Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 24 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Zulässigkeit der Offenbarung (Abs. 1)

Rz. 14 § 31b Abs. 1 AO normiert die Berechtigung der Finanzbehörden aufgrund eigenen Ermessens oder auf Ersuchen, die dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten von betroffenen Personen an die jeweils zuständigen Behörden zu übermitteln, soweit ein nach Nr. 1 bis 5 festgelegter, legitimer Übermittlungszweck vorliegt. Die Finanzverwaltung geht darüber hinaus davon a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 60b § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Dabei beschreiben die Normen konkret, um welche personenbezogenen Daten es sich dabei handelt. Von besonderer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Der Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung greift auch außerhalb von (möglichen) Strafverfahren. Zur Informationsübermittlung genügt schon der Zweck der präventiven Abwehr der Tatbestandsverwirklichung.[1] Bestehen nach den Erkenntnissen der Finanzbehörde objektiv erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Geldwäschestraftat von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO [2] zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 60g Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GwG. Dazu sieht Abs. 2b vor, dass die Landesfinanzbehörden der FIU die Datensätze, die aus den nach einer zu erlassenden Verordnung zu § 22a GrEStG elektronisch zu übermittelnden Daten aus der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.2 Terrorismusfinanzierung (Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. und Nr. 2 2. Alt.)

Rz. 27 Was unter Terrorismusfinanzierung im Einzelnen zu verstehen ist, regelt § 1 Abs. 2 GwG. Rz. 28 Im Einzelnen gehört dazu unabhängig von einer legalen oder illegalen Beschaffung die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen, die gezielt für Straftaten, die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 GwG aufgezählt werden, bestimmt sind, bzw. auf die dort verwiesen wird. Diese Straf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Verfolgte Zwecke

Rz. 23 Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken zur Verfolgung, Verhinderung und Erschwerung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sind durch diese begrenzt, wie sich auch aus dem Gesetzeswortlaut ersehen lässt.[1] 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.) Rz. 24 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

1 Allgemeines 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO [2] zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch ...mehr

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Personalakten richtig führen / 5 Die elektronische Personalakte

Die Umstellung auf elektronische Personalakten ist im Rahmen des § 26 BDSG zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung elektronischer Personalakten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsra...mehr

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"Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

Leitsatz Im Gegensatz zur spielinternen "Vermietung" von virtuellem Land bei einem Online-Spiel begründet der Umtausch einer Spielwährung als vertragliches Recht in ein gesetzliches Zahlungsmittel (im Streitfall über eine von der Spielbetreiberin verwaltete Börse) eine steuerbare Leistung. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 11 und 11a, § 3a Abs. 2 Satz 1, § 13b Abs...mehr

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Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Normenkette § 2a, § 32a, § 32b, § 32c, § 32i, § 85, § 88a AO, § 33 Abs. 1 Nr. 4, § 86 Abs. 3 FGO, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 6, Art. 13, Art. 14, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 23 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 19, § 58 BDSG, § 1 Nr. 2, §...mehr

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Erbfall nach italienischem Recht

Leitsatz Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG, § 158, § 159, § 1922, § 1937, ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 4. Die Einigungsgebühr

Rz. 336 Die Einigungsgebühr wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht gleichermaßen einer umfassenden Neuregelung unterzogen. Neben den Änderungen beim Gegenstandswert nach § 31b RVG ist seit dem 1.10.2021 nicht mehr danach zu unterscheiden, ob eine einfache oder eine qualifizierte Ratenzahlungsvereinbarung und in welchem Einziehungsstadiu...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot nach der Abgabenordnung

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steht zunächst fest, dass die Aufwendungen für den Leistenden WK/BA sind (BFH/NV 2005, 2161), so wird der Abzug von Schmiergeldern als WK/BA versagt, wenn der ArbN/Geber nicht auf Verlangen des FA oder des FG (vgl EFG 1999, 634) den Empfänger namhaft macht (§ 160 AO). Der Abzug wird ausnahmsweise nur zum Teil versagt, wenn die Steuerbelastung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten (§ 129 AO, § 173a AO)

Rz. 3 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten kann die FinBeh sowohl bei Steuerbescheiden, als auch bei sonstigen VA jederzeit berichtigen (§ 129 AO). § 129 AO ist auf mechanische Fehler/Versehen des FA beschränkt (BFH 250, 332 = BStBl 2015 II, 1040 mwN). Zu Einzelheiten > Offenbare Unrichtigkeit. Seit 2017 können auch S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Fälle des § 174 Abs 4 und 5 AO

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat das FA in einem Steuerbescheid einen Sachverhalt rechtlich unzutreffend beurteilt und wird dieser Bescheid vom Stpfl (vgl BFH 230, 203 = BStBl 2010 II, 953) mit Erfolg angefochten oder einem Antrag des Stpfl entsprochen, so muss (kein > Ermessen; BFH 237, 391 = BStBl 2012 II, 653) das FA aus dem Sachverhalt durch Erlass oder Änderung ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Fälle des § 174 Abs 3 AO

Rz. 34 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt (> Rz 30) in einem Steuerbescheid deshalb nicht berücksichtigt worden, weil man irrtümlich davon ausging, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei (negativer Widerstreit), und blieb er deshalb insgesamt unberücksichtigt, so darf die Steuerfestsetzung nachgeholt, aufgehoben oder geändert we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Berichtigung von materiellen Fehlern (§ 177 AO)

Rz. 52 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Im Rahmen der oben dargestellten Änderungsmöglichkeiten gibt § 177 AO den Beteiligten die Möglichkeit, soweit die Änderung reicht, auch die Beseitigung solcher Fehler zu verlangen, die für sich allein eine Änderung nicht rechtfertigen würden. Materielle Fehler idS sind alle Fehler, die zu einer von der zutreffenden Steuer abweichenden Steuer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Änderung bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)

Rz. 46/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Seit 2017 muss das FA Steuerbescheide aufheben oder ändern, soweit von mitteilungspflichtigen Stellen/Dritten übermittelte Daten iSd § 93c AO bei der Festsetzung nicht oder unzutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b AO); § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO ist in diesen Fällen nicht einschlägig (kein > Grundlagenbescheid [> Rz 41 ff]; vgl BT-Drs 18...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Vertrauensschutz bei der Änderung und Aufhebung (§ 176 AO)

Rz. 48 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Es ist möglich, dass im Zeitpunkt der Änderung eines Bescheids seine ursprüngliche Rechtsgrundlage durch das BVerfG für nichtig erklärt oder von einem obersten Bundesgericht für verfassungswidrig befunden worden ist oder sich die dem Bescheid zugrunde liegende Rechtsprechung des BFH geändert hat. § 176 Abs 1 Satz 1 AO gewährt in diesen Fälle...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte (§ 130 AO)

Rz. 57 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Rechtswidrige VA dürfen grundsätzlich, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommen werden (§ 130 Abs 1 AO). Rechtswidrig ist ein VA, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Änderung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen oder auf seinen Antrag (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO)

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide und diesen gleichgestellte VA (> Rz 4 ff) dürfen geändert werden (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO; sog > Schlichte Änderung):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte (§ 131 AO)

Rz. 61 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein rechtmäßiger belastender VA darf, auch wenn er unanfechtbar geworden ist, jederzeit widerrufen werden, es sei denn, es müsste ein VA gleichen Inhalts erlassen werden oder der Widerruf wäre aus anderen Gründen unzulässig (§ 131 Abs 1 AO). Ein VA ist rechtmäßig, wenn er zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem Gesetz entspricht. Dabei kommt es au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Änderung des Verwaltungsakts einer sachlich unzuständigen Behörde (vgl § 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst b AO)

Rz. 11 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein VA kann geändert werden, soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist. Zur sachlichen > Zuständigkeit Rz 1–4. Zur örtlichen Zuständigkeit > Rz 65.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Änderungen nach Vorschriften in Einzelgesetzen (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst d AO)

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den Vorschriften der AO enthalten Einzelsteuergesetze Änderungsvorschriften. So zB § 10d Abs 1 Satz 3 und 4, Abs 4 Satz 4 und 5 EStG (> Verluste Rz 40 ff); § 50d Abs 8 EStG (> Rz 44/3 Beispiel 7); § 70 Abs 2, 3 EStG (> Kindergeld Rz 60 ff); § 90 Abs 3 EStG (> Rz 66 ff); § 91 Abs 1 Satz 4 (Ermächtigung zur Änderung eines ESt-Bescheides ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, können – solange der Vorbehalt wirksam und deshalb der gesamte Steuerfall "offen" ist – jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen zugunsten wie zuungunsten des Stpfl geändert werden (§ 164 Abs 2 AO); die FinBeh ist an einer Änderung auch dann nicht gehindert, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Widerstreitende Steuerfestsetzung (§ 174 AO)

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerlich bedeutsame Sachverhalte können gelegentlich mehrere, je nach Gestaltung aber uU auch nur eine von mehreren möglichen Steuern auslösen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass derselbe Sachverhalt in unterschiedlichen VA mehrfach oder auch gar keinen Niederschlag findet. Der Beseitigung derartiger Fehler dient § 174 AO. Dabei ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Änderung nach Grundlagenbescheid (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO)

Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird ein > Grundlagenbescheid (§ 171 Abs 10 AO), dem Bindungswirkung für einen > Steuerbescheid zukommt, erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert, so kann dieser Steuerbescheid ebenfalls erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert werden (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO), jedoch nur, soweit die Bindung des Grundlagenbescheids es erfordert (BFH...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen (§ 175a AO)

Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide können bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) erlassen, aufgehoben oder geändert werden, soweit dies zur Umsetzung dieser Verständigung erforderlich ist (§ 175a Satz 1 AO). Die Festsetzungsfris...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Fälle des § 172 AO

a) Änderung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen oder auf seinen Antrag (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO) Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide und diesen gleichgestellte VA (> Rz 4 ff) dürfen geändert werden (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO; sog > Schlichte Änderung):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Fälle der §§ 173bis 175b AO

a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO) Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Änderung eines erschlichenen Verwaltungsakts (vgl § 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO)

Rz. 12 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide und gleichgestellte VA können jederzeit geändert werden, soweit sie durch unlautere Mittel (zB arglistige Täuschung, Drohung oder > Bestechung) erwirkt worden sind (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO; vgl BFH 169, 197 = BStBl 1993 II, 13; BFH 176, 308 = BStBl 1995 II, 293). Arglistige Täuschung idS ist die bewusste und vorsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufhebung und Änderung von vorläufigen Steuerbescheiden (§ 165 AO)

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vorläufige VA (§ 165 Abs 1 AO) können jederzeit aufgehoben oder geändert werden (§ 165 Abs 2 AO), allerdings nur, soweit die > Vorläufigkeit reicht (vgl BFH 239, 302 = BStBl 2013 II, 359). Deshalb muss sich der Umfang der Vorläufigkeit ausdrücklich aus dem VA ergeben. Für die Vorläufigkeit kommt es darauf an, wie der Stpfl den Regelungsinhalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Änderungen nach § 172ff AO

Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerbescheide und diesen gleichgestellte VA (> Rz 4 ff; ua Haftungsbescheide gehören nicht dazu), die weder unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (> Rz 5, 6) noch vorläufig (> Rz 7) ergangen sind und die nicht wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (> Rz 3) berichtigt werden sollen, können unter den Voraussetzungen der §§ 172ff AO aufgehoben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 56 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die keine Steuerbescheide sind und diesen nicht gleichstehen (> Rz 4/4), werden – außer zur Behebung einer > Offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO) – nur unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO zurückgenommen oder widerrufen. Hierzu gehören ua die Abrechnung eines Steuerbescheids (BFH 148, 4 = BStBl 1987 II, 405; > Abrechnungsbescheid),...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anwendungsbereich der Änderungsvorschriften

Rz. 4 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Für die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (vgl § 155 Abs 1 AO) und diesen gleichgestellten VA gelten die §§ 164, 165, 172–177 AO neben § 129 AO (> Rz 3); sie werden unter > Rz 5–55 erläutert. Steuerbescheide idS sind ua ein Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer, der ESt-Bescheid (> Veranlagung von Arbeitnehmern), der die Vera...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Aufhebung und Änderung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rz. 66 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einer Altersvorsorge-Zulage ist in § 79ff EStG geregelt. Zu den Einzelheiten des Verfahrens > Private Altersvorsorge Rz 86 ff. Im Regelfall ermittelt die > Zentrale Stelle Rz 1, mithin die DRV-B (vgl § 81 EStG; kurz: ZfA [Zentrale Stelle für Altersvorsorgezulage]) die Höhe der Zulage und veranlas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sammelauskunftsersuchen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA ist berechtigt, auch von anderen als den am konkreten Steuerverfahren beteiligten Personen (zu diesen > Beteiligte) Auskunft zu verlangen (§ 93 Abs 1 Satz 1 AO; > Ermittlungspflicht des Finanzamts). Entsprechendes gilt für die Steuerfahndungsstelle (§ 208 Abs 1 Satz 2 AO). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein sog Sammelauskunf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufbewahrung von Unterlagen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG; > Lohnkonto Rz 54). Etwas anderes gilt für Abrechnungsunterlagen, die ein Unternehmer mit seinen Geschäftsbüchern aufbewahren muss. Hier bestimmt sich die Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum Erlass von VA (> Verwaltungsakt) sind die FinBeh iSv § 6 Abs 2 AO berufen. IdR tritt das FA dem Stpfl als sachlich zuständige Behörde gegenüber. Das gilt – beispielhaft – für den Erlass eines Steuerbescheids bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern und eines Haftungsbescheids gegen den ArbG oder andere (> Haftung für Lohnsteuer), zB nach e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten im Lohnsteuerverfahren

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Mit Schätzungen wird auch im LSt-Verfahren vielfach gearbeitet, zum Teil zur Vereinfachung. Gegenstand einer Schätzung ist die Bemessungsgrundlage der Steuer. Das gilt gleichermaßen für die Einnahmeseite (> Arbeitslohn) wie für die Ausgabenseite (> Werbungskosten, > Sonderausgaben). Rz. 9/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einnahmeseite: Dazu gehört...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Lohnsteuer-Abzug

Rz. 19 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag ist auch verwirkt, wenn der ArbG einbehaltene oder übernommene Steuerabzüge vom Arbeitslohn nach Ablauf der Fälligkeit entrichtet. Die LSt ist eine Fälligkeitssteuer (> Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer Rz 4). Der ArbG muss sie zu den in § 41a Abs 1 Satz 1 EStG festgesetzten Terminen anmelden und abführen. Einer be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufrechnung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Sie ersetzt die Erfüllung durch Zahlung und bewirkt das Erlöschen des Anspruchs aus dem Schuldverhältnis (§ 47 AO). Aufgerechnet wird vom FA im Rahmen des Erhebungsverfahrens. Eine Aufrechnung durch das FA kann explizit als solche oder zB ...mehr