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18.07.2018
Flugverspätung
Da der Rückflug sich erheblich verspätete, organisierte eine Familie auf eigene Faust einen Ersatzflug, ohne den Reiseveranstalter davor in Kenntnis zu setzen. Der BGH entschied nun darüber, ob der Reiseveranstalter die Mehrkosten tragen muss, auch wenn die Reisenden ihm keine Mängelanzeige erstattet und keine Frist gesetzt haben, um seinerseits Abhilfe zu schaffen.
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