Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 115 Abs. 2 FGO – Revisionsgründe bei kumulativer Begründung des erstinstanzlichen Urteils

Ist ein erstinstanzliches Urteil des FG kumulativ auf mehrere mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, muss zu jedem Grund ein Zulassungsgrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (z.B. BFH v. 22.12.2008 – IX B 143/08, BFH/NV 2009, 547 m.w.N.). Der Zulassungsgrund der Divergenz liegt (nur) vor, wenn das FG bei seiner Entscheidung einen tragenden abstra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / e) Kauf und Verkauf gegenläufiger Hochrisikozertifikate

Der zeitlich eng zusammenhängende Kauf und Verkauf gegenläufiger Hochrisikozertifikate stellt weder Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO dar, noch liegt ein Fall der Gesamtplanrechtsprechung vor, wenn hierdurch im ersten Jahr Altverluste i.S.d. § 23 EStG a.F. ausgeglichen werden sollen und spiegelbildlich im Folgejahr Verluste entstehen, die mit laufenden Gewinnen i.S.d. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / a) Vereinbarung einer Leasingsonderzahlung

Die Vereinbarung einer Leasingsonderzahlung stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO dar. Gestaltungsmissbrauch ist aber gegeben, wenn die Zahlung in einem Monat mit ungewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Fahrzeugs geleistet wird und dies auf eine planvolle Gestaltung zurückgeht. Im Streitfall war die vom Steuerpflichtigen gewählte Gestaltung der L...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 1. Gewinneinkünfte

a) Vereinbarung einer Leasingsonderzahlung Die Vereinbarung einer Leasingsonderzahlung stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO dar. Gestaltungsmissbrauch ist aber gegeben, wenn die Zahlung in einem Monat mit ungewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Fahrzeugs geleistet wird und dies auf eine planvolle Gestaltung zurückgeht. Im Streitfall war die vom S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 57 FGO – Beteiligtenfähigkeit einer britischen Ltd. Im entschiedenen Fall hat der BFH seine Rspr. bestätigt, dass eine britische Ltd. mit Sitz in Deutschland Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens i.S.d. § 57 FGO sein könne. Zwar habe sich durch den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) aus der Europäischen Union ("Brexit") ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

a) Ausnutzung des Steuersatzgefälles Mit Urteil v. 7.5.2019 (BFH v. 7.5.2019 – VIII R 29/15, BStBl. II 2019, 751) hat der BFH entschieden, dass § 20 Abs. 2b S. 2 EStG nicht dahin verstanden werden kann, dass ein vorgefertigtes Konzept i.S.d. § 15b Abs. 2 S. 2 EStG stets dann vorliegt, wenn sich ein Verlust im Rahmen der Anwendung des progressiven Steuersatzes auswirkt, währen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / b) Schenkung und Veräußerung von Aktien

Verschenkt der Aktionär an seine minderjährigen Kinder jeweils fünf Aktien und veräußern diese jeweils zwei Aktien an einen dritten Erwerber, genügt ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung allein nicht, um von einer steuerlich unbeachtlichen Zwischenschaltung der Kinder (Gestaltungsmissbrauch) auszugehen, wenn nicht festgestellt ist, dass der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / d) Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft

Die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA stellt sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die Gewinnausschüttung all...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 116 Abs. 3 FGO – Zulassungsbeschwerde bei auslaufendem Recht

Begründet der Beschwerdeführer seine Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, hat er nicht nur die abstrakte Rechtsfrage darzulegen, sondern auch unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen herauszuarbeiten, weshalb diese im allgemeinen Interesse kl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 57 FGO – Beteiligtenfähigkeit einer britischen Ltd.

Im entschiedenen Fall hat der BFH seine Rspr. bestätigt, dass eine britische Ltd. mit Sitz in Deutschland Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens i.S.d. § 57 FGO sein könne. Zwar habe sich durch den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (UK) aus der Europäischen Union ("Brexit") zwar der zivilrechtliche Status der Ltd. geändert. Denn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. §§ 81, 82 FGO – Beweisantrag zu einer Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

In dem dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zugrunde liegenden Fall hatte das FG der Klägerin gem. § 65 Abs. 2 S. 2 FGO eine Ausschlussfrist gesetzt. Nach Fristablauf entschied das FG durch Prozessurteil. Vor dem BFH behauptete die Klägerin, dass ihr der Berichterstatter telefonisch eine Fristverlängerung auf "unbestimmte Zeit" gewährt habe und beantragte dessen Vernehmung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / II. Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden

Aufgrund des Wegfalls des Vortatenkataloges wird in Zukunft damit zu rechnen sein, dass Finanzbehörden sehr intensiv und zeitnah nach Eingang einer steuerlichen Nachmeldung die zuständige Staatsanwaltschaft oder auch die FIU gem. § 31b AO informieren werden, sofern anhand der steuerlichen Nachmeldung behördenseitig ein Bewusstsein über die mögliche Geldwäscherelevanz ungerec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Beendigung der Geldwäschetat

Für die in Teil I aufgeworfene Frage, ob neben der steuerlichen Selbstanzeige nach § 371 AO zukünftig zusätzlich eine Selbstanzeige nach § 261 Abs. 8 StGB n.F. eingereicht werden sollte bzw. ob die steuerliche Nachmeldung – auch für Altzeiträume – ein geldwäsche-rechtliches Risiko beinhaltet, sollte auch die Verjährung der Geldwäschestrafbarkeit geprüft, also ob und wann die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Wegfall der sog. Aufwandsersparnis

Neben der bedeutsamen Streichung des Vortatenkataloges und der Neufassung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für die Begehung einer Geldwäsche hat der Gesetzgeber durch das am 18.3.193021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche noch zusätzliche Änderungen vorgenommen, die für die Beratung im Zusammenhang mit steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Telekommunikationsüberwachung

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eröffnet auch die Möglichkeit zum Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen, wozu u.a. auch die Telekommunikations-überwachung gem. § 100a StPO gehört. Trotz des Wegfalles des Vortatenkataloges bleibt es gem. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. m StPO i.V.m. § 261 StGB n.F. dabei, dass derartige Beweiserhebungsmaßnahmen in G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Auslandstaten

Über § 261 Abs. 9 Nr. 1 StGB n.F. wird die Anwendbarkeit des Geldwäschetatbestandes auch auf geldwäschetaugliche Gegenstände ausgedehnt, die aus einer im Ausland begangenen Vortat herrühren. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Ausland begangene Vortat nach deutschem Strafrecht eine rechtswidrige Tat und damit strafbar wäre. Zusätzlich muss die ausländische Vortat am auslän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Radermacher, RR a.D.[*] Nachdem Teil I schwerpunktmäßig die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Selbstanzeigeregelungen gem. § 371 AO und § 261 Abs. 1, 7 und 8 StGB n.F. beschrieben hat, beschäftigt sich Teil II mit weiteren Besonderheiten der Geldwäschenorm, die im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen gem. § 153 AO stehen und vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / V. Verdachtsmeldung des Beraters – Selbstanzeige für Mandant?

Liegen gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / VII. Fazit

Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Implikationen, die sich aus der Gesetzesnovellierung des § 261 StGB ergeben, nicht in ausreichendem Maße bedacht. Sofern es bei der Vorschrift in der jetzigen Fassung verbleiben sollte, können sich im Einzelfall erhebliche (Beratungs-)Probleme ergeben. Der steuerliche Berater muss mit Weitblick die Bearbeitung von Berichtigungen gem. § 15...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / IV. Einziehungsmöglichkeiten

Die rechtlich anspruchsvolle und umfangreiche Rechtsmaterie zur Einziehung kann hier nicht ansatzweise erörtert werden, weshalb nur kurz auf einzelne Aspekte hingewiesen wird. Seit Änderung der Vermögensabschöpfung durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. I 2017, 872) zeigt sich auch im Steuerstrafrecht eine Zunahme von Maßna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

Etwas unbeobachtet wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9.3.2021 auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter der Presse gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO um einen kleinen, aber für die Praxis nicht unwesentlichen Geldwäscheaspekt eingeschränkt. Ein diesbezügliches Recht auf Zeugnisverweigerung entfällt gem. § 53 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Vorsatz und Leichtfertigkeit

Im Rahmen einer Worst-Case- oder Höchstvorsorgeberatung muss leider davon ausgegangen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden sowohl für die Vortat der Steuerhinterziehung als auch für die gesondert verfolgbare Geldwäschehandlung (bedingt) vorsätzliches Handeln annehmen werden. Die Vorsatz-Frage ist auch relevant, um die in Teil I beschriebene und ggf. vorliegende Selbstan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

Im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen wird zu beachten sein, dass § 261 StGB n.F. und die in Frage kommenden steuerstraf- und steuerbußgeldrechtlichen Regelungen gem. §§ 370, 378, 379 oder 380 AO, zu denen auch die Verletzung von Aufsichts- oder Organisationspflichten gem. § 130 OWiG gehört, als Anknüpfungstat für eine Unternehmenssanktion in Betracht kommen können....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 3. Gerichtszuständigkeit

Durch Ergänzung des Geldwäschetatbestandes in § 74c Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a GVG wird nunmehr die Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer begründet, sofern eine Zuständigkeit des LG gegeben ist, mithin hat der Gesetzgeber erkannt, dass die strafrechtliche Beurteilung der Geldwäscheregelungen von besonderen Herausforderungen geprägt ist. Insb. dann, wenn eine Steuerhinterzie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Beratungshonorare

Das sog. Strafverteidigerprivileg als besonderer Schutz vor straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung hinsichtlich der Annahme von Honoraren ist in § 261 Abs. 1 S. 3 StGB n.F. und in § 261 Abs. 6 S. 2 StGB n.F. enthalten und betrifft nur Geldwäschehandlungen nach § 261 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 StGB n.F., also das "Verschaffen" oder "Verwahren" bzw. "Verwenden" des aus einer recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.2 Zuteilungsverfahren (§ 190 AO)

Rz. 29 Während im Zerlegungsverfahren nach §§ 185 – 189 AO über die Aufteilung des Grundsteuermessbetrags auf mehrere steuerberechtigte Gemeinden entschieden wird, geht es im Zuteilungsverfahren nach § 190 AO darum, dass der Steuermessbetrag nur einem Steuerberechtigten zuzuteilen ist, aber Streit darüber besteht, welche Gemeinde steuerberechtigt ist.[1] Besteht mithin Strei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Im Rahmen der dritten Stufe des grundsteuerrechtlichen Besteuerungsverfahrens (§ 25 GrStG Rz. 1) setzt die Gemeinde durch Anwendung des – von ihr bestimmten – Hebesatzes (§§ 25, 26 GrStG) auf den Grundsteuermessbetrag (§§ 13 ff. GrStG) oder den Zerlegungsanteil am Grundsteuermessbetrag (§§ 22 ff. GrStG) die Grundsteuer durch schriftlichen Grundsteuerbescheid fest. In §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 5 Exkurs: Verwaltung der Grundsteuer

Rz. 17 Während die Ertragshoheit für die Grundsteuer den Gemeinden obliegt (siehe Rz. 1 ff.), erfolgt die Verwaltung der Grundsteuer zum Teil durch die Finanzbehörden der Länder, zum Teil durch die Gemeinden. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen (nicht in der Stadt Bremerhaven) wird die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 20 GrStG in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] beruht teilweise auf dem Regelungsinhalt aus § 16 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 226 Abs. 1 und 2 AO a. F.. Im historischen Kontext hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass sich die Vorschrift an die seinerzeit geschaffene bewertungsrechtliche Regelung in § 24 Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.1 Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 59 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowohl nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG als auch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrStG begünstigte Rechtsträger. Auf die Darstellungen über die inländische juristische Person des öffentlichen Rechts zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG wird insoweit verwiesen (Rz. 24ff.). Mit der Neufassung des Grundsteuergesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.1 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 66 I. S. d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Der Begriff "Förderung der Allgemeinheit" in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO wird wesentlich geprägt durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 3 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 12 GrStG bzw. die materielle Duldungspflicht vor (Rz. 11-13), nimmt die Gemeinde als Steuergläubiger den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks, der die Vollstreckung dulden muss (Duldungspflichtiger), gem. § 77 Abs. 2 S. 1 AO i. V. m. § 191 Abs. 1 S. 1 AO durch Duld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 3 Gesamtschuldner (Abs. 2)

Rz. 17 Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie nach § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner. Nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 3 BewG ist für ein Wirtschaftsgut, das mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln. Dieser Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit die Gemeinschaft nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 16 Hauptve... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift geht auf das Konzept stichtagsbezogener Hauptfeststellungen der Einheitswerte des Reichsbewertungsgesetzes zurück. In der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat sie den wesentlichen Regelungsinhalt aus § 13 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 übernommen.[2] Die Vorschrift sah bereits seinerzeit vor, dass die Steuermessbeträge auf den Hau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift hat im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] den Regelungsinhalt des § 14 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. In der Gesetzesbegründung[3] stellte der Gesetzgeber insbesondere die enge Verknüpfung der Veranlagung der Steuermessbeträge mit der Feststellung der Einheitswerte[4] dar. Die in § 17 GrStG enthalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 2 Neuveranlagung infolge der Fortschreibung des Grundsteuerwerts (Abs. 1)

Rz. 10 In § 17 Abs. 1 GrStG wird eine Neuveranlagung der Steuermessbeträge angeordnet, wenn eine Fortschreibung der Grundsteuerwerte gem. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG durchgeführt wurde. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung handelt. Die Vorschriften zur Veranlagung der Steuermessbeträge korrespondieren eng mit Vorschriften zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2 Nutzung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 64 Erfüllen die begünstigungsfähigen Rechtsträger, entweder eine inländische juristischen Person des öffentlichen Rechts i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrStG oder einer inländischen gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG, die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 59, 61), ist für die Gewährung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Neuveranlagung der Steuermessbeträge gehört zu den Verfahrensarten nach §§ 16 ff. GrStG , die die allgemeinen Regelungen zum Steuermessbetragsverfahren in § 184 AO für Zwecke der Grundsteuer ergänzen (§ 16 Rz. 1). Bereits begrifflich setzt die Neuveranlagung einen bereits festgesetzten Grundsteuermessbetrag voraus, der unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) des Grundstücks für die ...mehr