Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Anhang zu § 793 ZPO – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Verfahren der Zwangsvollstreckung

Rz. 20a § 11 RPflG Rechtsbehelfe (1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (2) 1Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden, so findet die Erinnerung statt, die innerhalb einer Frist von zw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.8 Erbschein

Rz. 46 Die Kosten eines Erbscheins, der für die Betreibung der Zwangsvollstreckung benötigt wird, sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (Zöller/Geimer § 788 Rn. 13.9).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Anhang – Einzelfälle

Rz. 25 In der Praxis werden die Merkmale des Abs. 1 1. Halbsatz (Kosten der Zwangsvollstreckung und ihre Notwendigkeit) nicht immer deutlich getrennt. Der folgende Überblick soll eine Hilfestellung geben bei der Beantwortung der Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung. Wegen der großen Anzahl von Entscheidungen können diese nicht vollstän...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die haftungsbeschränkende Klage

Rz. 5 Mit ihr wird geltend gemacht, dass nur der Nachlass als Sondervermögen für die geltend gemachte Forderung aus dem vorhandenen Titel haftet. Abweichend davon wird im Fall des § 782 ZPO geltend gemacht, dass der Titel einstweilen nur zur Sicherstellung des Gläubigers und nicht zur Verwertung berechtigen soll. Die Klage betrifft den Titel insgesamt, nicht lediglich eine b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Klage auf Unzulässigerklärung einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 9 Hierzu zählt im Wesentlichen die Abwehr der Vollstreckung in das Privatvermögen des Erben. Hat der Erbe nämlich die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung, Dürftigkeitseinrede oder Erschöpfungseinrede herbeigeführt, kann er den Zugriff des Gläubigers auf sein Eigenvermögen (Privatvermögen) abwehren und die Aufhebung von Maßnahmen der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung sichert in Absatz 1 die Zwangsvollstreckung, mit der ein Recht am Grundstück geltend gemacht wird, in den Fällen, in denen das Grundstück nach einer Verzichtserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 928 BGB) keinem Rechtsträger zugeordnet ist und trifft in Absatz 2 mit der Anordnung der entsprechenden Anwendung des Absatz 1 eine gleicharti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung sichert die Fortsetzung einer aus einer Nachlassverbindlichkeit herrührenden Zwangsvollstreckung. Die Hauptbedeutung der Vorschrift, die eine gewisse Erleichterung gegenüber § 750 ZPO bedeutet, liegt darin, dass der Titel nicht gegen den/die Erben umgeschrieben (§ 727 ZPO) zu werden braucht (vgl. AG Bremen, JurBüro 2015, 209), sondern ohne weiteres der (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Vollstreckungsabwehrklage des Erben nach § 785 ZPO

Rz. 16 An das Amts-/Landgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 785 ZPO Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung! (Klagerubrum einfügen) Streitwert: ... Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des angerufenen Gerichts vom ... (Az.: ...) in die nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstände ... w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in die Zivilprozessordnung durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz eingefügt und gilt seit dem 1.9.1987. Sie ist durch das Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 25.8.1998 mit Wirkung vom 1.9.1998 neu gefasst und ergänzt und mit Wirkung vom 25.04.2013 durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.20...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 5 Der Vertreter wird nur auf Antrag des Gläubigers bestellt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO) und hier der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RPflG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss. Die Eintragung des Vertreters in das Grundbuch bzw. Schiffsregister ist nicht erforderlich. Bei dem Beschluss handelt es sich stets um eine Entscheidung und keine Ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Statthaftigkeit der Erinnerung

Rz. 25 Die Erinnerung findet nur gegen Entscheidungen des Rechtspflegers statt, falls diese nach den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts nicht anfechtbar sind. Bezüglich der Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die der Rechtspfleger trifft, gilt § 766 ZPO. Für die Abgrenzung zwischen Entscheidung und Maßnahme der Zwangsvollstreckung gelten die gleichen Kriterien wie bei § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.5 Erinnerungsbefugnis – Beschwer

Rz. 33 Auch die Erinnerung ist nur dann zulässig, wenn derjenige, der sie eingelegt hat, nach seinem eigenen Vortrag durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers

Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt er dem Richter vor (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7 Rechtsbehelfe

Rz. 35 Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung ab (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG), trifft er im Regelfall eine für den anderen Beteiligten nachteilige, ihn beschwerende Entscheidung, gegen die dieser seinerseits mit der Erinnerung vorgehen kann. Rz. 36 Hat der Richter über die Erinnerung entschieden, ist seine Entscheidung nicht anfechtbar.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Geltungsbereich

Rz. 2 Nicht anwendbar ist die Vorschrift, wenn der Eigentümer lediglich unbekannt ist (§ 1913 BGB) oder wenn Streit über das Eigentum besteht. Sie gilt nur für die Zwangsvollstreckung, die der Geltendmachung eines Rechts am Grundstück (oder Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug) dient. In Betracht kommen alle dinglichen Rechte, die der Vollstreckung fähig sind. 2.1 Absatz 1 Rz. 3 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.17 Grundbuchauszug

Rz. 57a Besorgt sich ein Gläubiger im Vorfeld einer anstehenden Vollstreckungsmaßnahme einen Grundbuchauszug, sind die Kosten für den Grundbuchauszug als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. v. § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen (AG Flensburg, Beschluss v. 19.7.2016, 51 M 859/16 – Juris); auch wenn die Vollstreckung wegen späterer Befriedigung durch den Schuldner unterble...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.32 Taschenpfändung

Rz. 79 Die Kosten der Taschenpfändung sind nur dann notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung in der Höhe, in der zu erwarten ist, dass der Schuldner Geld mit sich führt (LG Paderborn, DGVZ 1984, 13 = JurBüro 1984, 464).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4 Zuständigkeit zur Entscheidung

Rz. 29 Sachlich zuständig zur Entscheidung über die Erinnerung können der Rechtspfleger selbst oder der Richter sein. 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.14 Forderungspfändung

Rz. 54 Die Kosten der vom Gläubiger gegenüber mehreren Banken auf Verdacht ausgebrachten Forderungspfändungen sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (AG Hochheim, DGVZ 1993, 31).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.2 Zuständigkeit des Richters

Rz. 32 Der Richter entscheidet in allen Fällen, in denen der Rechtspfleger nicht abhilft und die Sache ihm zur Entscheidung vorlegt (Abs. 2 Satz 6). Welcher Richter im Einzelnen zur Entscheidung berufen ist, folgt aus § 28 RPflG. Der Richter entscheidet abschließend. Gegen seine Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Gebühren – Kosten

Rz. 37 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 11 Abs. 4 RPflG). Entscheidet also der Richter über die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG), bezieht sich die zu treffende Kostenentscheidung lediglich auf die gerichtlichen Auslagen und auf die (möglicherweise entstandenen) außergerichtlichen Kosten.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.21 Insolvenzantragskosten

Rz. 62 Kosten eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Schuldners sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (LG Berlin, MDR 1983, 587 = Rpfleger 1983, 219 zum Konkursantrag).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.6 Entscheidung

Rz. 34 Die Entscheidung über die Erinnerung erfolgt nach den für § 793 ZPO geltenden allgemeinen Grundsätzen. Auch einstweilige Anordnungen sind möglich (§ 11 Abs. 2 Satz 7; §§ 567 ff. ZPO). Die Entscheidung enthält eine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.1 Anwaltliche Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsandrohung nach Vollstreckungsreife

Rz. 28 Fordert der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt des Gläubigers, nachdem dieser ihn mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragt hatte, den Schuldner unter Androhung der Zwangsvollstreckung zur freiwilligen Leistung auf, so entsteht hierdurch die (allgemeine) Vollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG (noch zu § 57 BRAGO: OLG Koblenz, MDR 1985, 943; OLG Frank...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.6 Detektivkosten

Rz. 41 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen für Detektive, wenn deren Tätigkeit erforderlich ist, um die Vollstreckung durchzuführen, nicht aber, wenn sie nur dazu dient, den Schuldner allgemein zu überwachen (AG Aurich, JurBüro 2011, 383; LG Freiburg, JurBüro 1996, 383; AG Bad Hersfeld, DGVZ 1993, 116; LG Hannover, MDR 1989, 364). Rz. 42 Die Detektivko...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.15 Gerichtsvollzieher

Rz. 55 Soweit die Zuziehung des Gerichtsvollziehers notwendig war, sind seine Gebühren und Auslagen nach GvKostG zu erstatten (LG Münster, NJW-RR 1988, 128). Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher anordnet zum Zwecke der Verwahrung, hat der Schuldner die mit dem Vollzug verbundenen Transport- und Lagerkosten zu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Es ist zu unterscheiden: Wird die Zwangsvollstreckung in den Nachlass ohne Titelumschreibung betrieben, obwohl sie zum Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht begonnen hatte, ist die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO gegeben. Wird nach § 779 Abs. 1 PO in einen nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstand die Zwangsvollstreckung betrieben, steht dem Rechtsinhaber, au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Beitreibung der Kosten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 enthält nicht nur eine Kostentragungsregel, sondern auch eine Verfahrensregel. Beigetrieben – vollstreckt – werden die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zusammen mit dem zur Zwangsvollstreckung anstehenden Anspruch des Gläubigers (Abs. 1 2. Halbsatz). Damit ist vom Gesetz festgelegt, dass Vollstreckungstitel für d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderer Vertreter (Absatz 2)

Rz. 4 Ist bei der Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers dem Erben einen einstweiligen besonderen Vertreter zu bestellen (LG Meiningen, Rpfleger 2007, 717). Nach § 52 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.6 Mehrere Vollstreckungsgläubiger

Rz. 34 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Inlandfonds

Rz. 4 Ist ein Vorbehaltsurteil nach § 305 a ZPO ergangen, entscheidet das Gericht, bei dem die Eröffnung des seerechtlichen oder binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens im Inland beantragt wird, nach § 5 Abs. 3 SVertO. Es kann die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen. Mit Eröffnung des Verteilungsverfahrens wird die Zwangsvollstreckung unzulässig. Dies wird...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.9 Eintragung in das Grundbuch/Register

Rz. 47 Die Kosten der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund einer einstweiligen Verfügung sind Kosten ihres Vollzugs und damit als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG München, NJW-RR 1999, 79; KG, Rpfleger 1991, 433;). Es wird darauf abgestellt, ob die Eintragung unmittelbar der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Form und Frist

Rz. 27 Für die Form gilt nach § 11 Abs. 2 Satz 7 RPflG die Vorschrift des § 569 ZPO. Die Erinnerung kann deshalb schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, dessen Rechtspfleger die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Da dies im Verfahren der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsgericht, § 764 Abs. 1 ZPO) immer das Am...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Keine Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO – einstweilige Anordnungen

Rz. 14 Die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO gilt nicht, weil § 780 ZPO insoweit eine Sonderregelung enthält (Schuschke/Walker/Raebel, § 785 Rn. 3; a. A. Zöller/Geimer, § 785 Rn. 4; Musielak/Voit/Lackmann, § 785 Rn. 4; einschränkend: MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 785 ZPO Rn. 9 wonach § 780 ZPO die Sperre des § 767 Abs. 2 ZPO insoweit zurück drängt, als der Erbe in Aus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 9 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ... per beA Az.: ... In der Vollstreckungssache X ./. Y Namens und im Auftrag des Nachlassgläubigers beantrage ich die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO für die Erben des Nachlasses nach dem am ... in ... verstorbenen ... Begründung Der Antragsteller ist Nachlassgläubiger des Nachlasses des ... Er hat einen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.18 Gutachterkosten

Rz. 58 Unter die nach § 788 ZPO notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung können nach den Umständen des Einzelfalls auch die Kosten eines Privatgutachtens fallen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1986, 467; so auch OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 127). Bei der Beantwortung der Frage, ob die Kosten für im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingeholte Privatgutachten erstattungsfähig s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.22 Lagerung des Pfandgegenstands

Rz. 63 Die Kosten der Lagerung des Pfandgegenstands sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG Düsseldorf, InVo 1996, 82; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1974, 408). Hat der Gerichtsvollzieher aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses nach § 847 ZPO Sachen einlagern lassen, so handelt es sich bei dem von ihm verauslagten Lagerkosten um notwendige Kosten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Anwaltskosten

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsgebühr für das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fällt erst dann an, wenn die Voraussetzungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen. Dafür reicht es nicht aus, wenn der Schuldner vor der Vollstreckung Ratenzahlung angeboten und freiwillig an den Gerichtsvollzieher geleistet hat (AG Aalen, DGVZ 2006, 124). Anwalts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Regelung des Absatzes 1

Rz. 2 Hier wird angeordnet, dass der Schuldner eine see- bzw. binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung (§§ 486 bis 487d HGB; §§ 4 bis 5m BinnSchG) in der Zwangsvollstreckung nur geltend machen kann, wenn sie ihm nach § 305a ZPO im Urteil vorbehalten worden ist. Er kann die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung im Vollstreckungsverfahren nicht nachholen, wenn er di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.31 Steuerberatungskosten

Rz. 77 Die Kosten des Steuerberaters, die der Gläubiger geltend macht, weil er aufgrund einer Pfändung für den Schuldner den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich gestellt hat, sind nur dann notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn besondere Schwierigkeiten die Zuziehung eines Steuerberaters notwendig machen (LG Gießen, DGVZ 1994, 8; LG Düsseldorf, DGVZ 1991, 11). Die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.23 Löschung einer Arrest- bzw. Zwangssicherungshypothek

Rz. 64 Die Kosten der Löschung einer Arresthypothek sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1981, 786; so auch OLG München, MDR 1989, 460; a. A. OLG Oldenburg, Rpfleger 1983, 329 m. Anm. Lappe). Rz. 65 Die Kosten der Löschung einer Zwangssicherungshypothek sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (LG Berlin, Rpfleger 1988, 547; so auch OLG Stut...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Zur Vorbereitung oder weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger bisweilen öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, auf deren Erteilung nach den allgemeinen Regeln nur der Schuldner einen Anspruch hat. Der Schuldner stellt aber den erforderlichen Antrag nicht, um die Zwangsvollstreckung zu hintergehen. Hier setzt nun die Vorschrift ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.37 Verjährung der Vollstreckungskosten

Rz. 84 Durch Art. 7 des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3214 ff.) wurde eine Nr. 6 in Abs. 1 des § 197 BGB angefügt. Diese Nr. 6 bestimmt, dass Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung in 30 Jahren verjähren. Die Verjährung des Ersatzanspruchs für die Volls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.5 Avalprovision, Bürgschaftskosten pp.

Rz. 38 Avalprovision für eine Bankbürgschaft zur Vollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ist so lange eine notwendige Aufwendung zur Zwangsvollstreckung, bis die Bürgschaft an die Bank zurückgegeben werden kann (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 128). Die für eine Bankbürgschaft anfallenden Avalkosten sind für die Zeit, für welche die Erbringung der Si...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen, die im Verfahren der Zwangsvollstreckung ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor dem Eintritt der formellen Rechtskraft durch die nächsthöhere Instanz überprüfen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Bestimmung lediglich und ausschließlich die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 9 Ebenso wie bei der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO hängt auch die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde davon ab, dass die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen. Es gelten folgende Besonderheiten: Rz. 10 Sachlich zuständig zur Entscheidung ist das im Rechtszug nächsthöhere Gericht, das ist nach § 72 GVG eine Zivilkammer des Landgerichts. Es entscheide...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.20 Inkassobüro

Rz. 60 Die Kosten eines Inkassobüros gehören in dem Umfange zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, in dem bei Einschaltung eines Rechtsanwalts Anwaltskosten entstanden wären (AG Duderstadt, DGVZ 2021, 226; AG Strausberg, JurBüro 2012, 443; LG Oldenburg, JurBüro 2007, 500; AG Villingen-Schwenningen, JurBüro 2007, 90; LG Bremen, JurBüro 2002, 212; AG Duisburg, JurB...mehr