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29.11.2017
Anwaltshaftung
Ein bei einer einvernehmlichen Scheidung eingeschalteter Mediator, der die finanziellen Aspekte regeln soll, muss beide Parteien umfassend aufklären. Er hat dafür zu sorgen, dass nicht auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, bevor die hierauf bestehenden Ansprüche geklärt sind. Versäumt er dies, haftet er nach den Grundsätzen der Anwaltshaftung.
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