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23.08.2017
Praxis-Tipp
Das FG München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob von einem umsatzsteuerbaren Schadensersatz auszugehen ist, wenn der Vermieter den Mietvertrag wegen ausstehender Mietzahlungen fristlos gekündigt hat und er Schadensersatz (in Form der einbehaltenen Kaution) dafür erhält, dass er anschließend vom neuen Mieter eine niedrigere Miete als bisher erhält.
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