Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Vorlage und Erläuterung von Unterlagen (§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Unterlagen nennt die Vorschrift Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden. Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Vorgelegt werden müssen alle prüfungs-, steuer- und beweiserheblichen, tatsächlich vorhandenen und aufbewahrungspflichtigen Urkunden, soweit sie sich in der Verfügungsmacht des Stpfl. befinden; eine Urkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 2a Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 AO gelten die steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften der AO sowie der Einzelsteuergesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Begriffe sind europarechtlich durch Art. 4 DSGVO verbindlich vorgegeben und daher bei der Anwendung der AO etc. zwingend wegen des Vorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 18) z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebung oder Änderung ex nunc (§ 207 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann eine verbindliche Zusage nach pflichtgemäßem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft aufheben oder ändern (§ 207 Abs. 2 AO), ohne dass dies weiterer Voraussetzungen bedarf. Veranlassung hierzu kann insbes. der materiellrechtlich unzutreffende und damit rechtswidrige Inhalt der Auskunft (BFH v. 02.09.2009, I R 20/09, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verkürzung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verkürzung "in großem Ausmaß" bezieht sich auf dieVerkürzung hoher Beträge. Die eher qualitative Sichtweise, die § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a. F. bis zum 31.12.2007 enthielt, ist durch die Neufassung entfallen, denn das Merkmal des Eigennutzes spielt keine Rolle mehr (für Altfälle s. BGH v. 13.06.2013, 1 StR 226/13, NStZ 2014, 105). In ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnis der ausgeschiedenen Gesellschafter, Gemeinschafter und Mitberechtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird in die Rechtssphäre der einzelnen Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigten eingegriffen, sind diese in den in § 352 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 AO genannten Fällen auch dann individuell einspruchsbefugt, wenn es einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Einspruchsbevollmächtigten gibt. Nach ständiger Rechtsprechung könne...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Feststellung der Nichtigkeit (§ 125 Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts per se dessen Unwirksamkeit zur Folge hat (§ 124 Abs. 3 AO) besteht im Interesse der Rechtssicherheit (Beseitigung der Vermutung der Richtigkeit und Gültigkeit von Hoheitsakten) ein grundsätzliches Bedürfnis für die amtliche Feststellung der Nichtigkeit. Deshalb ist nach Absatz 5 die Finanzbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Missbrauch der Befugnisse oder Stellung eines Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Tz. 115 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist ein Beamter oder Richter oder wer in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (s. § 7 AO). Europäische Amtsträger sind in § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB umschrieb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortführung des Verwaltungsverfahrens (§ 26 Satz 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unzuständig gewordene Finanzbehörde kann das Verwaltungsverfahren fortführen, sofern dies einfacher und zweckmäßiger ist, die zuständig gewordene Finanzbehörde zustimmt und Interessen der Beteiligten nicht verletzt werden. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Fortführung ist zunächst, dass das Verwaltungsverfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lemaire, Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung, AO-StB 2005, 183.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Folgebescheid vor Grundlagenbescheid – Abhängigkeit und Folgen, AO-StB 2014, 349.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sauerland, Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegen Erstattungsansprüche des anderen Ehegatten?, AO-StB 2009, 378.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Demme, Verfahrensrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Betreuung von Steuerpflichtigen, AO-StB 2010, 150.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Eich, Die Aufteilung einer Gesamtschuld, AO-StB 2004, 335.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Die Untätigkeitsklage, AO-StB 2004, 68.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Dißars, Änderungen im Bereich der Korrekturvorschriften der AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Überblick und erste Anmerkunge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Regelungen

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 2 AO ermächtigt zum Erlass einer Verordnung für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften zu erfolgen hat. Die Ermächtigung ist wirksam (Söhn in HHSp, § 180 AO Rz. 497; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 m. w. N.; a. A. Streck/Mack, DStR 87, 707)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rechtsprechun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfall Verfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Endlich eine allgemeine gesetzliche Regelung zu verbindlichen Auskunft, DB 2006, 2368; Apitz, Verbindliche Auskunft auf gesetzlicher Grundlage (§ 89 Abs. 2 AO), StBp 2007, 101; Birk, Gebühren für Erteilung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, NJW 2007, 1325; Simon, Die neue Gebührenpflicht für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften, DStR 2007...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Hein, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsbehelfe im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, StB 1979, 293 und StB 1980, 1.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 FGO ergänzt die Vorschriften über den Zeugenbeweis (§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 401; s. § 82 FGO Rz. 4; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 1). Eine Auskunftspflicht wird durch § 87 FGO nicht begründet, sondern vorausgesetzt (Schallmoser in HHSp, § 87 FGO Rz. 5; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 2; Seer in Tipke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 13 Rechts- und Amtshilfe

Schrifttum Sachs (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 FGO stellt eine einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Rechts- und Amtshilfegebotes dar (Art. 35 Abs. 1 GG), wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Rechtshilfe betrifft Akte der Gerichtsbarkeit, z. B. richterlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Henke/Huchatz, Das neue Abgabenverwaltungsrecht für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, ZfZ 1996, 226; Gellert, Anwendbarkeit der nationalen Abgabenordnung auch nach Inkrafttreten des Zollkodexes, ZfZ 2004, 182; Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2. Aufl. 2011; Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2017; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017; Oppermann/Classen/Netteshe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 93 Erörterung der Streitsache

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 1 FGO ordnet an, dass der Vorsitzende (bzw. der Einzelrichter) den Sach- und Streitstand mit den Beteiligten erörtert. Ein Verstoß hiergegen begründet eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), jedoch ist dieser Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 92 Gang der Verhandlung

Schrifttum Bilsdorfer, Der Rechtsanwalt und die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht, NJW 2001, 331; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung, AO-StB 2002, 348; Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192; Mack, Die mündliche Verhandlung, AO-StB 2004, 443. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid kann auch dann für vorläufig erklärt werden, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens (Musterprozess) beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist, nicht aber beim EGMR (Seer in Tipke/Kruse, § 165 AO Rz. 15 m. w. N.). Diese Regelung dient vor allem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verursachung der fehlerhaften Steuerfestsetzung durch den Steuerpflichtigen (§ 174 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid darf nur geändert werden, wenn die unzutreffende Berücksichtigung auf eine Erklärung oder einen Antrag des Stpfl. zurückzuführen ist. Der Stpfl. muss selbst, allein oder überwiegend, die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht haben (BFH v. 03.03.2011, III R 45/08, BStBl II 2011, 673). Der Grund für diese Einschränkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Das Verhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unterschiedlichen Grundsätze des Besteuerungsverfahrens und des Strafverfahrens erfordern im Fall des Nebeneinanders beider Verfahrensarten eine klare Grenzziehung. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren werden durch ein gleichzeitig schwebendes straf- oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren nicht berü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemessen am Zweck der Vorschrift (Vermeidung divergierender Sachentscheidungen), ist eine Aussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und eine Sachentscheidung getroffen werden kann. Es muss also ein zulässiger Einspruch eingelegt worden sein. Ferner muss die Entscheidung von dem Bestehen oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 74 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahez...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Befugnis der Feststellungsbeteiligten in persönlichen Fragen (§ 352 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Feststellungsbeteiligter ist immer dann einspruchsbefugt, wenn Gegenstand des Verfahrens eine Frage ist, die ihn persönlich angeht (BFH v. 18.08.2015, I R 42/14, BFH/NV 2016, 164). Hierzu zählen insbes. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der einzelnen Gesellschafter (BFH v. 16.01.1990, VIII R 193/85, BFH/NV 1991, 364), Sonderbetr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 d AO)

Tz. 21e Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Damit eine Selbstanzeige zur Straffreiheit führt, darf noch kein Amtsträger der Finanzbehörde zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen sein. Zweck des Erscheinens muss die Prüfung im Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit sein. Hierzu gehört auch die Vornahme e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollstreckungssperre nach § 79 Abs. 2 BVerfGG (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79 Abs. 2 BVerfGG verbietet die Vollstreckung aus unanfechtbaren Verwaltungsakten, wenn die diesen zugrunde liegende Rechtsnorm vom BVerfG für nichtig erklärt worden ist, oder – über den Wortlaut von § 79 hinaus – das BVerfG ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hat (BFH v. 18.10.1994, VII R 20/94, BStBl II 1995, 42). H...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Steuerberatungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO eröffnet für öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten über bestimmte Angelegenheiten des StBerG den Finanz-Einspruchsweg. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darunter fallen folgende Streitigkeiten: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (Erster Teil, §§ 1–31 StBerG): Befugnis ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rose/Glorius-Rose, Zur jüngsten Rechtsprechung des BFH hinsichtlich § 42 AO, DB 2004, 2174; Söffing, Die Steuerumgehung und die Figur des Gesamtplans, BB 2004, 2777; Hahn, § 42 AO und Steuerkultur – zu einem unbekannten Steuerfaktor, DStZ 2005, 183; Lange, Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht, DB 2006, 519; Hahn "Gestaltungsmissbrauch" im Sinne des § 42 AO, DStZ 2006, 431; Rit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nullbescheid...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 137 Anderweitige Auferlegung der Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 Satz 1 FGO erlaubt es, die Kosten abweichend von §§ 135 Abs. 1, 136 FGO dem in der Sache obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser die für seinen Prozesserfolg maßgebenden Tatsachen verspätet geltend gemacht od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Die Ausnahmefälle nach § 183 Abs. 2 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gesellschaft oder Gemeinschaft besteht nicht mehr. Dies ist nicht nur der Fall, wenn sie zivilrechtlich beendet ist, sondern erfasst alle Situationen der Auflösung der Gesellschaft, in denen der Informationsfluss gestört sein kann, wie z. B. die Einstellung ihrer Tätigkeit. Tritt die Gesellschaft in die Liquidationsphase, ist bei Pe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Unterbrechung der Prüfung (§ 171 Abs. 4 Satz 2 AO)

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 Satz 2 AO ordnet ausdrücklich an, dass die Ablaufhemmung hinfällig wird, wenn die Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat. Tz. 58 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist eine Unterbrechung unmittelbar na...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bekanntgabe an Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat ein Beteiligter einen Bevollmächtigten bestellt (s. § 80 Abs. 1 AO) und sind Bestellung, Name und Anschrift der Behörde mitgeteilt worden, so kann der Verwaltungsakt gem. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Behörde dies tut, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO). Kein Wahlrecht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kein Stundungsausschluss (§ 222 Sätze 3, 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anspruch gegen den Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG) ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und fällt deswegen unter § 222 Satz 1 AO. Ursprünglich hatte die Rspr. (BFH v. 08.02.1957, VI 141/56, BStBl III 1957, 329; noch ergangen zu § 127 AO a. F.) die Frage der Stundbarkeit der Lohnsteuer (a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebliche Härte (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 Satz 1 AO). Eine erhebliche Härte i. S. der Vorschrift ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Entrichtung der Steuer oder sonstigen Geldleistungen am Fälligkeitstag dazu führen würd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungsgegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zweite Abschnitt des dritten Teils der Abgabenordnung enthält in §§ 118–124 AO die allgemeinen Verfahrensvorschriften bezüglich Begriff, Inhalt, Nebenbestimmungen, Form, Begründung, Bekanntgabe und Wirksamkeit von Steuerverwaltungsakten. Geregelt werden in §§ 125–129 AO Fehlerfolgen bei Steuerverwaltungsakten und in §§ 130–133 AO die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 108 Berichtigung des Tatbestands

Schrifttum Kapp, Die Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO, BB 1983, 190; Rößler, Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach Maßgabe des BFH, NJW 2004, 266. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung von Fehlern in der Darstellung des Tatbestandes – nicht auch der Entscheidungsgründe – erspart die – bei Entscheidungserheblichkeit – sonst u. U. erforderliche Aufheb...mehr