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17.04.2015
Hartz IV-Sanktionen
Wie viele Bewerbungen sind einem Arbeitslosen zumutbar? Das LSG Rheinland-Pfalz kam zu dem Schluss, dass zwei Bewerbungen pro Woche nicht zu viel sind. Kann der Arbeitslose jedoch nachweisen, dass nicht genügend Stellenangebote vorhanden sind, darf das Arbeitslosengeld II nicht gemindert werden.
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