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14.09.2017
Aktuelle Rechtsprechung
Besteuerungsgrundlagen sind grundsätzlich gesondert festzustellen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. In diesen Fällen ist zur gesonderten Feststellung eine Erklärung abzugeben, in der die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und den Feststellungsbeteiligten zugerechnet werden. Lediglich in Ausnahmefällen, in denen es sich um eine einfache Ermittlung der Einkünfte handelt, kann darauf verzichtet werden.
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