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27.01.2014
Schengener Raum
Unionsbürger und ihre Familienangehörige sind berechtigt, sich im Schengener Raum aufzuhalten. Um einreisen zu können, muss die erwachsene Tochter einer Unionsbürgerin, die Staatsangehörige eines Drittstaates ist, nur nachweisen, wirtschaftlich abhängig von der Mutter zu sein. Nicht nachzuweisen ist, ob sie mit allen Mitteln versucht hat, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
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