News
22.12.2016
Praxis-Tipp
Auch bei Eheleuten, die in derselben Stadt arbeiten und dort eine gemeinsamen Wohnung nutzen, kann grundsätzlich eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn sie in einer anderen Gemeinde ebenfalls eine gemeinsame Wohnung bewohnen und sich dort der Lebensmittelpunkt befindet.
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