News
16.04.2018
Praxis-Tipp
Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind Erträge aus Kapital- und Lebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig. Die Hälfte des Kapitalertrags bleibt aber steuerfrei, wenn der Vertrag u. a. mindestens 12 Jahre läuft. Diese Bedingung wird in 2017 erstmals erfüllt. Im Folgenden wird erläutert, was bei der Einkommensteuererklärung zu beachten ist.
mehr