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06.08.2014
FG Kommentierung
Die gesetzliche Vermutung des § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG gilt erst dann als erschüttert, wenn der Nachweis, dass die Warenbewegung dem mittleren Unternehmer zuzurechnen ist, tatsächlich geführt ist. Als Nachweis reicht auch die Mitteilung des Ersterwerbers an den Erstlieferer über einen Weiterverkauf nicht aus. Dies gilt insbesondere, wenn der Erstlieferer die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung begehrt.
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