Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Gewinnkorrekturen nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Leitsatz Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG kommt auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen zum Zuge, die auf Verständigungsvereinbarungen nach dem EU-Schiedsübereinkommen (SchÜ) beruhen. Sachverhalt Der zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich verkürzt wie folgt dar: Nach einer Betriebsprüfung wurden Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Rechtsnatur der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO

Die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wonach die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe, stellt keinen VA dar. Ein VA ist nach § 118 S. 1 AO jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nac...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Auswertung einer Kontrollmitteilung auf Grund einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 3 AO)

Werden anlässlich einer Betriebsprüfung bei einer Rechtsanwaltskanzlei Unterlagen aufgefunden, die (unversteuerte) Zahlungen eines Dritten an eine Mandantin der Kanzlei belegen und wird hierüber eine Kontrollmitteilung gefertigt, so steht das Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO der Auswertung dieser Kontrollmitteilung entgegen. Die zugrunde liegende Rechtsfrage is...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Prüfungsanordnung gegenüber Erben (§ 196 f. AO)

Die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer können auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben oder wenn sie gestorben sind. Im letzteren Fall gehen die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben über. Soweit der Erblasser sich unternehmerisch betätigt hatte, kann bei dem Erben auch eine Außen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Anordnung einer Außenprüfung trotz gleichzeitiger Ermittlungen der Steuerfahndung (§ 193 Abs. 1 AO)

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei einer Freiberufler-GbR eine Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO anzuordnen, auch wenn gegen einen der Gesellschafter der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht und die Steuerfahndung zeitgleich gegen ihn ermittelt (st. Rspr.; vgl. BVerfG v. 9.8.2012 – 1 BvR 1902/11, StEd 2012, 578; BFH v. 19.8.1998 – XI R 37/97, BStBl. II 1999, 7; v....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens des Betriebsprüfers während der Außenprüfung (§ 200 Abs. 1 S. 2 AO)

Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu Strom- und Wasserzähl...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Betriebsprüfung (§ 162 AO)

1. Hinzuschätzungen anlässlich einer Betriebsprüfung bei einer Kapitalgesellschaft Eine im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Kapitalgesellschaft durchgeführte Geldverkehrsrechnung beim Gesellschafter-Geschäftsführer eröffnet keine Schätzungsbefugnis, um ungeklärte Vermögenszuwächse bei der Kapitalgesellschaft festzustellen. Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Herkunf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / II. Hemmung der Festsetzungsverjährung durch Prüfungsmaßnahmen (§ 171 Abs. 4 AO)

1. Maßgeblichkeit der Prüfungsanordnung für die Ablaufhemmung Wenn in der Prüfungsanordnung gegenüber einer Personenhandelsgesellschaft in der Formularzeile "Zu prüfende Steuerarten, Sachverhalte und Zeiträume" ausdrücklich nur eingetragen ist: "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus VuV 2007–2011" sowie "USt 2007–2011", dann tritt für die Einkünfte aus Ge...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung (AO-StB 2023, Heft 5, S. 147)

BFH- und FG-Entscheidungen VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 158) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modu...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwangsgeld (AO-StB 2023, Heft 5, S. 155)

Instrumente der Finanzverwaltung in Zeiten verlängerter Abgabefristen Ann-Erika Jörißen, RD’in, LL.M Köln-Paris[*] Die wiederholte Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten trägt den andauernden Zusatzbelastungen der Steuerpflichtigen und der Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rechnung. Aber auch die ...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und Drittstaaten-Verlagerung elektronischer Bücher & Co. (AO-StB 2023, Heft 5, S. 150)

Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Gerade in der durchgehenden Krisensituation kommt einer unternehmerischen Gesamtkostenersparnis praktische Relevanz zu. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgün...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / e) Höhe des Verspätungszuschlages

Die Höhe des Verspätungszuschlages wird gem. § 152 Abs. 5 AO nach einem festen Prozentsatz von 0,25 pro angefangenem Monat bemessen. Er ist auf volle Euro abzurunden; es gilt ein Höchstbetrag i.H.v. 25.000 EUR (§ 152 Abs. 10 AO). Diese Regeln gelten sowohl für Ermessensfestsetzungen als auch für gebundene Festsetzungen. Begrenzung der Dauer des Verspätungszeitraums aus Billig...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 158) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VIII. Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung (§ 21 Abs. 3 FVG)

Nach § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG sind die Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern, also auch der GewSt, berechtigt, durch ihre Bediensteten an Außenprüfungen des FA im Gemeindebezirk teilzunehmen, wenn der betreffende Steuerpflichtige in der jeweiligen Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält oder dort Grundbesitz hat (vgl. FG Düsseldorf v. 19.1.2018 – 1 K 2190/17, AO-StB 201...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / d) Ermessens- oder gebundene Entscheidung

Wie die Ausführungen zum Verschulden bereits deutlich gemacht haben, muss bei der Festsetzung des Verspätungszuschlages zwischen Ermessenentscheidung (Kann-Festsetzung) und gebundener Entscheidung (Muss-Festsetzung) unterschieden werden. Grundsätzlich steht die Entscheidung, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, nach § 152 Abs. 1 AO im Ermessen des FA (Kann-Festsetzung...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / d) Androhung des Zwangsgeldes

Bevor ein Zwangsmittel im Allgemeinen und Zwangsgeld im Besonderen angewandt wird, muss es dem Steuerpflichtigen in bestimmter Höhe angedroht und ihm eine angemessene Frist zur Vornahme der geforderten Handlung – hier der Abgabe der Steuererklärung – gesetzt werden, § 332 AO. Fehlt die Androhung, ist die in § 333 AO geregelte Festsetzung des Zwangsgeldes rechtswidrig und mus...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / b) Bedeutung

Der Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 AO. Er fungiert einerseits als Druckmittel, das der Sicherung eines ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens dient (BFH v. 11.6.1997 – X R 14/95, BStBl. II 1997, 642; BFH v. 23.9.2009 – XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12 = AO-StB 2010, 7; Rätke in Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 152 Rz. 5). Er soll andererseits...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Maßgeblichkeit der Prüfungsanordnung für die Ablaufhemmung

Wenn in der Prüfungsanordnung gegenüber einer Personenhandelsgesellschaft in der Formularzeile "Zu prüfende Steuerarten, Sachverhalte und Zeiträume" ausdrücklich nur eingetragen ist: "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus VuV 2007–2011" sowie "USt 2007–2011", dann tritt für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Hemmungswirkung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO ...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / c) Voraussetzungen

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages setzt in jeder Fallkonstellation die verspätete Abgabe oder Nichtangabe einer Steuererklärung und, soweit es sich um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) nach § 152 Abs. 1 oder auch Abs. 3 AO handelt, zusätzlich auch das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen voraus. Die stets vorausg...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Ersatzzwangshaft

Wird die Abgabeverpflichtung trotz allem weiterhin nicht erfüllt und ist das Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Zwangsgeld in eine Ersatzzwangshaft umgewandelt werden. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht und zwar in aller Regel nur dann, wenn der Fall von erheblicher steuerlicher Bedeutung ist. Maßgeblich ist hier die Vorschrift ...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Rechtsschutz

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages unterliegt dem Rechtsschutz durch Einspruch und Anfechtungsklage. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung gewährt (§ 361 AO, § 69 FGO). Sofern es sich dem Grunde und/oder der Höhe nach um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) handelt, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung der Festsetzung des Verspä...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / b) Voraussetzungen

Gemäß § 328 Abs. 1 S. 1 AO kann ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln, u.a. mit Zwangsgeld, durchgesetzt werden. Verwaltungsakt: Die Abgabe einer Steuererklärung ist eine Handlung i.S.d. § 328 Abs. 1 S. 1 AO, soweit eine Verpflichtung dazu besteht und durch Verwaltungsakt zur Abgabe aufgefordert worden ist (BFH v. 19.8.2021 – VII...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / c) Höhe des Zwangsgeldes

§ 329 AO legt die maximale Größe des einzelnen Zwangsgelds auf 25.000 EUR fest. Bei der erstmaligen Androhung dürfte der Höchstsatz allerdings grundsätzlich ermessensfehlerhaft sein (FG Bremen v. 12.1.1998 – 297024K 2, EFG 1998, 623). Das Zwangsgeld kann zur Durchsetzung einer bestimmten Anordnung mehrfach festgesetzt werden, hierbei kann und darf der Höchstbetrag insgesamt ü...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Prüfungsbeginn nur bei erkennbaren Prüfungshandlungen

Voraussetzung für den Beginn einer Außenprüfung ist es, dass eine Prüfungsanordnung erlassen wurde und dass tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden. Dabei muss es sich um solche Maßnahmen handeln, die für den Steuerpflichtigen als Prüfungshandlungen erkennbar sind und geeignet erschein...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 3. Zwangsgeldverfahren

a) Allgemeines Die Finanzbehörde kann die Durchsetzung von nahezu allen Verwaltungsakten im Besteuerungsverfahren mittels Zwangsgeld erzwingen. Hierzu gehört insb. die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Damit ist das Zwangsgeldverfahren für die Finanzverwaltung das zweite Mittel der Wahl, um die Steuerpflichtigen zur zeitnahen Erklärungsabgabe anzuhalten. Das Zwangs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Hinzuschätzungen anlässlich einer Betriebsprüfung bei einer Kapitalgesellschaft

Eine im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Kapitalgesellschaft durchgeführte Geldverkehrsrechnung beim Gesellschafter-Geschäftsführer eröffnet keine Schätzungsbefugnis, um ungeklärte Vermögenszuwächse bei der Kapitalgesellschaft festzustellen. Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Herkunft der bei ihm festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächse nicht aufklärt, lässt d...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / a) Allgemeines

Die Finanzbehörde kann die Durchsetzung von nahezu allen Verwaltungsakten im Besteuerungsverfahren mittels Zwangsgeld erzwingen. Hierzu gehört insb. die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Damit ist das Zwangsgeldverfahren für die Finanzverwaltung das zweite Mittel der Wahl, um die Steuerpflichtigen zur zeitnahen Erklärungsabgabe anzuhalten. Das Zwangsgeld ist keine...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 4. Verhältnis der Regelungen zueinander

Der Verspätungszuschlag und das Zwangsgeldverfahren haben eine ähnliche Zielsetzung – beide sind für den Steuerpflichtigen unangenehme Druckmittel, auch wenn sie sich in der Unmittelbarkeit ihrer Wirkung deutlich unterscheiden – und unterliegen zum Teil ähnlichen Voraussetzungen, haben aber abweichende Rechtsfolgen, insb. in Bezug auf Ermessen bzw. gebundene Entscheidung sei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Keine Hinzuschätzungen bei ordnungsgemäßer Buchführung und keinem Anlass zu Zweifeln an deren sachlicher Richtigkeit

Für die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist das Gesamtbild aller Umstände im Einzelfall maßgebend. Eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung besteht aus Zumutbarkeitsgründen beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Kunden gegen Barzahlung nur, wenn der Steuerpflichtige eine elektronische Kasse verwendet. Dieser ist in der Wahl des Aufzeichnungsmittels...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 1. Verlängerte Abgabefristen und Situation der Finanzverwaltung

Weil Steuerpflichtige, aber auch Angehörige der steuerberatenden Berufe nicht nur durch die andauernde Corona-Pandemie, sondern auch durch die erheblichen Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform weiterhin stark belastet sind, wurden die Steuererklärungsfristen des § 149 AO und die damit zusammenhängenden Fristen und Termine für den Veranlagungszeitraum 2020 ...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / a) Gesetzliche Regelung

Der Verspätungszuschlag, der bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung festgesetzt wird, ist in § 152 AO geregelt. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 umfassend reformiert; insb. wurden die frühere Ermessensentscheidung durch eine weitgehend gebundene Entscheidung ersetzt und die Regelungen zur...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 2. Verspätungszuschlag

a) Gesetzliche Regelung Der Verspätungszuschlag, der bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung festgesetzt wird, ist in § 152 AO geregelt. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 umfassend reformiert; insb. wurden die frühere Ermessensentscheidung durch eine weitgehend gebundene Entscheidung ersetzt...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / e) Festsetzung des Zwangsgeldes

Zusätzlich zur Androhung verlangt § 333 AO eine gesonderte Festsetzung des Zwangsmittels, falls die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung vom Steuerpflichtigen nicht erfüllt wird. Hierfür ist – im Gegensatz zur Androhung – keine besondere Form vorgeschrieben; aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Festsetzung dennoch stets schriftlich erfolgen . Erforderlich ist, ...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / IV. Risiko der Rückverlagerung: Verzögerungsgeld, Steuerzuschlag & Co.

Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seinen Pflichten nach § 146 Abs. 2b S. 4 AO, zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S.d. § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist n...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / [Ohne Titel]

Ann-Erika Jörißen, RD’in, LL.M Köln-Paris[*] Die wiederholte Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten trägt den andauernden Zusatzbelastungen der Steuerpflichtigen und der Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rechnung. Aber auch die Finanzverwaltung wurde durch die Pandemie und in jüngster Zeit auch du...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 5. Fazit

In Folge der gesetzlichen Verlängerung der Erklärungsabgabefristen ist die Finanzverwaltung bei verspäteten Abgaben deutlich strenger geworden. Wer bei der Steuererklärung trödelt, wird häufig mit einem Verspätungszuschlag, manchmal auch mit einem Zwangsgeldverfahren konfrontiert und muss daher "draufzahlen". Dies gilt selbst in Erstattungsfällen und führt dementsprechend im...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 1. Einordnung

Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann die zuständige Finanzbehörde auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem Drittstaat oder in mehreren Drittstaaten geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist, dass: der Steuerpflichti...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / V. Fazit

Gerade bei EU- & Drittstaaten-Verlagerung elektronischer Bücher & Co. ist an eine förmliche Anzeigepflicht vor Verlagerungsaktivität zu denken. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgünstigere ...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 3. Keine Beeinträchtigung der Besteuerung

Das kritischste Tatbestandsmerkmal ist in Drittstaaten-Fällen die Sicherstellung zur Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung i.S.d. § 146 Abs. 2b S. 2 Nr. 4 AO. Die Verlagerung darf wegen des Erfordernisses einer effizienten Steuerkontrolle hierbei nur bei solchen Steuerpflichtigen bewilligt werden, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekomm...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 2. Einordnung

Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann der Steuerpflichtige elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem anderen Mitgliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen und aufbewahren. Macht der Steuerpflichtige von dieser Befugnis Gebrauch, hat er sicherzustellen, dass der Datenzugriff (§ 146b...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 2. Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der §§ 16 ff. AO. Das FA kann nur für seinen sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich eine Bewilligung nach § 146 Abs. 2b AO erteilen; daher gelten insb. von der Zollverwaltung erteilte Bewilligungen nicht für die Steuerverwaltung und umgekehrt. Der Antra...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / I. Hintergrund

Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Werden Buchführung oder Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Einzelfall durch die Finanzverwaltu...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 3. Form und Inhalt des Antrages

In dem nach § 146 Abs. 2a S. 1 AO schriftlich zu stellenden Antrag sind die für die Verlagerung vorgesehenen elektronischen Bücher und sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen nach Art und Umfang näher zu bezeichnen und konkret anzugeben, welche Bearbeitungs-/Verarbeitungsvorgänge (Erfassung, Kontierung, Datenverarbeitung, Archivierung, etc.) zukünftig im Ausla...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Gerade in der durchgehenden Krisensituation kommt einer unternehmerischen Gesamtkostenersparnis praktische Relevanz zu. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgüns...mehr

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Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen

Leitsatz Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7, § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, § 179 Abs. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine rechtsfähige ...mehr

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Status Quo nach den Nachfol... / 3. BFH folgt dem EuGH

Die deutsche Organschaftsregelung ist unionsrechtskonform: Der BFH folgt in seinen Entscheidungsgründen dem EuGH. Die deutsche Organschaftsregelung wonach nicht die Mehrwertsteuergruppe selbst, sondern der Organträger Steuerschuldner für die Umsätze der Organschaft ist, steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Die vom EuGH hierfür genannten Bedingungen, dass (i) der Organträge...mehr

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Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. Normenkette § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 25 Durch Art. 9 Nr. 2 des ZollkodexAnpG[1] wird der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erweitert. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh (neu) UStG sind seit dem 1. Januar 2015 auch Einrichtungen begünstigt, mit denen Verträge nach § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Gemeinnützige Zwecke

Rz. 29 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Welche Zwecke gemeinnützig sind, bestimmt § 52 AO. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Zur Selbstlosigkeit vgl ausführlich AEAO zu § 55. § 10b EStG begünstigt alle in § 52 AO aufgeführten gemeinnütz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr