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09.10.2015
Mietrecht
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er die Person, für die er die Wohnung benötigt, bezeichnen. Nennt der Vermieter eine Person, obwohl bei der Kündigung noch nicht feststeht, wer genau einziehen soll, ist die Kündigung unwirksam.
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