News
29.03.2016
Rezept für Arzneimittel
Soweit ein Kassenarzt keine konkreten Anhaltspunkte hat, muss er seinen Patient nicht fragen, ob er sich in stationärer Behandlung befindet. Vielmehr kann er zu Lasten der zuständigen Krankenkasse Arzneimittel verordnen. Es besteht deshalb kein Schadensersatzanspruch der Kasse.mehr