Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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AGS 4/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 157 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten in Verfahren auf Erteilung von Vollstreckungsklauseln. Der Rechtsprechungsteil hat es diesmal in sich. Über zahlreiche wichtige Entscheidungen gilt es zu berichten. Das LG Köln (S. 164) hat mit ausführlicher Begründung die 15-Minuten-Zeittaktklausel in Vergütungsvereinbarungen für AGB-widrig erklärt, ebens...mehr

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zfs 4/2017, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … I. Dem Kl. steht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen gegen die Bekl. im Zusammenhang mit dem Unfallereignis v. 29.7.2015 aus § 1 VVG, Abschnitt A.2.1 und Abschnitt A.2.3.2 der AKB i.V.m. dem streitgegenständlichen Vollkaskoversicherungsvertrag zu." 1. Zwar ist der Versicherungsfall eingetreten. Dass das versicherte Fahrzeug durch einen Unfall einen Totalschaden erl...mehr

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Kopplungsklauseln in formularmäßigen Anstellungsverträgen für Geschäftsführer sind unwirksam

Zusammenfassung Eine Klausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, wonach mit der Abberufung des Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung zugleich der Anstellungsvertrag endet, ist unwirksam, wenn sie dem Geschäftsführer von der Gesellschaft einseitig auferlegt und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde. Sinn und Zweck von Kopplungsklauseln Bei GmbH-Geschäftsführer...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Zahlungskarten im Stadion: Pfandgeld unterliegt der Umsatzsteuer

Leitsatz Die Überlassung einer Zahlungskarte gegen "Pfand" ist eine Lieferung, wenn der Karteninhaber nach Übergabe uneingeschränkt über die Karte verfügen kann. Sachverhalt Die Klägerin überließ in den Streitjahren 2008 bis 2013 den Besuchern insbesondere von Fußballstadien elektronische Zahlungskarten zur bargeldlosen Zahlung von Speisen und Getränken. Nach den AGB wurde di...mehr

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zfs 2/2017, Verbindliches B... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1, 323 Abs. 1, 346, 348 BGB steht dem Kl. nicht zu. Damit ist auch seinem Begehren auf Feststellung des Annahmeverzugs der Bekl. und auf Erstattung der geltend gemachten Nebenforderungen die Grundlage entzogen. Das BG hat mit Recht angenommen, dass der vom Kl. gekaufte Gebrauchtwagen weder im Hi...mehr

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Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Bargeschäft

Zusammenfassung Der BGH hat sich mit zwei Kernproblemen der Vorsatzanfechtung befasst: Zum einen entschied er, dass der Anfechtungsgegner zur Widerlegung der Kenntnis von einer einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beweisen muss, dass der Schuldner seine Zahlungen insgesamt wieder aufgenommen hat. Zum anderen bestätigt der BGH, dass bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaust...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. AGB gelten als vom Unternehmer gestellt

Rz. 7 Die Vorschrift war zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich. Nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB sind AGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie ist eine Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 5

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 12

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 9

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 7

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 8a

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 6

Gesetzestext A. Allgemeines I. Bedeutung des Klauselverbots Rz. 1 Die Verwendung formularmäßiger Vertragsstrafekla...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 8b

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 7

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 5

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 8

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 13

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 310 Abs. 3

Gesetzestext (3) Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung:mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 3

Gesetzestext A. Bedeutung I. Allgemeines Rz. 1 Gemäß § 362 BGB erlischt eine Forderung, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Durch eine gemäß § 387 BGB erklärte ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 4

Gesetzestext A. Bedeutung Rz. 1 Gemäß § 309 Nr. 4 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender von der gesetzl...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 310 Abs. 4

Gesetzestext (4) 1Dieser Abschnitt findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. 2Bei der Anwendung auf Arbeitsverträge sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen; § 305 Abs. 2 und 3 ist nicht anzuwenden. 3Tarifverträge, Betriebs...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 2

Gesetzestext A. Allgemeines I. Inhalt Rz. 1 Hier erklärt das Gesetz Klauseln für unwirksam, durch die sich der Verwender eine unangemessen lange oder nicht hinreichend be...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 11

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 2

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 6

Gesetzestext A. Anwendungsbereich Rz. 1 Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht (§ 130 A...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 310 Abs. 2

Gesetzestext (2) 1Die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Verträge der Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgungsunternehmen über die Versorgung von Sonderabnehmern mit elektrischer Energie, Gas, Fernwärme und Wasser aus dem Versorgungsnetz, soweit die Versorgungsbedingungen nicht zum Nachteil der Abnehmer von Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für di...mehr

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AGB-Richtlinie (RL)

A. Bedeutung Rz. 1 Im Gegensatz zu Verordnungen sind Richtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft geltendes Recht, Art. 288 AEUV.[1] Sie sind vielmehr in nationales Recht umzusetzen. Rz. 2 Dies ist durch das deutsche AGB-Recht erfolgt. B. Hinweise Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insowei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 3

Gesetzestext A. Allgemeines I. Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift erklärt Klauseln für unwirksam, wonach sich der Verwender ohne sachlich gerechtfertigten und im Vert...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 308 Nr. 4

Gesetzestext A. Allgemeines I. Ausgangslage/Zweck Rz. 1 § 308 Nr. 4 BGB ist im Gesamtzusammenhang...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 1 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Gesetzestext Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Aufgrund des weiten Anwendungsbereichs des § 309 Nr. 12 BGB kann es zu vielfältigen Überschneidungen mit anderen AGB-Regelungen kommen; die Frage der Konkurrenzen zwischen den einzelnen Regelungen gewinnt daher insoweit an Bedeutung. Rz. 5 Vorrangig im Verhältnis zu § 309 Nr. 12 BGB sind § 308 Nr. 5 und Nr. 6 BGB. In engen Grenzen erlauben diese der richterlichen Wertun...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, BGB § 309 Nr. 14

Gesetzestext Rz. 1 Diese Neuregelung ist durch das Gesetz vom 19.2.2016[1] eingefügt worden. Sie hat zumeist nur deklaratorische Bed...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Form von Anzeigen und Erklärungen

Rz. 12 Durch AGB kann bestimmt werden, dass besondere Erklärungen wie Kündigung, Abmahnung, Mängelanzeige u.a. schriftlich zu erfolgen haben. Darüber hinausgehende Erfordernisse, wie die Benutzung eines bestimmten Formulars oder nur per E-Mail, kann formularmäßig nicht vorgeschrieben werden.mehr

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AGB-Richtlinie (RL) / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12b BGB

Rz. 21 Im Rahmen des Verbots von Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils führt § 309 Nr. 12b BGB als Regelbeispiel das Verbot auf, den anderen Vertragsteil formularmäßig bestimmte Tatsachen bestätigen zu lassen. Die Vorschrift soll den Vertragspartner davor schützen, mit der Unterschrift zugleich unbemerkt eine Tatsache zu bestätigen, die die Beweislast z...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 5. Zur teleologischen Reduktion des § 309 Nr. 12 BGB

Rz. 18 Vereinzelt wird angenommen, dass § 309 Nr. 12 BGB in den Fällen nicht eingreifen könne, nachteilige Beweislaständerungen also zulässig seien, in denen die Rechte des anderen Vertragsteils ganz hätten abbedungen werden können, etwa bei Haftungsfreizeichnungen.[44] Dies wird in der Literatur zu Recht überwiegend abgelehnt.[45] Die Prüfung der Zulässigkeit etwa von Haftu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. In Betracht kommende Klauseln

Rz. 6 Der Verwender der AGB muss Schuldner sein, d.h. die Fristen müssen ihn als Schuldner treffen. Die Abweichung vom dispositiven Recht liegt darin, dass nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner die Nachfrist bemisst. Es bleibt aber dabei, dass der Gläubiger (Kunde) die Nachfrist setzen muss, wenn auch mit der Dauer, die sich aus den AGB ergibt.[6] Rz. 7 In Betracht komme...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. § 308 Nr. 7 BGB (Unangemessen hohe Vergütungen)

Rz. 4 Nach § 308 Nr. 7 BGB sind AGB-Klauseln unwirksam, durch die sich der Verwender für den Fall des Rücktritts oder der Kündigung des Vertrags durch seinen Vertragspartner eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen ausbedingt. Diese Vors...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 32 Die umstrittene Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass eine Schadens- oder Wertminderungspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht oder überhöht ist (zum früheren Streitstand siehe die Vorauflage, § 309 Nr. 5 BGB Rdn 30 ff.), hatte der BGH in seinem Urt. v. 3.11.1999 ausdrücklich offen gelassen.[69] Mit Urt. v. 18.2.2015 hat der BGH inz...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. B2B-Dauerschuldverhältnisse

Rz. 10 Im kaufmännischen Verkehr können Laufzeitbeschränkungen gegen § 307 BGB verstoßen. § 309 Nr. 9 BGB hat insoweit keine Ausstrahlungswirkung[12] mit der Folge, dass auch im kaufmännischen Verkehr i.d.R. derartige Klauseln unwirksam sind. Die neuere Rechtsprechung des BGH,[13] dass die Wertungen unter Verbrauchern auch auf Kaufleute zu übertragen sind, schließt jedoch ei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Anwendungsbereich

Rz. 6 § 308 Nr. 4 BGB findet auf Verträge aller Art Anwendung. Er gilt im Gegensatz zu § 308 Nr. 3 BGB auch für Dauerschuldverhältnisse, da die Interessenlage insoweit derjenigen im Falle sonstiger Schuldverhältnisse entspricht.[6] Überdies kann gerade im Fall von langfristigen Vertragsverhältnissen wegen bei Vertragsschluss nur schwer abzusehenden Risikoveränderungen ein ge...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Schriftformklauseln nach altem Recht

Rz. 2 Formularbedingungen sehen oft vor, dass alle mündlichen Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Kommt es dann zum Streit über ergänzende oder abändernde mündliche Vereinbarungen, verweist eine Seite auf die Schriftformklauseln, die andere auf die mündliche Vereinbarung. Rz. 3 Genauer betrachtet gibt es verschiedene Sachverhalte:mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 § 309 Nr. 12 BGB entspricht dem seinerzeitigen § 11 Nr. 15 AGBG und verbietet Beweislaständerungen zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders. Bedeutung hat diese Klausel daher vornehmlich in Gerichtsprozessen und im Schiedsverfahren. Der für derartige Verfahren zu beachtende allgemeine Grundsatz der Beweislastverteilung lautet: Jede Partei, die den Eintritt eine...mehr