Amtsgericht

Rz. 61 In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in §§ 373 Abs. 1 i. V. m. 342 ff. FamFG ein Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft vorgesehen, für welches nach § 3 Nr. 2c RPflG der Rechtspfleger zuständig ist. Antragsberechtigt für ein solches Verfahren sind für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch Ehescheidung beide Ehega...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Erbprozessrecht / 7.3.3 Drittwiderspruchsklage des Nacherben, § 773 ZPO

Der Nacherbe kann nach Maßgabe der §§ 773 Satz 2, 771 ZPO Widerspruch erheben, wenn ein Gegenstand, der zu seiner Vorerbschaft gehört, im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden soll und die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam wäre, d. h. es sich um eine benachteilige...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 4.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 17 Wird das Gesamtgut alleine durch einen Ehegatten verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerdings wird auch bei der ...mehr

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FoVo 03/2024, Der Antrag au... / VI. Titel, Klausel, Zustellung und die Übermittlung

Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Die Angaben im Formular sind dabei notwendige Voraussetzung einer Strukturierung und Automatisierung der Weiterverarbeitung innerhalb der Justiz. Da dies aber noch nic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.8 Schadensersatzansprüche

Rz. 203 Sind Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses geschuldet, weil der Zustand der Wohnung diese erfordert, hat der Vermieter den entsprechenden Erfüllungsanspruch. Diesen könnte er auch klageweise geltend machen und dann den Anspruch in einer Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durchsetzen. Der Vermieter könnte dann durch das Prozess...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 14.2 Passive Prozessführungsbefugnis

Rz. 93 Im Passivprozess gilt die Regelung des § 2213 Abs. 1 BGB. Hiernach besteht eine konkurrierende Prozessführungsbefugnis. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, sofern der Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses befugt ist. Er kann den Anspruch gegen die Erben, den Testamentsvollstrecker oder gegen beide geltend machen. Da allerdings ein gegen den Erben g...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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FoVo 03/2024, Die Anforderu... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung überzeugt nicht in allen Teilen. Sie wendet im Übrigen die einschlägigen Normen nicht sachgerecht an. Vollstreckungskosten sind nur glaubhaft zu machen Unzutreffend ist bereits der Ausgangspunkt, dass der Gläubiger den Abschluss der Zahlungsvereinbarung durch Vorlage des schriftlichen Vertrags nachweisen müsste. Richtigerweise sind die Vorschriften über das ge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.4 Leistung unter Vorbehalt

Rz. 108 Mit Zahlung der Miete erlischt die Mietforderung für den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (§ 362). Bei der Zahlung unter Vorbehalt ist es problematisch, ob auch Erfüllung eintritt, was z. B. bei einer Zahlung unter Vorbehalt innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 weitreichende Folgen haben kann. Zu unterscheiden ist zwischen dem schlichten und dem qualifizier...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.1 Wesen von Grundpfandrechten

Unter Grundpfandrechten versteht man im Grundbuch eingetragene dingliche Rechte, die ein Grundstück oder ein Gebäude belasten, um eine Forderung zu sichern. Das Grundpfandrecht ist unabhängig von dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks. Bei Grundpfandrechten handelt es sich um dingliche Verwertungsrechte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Grundpfandrechtsgläubiger ...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 7.3 Verwertung des Sicherungsgutes

Da der Kreditgeber treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgutes ist, darf er nur eingeschränkt über die Sache verfügen und erst mit Fälligkeit der gesicherten Forderung das Gut veräußern. Hat der Kreditnehmer die an ihn gestellte Forderung erfüllt, ist der Gläubiger zur Rückübertragung des Sicherungsgutes verpflichtet. Da das Sicherungsgut nicht in das Vermögen des Gläubi...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3.3 Formen von Bürgschaften

Es haben sich in der Praxis verschiedene Formen von Bürgschaften herausgebildet: Gewöhnliche Bürgschaft Im Rahmen der gewöhnlichen Bürgschaft muss der Bürge die Schuld begleichen, wenn der Hauptschuldner die an ihn gerichteten Forderungen nicht erfüllt. Dem Bürgen ist nach § 771 BGB die Möglichkeit der Einrede der Vorausklage gegeben. Der Gläubiger muss dann zunächst versuchen...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.2 Hypothek

Die Hypothek ist eine Grundstücksbelastung, die der Sicherung einer bestehenden Forderung des Hypothekengläubigers dient. Die Hypothek ist in § 1113 BGB definiert. Das wesentliche Kennzeichen einer Hypothek ist ihre Akzessorität, d. h., sie kann nur entstehen oder bestehen, wenn sie der Sicherung einer Geldforderung dient. Existiert diese Forderung noch nicht, existiert auch...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.3 Grundschuld

Die Grundschuld[1] ist im Gegensatz zu einer Hypothek ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer persönlichen Forderung des Gläubigers voraussetzt. Die Grundschuld ist damit nicht akzessorisch. Demzufolge ist der Nachweis einer Forderung zur Geltendmachung der Grundschuld nicht erforderlich. Sie bleibt damit auch dann erhalten, wenn die zugrundeliegende Schuld vorüber...mehr

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 8.3 Wunschvorsorge

Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg[1] haben Beschäftigte einen vertraglichen Anspruch auf arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen. Nach den Ausführungen des Gerichts begründen § 5a ArbMedVV und § 11 ArbSchG neben einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten zugleich einen vertraglichen Anspruch der Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Schwebende und mit dem Erbfall entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 140 Zivilrechtlich liegen Erblasserschulden auch bei den mit oder nach dem Erbfall entstehenden Verpflichtungen vor, sofern ihr Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers gegeben war. Die Abzugsfähigkeit derartiger Verbindlichkeiten i. R. d. § 10 Abs. 5 ErbStG folgt nicht strikt dem Zivilrecht, sondern nur unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips (§§ 9, 11 ErbS...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Vollstreckung von Ansprüchen gegen die Verwaltung

Rz. 9 Die Vorschriften des 6. Teils gelten nur bei einer Vollstreckung von Ansprüchen der Verwaltung aus Verwaltungsakten. Wenn demgegenüber zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verwaltung vollstreckt werden sollen, richtet sich diese Vollstreckung vollständig nach der ZPO. Der Gläubiger muss somit einen Titel vor dem jeweils zuständigen Gericht erwirken und diesen dann mitte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

Rz. 5 Will ein Privatgläubiger die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingen, müssen drei Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zwingend gegeben sein: Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels.[1] Im Gegensatz hierzu benötigen die Finanzbehörden zur Vollstreckung ihrer Ansprüche grundsätzlich keine obsiege...mehr

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FoVo 02/2024, Der noch nich... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 788 ZPO Für die Berücksichtigung der Kosten in der Forderungspfändung ist von § 788 ZPO auszugehen. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach dessen Abs. 1 S. 1, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Der Kostenansatz ist dabei nach § 104 Abs. 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

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FoVo 02/2024, Der Antrag au... / II. Die Angaben zu den Gerichtskosten

Vorschusspflicht? Es kommt darauf an … Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. §§ 829 Abs. 1, 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronis...mehr

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AGS 02/2024, Kosten und not... / III. Notwendige Auslagen der Einziehungsbeteiligten

Soweit sich das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des AG richtete, wonach die Einziehungsbeteiligte ihre eigenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen hatte, hatte das Rechtsmittel hingegen keinen Erfolg. 1. Rechtsgrundlage § 472b Abs. 3 StPO Rechtsgrundlage für die Einziehung ist abweichend von der Begründung der angefochtenen Entscheidung aus den genannten Gründen wiederum...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / Leitsatz

Betreibt ein Wirtschaftsverband (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) die Zwangsvollstreckung aus einem materiell-rechtlich auf § 8 Abs. 1 UWG gestützten Unterlassungstitel, muss der Verband zum Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG entsprechen. Ans...mehr

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AGS 02/2024, Vergütung des ... / VI. Delegationen und deren vergütungsrelevante Auswirkungen

Das Insolvenzgericht ist berechtigt und verpflichtet zu überprüfen, ob die Beauftragung externer Hilfskräfte oder die Entnahme der Vergütung gem. § 5 InsVV gerechtfertigt war (BGH, Beschl. v. 11.11.2004 – IX ZB 48/04). Der Insolvenzverwalter ist demnach berechtigt, für die Erledigung besonderer Aufgaben gem. § 4 Abs. 1 InsVV Verträge mit Dritten abzuschließen und die geschul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hypothek

Rn. 545 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (s § 1113 BGB). Eine Hypothek ist akzessorisch, dh, sie setzt im Gegensatz zur Grundschuld das Bestehen einer...mehr

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zfs 02/2024, Form der Erinn... / 3 Anmerkung:

Form der Erinnerung Der Entscheidung des BGH zu den Formerfordernissen einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz ist zuzustimmen. Gem. § 66 Abs. 5 Satz 1 HS. 1 GKG kann die Erinnerung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingereicht werden. Die Schriftform erfordert zwar gem. § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftstücks durch den Ausst...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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AGS 02/2024, Einwand, keine... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Einzelrichters des IX. ZS des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit für den Kostenansatz Nicht die von dem Einzelrichter mehrfach erwähnte Rechtspflegerin hat den beanstandeten Gerichtskostenansatz aufgestellt, sondern der hierfür nach § 1 KostVfg zuständige Kostenbeamte. Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn in der Praxis vielfach der Bea...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: unzulässiger Antrag mangels Antragsbefugnis Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO ist unzulässig. Dem Gläubiger fehlt die erforderliche Antragsbefugnis. Die Regelungen in § 8 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 UWG über die Befugnis von Wirtschaftsverbänden und qualifizierten Einrichtungen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen haben nach herrschende...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 2 Gründe

Die Klage ist teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet I. Der Klageantrag Nr. 1 ist unzulässig. 1. Grundsätzlich ist die Erhebung der Klage im Wege der Stufenklage zulässig gem. § 254 ZPO. Die Geltendmachung eines Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB im Wege der Stufenklage wie vorliegend ist zulässig (BGH NJW 2001, 833). 2. Der Klageantrag Nr 1 ist jedoch ma...mehr

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Forderungsberichtigung / 4.1 Uneinbringliche Forderungen: Wenn Kunden endgültig nicht mehr zahlen können

Stellt der Unternehmer nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag fest, dass sein(e) Kunde(n) endgültig nicht zahlen kann (können), gehört die Forderung in die Kategorie "uneinbringlich". Uneinbringliche Forderungen müssen abgeschrieben werden (ausbuchen). Auch für die Uneinbringlichkeit einer Forderung gibt es Anzeichen wie: Das Amtsgericht hat den Antrag auf Eröffnung des In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 5 Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 11 Nach der Formulierung des § 249 Abs. 1 S. 1 AO können Verwaltungsakte durch die Behörde im Verwaltungsweg vollstreckt werden. Das Gesetz bestimmt also keine Pflicht der Verwaltung, die Vollstreckung einzuleiten.[1] Gleichwohl ist zu beachten, dass die Verwaltung nicht willkürlich darüber entscheiden darf, gegen welchen Vollstreckungsschuldner sie im Weg der Vollstreck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.1 Geldleistungen

Rz. 7 Als Geldleistungen, deren Forderung im Vollstreckungsverfahren durchgesetzt werden können, sind zunächst die Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO zu sehen. Durchgesetzt werden können aber auch die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen, also in der aktuellen Fassung des Gesetzes Verzögerungsgelder[1], Verspätungszuschläge[2], Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Da es sich bis auf wenige Ausnahmen bei den Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung um Verwaltungsakte handelt, ist das Rechtsmittel des Einspruchs nach § 347 AO gegeben. Soweit es sich um vollziehbare Verwaltungsakte handelt, z. B. Pfändungsverfügungen, erfolgt der vorläufige Rechtsschutz durch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 bzw. § 69 FGO im finan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 267 AO regelt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen von Personenvereinigungen, Zweckvermögen und sonstigen einer juristischen Person ähnlichen Gebilde nach der AO und zieht damit die notwendige Konsequenz aus der Steuerrechtsfähigkeit und Steuerpflicht dieses Adressatenkreises. Ein nicht rechtsfähiges Gebilde hat nach bürgerlichem Recht grds. kein Vermögen, in das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 3 Der Begriff "nicht rechtsfähige Personenvereinigungen" umfasst die Gebilde, die zwar keine juristischen Personen sind, aber am Rechtsverkehr teilnehmen und steuerliche Rechte erwerben bzw. Verpflichtungen eingehen können.[1] In Betracht kommen hierbei namentlich der nicht rechtsfähige Verein [2], die OHG und die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Europäische wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 278 AO regelt die Wirkungen der Aufteilung auf die Vollstreckung. Abs. 1 enthält die grundsätzliche Beschränkung der Vollstreckung gegen den einzelnen Gesamtschuldner auf den Teil der Gesamtschuld, der nach der Aufteilung auf ihn entfällt. Abs. 2 S. 1 sieht eine Erweiterung der Inanspruchnahme für den Fall unentgeltlicher Zuwendungen von einem Gesamtschuldner auf den...mehr