Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Option im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ab dem 01.01.2006 (§ 5a Abs 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem HBeglG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) wurde die Antragsfrist zur Ausübung der Option zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage ab 01.01.2006 abgeschafft. Stattdessen ist die Option zur pauschalen Gewinnermittlung nur noch für das Wj der Anschaffung oder Herstellung des Handelsschiffs (Indienststellung) vorgesehen. Um d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Baumschulen

Rn. 16 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Baumschulen sind Betriebe, in denen Pflanzen oder Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewonnen werden, um sie zB als Obstbäume, Zierbäume und Ziersträucher zu veräußern; entsprechend ihrer flächenmäßigen Nutzung werden die Baumschulen eingeteilt in Forst-, Obst-, Ziergehölz- und übrige Baumschulen. Bei den Baumschulbetrieben ist es nicht...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / a) Allgemeines

Rz. 123 Die Vorteile der balearischen Erbschaftsteuer gegenüber der Schenkungsteuer als Steuer, welche unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden besteuert, liegen auf der Hand: Der Erbschaftsteuertarif liegt bei nächsten Angehörigen (Steuerklasse II) bei einem Pro-Kopf-Erwerb von bis zu 700.000 EUR bei nur 1 % auf die bereinigte Bemessungsgrundlage. Weiterhin kommen die Erwerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertansätze in der Anfangs-(Übergangs-)Bilanz

Rn. 323 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In der Anfangsbilanz hat der LuF (zwingend) diejenigen WG anzusetzen, die zu seinem notwendigen luf BV gehören; zudem sind die WG in die Anfangsbilanz einzustellen, die zwar nicht notwendiges luf BV sind, aber gleichwohl unter Geltung der vormaligen Gewinnermittlungsart zu seinem BV gerechnet haben, wie zB geduldetes BV iSd § 4 Abs 1 S 3 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anspruchsberechtigter

Rn. 108 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Anspruchsberechtigt für die Erstattung ist wie für die Anrechnung derjenige, für dessen Rechnung die Steuer abgezogen worden ist (BFH BStBl II 2007, 742). Dies gilt grundsätzlich auch bei Ehegatten (Koenig, AO, § 37 Abs 2 Rz 33 (4. Aufl 2021); BFH BStBl II 1990, 41; BFH BStBl II 1991, 47; FinVerw DStR 1997, 1167). Rn. 109 Stand: EL 178 – ET:...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in der Bundesrepublik oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich, orientieren sich aber meistens an dem OE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das notwendige BV

Rn. 348 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des LuF genutzt werden oder hierfür bestimmt sind, also der eigentlichen Bewirtschaftung des luf Betriebs dienen bzw künftig dienen sollen (wie zB selbstbewirtschafteter Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, Wegerechte, Genossenschaftsanteile, soweit es sich nicht nur um fre...mehr

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Mahlzeiten / 2 Bedeutung des Zeitpunkts der Pauschalversteuerung für die Sozialversicherung

Der Wert der kostenlos überlassenen Mahlzeiten bzw. die Essenszuschüsse des Arbeitgebers sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 SvEV nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und bleiben somit beitragsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Arbeitgeber macht nicht vom Regelbesteuerungsverfahren nach den §§ 39b bis 39d EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Gesonderte Feststellung (§ 10a Abs 4 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Soweit aus der Günstigerprüfung folgt, dass der Sonderausgabenabzug günstiger als die Altersvorsorgezulage ist, muss die über den Zulageanspruch hinausgehende Steuerermäßigung nach § 10a Abs 4 S 1 EStG gegenüber dem StPfl gesondert festgestellt werden. Die Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung gem §§ 179ff AO finden Anwendun...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2.2 Die 183-Tage-Regelung

Hinsichtlich der Ermittlung des Zeitraums von 183 Tagen kommt es nicht auf die Dauer der Beschäftigung, sondern auf die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat während des Kalenderjahres (teilweise auch während eines vom Kalenderjahr abweichenden Steuerjahres oder eines 12-Monatszeitraums) an. Dabei werden mehrere kürzere Aufenthalte im Tätigkeitsstaat innerhalb des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Hannover v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden (das sind PersGes des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinzuzurechnende Vergütung, Bereederungsentgelt (§ 5a Abs 4a S 3 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Liegen Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 und S 2 EStG vor, sind diese nach § 5a Abs 4a S 3 EStG dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Eine Ausnahme besteht lt Verwaltungsauffassung (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 34) lediglich für ein Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten Bereederers und für einen auf gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorbemerkung

Rn. 24 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sinn und Zweck der Durchschnittssatzgewinnermittlung liegen vornehmlich in ihrem Vereinfachungszweck. Diese Gewinnermittlungsart, die ihrer Systematik nach einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG gleichsteht (BFH v 24.01.1985, BStBl II 1985, 255; BFH v 26.10.1989, BStBl II 1990, 292), soll es ermöglichen, durch ein pauschales, möglichst e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Obstbau

Rn. 14 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Obstbau ist die planmäßige Gewinnung und Verwertung von Obst (zB mittels Direktvermarktung, Vermostung usw). Der Obstbau kann sowohl im Rahmen einer landw als auch in Form einer gärtnerischen Nutzung erfolgen; Unterscheidungsmarkmal ist die Intensität der Bewirtschaftung (BFH 19.09.1952, BStBl III 1952, 284; Abschnitt 1.08 Abs 4 bzw 1.11 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Reaktion des Gesetzgebers durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (rückwirkend ab 1999)

Rn. 148d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit der oben genannten BFH-Rspr (s Rn 148c) wird eine Jahrzehnte geltende Verwaltungsauffassung und -praxis, an der sich auch die StPfl orientiert haben, geändert. Sie berücksichtigt nicht den an vielen Stellen judizierten und praktizierten Grundsatz des Ertragsteuerrechts, dass Erbfall und vorweggenommene Erbfolge keine Veräußerung darste...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Verfahren

Rz. 731 Noch mehr als die übrigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung setzt die Pfändung derartiger landwirtschaftlicher Fördermittel ein Höchstmaß an Information des Gläubigers voraus. In dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Anspruch des Schuldners möglichst genau zu bezeichnen. Es dürfte deshalb nicht genügen, wenn ein "Anspruch auf Zahlun...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 6. Sicherungsrechte

Rz. 28 Soweit der Gläubiger mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung schließt, muss er berücksichtigen, dass er seine Leistung nicht sofort erhält und andere Gläubiger ihre Forderungen titulieren lassen und nachfolgend die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies trifft den Gläubiger, der eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft, in mehrfacher Weise:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anforderungen an die steuerliche Anerkennung des Nießbrauchs

Rn. 209c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einräumung des (regelmäßig unentgeltlich vereinbarten) Nießbrauchs an einem luf Betrieb ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen (BFH v 04.11.1980, BStBl II 1981, 396 und BFH v 05.07.1984, BStBl II 1986, 322). Wie bei allen Verträgen mit nahen Angehörigen, die auf eine Verlagerung der Einkünftezurechnung hinzielen, ist aber Vorau...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 6. Anzuwendende Vorschriften der AO und des EStG

Grundsätzlich finden die Vorschriften der AO auf die KiSt Anwendung (§ 8 Abs. 1 KiStG NRW). Gewisse Vorschriften sind ausgenommen, wie diejenige des Verspätungszuschlags (§ 152 AO), der Verzinsung, der Säumniszuschläge und die Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 8 Abs. 2 KiStG NRW; § 11 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln). Was Letzteres anbelangt, so ist zwar inzwischen in allen Bund...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 2. Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht – und damit die Frage, wer Steuerpflichtiger ist – knüpft an die Mitgliedschaft in einer KiSt-erhebenden Kirche an (Mitgliedsteuer). KiSt-pflichtig können demzufolge auch nur natürliche Personen sein. Zusätzlich muss ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt (§§ 8 und 9 AO) im jeweiligen Bundesland gegeben sein (§ 3 Abs. 1 KiStG NRW; Territorial...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 9. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe gegen sowie Änderungsmöglichkeiten von KiSt-Bescheiden

In NRW = außergerichtlicher Rechtsbehelf ist der Einspruch (§ 14 Abs. 1 KiStG NRW). Die KiSt-Ordnungen bestimmen, wer für die Entscheidung zuständig ist (§ 14 Abs. 2 KiStG NRW). Näheres regelt insofern z.B. § 15 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln, wonach das Generalvikariat Köln zuständig ist; diese Stelle ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren beteiligte Behörde (§ 14 Abs....mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 15. Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2 S. 10 und 12 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf wurde eine "vorzeitige" Befugnis für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer durch mitteilungspflichtige Stellen nach § 139b AO geschaffen, sofern die Erhebung der Identifikationsnummer zur Durchführung des Rentenübersichtsgesetzes erforderlich ist. Inkrafttreten: Ab 1.1.2027.mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 3. Sachliche Steuerpflicht

ESt als Maßstabsteuer: Da sich die KiSt vom Einkommen grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KiStG NRW an der ESt als Maßstabsteuer nach einem festen Prozentsatz ausrichtet – in NRW 9 %, in Bayern hingegen 8 % –, bestimmt sich die Frage, was der KiSt vom Einkommen in sachlicher Hinsicht unterfällt, nach den Regelungen des EStG, denn § 5 Abs. 1 S. 1 KiStG NRW erklärt d...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 10. Resümee

Bei Vertretung eines kirchensteuerlichen Mandats sind nicht nur die landesrechtlichen KiStG hinreichend zu beachten, sondern auch das kirchliche Recht in Form von KiSt-Ordnungen und KiSt-Beschlüssen sowie auch das kirchliche Recht, das die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft regelt. Dabei ist die KiSt eine Steuer i.S.d. § 3 Abs. 1 AO. Kirchliches Recht = abgeleitetes staatlic...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 26. Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Bisherige DBA-Regelung: Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Art. des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Art. 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsver...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / b) Kryptokunst als Wirtschaftsgut

Betreffend Kryptowerte wurde in der Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, ob diese als Wirtschaftsgut anzusehen sind[67]. Für Kryptowährungen hat der BFH unter maßgeblichem Abstellen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise entschieden, dass bestimmte currency token [68], die zu den fungible token gehören, die Eigenschaften eines Wirtschaftsguts erfüllen[69]. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Ukraine hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Ukraine und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in der Ukraine nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 2. ... erlassener Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO

Zu Einzelheiten zum Teilabschlussbescheid s. Denninger / Hürten, AO-StB 2024, 274. Beachten Sie, dass der Teilabschlussbescheid für die auf ihm basierende verbindliche Teilzusage keine Grundlagenwirkung entfaltet (§ 182 Abs. 1 AO). Wird also der Teilabschlussbescheid aufgehoben oder geändert, bleibt die verbindliche Teilzusage weiterhin bestehen und behält ihre Rechtsgrundwir...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 2. Allerdings sind Außerkrafttreten und Korrekturmöglichkeiten zu beachten, § 207 AO

Außerkrafttreten. Die verbindliche Teilzusage schützt allerdings nicht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Fortbestehen einer gesetzlichen Regelung; sie tritt außer Kraft, "wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden", § 207 Abs. 1 AO. Die Bindungswirkung erlischt in diesen Fällen ex nunc ab Inkrafttreten des Gesetzes und ohne, dass...mehr

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Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO (sog. "verbindliche Teilzusage") (AO-StB 2024, Heft 12, S. 369)

Frühzeitige Sicherheit für zukünftige Sachverhalte? RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. Jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber im Zuge der Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens die "verbindliche Teilzusage" (§ 204 Abs. 2 AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex der verbindlichen Zusage (§§ 204 b...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / II. Verbindliche Teilzusage nach § 204 Abs. 2 AO als Lösung?

Das Verfahrensinstrument der verbindlichen Zusage (§§ 204 bis 207 AO) soll dem Steuerpflichtigen – in Durchbrechung des Prinzips zur Abschnittsbesteuerung – über den geprüften Zeitraum hinaus eine solche Sicherheit gewähren und Auseinandersetzungen zwischen dem Steuerpflichtigen und dem FA vermeiden. Insoweit bietet das Instrument für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, im...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 1. Grundsätzlich entfaltet die verbindliche Teilzusage Bindungswirkung, § 206 AO

Grundsätzlich tritt insoweit Bindungswirkung ein, als sich der später verwirklichte Sachverhalt "mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt" (sog. Sachverhaltsidentität = Identität hinsichtlich aller wesentlichen, d.h. für die steuerliche Behandlung maßgeblichen, Sachverhaltsmerkmale), § 206 Abs. 1 AO. Dieser Grundsatz gilt dabei insb. zugunsten des ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024 (AO-StB 2024, Heft 12, S. 374)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2024 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 4. ... im Teilabschlussbericht dargestellt ...

Der für die Vergangenheit geprüfte Sachverhalt muss im Teilabschlussbericht dargestellt sein. Beraterhinweis § 204 Abs. 2 AO verwendet den Begriff "Teilabschlussbericht", der synonym zum "Teilprüfungsbericht" i.S.d. § 202 Abs. 3 AO zu verstehen ist. Obgleich die uneinheitliche gesetzliche Terminologie verwirrt, meinen beide Begriffe das Gleiche (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, §...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 3. ... für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt ...

"Sachverhalt" i.S.d. § 204 Abs. 2 AO umfasst jeden tatsächlichen Zustand und/oder Vorgang, der für die Besteuerung von Bedeutung ist (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 204 AO Rz. 18 [01/2024]). Der Sachverhalt muss im Prüfungsbericht dabei grundsätzlich umfassend dargestellt werden, wenn mit einem Antrag auf verbindliche Zusage zu rechnen ist, § 12 Abs. 1 BpO 2000 (dies gilt u....mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / IV. Kann oder muss die verbindliche Teilzusage erteilt werden (Ermessen des FAs)?

Die verbindliche Teilzusage wird nach § 204 Abs. 2 AO im pflichtgemäßen Ermessen des FAs erteilt (Kannvorschrift, § 5 AO). Im Vergleich zur verbindlichen Zusage nach § 204 Abs. 1 AO (Sollvorschrift) ist das Ermessen – trotz Darlegung des Zusageinteresses – daher grundsätzlich nicht eingeschränkt. Das FA kann den Antrag insb. ablehnen, wenn sich das FA nicht binden möchte, wei...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 3. Welchen Inhalt muss ein Antrag haben (materielle Voraussetzungen)?

Sachverhalt – Wie ist der Sachverhalt darzustellen? In dem Antrag sollte zumindest der Sachverhalt, der Gegenstand der verbindlichen Teilzusage ist, umfassend dargestellt werden, da das FA ohne entsprechenden Vortrag keine verbindliche Teilzusage erteilen kann (v. Wedelstädt, AO-StB 2009, 15 [17] zu § 204 Abs. 1 AO). Beraterhinweis Etwaige fehlerhafte oder unvollständige Ausf...mehr

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Die verbindliche Zusage nac... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr