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05.09.2014
Beleidigung
"Irre", "nicht normal", "Psycho": Beleidigt ein Mitarbeiter seinen Chef mit diesen Worten, kann er eigentlich seinen Schreibtisch räumen. Nicht unbedingt, entschied nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Statt einer Kündigung hätte im konkreten Fall die Abmahnung genügt.mehr